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Tren­nung im Al­ter: Plötz­lich al­lein

Bild: Trennung im Alter: Plötzlich allein

Lang er­sehn­te Frei­heit oder fi­nan­zi­el­ler Ru­in?

Für die meisten Menschen stehen im hohen Alter die großen Fragen schon fest. Sie wissen wo sie mit wem leben möchten und was sie noch alles unternehmen möchten. Eine Trennung in dieser Lebensphase, meist nach mehreren gemeinsamen Jahrzehnten, kann besonders schmerzhaft und verwirrend sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie wie es zu einer Trennung im Alter kommt, wie Sie diese verarbeiten können und wie die Trennung sich auf Ihre Altersversorgung auswirken könnte.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Die Trennung im Alter ist keine Seltenheit mehr. Der gesellschaftliche Wandel und die steigende Lebenserwartung führen zu immer mehr Trennungen.
  • Trennen Sie sich nicht leichtfertig und versuchen gemeinsam Lösungen für Ihre Probleme zu finden. Zwingen Sie sich jedoch auch nicht unglücklich weiter in einer gescheiterten Beziehung zu bleiben.
  • Wenn Sie herausarbeiten können, wo das eigentliche Problem liegt, finden Sie vielleicht eine Lösung. Möglicherweise hilft Ihnen auch eine gemeinsame Paartherapie oder Paarberatung . Dort erhalten Sie professionelle Hilfe von einer neutralen Person, die Sie in einem geschützten Raum durch den Entscheidungs- und Lösungsprozess führen kann.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Bitten Sie um Unterstützung
Nehmen Sie sich Zeit für die Trennungsbewältigung und holen sich Unterstützung. Tauschen Sie sich mit Menschen aus, die in einer ähnlichen Situation sind. Es gibt zum Beispiel Selbsthilfegruppen bei Trennung.

Tipp 2: Achten Sie auf Ihre Finanzen
Trennungen im Alter sind wirtschaftlich besonders belastend. In der Regel müssen Sie mit dem auskommen, was Sie bisher erwirtschaftet haben. Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt können Ihnen in schwierigen finanziellen Situationen helfen.

Tipp 3: Beachten Sie die Scheidungsfolgesachen
Beachten Sie die verschiedenen Folgen der Scheidung – insbesondere zum Versorgungsausgleich, der nachehelichen Unterhaltszahlung und der Krankenversicherung.

Wie kommt es zu ei­ner Tren­nung im Al­ter?

Mittlerweile werden mehr Ehen im höheren Alter geschieden denn je. Das kann sowohl mit dem gesellschaftlichen Wandel zusammenhängen, dass eine Scheidung nicht mehr so verpönt ist wie zuvor, aber auch mit der steigenden Lebenserwartung.

Während die Menschen früher nach ihrem harten Arbeitsleben nur noch in Ruhe ihren Lebensabend verbringen wollten, haben Sie heute bei Renteneintritt noch viele Perspektiven. Sie möchten die Freiheit und Chance oft nutzen, um sich selbst zu verwirklichen und all den Dingen nachzugehen, die bislang auf der Strecke geblieben oder zu kurz gekommen sind. Natürlich gibt es auch nach wie vor Menschen, die einfach nur das Bedürfnis haben, die hart erarbeitete Pension zu genießen und ruhige Tage in Haus und Garten verbringen möchten.

Wenn das Ehepaar sich nicht einig darüber ist, wie es diese Jahre miteinander verbringen möchte, kann dies zu erheblichen Problemen führen. Und im Gegensatz zu früher entscheidet sich einer der Partner oder beide einvernehmlich dazu, die Konsequenzen daraus zu ziehen: Es kommt zur Trennung im Alter.

Blei­ben oder tren­nen?

Egal in welchem Alter Sie sind – die Entscheidung sich zu trennen ist immer schwierig. Im hohen Alter verbindet Sie oft eine Beziehung über mehrere Jahrzehnte. Sie haben alle Höhen und bislang auch Tiefen miteinander durchgestanden und sich ein komplettes Leben aufgebaut. Im Grunde müssten Sie es nun nur noch genießen, doch es passt einfach nicht mehr.

Versuchen Sie IhreBeziehung zu retten, wenn Sie noch eine Chance füreinander sehen. Vielleicht spüren Sie eine gewisse Leere, wenn Sie an den Punkt gelangen, an dem Ihre Kinder bereits erwachsen sind und ihre eigenen Familien gegründet haben. Auch beruflich haben Sie womöglich schon alles erreicht und sind bereits in Rente.

Starten Sie den Versuch diese Leere gemeinsam zu füllen, immerhin haben Sie noch einander und haben nun Zeit und Raum für neue Pläne. Alltag und Routine können in jede Beziehung einziehen. Wichtig ist, wie es Ihnen dabei geht und wie Sie damit umgehen. Wo liegen die Gründe für Ihre Unzufriedenheit? Lieben Sie Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin noch?

Wenn Sie herausarbeiten können, wo das eigentliche Problem liegt, finden Sie vielleicht eine Lösung. Möglicherweise hilft Ihnen auch eine gemeinsame Paartherapie oder Paarberatung. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe von einer neutralen Person, die Sie in einem geschützten Raum durch den Entscheidungs- und Lösungsprozess führen kann.

Sind sämtliche Versuche gescheitert, sollten Sie natürlich nicht unglücklich weiter an der Beziehung festhalten. Wenn sie endgültig zerrüttet ist, ist es langfristig besser für Sie einen Schlussstrich zu ziehen. Die Entscheidung können letztendlich aber nur Sie treffen.

Vor­über­le­gun­gen für die Tren­nung

Bei einer Trennung werden Sie nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich herausgefordert. Sie müssen sich überlegen, wie Sie Ihren gemeinsamen Hausrat aufteilen, wer auszieht und welche Unterhaltszahlungen zu leisten sind. Unterschätzen Sie die wirtschaftliche Belastung einer Trennung nicht. Sie müssen den Hausrat aufteilen und fortan wieder zwei getrennte Haushalte führen. Dabei fallen für jeden von Ihnen höhere Kosten an als bei einem gemeinsamen Haushalt. Das ist vor allem im Hinblick auf Ihre Altersversorgung wichtig. Im Idealfall können Sie sich einigen. Damit es später keinen Streit gibt, sollten Sie alles schriftlich in der so genannten Trennungsfolgenvereinbarung festhalten.

Überlegen Sie sich auch wie Sie diese Entscheidung Ihren Kindern und Enkelkindern mitteilen können. Selbst wenn Ihre Kinder bereits erwachsen sind, ist die Trennung der Eltern ein einschneidendes Ereignis für sie. Rechnen Sie damit, dass Sie zunächst auf Unverständnis treffen. Für Kinder stellen die Eltern oft eine unauflösbare Einheit dar und es fällt ihnen schwer zu akzeptieren, dass diese Einheit gescheitert ist. Wenn die Trennung von Ihnen ausgeht, kann es passieren, dass Ihnen die Schuld zugewiesen wird. Suchen Sie das offene Gespräch und geben Ihren Kindern Zeit mit Ihrer Trennung klarzukommen.

Tren­nung ver­ar­bei­ten

Egal ob die Trennung einvernehmlich war oder ob einer von Ihnen sich getrennt hat – Sie werden Zeit benötigen um die Trennung zu verarbeiten. Sie durchlaufen die verschiedenen Phasen der Trennungsbewältigung und sind währen dieser Zeit besonders verletzlich. Große Emotionen wie Trauer, Wut und Unverständnis sind schwierig zu verarbeiten.

Vielleicht empfinden Sie auch eine überwältigende Einsamkeit, immerhin hatten Sie jahrzehntelang jemanden an Ihrer Seite und sind nun wieder alleine. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch in Ihrer Trennungsbewältigung alleine dastehen müssen. Holen Sie sich Unterstützung von Ihrer Familie und aus dem Freundeskreis. Gerade im hohen Alter kann es jedoch sein, dass viele Ihrer Liebsten bereits verstorben, zu weit weg oder zu gebrechlich sind, um Ihnen zu helfen. Dann können Sie versuchen über lokale Treffen neue Freundschaften in Ihrer Umgebung zu knüpfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Menschen sich in einer ähnlichen Situation befinden. Unterstützen Sie sich gegenseitig!

Wenn Sie nicht an solchen Treffen teilnehmen können oder möchten, haben Sie auch die Möglichkeit eine Therapie zu machen. Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin können individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen und Sie Schritt für Schritt begleiten.

Trennung bewältigen

Tren­nung be­wäl­ti­gen

Was Sie tun sollte, und was Sie nicht tun sollten.

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En­de oder Neu­an­fang?

Die Trennung ist das, was Sie daraus machen. Wenn Sie den vergangen Zeiten endlos nachtrauern oder die nächsten Jahre antriebslos in den Seilen hängen, wird sich die Trennung wie das Ende anfühlen. Nehmen Sie die Trennung hingegen als Chance wahr Ihr Leben neu zu entdecken, kann sie auch zu einem Neuanfang werden.

Natürlich können Sie sich wieder neu verlieben und eine neue Beziehung eingehen. Seien Sie sich vorab darüber bewusst, dass Menschen im hohen Alter größere Probleme haben könnten, sich an eine neue Partnerschaft zu gewöhnen. Allzu oft werden sie von alten Gewohnheiten eingeholt und es wird schwieriger jemanden zu finden, den man als kompatibel empfindet. Im Grunde steht einem zweiten Frühling aber nichts im Wege.

Damit Sie gut in Ihr neues Leben starten können, sollten Sie sich über alle Trennungs- und ggf. Scheidungsfolgen bewusst sein.

Fol­gen der Tren­nung & Schei­dung

Wenn Sie verheiratet sind, folgt auf die Trennung in der Regel die Scheidung. Diese bringt wirtschaftliche Folgen mit sich, die gerade im hohen Alter von Gewicht sein können. Wahrscheinlich müssen Sie mit dem auskommen, was Sie bisher erwirtschaftet haben.

Zugewinnausgleich

Wenn Sie heiraten, müssen Sie sich entscheiden ob Sie in der Ehe in der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung oder nach individueller Vereinbarung leben möchten. Der gesetzliche Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie also nicht notariell beglaubigt anderes miteinander vereinbart haben, leben Sie in der Zugewinngemeinschaft.

Bei der Zugewinngemeinschaft werden Sie nach der Scheidung an dem Vermögenszuwachs des anderen beteiligt, wenn Sie weniger verdienen. Wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie Ihren Vermögenszuwachs teilen. Grund dafür ist, dass Sie als Ehepaar ein Team sind und Sie einander unterstützen. Der Ehepartner der mehr verdient, wurde also von dem anderen Ehepartner unterstützt und konnte den Vermögenszuwachs nur mit dessen Hilfe erreichen. Deshalb wird das Vermögen fair aufgeteilt.

Im Gegensatz dazu werden Sie in einer Gütertrennung nach der Scheidung nicht am jeweiligen Vermögenszuwachs beteiligt. Jeder muss mit seinem eigenen Vermögen auskommen.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine individuelle Vereinbarung in Ihrem Ehevertrag zu treffen.

Informieren Sie sich also, was für Ihre Ehe gilt und ob Sie am Vermögen Ihres Ehepartners beteiligt werden oder ob Ihr Ehepartner an Ihrem Vermögen beteiligt wird, wenn Sie sich scheiden lassen.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich wird nach der Scheidung relevant. Er erfasst laufende Rentenzahlungen und Anwartschaften. Im Laufe Ihres Arbeitslebens sammeln Sie Anwartschaften auf Ihre spätere Altersversorgung. Eine Anwartschaft ist ein Recht auf eine Leistung, die erst in der Zukunft erbracht wird. Sie sammeln also Rechte auf die Rente, die Ihnen später ausgezahlt wird.

Sind Sie verheiratet, werden diese Anwartschaften auf das Ehepaar verteilt. Wenn Sie in der Ehe weniger Geld verdient haben, weil Sie sich zum Beispiel mehr um die Kinder und den Haushalt gekümmert haben, dann erhalten Sie die Hälfte von dem, was Ihr Ehepartner mehr verdient hat. Das ist der so genannte Versorgungsausgleich. Denn damit Sie zu fairen Teilen versorgt werden, erfolgt ein Ausgleich.

Versorgungsausgleich

Ver­sor­gungs­aus­gleich

Warum muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden? Erfahren Sie hier, worauf es bei dem Versorgungsausgleich ankommt.

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Unterhaltszahlungen trotz Rente?

Nach der Scheidung könnten Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben oder dazu verpflichtet sein, nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Die Berechnung kann sehr kompliziert werden.

Praxisbeispiel:

Wenn Sie beide Rente erhalten und der Versorgungsausgleich bereits erfolgt ist, ergibt sich folgender Unterhaltsanspruch:

Rente A (bereinigt: abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten)= 2.500 EUR

Rente B (bereinigt: abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten) = 1.500 EUR

Differenz: 1.000 EUR

Hälfte: 500 EUR

Das bedeutet, wenn Sie Rente A empfangen, müssen Sie Ihrem Ex-Ehepartner 500 EUR Unterhalt zahlen, auch wenn er oder sie eine Rente von 1.500 EUR bezieht.

Bei komplizierten Fällen wird natürlich auch die Berechnung umständlicher.

Wegfall der Witwen- und Witwerrente

Wenn Sie sich scheiden lassen, erhalten Sie keine Witwen- oder Witwerrente wenn Ihr Ex-Ehepartner verstirbt. Sie müssen also mit dem auskommen, was Sie selber bezahlt bekommen und was Sie bisher erwirtschaftet haben.

Krankenversicherung

Eventuell muss auch Ihre Krankenversicherung neu abgeschlossen werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie über Ihren Ehepartner in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren. Dann brauchen Sie Ihre eigene Versicherung. Wenn Sie in diesem Zeitpunkt über 55 Jahre sind, können Sie sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse versichern und müssen eine teure private Krankenversicherung abschließen.

Aus­blick

Eine Trennung im Alter bringt große emotionale und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Wenn sich die Trennung langsam anbahnt, sollten Sie sich gut auf die Folgen vorbereiten und so viel mit Ihrem Ehepartner klären wie möglich. Mit einer Trennungsfolgenvereinbarung können Sie sich beide absichern und weiteren Streit vermeiden. Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie sich einsam und überfordert fühlen – es gibt viele Möglichkeiten Hilfe aufzusuchen und sich mit Menschen auszutauschen, die ähnliches erlebt haben. Und denken Sie daran: Für einen Neuanfang ist es nie zu spät!

Glossar zum Artikel:

  • Führt eine unterhaltspflichtige Person einem Dritten (z.B. neuer Lebenspartner) den Haushalt, so ist ihm ein fiktives Einkommen anzusetzen.
  • Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt für den Zeitraum der Trennung verlangen. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn der geschiedene Ehepartner einen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände geltend machen kann. Im ersten Jahr der Trennung ist der bedürftige Ehepartner nicht erwerbspflichtig und kann nur darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen im Hinblick auf eine frühere Erwerbstätigkeit und der Dauer der Ehe erwartet werden kann (§ 1361 BGB).
  • Die Scheidungsfolgen sind die rechtlichen Folgen, die anlässlich der Scheidung zu klären sind. Dazu zählen etwa der Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Sorge- und Umgangsrecht, sowie die Aufteilung des Hausrats.
  • Zum Zugewinn gehört jeglicher Vermögenszuwachs während der Ehe. Wird die Ehe geschieden findet ein Zugewinnausgleich (Aufteilung des Vermögens) zwischen den Ehepartnern statt, die sofern nicht anders vereinbart, in einer Zugewinngemeinschaft leben.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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