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Schei­dung on­line - Ver­gleich her­kömm­li­che Schei­dung

Bild: Scheidung online - Vergleich herkömmliche Scheidung

Her­kömm­li­che oder On­line-Schei­dung?

Nichts bleibt, wie es ist. Dies betrifft auch die herkömmliche Scheidung. Das Angebot, die Scheidung online zu betreiben, bietet Ihnen einen Weg, das Scheidungsverfahren auf einfachste Art und Weise in Gang zu setzen. Oft ist die mühselige Terminvereinbarung und der Gang in die Anwaltskanzlei sowie die persönliche Vorsprache bei einem Ihnen unbekannten Anwalt eine große Hürde, die Ihnen bei der Online-Scheidung erspart bleibt. Am besten ist, Sie vergleichen beide Wege.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Bei der Scheidung online kommunizieren Sie zunächst über das Internet mit einem von unseren handverlesenen und im Familienrecht kompetenten Kooperationspartnern
  • Im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung brauchen Sie bei der Scheidung online keine Berührungsängste zu haben, weil Sie nicht persönlich in einer Anwaltskanzlei vorsprechen müssen.
  • Auch bei der Scheidung online können Sie erhebliche Kosten sparen, wenn Sie die Scheidung einvernehmlich betreiben und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Erkennen Sie die Vorteile einer Online-Scheidung
Bei der herkömmlichen Scheidung müssen Sie sich nachhaltig um einen persönlichen Termin in einer Anwaltskanzlei bemühen und dafür einen Anwalt suchen. Bei der Scheidung online kommunizieren Sie über das Internet mit einem unserer erfahrenen Kooperationspartner.

Tipp 2: Betreiben Sie Ihre Scheidung einvernehmlich
Versuchen Sie Ihre Scheidung einvernehmlich zu betreiben. Vor allem können Sie erhebliche Kosten  sparen, wenn Sie diese online durchführen.

Tipp 3: Scheidungsfolgenvereinbarung machen
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie  Aspekte wie Immobilien, Umgangsrecht und Hausrat rechtlich verpflichtend regeln. So bestehen keine Streitigkeiten mehr, die ein Richter noch regeln müsste.

Wie funk­tio­nie­ren die her­kömm­li­che Schei­dung und die On­line-Schei­dung?

Vermutlich kennen Sie die herkömmliche Scheidung über eine örtliche Rechtsanwaltskanzlei und mit jeweils einem Anwalt für jede Partei. Heutzutage haben Sie jedoch wesentlich mehr - und meist deutlich bessere - Möglichkeiten. Wir vergleichen für Sie die herkömmliche Scheidung mit der Online-Scheidung und zeigen Ihnen, was Ihnen welche Vorteile bringt.

Was heißt herkömmliche Scheidung?

Möchten Sie sich scheiden lassen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Aufgrund des Rechtsanwaltszwangs bei den Familiengerichten kann nur ein zugelassener Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Bei der herkömmlichen Scheidung bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen, der Sie vertritt. Dazu können Sie die Gelben Seiten des Telefonbuchs aufschlagen, Ihre Nachbarn nach eigenen Erfahrungen befragen oder versuchen, direkt in einer Anwaltskanzlei anzurufen. Im ungünstigsten Fall haben Sie es mit einem Anwalt zu tun, den Sie nicht kennen und dessen Kompetenzen im Familienrecht Sie nicht beurteilen können. Sofern Sie sich für einen Anwalt entscheiden, müssen Sie in dessen Kanzlei anrufen oder vorsprechen, dort einen Termin vereinbaren und im Regelfall eine gehörige Portion Geduld aufbringen, bis Sie bei dem Anwalt vorstellig werden können.
Die herkömmliche Scheidung ist häufig mit einer gewissen Berührungsangst verbunden, da es zumeist unangenehm ist, sich auf ein unbekanntes Terrain zu begeben und sich einer Person zu offenbaren, die Sie nicht kennen.

Was heißt Scheidung online?

Bei der Scheidung online  kommunizieren Sie über das Internet und können erforderliche Unterlagen einscannen und dem Anwalt per E-Mail oder natürlich auch per Post übersenden. Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem jederzeit einen persönlichen Termin in der Anwaltskanzlei vereinbaren. Entscheidend ist aber, dass der Erstkontakt online hergestellt wird und Sie keine Berührungsängste haben müssen. Die für Ihre Scheidung maßgeblichen Verfahrensschritte werden auf unserer Website nachvollziehbar und detailliert erläutert. Sie wissen genau, was passiert und können sich anhand unserer vielschichtigen Informationen jederzeit informieren. Vorteilhaft ist zudem, dass die voraussichtlich für Ihre Scheidung entstehenden Kosten von vornherein für Sie nachvollziehbar kalkuliert werden und Sie ungefähr wissen, was Sie zahlen müssen. Sollten Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, informieren wir Sie über die Möglichkeiten der staatlichen Verfahrenskostenhilfe, die Sie zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag beim Familiengericht beantragen können.

Ver­fahrens­kosten­hilfe (VKH)

Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe (VKH)

Wer ein geringes Einkommen hat, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht, kann VKH in Anspruch nehmen. Das müssen Sie beachten!

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Ist die Schei­dung on­line er­laubt?

Die Scheidung online ist das Ergebnis der Entwicklung des Internets. Anwälte dürfen ausdrücklich mit Online-Scheidungen werben. So stellte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 U 162/12) fest, dass die Aussage eines Rechtsanwalts auf seiner Website „Scheidung online spart Zeit, Nerven und Geld“, nicht irreführend ist, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden, hinreichend erläutert wird.

Ver­gleich Schei­dung on­line und her­kömm­li­che Schei­dung

Die Scheidung online ist im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung einfacher und schneller in Gang zu setzen. Sie wissen schneller, woran Sie sind und mit wem Sie es zu tun haben. Sofern Sie auf den persönlichen Kontakt zum Anwalt keinen großen Wert legen und insbesondere die einvernehmliche Scheidung betreiben, dürften Sie in der Regel bei der Scheidung online schneller zum Ziel kommen als bei der herkömmlichen Scheidung. Im mündlichen Verhandlungstermin, in dem der Familienrichter über Ihren Scheidungsantrag befindet, müssen Sie sich allerdings stets durch Ihren Rechtsanwalt vertreten lassen. Spätestens im Termin ist der Anwalt also an Ihrer Seite, so dass Sie nicht befürchten müssen, im Termin allein neben Ihrem Ehepartner vor dem Richter zu sitzen. Da Sie auch bei der Scheidung online persönlich zum Termin geladen werden, ändert sich gegenüber der herkömmlichen Scheidung insoweit nichts.

Top­pen Sie die Schei­dung on­line mit der ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung

Sie können die Scheidung online noch schneller und kostengünstiger gestalten, wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich durchführen. Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidungsvoraussetzungen (Trennungsjahr) und die Scheidungsfolgen einig sind und keine Streitigkeiten bestehen, die ein Richter entscheiden müsste. Sofern Sie eine Scheidungsfolge verbindlich geregelt wissen möchten, können Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen und die im Hinblick auf eine Scheidungsfolge bestehenden Rechte und Pflichten rechtlich verpflichtend regeln. Bei der einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie zudem davon, dass die Gerichte den Streitwert für Ihre Scheidung auf ein Mindestmaß herabsetzen. Nach Maßgabe des Streitwerts berechnen sich nämlich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Jede vor dem Gericht ausgetragene Streit über eine Scheidungsfolge erhöht den Verfahrenswert und  verursacht damit zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Gestalten Sie die Scheidung einvernehmlich, benötigt zudem nur derjenige Ehepartner einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag zu und braucht dafür keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und damit auch keinen eigenen Rechtsanwalt zu bezahlen.

Aus­blick

Die Scheidung online im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung bietet gerade im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Scheidung Vorteile. Sie ist gerade im Hinblick auf Ihre emotionale Belastung ein Angebot, das Scheidungsverfahren komplikationslos auf den Weg zu bringen und zeitlich möglichst zügig ins Ziel zu führen.

Glossar zum Artikel:

  • Wer die Scheidung zügig und vor allem kostengünstig abwickeln, aber dennoch auf die Regelung der Unterhaltsansprüche nicht verzichten möchte, kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle Rechte und Pflichten regeln, die mit der Scheidung einhergehen. Typischer Regelungspunkt ist der Ehegattenunterhalt sowie der Kindesunterhalt.
  • Die Scheidungsfolgen sind die rechtlichen Folgen, die anlässlich der Scheidung zu klären sind. Dazu zählen etwa der Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Sorge- und Umgangsrecht, sowie die Aufteilung des Hausrats.
  • Der nicht betreuende Elternteil und das Kind haben das Recht auf persönlichen Umgang miteinander. Das Umgangsrecht besteht auch, wenn der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.

Geschrieben von: Volker Beeden

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