Scheidungsservice

Wegweiser: Online-Scheidung

Alle Informationen im Vorfeld zu Ihrer ONLINE-SCHEIDUNG

Herzlich Willkommen,

diese Seite ist als Wegweiser gedacht, wenn Sie Ihre Scheidung einreichen möchten. Wir von iurFRIEND®(= Ihr Rechtsfreund) möchten Ihnen aufzeigen, warum Sie uns Ihr Vertrauen bei Ihrer Scheidung schenken können. Sie werden es spüren, ob wir die Richtigen für Ihre Scheidung sind. Wenn ja, rufen Sie uns einfach an, oder füllen Sie unseren unverbindlichen Online-Scheidungsantrag aus. Wir sind wirklich immer gerne für SIE da.

Jens Becker, Christopher Prüfer, Magnus Roos

Wir bie­ten un­seren Kun­den einen erst­klassigen, seriö­sen und gün­stigen Schei­dungs­ser­vice mit hand­ver­le­se­nen Ko­opera­tions­an­wäl­ten seit über 15 Jah­ren. Das Ver­trau­en un­serer Kun­den in un­ser Team, un­sere Web­sei­ten und un­seren un­er­reich­ten Ser­vice ist uns eine Ehre, die wir wert­schätzen.

Jens Becker, Dr. Christopher Prüfer und Dr. Magnus Roos
J. Becker, Dr. C. Prüfer und Dr. M. Roos
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Anruf und Gespräch sind
garantiert kostenlos für Sie

Fragen und Antworten zur Online-Scheidung

Alle Ge­spräche mit Scheidung.de sind seit über 10 Jahren immer kosten­los. Sie kön­nen uns rund-um-die-Uhr gerne an­rufen oder ganz be­quem einen Rück­ruf Ter­min bu­chen.

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Ja, bei Scheidung.de ist das Aus­füllen und Ab­sen­den des Schei­dungs­an­trags kos­ten­los und un­ver­bind­lich. Wir ru­fen Sie an­schließend kurz an und ge­hen mit Ihnen al­le Pun­kte durch. Erst wenn Sie eine Voll­macht un­ter­schrie­ben zu­rück­sen­den, dür­fen un­se­re Ko­ope­ra­tions­an­wäl­te mit der Ar­beit be­gin­nen.

Den Schei­dungs­an­trag on­line zu stel­len, ist ein be­que­mer und sicherer Weg, es gibt auch andere Mö­glich­keiten bei uns, den Schei­dungs­an­trag zu stel­len. Sie kön­nen den An­trag be­quem her­unter­la­den, dann aus­fül­len und uns per E-Mail (kontakt@scheidung.de), per Fax (0211 99 43 95 16) zu­kom­men las­sen. Und wenn Sie im Um­kreis einer un­serer Bü­ros wohnen, kön­nen Sie jeder Zeit gerne (auch ohne Ter­min) ein­fach bei uns vor­bei­kom­men.
Sie sind im­mer herz­lich will­kom­men!

Nach­dem Sie das For­mu­lar ab­ge­schickt ha­ben, er­hal­ten Sie eine so­ge­nannte Voll­macht per E-Mail zu­ge­sandt und es wird ein erstes Ge­spräch ge­führt (na­tür­lich sind alle Ge­spräche im­mer kos­ten­los für Sie) und un­sere Koope­ra­tions­an­wälte wer­den Ihre Schei­dung kom­pe­tent, prof­es­sio­nell und si­cher durch­führen. Wenn Sie noch keinen Kos­ten­vor­an­schlag bei uns an­ge­for­dert ha­ben, er­hal­ten Sie die­sen na­tür­lich auch per E-Mail von uns. Wir be­treu­en Sie ganz eng bis zum Ende des Schei­dungs­ver­fah­rens und sind wir­klich im­mer an ihrer Sei­te.

Es ist bei uns selbst­ver­ständ­lich, dass Sie im­mer nur einen vor­bild­lichen Preis zu be­glei­chen haben, das be­deutet für Sie: un­sere Ko­ope­ra­tions­an­wälte rech­nen im­mer nur die nie­drigst­mög­lichen Kos­ten ab. Wenn Sie die so­ge­nannte Ver­fahrens­kos­ten­hilfe ge­währt be­kom­men, ist die Schei­dung für Sie so­gar kos­ten­los. Sie kön­nen ger­ne hier ei­nen Gratis-Kosten­vor­anschlag an­fordern.

Das kann grund­sätz­lich nicht sein. Es wer­den im­mer nur die nied­rigst­mög­li­chen Ge­büh­ren an­ge­setzt. So­mit kann auch kei­ner die Schei­dung güns­tiger an­bie­ten. For­dern Sie ein­fach und be­quem Ihren Gra­tis-Kos­ten­vor­an­schlag hier an.

Nein, nie­mals. Un­sere Phi­lo­so­phie ist seit An­fang an, un­ser­en Kun­den ei­nen trans­pa­ren­ten, ehr­li­chen und ver­trau­ens­wür­di­gen Ser­vi­ce zu bie­ten. Da wir ver­su­chen, je­de Schei­dung mit un­se­ren Ko­ope­ra­tions­part­nern ein­ver­nehm­lich zu ges­tal­ten, kön­nen Sie so­gar viel Geld ein­sparen ganz zu schwei­gen von den Ner­ven und der Zeit.
Wenn Sie Fragen zu un­se­rem Kos­ten­vor­an­schlag ha­ben, kon­tak­tie­ren Sie uns per E-Mail (kontakt@scheidung.de) oder ru­fen Sie uns ein­fach kos­ten­frei rund um die Uhr an:

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So­bald das Fa­mi­lien­ge­richt den Schei­dungs­an­trag er­hält durch Ihren An­walt, legt es eine Akte an und sen­det Ihnen die so­ge­nannte Ge­richts­kosten­rech­nung. Diese Ge­richts­kos­ten­rech­nung müs­sen Sie be­zah­len, da­mit das Ge­richt mit der Be­ar­bei­tung Ihrer Schei­dung be­ginnt. Die Be­zah­lung der An­walts­ge­büh­ren kön­nen Sie mit un­se­ren Ko­ope­ra­tions­an­wäl­ten frei be­stim­men, so­gar Ra­ten­zah­lun­gen sind mö­glich (na­tür­lich ohne Fi­nan­zie­rungs­ge­büh­ren).

Wenn Sie min­der­jäh­ri­ge Kin­der ha­ben dann ist das nächst ge­le­ge­ne Fa­mi­lien­ge­richt am Wohn­ort der Kin­der für die Schei­dung zu­stän­dig (es spielt kei­ne Rol­le, dass die Kin­der evtl. für das Schei­dungs­ver­fah­ren be­deu­tungs­los sind, weil Sie sich hin­sicht­lich Ihrer ge­mein­sa­men Kin­der ge­ei­nigt ha­ben). Ha­ben Sie kei­ne Kin­der (oder sind Ihre Kin­der be­reits voll­jäh­rig), so ist das Ge­richt am letzten ge­mein­sa­men Wohn­ort für Ihre Schei­dung zu­stän­dig (falls noch ei­ner von Ihnen dort wohnt). Falls dies nicht der Fall ist (also Sie beide mitt­ler­wei­le wo­an­ders woh­nen), ist im­mer der Wohn­ort des „An­trags­ge­gners“ maß­ge­blich; das be­deu­tet, das nächst­ge­le­gene Fa­mi­li­en­ge­richt des „Gegners“ führt das Schei­dungs­ver­fah­ren durch.

Ja, die On­line-Schei­dung ist an al­len Ge­rich­ten in Deut­schland an­er­kannt. Grund­sätz­lich müs­sen Sie beide noch zum 10 bis 15 mi­nü­ti­gen Ter­min per­sön­lich er­schei­nen. Alles an­dere funk­tio­niert mitt­ler­wei­le on­line bzw. per E-Mail oder Post.

Ja, na­tür­lich. Ei­ne un­se­rer Auf­ga­ben ist der stren­ge Schutz Ihrer Pri­vat­sphä­re und un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te un­ter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.

Die Dau­er ihres Schei­dungs­ver­fah­rens hängt ganz ent­schei­dend da­von ab, ob Sie bei­de es ein­ver­nehm­lich hin­be­kom­men, oder nicht. Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung ohne (viel) Streit, müs­sen Sie mit einem Zeit­raum von 3 bis 6 Mo­na­ten rech­nen. Al­lei­ne die Be­rech­nung des Ren­ten­aus­gleichs (Ver­sor­gungs­aus­gleich) kann etwa 8 Wo­chen dauern. Lebt einer von Ihnen im Aus­land wird das Ver­fah­ren auch ein we­nig mehr Zeit in An­spruch neh­men. Wir ha­ben mit un­se­ren Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­ten Schei­dungen nach 6 Wochen ab­schließen kön­nen, aber die Regel ist (wenn alle be­nö­tig­ten Do­ku­men­te bei­ge­bracht wur­den) et­wa ein hal­bes Jahr.

Der Ab­lauf der On­line-Schei­dung ist sehr ein­fach: Zu­erst müs­sen Sie den Schei­dungs­an­trag aus­fül­len und ab­sen­den, das dau­ert ca. 5 bis 10 Mi­nu­ten. An­schließend wer­den Sie zu­rück­ge­ru­fen und er­hal­ten eine Voll­macht für Ihre Schei­dung. So­bald die­se Voll­macht von Ihnen un­ter­schrie­ben und zu­rück­ge­sen­det wur­de, be­gin­nen un­se­re hand­ver­le­se­nen Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te mit der An­fer­ti­gung Ihres Schei­dungs­an­trags. Wenn al­les fer­tig ist, Sie al­les über­prüft ha­ben und kei­ne Fra­gen mehr of­fen sind, wird der Schei­dungs­an­trag dem für Sie zu­stän­di­gen Fa­mi­lien­ge­richt über­mit­telt. Das Fa­mi­lien­ge­richt be­ginnt dann mit der Ar­beit, so­bald Sie die Ge­richts­kos­ten dem Ge­richt über­wie­sen ha­ben. Am En­de des Ver­fah­rens gibt es den 10 bis 15 mi­nü­tigen Ge­richts­ter­min samt Schei­dungs­be­schluss. Wäh­rend des ge­sam­ten Ver­fah­rens kön­nen Sie uns und un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te je­der Zeit ger­ne kon­tak­tie­ren:

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Ja das kön­nen Sie! Scheidung.de ist Deut­schlands größter Schei­dungs­service mit über 15 Jah­ren Er­fah­rung. Wir sind als ein­zi­ger An­bie­ter von On­li­ne-Schei­dun­gen TÜV-zer­ti­fi­ziert (TÜV-ge­prüf­te Ser­vice Qua­li­tät) und rund-um-die-Uhr er­reich­bar für Sie. Wir sind ein we­nig stolz da­rauf, dass so vie­le Kun­den uns 5-Ster­ne Be­wer­tun­gen ge­ben.

Seit über 15 Jah­ren bie­ten wir On­li­ne-Schei­dun­gen an und sind da­mit ei­ner der ers­ten in Deut­schland.

Wir wählen un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te hand­ver­le­sen aus, sodass Sie sicher gehen kön­nen, dass Sie kom­pe­tent und freund­lich wäh­rend des Schei­dungs­ver­fah­rens be­treut wer­den. Wir wis­sen, dass die Durch­füh­rung Ihrer Schei­dung ein großes Ver­trau­en Ihr­er­seits in uns vo­raus­setzt — mit Ihrem Ver­trau­en ge­hen wir sehr sorg­fäl­tig und acht­sam um.

Ihre Schei­dung ist et­was sehr Per­sön­li­ches, das ist uns be­wusst. Und wenn Sie sich für uns ent­schei­den, dann dür­fen Sie zu Recht sehr gu­ten Ser­vice er­war­ten. Kei­ne War­te­zei­ten, im­mer ei­nen An­sprech­part­ner, einen Anw­alt, der sich Zeit nimmt und das man Ih­nen je­der Zeit hilft, wenn Sie Hilfe be­nö­ti­gen. So ein­fach ist es. Des­we­gen bie­ten wir einen 24/7 Kun­den­ser­vi­ce an, be­han­deln Sie freund­lich und zu­vor­kom­mend, und freu­en uns, wenn Sie sich bei uns wohl füh­len. Für un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te ist es zu­dem selbst­ver­ständ­lich, dass Sie im­mer ei­nen fai­ren Preis er­hal­ten und al­le Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen be­kom­men. Kurz­um: Wir hel­fen Ihnen ger­ne und sind im­mer für Sie da.

Unsere Kun­den mö­gen uns und sind sehr zu­frie­den mit der Art und Wei­se, wie wir un­se­ren Schei­dungs­ser­vi­ce ver­ste­hen. Auf dem un­ab­hän­gi­gen Be­wer­tungs­por­tal „Ausgezeichnet.org“ gibt es mitt­ler­wei­le mehr als 1.400 po­si­ti­ve 5-Ster­ne Be­wer­tun­gen für un­se­ren Ser­vi­ce. Das freut uns und ist für uns gleich­zei­tig auch Ver­pflich­tung, je­den Tag für un­se­re Kun­den ein we­nig bes­ser zu wer­den.

Erklärvideo zur Online-Scheidung

Ihre iurFRIEND®-Online-Scheidung

Die neueste Generation
der Scheidung

Scheidung Online, Scheidung vor Ort, Scheidung aus dem Ausland: iurFRIEND® AG, die Betreiberin von Scheidung.de, ist Marktführer für Trennung, Scheidung Online und Neubeginn und hat das Vertrauen von bereits über 15.650 Kunden und über 1 Mio. Nutzern gewonnen, die zum Thema Trennung, Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Unterhalt und Neustart auf unseren Portalen interagieren.

Wir versprechen und garantieren Ihnen vorbildliche Gebühren ohne versteckte Kosten und unnötige preistreibende Anträge. Die Orientierungsberatung* ist immer kostenlos. Das Vorbereiten aller Scheidungsunterlagen erfolgt vollständig online.

Sie können 24/7 rund-um-die-Uhr ihre Unterlagen weltweit innerhalb der digitalen iurFRIEND®-Akte („Mein iurFRIEND®“) studieren, neue Schriftstücke hochladen und mit uns und unseren handverlesenen Kooperationsanwälten kommunizieren.

Zum Scheidungstermin vor Gericht müssen beide Scheidungswilligen in der Regel noch persönlich erscheinen (Es gibt aber Ausnahmen!). Sobald die Gerichte technisch auch auf dem neuesten Stand sind, wird das Scheidungsverfahren komplett digital durchgeführt werden können, ohne dass Sie anwesend sein müssen! Das ist die neueste Generation der Scheidung: die Scheidung Online der iurFRIEND® AG = iurFRIEND®-Scheidung!

Deutschlandweiter Service

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Von Flensburg bis Rosenheim, der iurFRIEND®-Scheidungsserivce für Sie in ganz Deutschland. Scheidung & Online Scheidung vor Ort auch in Ihrer Stadt.

Glossar: Online-Scheidung

Online-Scheidung

Im Vergleich zur herkömm­lichen Scheidung kann die Kommuni­kation bei der Online-Scheidung fast komp­lett über das Inter­net, per E-Mail, Fax oder Telefon statt­finden. Auf diese Weise können Sie viel Geld, Zeit und Nerven sparen. Reichen Sie Ihren Scheidungs­antrag einfach online bei Ihrem Anwalt ein. Ihr Anwalt wird Sie während des gesamten Scheidungs­verfahrens bis zum Gerichts­termin am Ende begleiten. Dieser Termin beim zustän­digen Familien­gericht ist der einzige Termin, den Sie persönlich vor Ort wahr­nehmen müssen.

Einvernehm­liche Scheidung

Für die Online-Scheidung ist es von Vorteil, wenn Sie sich einver­nehmlich scheiden lassen. Stimmen beide Ehe­partner der Scheidung zu, können Sie sich zumindest einen Anwalt sparen. Auf diese Weise vermei­den Sie hohe Scheidungs­kosten. Voraus­setzun­gen für die ein­vernehm­liche Scheidung sind u.a., dass das Trennungs­jahr einge­halten wurde und alle Scheidungs­folgen (z.B. Unterhalt, Zu­gewinnaus­gleich oder Umgangs­recht für gemein­same Kinder) bereits vorab unter den Ehe­partnern geregelt sind.

Scheidung­santrag

Das Scheidungs­verfahren beginnt mit der Ein­reichung des Scheidungs­antrags eines Ehe­partners. Der zuständige Rechts­anwalt des Ehe­partners reicht den Scheidungs­antrag nach Ablauf des Trennungs­jahres beim örtlich zuständigen Familien­gericht ein. Nach der Zahlung der Gerichts­kosten stellt das Familien­gericht den Scheidungs­antrag dem anderen Ehe­partner amtlich zu.

Scheidung­skosten

Unter den Scheidungs­kosten sind die Kosten zu verstehen, die für die Durch­führung Ihres Scheidungs­ver­fahrens bei Gericht und Anwalt anfallen. Die Gerichts- und Anwalts­kosten richten sich dabei immer nach dem soge­nann­ten Verfahrens­wert bzw. Gegen­stands­wert. Dieser Gegen­stands­wert wird von dem zustän­digen Familien­gericht ermit­telt und ergibt sich aus dem Netto­einkommen der Ehe­partner, der Anzahl unterhalts­berechtigter Kinder, dem Ver­mögen der Ehe­partner und weiteren Fak­toren, die für Ihre Scheidung wichtig sind.

Verfahrens­kostenhilfe

Die Verfahrens­kostenhilfe ist eine staat­liche Fürsorge­leistung. Ist Ihr Ein­kommen so gering, dass Sie die anfal­lenden Kosten für die Scheidung nicht selbst bezahlen können, übernimmt der Staat die Gebühren für Gericht und Anwalt. Um Verfahrens­kosten­hilfe zu erhalten, müssen Sie am besten in Verbindung mit Ihrem Schei­dungs­antrag einen Antrag auf Verfahrens­kosten­hilfe bei Gericht stellen. Das passende Formular für den Antrag kann Ihnen das Gericht oder Ihr Anwalt geben.

Scheidungs­beschluss

Mit dem Scheidungs­urteil des Familien­gerichts im Gerichts­termin am Ende des Scheidungs­ver­fahrens wird die Ehe end­gültig und rechts­kräftig geschieden. Der Scheidungs­beschluss wird den Ehe­partnern anschließend per Post zu­gestellt. Gegen diesen Scheidungs­beschluss können die Ehe­partner innerhalb eines Monats Rechts­mittel einlegen.

Trennungs­jahr

Die Ehepartner müssen vor ihrer Scheidung mindestens ein Jahr lang getrennt leben. Das Trennungs­jahr kann auch in der gemein­samen Wohnung voll­zogen werden, solange die Ehe­partner von Tisch und Bett getrennt sind. Im An­schluss an das Tren­nungs­jahr, kann die Ehe ge­schieden werden.

Versorgungs­ausgleich

Mit dem soge­nannten Ver­sor­gungs­aus­gleich wird sicher­gestellt, dass die Renten­an­wart­schaf­ten der Ehe­partner gerecht ver­teilt werden. Ziel ist es, den­je­nigen Ehe­partner für be­stimmte Ver­sor­gungs­bei­träge (z.B. Rente) aus­zu­glei­chen, der wäh­rend der Ehe die Kinder be­treut. Der Ver­sor­gungs­aus­gleich wird am Ende des Scheidungs­ver­fahrens durchgeführt.

Kostenloser Leitfaden: Trennung & Scheidung

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Kundenmeinungen zur iurFRIEND®-Scheidung

Das sagen kunden über Scheidung.de / iurFRIEND®-Scheidung

Kundenmeiung

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Zuerst strittige Scheidung mit 2 Anwälten, dann nur mit einem Kooperationsanwalt von iurFRIEND®

Mit der iurFRIEND-Scheidung® bei Scheidung.de konnte ich Zeit und Geld sparen. Der Service und Preis stimmen hier zu 100 Prozent!

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Checklisten & Formulare

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Zehn wichtige Fragen zu Online Scheidung

Zehn wich­ti­ge Fra­gen zu On­line Schei­dung

Wie funktioniert die Online Scheidung? Was kostet eine Online Scheidung? 10 Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema.

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Scheidungs­finan­zierung

Schei­dungs­fi­n­an­zie­rung

Die wichtigsten Alternativen zur Finanzierung Ihrer Scheidung!

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Vor­be­rei­tun­gen auf den Schei­dungs­ter­min

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, wird der Scheidungstermin recht schnell und unkompliziert ablaufen. Seien Sie dennoch vorbereitet.

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Online-Scheidung

On­line-Schei­dung

Die Checkliste mit allen wichtigen Infos zur Online-Scheidung auf einen Blick.

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