Trennung und Neubeginn

Wenn der Partner die Trennung nicht akzeptiert

Donnerstag, 9. Januar 2020, geschrieben von .

Wenn der Partner die Trennung nicht akzeptiert

Ihre Liebe ist erloschen. Sie halten Ihre Beziehung bzw. Ehe für gescheitert und sehen keine Alternative zur Trennung und Scheidung. Idealerweise vertritt Ihr Ehepartner die gleiche Meinung und Sie trennen sich einvernehmlich. Das Trennungsgespräch zu führen, ist ein wichtiger erster Schritt. Will der Partner das Ende der Beziehung und die Trennung aber nicht akzeptieren und kann Sie nicht loslassen, stehen Sie vor der Aufgabe, Ihrem Partner die Gründe für die Trennung verdeutlichen zu müssen. Viele Menschen haben große Angst davor, verlassen zu werden. Wenn er Ihre Gründe verstehen kann, kann er leichter loslassen. Vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag mit dem einen oder anderen Tipp, diesen Weg zu gehen. Wir betrachten diese Situation aus rechtlicher und menschlicher Sicht.

Ihr Partner kann die Trennung nicht verhindern

Ziehen Sie aus der ehelichen Wohnung aus, schaffen Sie mit diesem Verhalten Fakten. Sie dokumentieren, dass Sie Ihre Ehe für zerrüttet und Ihre Liebe für gescheitert halten. Auch wenn Ihr Ex-Partner die Trennung nicht akzeptiert, haben Sie ihm bzw. ihr mit dem Auszug aus der Wohnung die Trennung und das Ende der Beziehung vor Augen geführt. Ob der Ex-Partner diese dann akzeptiert oder nicht, bleibt seine Entscheidung. Irgendwann muss er es jedoch lernen: die Beziehung und die Liebe loszulassen. 

Der Austausch der Türschlösser ist keine Option

Sie können die Trennung auch dadurch herbeiführen, dass Sie die Türschlösser an Ihrer ehelichen Wohnung austauschen und Ihrem Partner den Zutritt verwehren. Das ist natürlich ein drastischer Schritt. Der Austausch der Türschlösser sollte daher keine Option sein. Da es sich um Ihre eheliche Wohnung handelt, hat Ihr Ehepartner Anspruch darauf, dass Sie den Zutritt gewähren. Notfalls könnte er sich den Zutritt mit gerichtlicher Hilfe erstreiten, wenn er einen Anwalt zurate zieht. Berücksichtigen Sie, dass es dabei nicht maßgeblich auf die Eigentumsverhältnisse ankommt oder darauf, wer den Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben hat. Zumindest in der Phase der Trennung bleibt diese Wohnung Ihre eheliche Wohnung mit der Konsequenz, dass jeder Ex-Partner Anspruch darauf hat, diese Wohnung zu nutzen.

Ziehen Sie einen Versöhnungsversuch in Betracht

Sollte Ihr Ex-Partner die Trennung nicht akzeptieren wollen, könnte der Grund darin bestehen, dass Sie Signale gesendet haben, die eine Versöhnung in Aussicht stellen. Dazu sollten Sie wissen, dass Versöhnungsversuche den Vollzug des Trennungsjahres nicht hindern. Scheitert die Versöhnung, läuft das Trennungsjahr trotzdem weiter. Sie verlieren mit diesem Schritt also nichts und müssen keine Angst davor haben, Ihre Scheidung damit zu verzögern. Versöhnungsversuche sollten aber einen Zeitraum von ca. sechs Wochen nicht überschreiten. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihre Trennung nicht mehr als Trennung betrachtet wird. Sie müssten, wenn Sie sich dann erneut trennen, den Vollzug des Trennungsjahres von Neuem in Gang setzen, bevor Sie den Scheidungsantrag einreichen können.

Ihr Ehepartner kann die Scheidung nicht verhindern

Akzeptiert Ihr Ex-Partner die Trennung nicht, werden Sie auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen Ihres Ex-Partners geschieden, wenn Sie drei Jahre getrennt voneinander gelebt haben. Der Ex-Partner kann die Scheidung dann nicht verhindern. Er muss früher oder später loslassen. Zwar gibt es Ausnahmen. Diese treffen aber wirklich nur in extremen Fällen zu, in denen der Ex-Partner beispielsweise suizidgefährdet ist oder eine schwerwiegende Erkrankung zu einer erheblichen Verschlechterung seiner gesundheitlichen Situation führen würde.

Verstehen Sie die Gründe, wenn der Ehepartner die Trennung verweigert

Verweigert der Ex-Partner die Trennung, will er die Ehe und Ihre Beziehung vielleicht fortsetzen. Vielleicht fürchtet er sich davor, dass alles, was Sie gemeinsam aufgebaut und erlebt haben, seinen Wert verliert. Er hat Angst vor der Zukunft, sieht keine eigenen Perspektiven oder hat das Gefühl, in einen Abgrund zu fallen. Oft ist es so, dass er oder sie anerkennt, dass die Ehe gescheitert ist, aber Ängste hegt, mit der Trennung und den Scheidungsfolgen nicht klarzukommen. Haben Sie gemeinsame Kinder, geht es oft um die Angst, nach der Trennung die Kinder nicht mehr sehen zu dürfen. Oft geht es auch darum, dass der Partner die finanziellen Konsequenzen fürchtet und keine Grundlage sieht, den eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Geht es um das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, sollten Sie berücksichtigen, dass das Gesetz ausdrücklich ein Umgangsrecht eines jeden Elternteils mit dem Kind und umgekehrt ein Umgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil anerkennt und fördert. Bestenfalls praktizieren Sie zur Betreuung des Kindes das Wechselmodell und wechseln sich in regelmäßigen Abständen in der Betreuung des Kindes ab. Sie müssen beide lernen, mit dieser Situation umzugehen. Auch wenn Sie als Paar getrennt sind bleiben Sie weiterhin Eltern. Wenn Sie versuchen, das Kind auf Ihre Seite zu ziehen oder dem anderen Elternteil vorzuenthalten, provozieren Sie geradezu Konflikte bei der Trennung. Ein beruhigendes Argument ist auch, dass das gemeinsame Sorgerecht der Eltern nach der Trennung und nach der Scheidung unverändert fortbesteht, also unabhängig davon, ob Sie Eheleute sind oder nicht. Am besten arbeiten Sie als Eltern auf eine einvernehmliche Scheidung hin.

Geht es darum, dass der Ex-Partner infolge der Trennung die finanzielle Basis verlieren könnte, sollten Sie darüber sprechen, wie Sie dieses Problem handhaben könnten. Es wäre zu klären, wer in der ehelichen Wohnung verbleibt, wer auszieht und einen eigenen Hausstand begründen muss. Es wäre zu klären, ob Sie Trennungsunterhalt fordern oder Trennungsunterhalt zahlen müssen und wie Sie Ihren Hausrat aufteilen. All das können Gründe sein, die an sich ohnehin schwierige Trennung noch zusätzlich zu problematisieren.

Sprechen Sie die Gründe für die Trennung offen an

Natürlich fordert es Kraft, mit dem Partner über die Gründe für die Trennung offen zu sprechen. Wenn der Partner die Gründe nicht kennt, ist er erst recht misstrauisch und unterstellt Gründe, die für Ihre Sichtweise auf die Trennung vielleicht völlig irrelevant sind. So erzeugen Sie zusätzlich Missmut. Sie vermeiden diese Situation, wenn Sie mit dem Partner offen über die Gründe für Ihre Trennung sprechen. Dann weiß jeder, woran er ist.

Dazu sollten Sie wissen, dass es auf eheliche Verfehlungen nicht ankommt. Eheliche Verfehlungen führen zwar dazu, dass eine Ehe scheitert. Sie sind aber keine Scheidungsvoraussetzung und spielen auch keine Rolle, wenn Sie die Trennung oder Scheidung beabsichtigen. Ihre Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist, egal, wer dafür Schuld trägt.

Klären Sie Ihr Verhältnis im Urlaub

Diese Empfehlung mag verwundern. Dennoch: Soweit Sie noch einigermaßen miteinander sprechen können, wäre es eine Option, gemeinsam in den Urlaub zu fahren und in aller Ruhe die Verhältnisse zu klären. Im Trubel des Alltags fällt ein konstruktives Gespräch oft schwer. Stellt sich im Urlaub eine gewisse Ruhe und Gelassenheit ein, fällt vielleicht auch die Verständigung leichter.

Bleiben Sie trotz der Trennung Freunde und Partner

Ein weiterer Tipp: Schaffen Sie es, Ihre Gefühle zu handhaben, können Sie trotz der Trennung Freunde und Partner bleiben. Auch wenn Ihre Liebe zueinander vergangen ist, können Sie in freundschaftlicher Beziehung weiter miteinander umgehen. Wenn Sie Ihre Ehe als gescheitert betrachten, sollten Sie dem Partner das Gefühl vermitteln, dass Sie ihn nicht als Gegner betrachten, sondern Ihre Beziehung auf einer anderen Ebene, eben als Freund und Partner, durchaus fortführen möchten. Gerade dann, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, kann es ungemein vorteilhaft sein, wenn beide Elternteile Verantwortung tragen. Geht es um die Erziehung und Entwicklung , fällt vieles leichter, wenn beide Elternteile in der Verantwortung stehen. Geteilte Verantwortung kann dann eine echte Erleichterung sein.

Vielleicht halten Sie es wie Til Schweiger in seinem öffentlichen Verhalten. Er postete ein Foto, das ihn mit seiner Exfrau zeigt. Unter dem Bild steht: „1994, Wien, mit der Mutter meiner geliebten Kinder. Danke dir!“. Til Schweiger könnte insoweit als Vorbild dienen, als er vorlebt, wie wertvoll die gemeinsame Zeit war und dass es wenig Sinn macht, die Zeit danach mit destruktiven Gefühlen wie Rache, Enttäuschung oder Wut zu vergeuden. Die Liebe zu den gemeinsamen Kindern kann Sie weiterhin miteinander verbinden und eine andere Art der Partnerschaft ermöglichen, in der Sie sich weiterhin aufeinander verlassen können. 

Was, wenn der Partner gewalttätig wird?

Trennen Sie sich und wird der Partner gewalttätig oder bedroht Sie oder Ihre Kinder, anstatt Ihre Entscheidung und das Ende der Beziehung zu akzeptieren, könnten Sie beim Familiengericht beantragen, dass Ihnen zumindest in der Zeit der Trennung die eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird (§ 1361b BGB). Auch das Gewaltschutzgesetz bietet hierfür die passende Rechtsgrundlage. Tipp: Notfalls gehen Sie als Frau ins Frauenhaus. Es gibt auch Schutzhäuser für Männer. Die Telefonnummer und Adressen erfahren Sie bei vielen Taxifahrern, bei Ihrer Gemeinde, bei den Wohlfahrtsverbänden oder der Polizei.

Was, wenn der Partner unser Kind entführen will?

Eine Kindesentführung ist eine Sorgerechtsverletzung. Ein Ehepartner verletzt das gemeinsame Sorgerecht, wenn er nicht die alleinige elterliche Sorge hat und auch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, das gemeinsame Kind aber gegen Ihren Willen ins Ausland zu bringen droht. Der Partner versucht, Sie an Ihrer verwundbarsten Stelle zu treffen und Sie vielleicht dazu zu erpressen, auf die Trennung zu verzichten. Ist Ihre Sorge begründet, sollten Sie:

  • die Pässe und Geburtsurkunden an einem sicheren Ort deponieren,
  • das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen oder
  • zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragen,
  • Kindergarten und Schule informieren und bitten, das Kind nicht dem Ehepartner mitzugeben,
  • die Registrierung des Kindes bei den Grenzbehörden beantragen, um eine Ausreise zu verhindern. Hierfür benötigen Sie einen gerichtlichen Beschluss über die alleinige Sorge oder die Zuerkennung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dieser Beschluss muss außerdem die Bitte zur Registrierung  beinhalten. Dazu müssen Sie die Bedrohung glaubhaft machen. Der Gerichtsbeschluss wird dann der Generaldirektion des Bundesgrenzschutzes in Koblenz weitergeleitet. Sie können sich auch an den Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche private Fürsorge e.V. in Berlin wenden.
  • Wurde Ihr Kind gegen Ihren Willen ins Ausland verbracht, können Sie nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen die Rückführung  veranlassen. Allerdings haben eine Reihe von Staaten, die vornehmlich dem islamischen Rechtskreis angehören, das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet.

Leben Sie „apart together“

Vielleicht akzeptiert der Ehepartner die Trennung, möchte aber nicht geschieden werden. Sie können auch getrennt leben, ohne dass Sie zur Scheidung verpflichtet sind. Ein Leben nach dem Motto „apart together“ kann durchaus einen Mittelweg darstellen. Allerdings wäre zu berücksichtigen, dass Sie dann keine Ansprüche auf Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich hätten. Sie dürften, solange Sie noch als verheiratet gelten, nicht wieder heiraten. Verstirbt der Partner, besteht das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Partners fort. Ob diese Art des Zusammenlebens eine Alternative sein kann, müssten Sie selbst entscheiden.

Alles in allem

Sie stehen vor einem schwierigen Schritt. Die Trennung vom Ehepartner, das Ende der Partnerschaft, ist eine schwierige Lebensphase. Alles was war, verändert sich. Nicht jeder kann das Ende der Beziehung sofort akzeptieren. Oder um es mit Arthur Schopenhauer zu sagen: „Heiraten heißt, seine Rechte halbieren und seine Pflichten verdoppeln“. Erst wenn Sie sich trennen und scheiden lassen, wissen Sie wirklich, was der Philosoph gemeint hat.

Dennoch kann die Trennung eine Chance und einen Neuanfang bedeuten. Auch wenn Sie diese Chance sehen und einen Neuanfang wünschen, kann es sein, dass Ihr Partner eine andere Sichtweise hat und das Ende der Partnerschaft nicht akzeptieren kann. Wenn er oder sie die Trennung verweigert, lässt sich jedenfalls nicht pauschal klären, wie Sie ihn oder sie dazu bewegen, die Trennung anzuerkennen. Setzen Sie dort an, wo Ihr Partner sein Problem mit der Trennung hat. Damit schaffen Sie auch eine gute Grundlage für die einvernehmliche Scheidung und haben die Chance, langfristig eine umgängliche Beziehung zueinander zu pflegen. So hat jeder die Chance auf eine neue Liebe und eine erfüllende Beziehung. Zur Not können Sie sich von einer Anwältin bzw. einem Anwalt beraten lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt. 

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