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Tren­nung wäh­rend der Schwan­ger­schaft

Bild: Trennung während der Schwangerschaft

Tren­nung trotz Schwan­ger­schaft?

Eine Schwangerschaft ist eine besondere Zeit, und sollte eigentlich von Vorfreude und Glück der werdenden Eltern geprägt sein. Die bevorstehende Verantwortung kann teilweise jedoch belastend für die Beziehung sein oder bereits bestehende Konflikte vertiefen. In diesem Ratgeber finden Sie Hilfe, wie Sie besser mit der Trennung während der Schwangerschaft umgehen können und was Sie vor sowie nach der Geburt für sich und Ihr Kind beachten sollten. Auch nach der Trennung können Sie Ansprüche auf Unterhalt haben bzw. dazu verpflichtet sein, Unterhalt zu zahlen.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Eine Schwangerschaft stellt die werdenden Eltern vor neue Herausforderungen. Sowohl die Mutter als auch der Vater erleben große emotionale Veränderungen. Trennen Sie sich auf keinen Fall überstürzt.
  • Auch nach der Trennung tragen Sie noch gemeinsam die Verantwortung für das Kind.
  • Klären Sie wichtige Fragen rund um Ihren Umgang miteinander nach der Trennung: Wie sieht es mit der Begleitung der restlichen Schwangerschaft und der Entbindung aus? Welche Unterstützung gibt es nach der Geburt des Kindes?
  • Sie sind in keiner Phase allein, holen Sie sich Unterstützung und lassen Sie sich beraten.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Kennen Sie Ihre Rechte
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Trennungsunterhalt, Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt sowie Kindesunterhalt für Ihr Kind.

Tipp 2: Nicht alles alleine bewältigen
Binden Sie Familie und Freunde, vor allem für die Geburtsvorbereitung ein. Es ergeben sich Fragen wie: Wer ist bei der Geburt dabei? Wer fährt die Mutter ins Krankenhaus?

Tipp 3: Umgangsrecht frühzeitig klären
Einigen Sie sich, wenn möglich, schon früh auf ein Betreuungsmodell. Das Jugendamt und weitere Institutionen beraten Sie dabei. 

Ver­än­de­run­gen in der Be­zie­hung durch die Schwan­ger­schaft

Eine Schwangerschaft ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die Eltern. Vor allem die werdende Mutter erlebt große körperliche und emotionale Veränderungen, doch auch der werdende Vater erlebt eine sehr emotionale Zeit. Gleiches gilt selbstverständlich für die werdende Mutter, die das Kind nicht austrägt, also etwa die Partnerin in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, die nicht schwanger ist. Neben Vorfreude verspüren beide womöglich Druck durch die große Verantwortung für das heranwachsende Baby. War die Schwangerschaft nicht geplant oder hat die Familie finanzielle Probleme, fühlen Sie sich überfordert und werden von Zukunftsängsten geplagt. Aber auch bei einer lang ersehnten Schwangerschaft können Zweifel und Unsicherheiten aufkommen. Vielleicht hinterfragen Sie, ob Sie wirklich bereit für ein Kind sind oder fühlen sich orientierungslos.

Die Schwangerschaft wirkt sich auch auf die Zweisamkeit aus. Während manche Paare mehr Leidenschaft erleben, leidet die sexuelle Beziehung von anderen Paaren unter der Schwangerschaft. Vielleicht empfindet das Paar weniger Lust aufeinander oder sexuelle Bedürfnisse bleiben auf der Strecke, weil die Schwangerschaft ein Hindernis darstellt. Das kann zu Frustration und weiteren Problemen führen. Kommunizieren Sie miteinander – wie immer kann ein offenes Gespräch mit gegenseitigem Verständnis Wunder bewirken.

Expertentipp: All Ihre Emotionen sind verständlich und natürlich. Ihr Gemütszustand kann stark schwanken, wenn Sie also ein paar schwierige Tage durchleben, sollten Sie abwarten bevor Sie sich überstürzt für eine Trennung entscheiden. Nur wenn Ihre Zweifel langfristig bestehen oder Ihre Beziehung endgültig zerrüttet ist, kann eine Trennung, wenngleich schmerzhaft, die richtige Lösung für Sie sein.

Tren­nungs­grün­de

Es gibt ganzverschiedene Gründefür eine Trennung. Oft bestanden bereits vor der Schwangerschaft Probleme oder Zweifel, und einer der Partner entscheidet sich nun dafür, vor der Geburt die „Reißleine“ zu ziehen. Die Trennung kann sowohl von der Mutter ausgehen, die sich nun bewusst wird, dass sie das Kind nicht mit dem jetzigen Partner aufziehen möchte, als auch von dem Vater, der Nervenflattern bekommt. Die Entscheidung wird Ihnen sehr schwer fallen, sie sollte auch gar nicht leichtfertig getroffen werden. Wenn Sie aber wirklich keine Chance mehr auf eine glückliche Beziehung miteinander haben, sollten Sie sich nicht dazu zwingen zusammen zu bleiben. Sie sollten nicht nur aufgrund der Schwangerschaft ein Paar bleiben. Bereits bei der Entscheidung, ob Sie sich überhaupt trennen möchten, können Sie sich beraten lassen. Viele Beratungsstellen bieten diesen Service kostenfrei an.

Natürlich kann die Trennung auch einvernehmlich von beiden Elternteilen beschlossen werden. Eine einvernehmliche Entscheidung ist die beste Lösung für die gesamte Familie. Sie ist eine gute Grundlage, um die Angelegenheiten nach der Trennung möglichst ohne oder nur mit wenig Streit zu regeln. Denn als Eltern tragen Sie die gemeinsame Verantwortung für das Kind.

Tren­nung ver­ar­bei­ten

Die Schwangerschaft ist ohnehin eine Zeit mit großen körperlichen und emotionalen Veränderungen. Wenn Ihre Welt nach der Trennung völlig auf dem Kopf steht und Sie sich verzweifelt und hilflos fühlen, ist das erst einmal ganz normal. Wie nach jedem schwerwiegenden Ereignis benötigen Sie Zeit, um die Trennung zu verarbeiten. Wahrscheinlich fühlen Sie sich besonders verwundbar. Im schlimmsten Fall erleiden Sie eine Depression. Sie befinden sich in einer Ausnahmesituation, bei der Sie vielleicht weitere Hilfe benötigen. Scheuen Sie sich nicht davor, zur Not therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Um­gang mit­ein­an­der nach der Tren­nung

Auch nach der Trennung ist ein respektvoller Umgang miteinander gefragt. Aufgrund der Schwangerschaft sind Sie weiterhin in gewisser Weise aneinander gebunden. Das ist natürlich eine besonders schwierige Situation, da man sich nach einer Trennung eigentlich nur noch aus dem Weg gehen möchte. Suchen Sie das offene Gespräch um herauszufinden, welche Wünsche und Erwartungen Sie für die Zeit nach der Trennung haben.

Die Einzelheiten Ihres Umgangs hängen natürlich von Ihren persönlichen Umständen der Trennung ab. Wenn überhaupt kein Kontakt mehr bestehen soll oder ein Kontakt Sie gesundheitlich gefährden würde, sollten Sie einander nicht weiter kontaktieren.

Was Sie klä­ren soll­ten

Eine Trennung ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Sie ist mit viel Schmerz und Umbruch verbunden. Verlieren Sie dabei nicht aus den Augen, dass Sie einiges zu regeln haben. Je besser Sie planen und vorsorgen, desto einfacher werden Sie es in der jeweiligen Situation haben.

Während der Schwangerschaft

Sprechen Sie darüber ob Ihr Partner bei Terminen während der Schwangerschaft eingebunden werden soll. Wie sieht es mit Begleitung zu ärztlichen Kontrollbesuchen aus? Informieren Sie Ihren Partner über den weiteren Schwangerschaftsverlauf? Wer begleitet Sie zum Geburtsvorbereitungskurs? Als derjenige Partner, der nicht schwanger ist, müssen Sie sich natürlich auch überlegen ob und wie Sie eingebunden werden oder wie Sie Ihre Partnerin unterstützen können.

Wenn der Partner an diesen Terminen nicht teilnimmt oder teilnehmen soll, können Sie Familie und Freunde einbinden. Sie sollten nicht versuchen alles alleine zu bewältigen.

Rund um die Geburt

Treffen Sie auch entsprechende Vorbereitungen für die Geburt. Wer begleitet Sie ins Krankenhaus und unterstützt Sie während der Geburt? Wer hilft Ihnen für die Zeit nach der Geburt?

Keinesfalls sollten Sie unvorbereitet in die Entbindung starten, wenn Sie genügend Zeit haben, um diese Fragen zu klären. Auch wenn Sie sich vielleicht nicht damit auseinander setzen möchten: Die Geburt ist schwierig genug, machen Sie es sich angenehmer, wo Sie nur können. Wenn es erst einmal soweit ist, werden Sie über jede Hilfe froh sein.

Nach der Schwangerschaft

Bis das Kind endlich da ist, haben Sie schon einiges durchgemacht. Jetzt geht es jedoch erst richtig los. Ein Neugeborenes zu versorgen kostet viel Energie und Schlaf, lassen Sie sich von Familie und Freunden unterstützen. Sie sollten diese Last nicht alleine tragen. Nicht umsonst heißt es: Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf!

Idealerweise kümmert sich auch Ihr Partner um das Kind, um Sie zu unterstützen und eine Bindung mit dem Kind aufzubauen. Dies richtet sich jedoch auch ganz nach den Umständen Ihrer Trennung.

Scheidung

Wenn Sie verheiratet sind, folgt auf die Trennung noch die Scheidung. Diese erfolgt im Idealfall ebenfalls einvernehmlich. Bereiten Sie sich auf die Scheidung vor und einigen sich möglichst mit Ihrem Partner, um Zeit, Geld und Nerven zu sparen. Wir haben ein Gratis-Infopaket zum Thema Trennung für Sie – informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich bei uns. Rufen Sie uns gerne jederzeit an, wenn Sie Fragen haben.

Ih­re Rech­te: Un­ter­halt

Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch besteht ab Trennungszeitpunkt und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Sie sollten Ihren Anspruch also so schnell wie möglich nach der Trennung geltend machen.

Die Mutter kann vom Kindesvater für die Dauer von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt fordern. Für den Fall, dass die Mutter wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten kann, verlängert sich dieser Zeitraum auf frühestens vier Monate vor der Geburt und mindestens drei Jahre nach der Geburt. Weitere Verlängerungen sind möglich, das richtet sich nach den Belangen des Kindes und den bestehenden Möglichkeiten der Betreuung. Außerdem kann sie die Kosten, die durch die Schwangerschaft und die Entbindung entstanden sind, ersetzt bekommen.

Expertentipp: Wenn der Vater das Kind betreut, hat er Anspruch auf Unterhalt für die Zeit der Betreuung gegen die Mutter.

Ihr Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt von beiden Elternteilen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt diesen Anspruch, indem er das Kind betreut und versorgt. Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten. Die Höhe richtet sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle. Dort wird das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes berücksichtigt. Wenn Ihr Kind bei Ihnen lebt, machen Sie diesen Anspruch für Ihr Kind geltend.

Ih­re Rech­te: Um­gang mit dem Kind

Nach einer Trennung besteht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind weiter. In der Regel ist es besser für das Wohl des Kindes, wenn es zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung aufbauen und pflegen kann. Wie immer hängt das jedoch ganz von Ihrer Situation ab. Im Idealfall können Sie alles einvernehmlich regeln.

Schaffen Sie das nicht, können Sie sich an das Jugendamt oder Erziehungsberatungsstellen wenden. Dort können Sie beraten werden und mit Ihren Ansprechpersonen passende Lösungen erarbeiten.

Expertentipp: Bei dem Umgangsrecht wird immer zugunsten des Kindeswohls entschieden. Es geht vor allem darum, was für Ihr Kind und seine Entwicklung das Beste ist. Es sollte so wenig wie möglich belastet werden.

Beim gemeinsamen Sorgerecht kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, jedoch nur in wesentlichen Fragen mit entscheiden. Wesentliche Fragen sind zum Beispiel wo das Kind wohnen soll oder welche Schule es besuchen soll. Fragen des Alltags kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Darunter fallen Besuche bei Freunden, Freizeitaktivitäten oder routinemäßige Arztbesuche.

Es gibt auch das so genannte Wechselmodell, bei dem sich beide Elternteile bei der Betreuung zu etwa gleichen Teilen in regelmäßigen Abständen abwechseln. Diese Lösung bietet beiden Elternteilen die Chance möglichst viel Zeit mit dem Kind zu verbringen und das Leben aktiv mitzugestalten. Dieses Modell setzt jedoch voraus, dass Sie dazu in der Lage sind miteinander zu sprechen und die Betreuung miteinander zu koordinieren. Schließlich müssen sie die Betreuung Ihres Kindes nahtlos organisieren können und auch auf unerwartete Ereignisse angemessen reagieren können.

Wenn alle Stricke reißen, können Sie beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind beantragen. Diesen Weg sollten Sie nur gehen, wenn Sie wirklich keine andere Lösung finden können.

Neue Be­zie­hung?

Auch hier kommt es ganz auf Ihre Situation an. In der Regel werden Sie nach der Trennung jedoch erst einmal Zeit für sich benötigen und in der Zeit nach der Geburt werden Sie sich intensiv um Ihr Kind kümmern müssen. Ihr Fokus sollte zunächst also nicht darauf liegen, zwingend eine neue Partnerin oder einen neuen Partner zu finden. Wenn Sie eine neue Beziehung aufbauen, denken Sie auch daran, dass Sie nicht nur einen neuen Partner in Ihr Leben, sondern auch in das Leben Ihres Kindes bringen.

Aus­blick

Eine Trennung während der Schwangerschaft kann besonders schwierig und schmerzhaft sein. Ist es jedoch zur Trennung gekommen, so sind Sie mit Ihren Sorgen und Fragen nicht allein. Sie haben viele Möglichkeiten sich Unterstützung und Beratung an Bord zu holen. Nutzen Sie diese auch!

Glossar zum Artikel:

  • Der Bedarf eines Kindes für seinen Lebensunterhalt ist nach der Trennung der Eltern mit dem Betreuungsunterhalt und dem Barunterhalt abgegolten. Betreuungsunterhalt leistet derjenige Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt betreut und damit den Bedarf des Kindes allein durch Erziehung, Pflege, Kost und Logis deckt. Der nicht betreuende Elternteil leistet hingegen Barunterhalt.
  • Die Düsseldorfer Tabelle bestimmt in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes den maßgeblichen Zahlbetrag für den Kindesunterhalt. Sie beruht auf den Beträgen für den Mindestunterhalt und steigert die Beträge je nach Einkommen des Elternteils. Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, wird aber von den Familiengerichten in Deutschland überwiegend anerkannt und angewendet.
  • Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt für den Zeitraum der Trennung verlangen. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn der geschiedene Ehepartner einen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände geltend machen kann. Im ersten Jahr der Trennung ist der bedürftige Ehepartner nicht erwerbspflichtig und kann nur darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen im Hinblick auf eine frühere Erwerbstätigkeit und der Dauer der Ehe erwartet werden kann (§ 1361 BGB).
  • Betreuen die Elternteile ihr Kind abwechselnd im Wechselmodell, wird jeder der beiden Elternteile unterhaltspflichtig. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile. Voraussetzung ist, dass es sich um ein echtes Wechselmodell handelt, bei dem die Eltern gleichwertige Betreuungsleistungen in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht erbringen. Andernfalls verbleibt es bei der üblichen Berechnung des Unterhalts des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Grenze liegt bei einer Abweichung von etwa 10 % von einer hälftigen Aufteilung.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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