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Nach der Tren­nung - Was tun?

Bild: Nach der Trennung - Was tun?

Wie geht es nach der Tren­nung wei­ter?

Mit der ausge­sprochenen Trennung endet eine Beziehung nicht einfach. Direkt nach der Trennung gibt es viele Fragen zu klären und rechtliche Grundregeln zu beachten. Das gilt vor allem, wenn das Paar gemeinsam in einer Wohnung gelebt hat, wenn es verheiratet war oder zusammen Kinder hat. Natürlich klingt das allzu pragmatisch und erweist sich sicherlich als sehr schwierig bei all den Gefühlen und dem eventuell vorhandenen Trennungsschmerz, den man empfindet, wenn man plötzlich getrennt ist. Dennoch müssen gerade finanzielle Punkte möglichst schnell geregelt werden.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Nach einer Trennung ist es wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen Ihre gescheiterte Beziehung emotional zu verarbeiten. Sie sollten sich aber auch um die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern.
  • Vor allem, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sollten Sie sich bemühen Ihre Trennung konstruktiv zu bewältigen.
  • Eine Trennung muss nicht automatisch zum Kontaktabbruch führen. Wenn Sie Klarheit geschaffen und Ihre Gefühle bewältigt haben, können Sie durchaus noch eine freundschaftliche Beziehung zu Ihrem Ex-Partner unterhalten.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Gestalten Sie Ihren Neuanfang
Nach Ihrer Trennung sollten Sie Ihr eigenes Leben umorganisieren und sich neuen Herausforderungen stellen. Sie sollten neue Hobbys und Leidenschaften für sich entdecken, wie auch mehr Zeit mit geliebten Menschen und ggf. sogar neuen Bekanntschaften verbringen.

Tipp 2: Nehmen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch
Merken Sie, dass Sie mit dem Ende Ihrer Beziehung all Ihre Gefühle nicht alleine überwinden können, so sollten Sie sich nicht davor scheuen bei Bedarf professionelle Hilfe von Therapeuten oder Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.

Tipp3: Sehen Sie das Ende Ihrer Beziehung als Anfang eines neuen Lebensabschnitts
Aus Ihrer letzten Beziehung können Sie durchaus einiges für sich selbst als Person, aber auch im Hinblick auf zukünftige Beziehungen mitnehmen.

Tren­nung – Was tun?

Haben Sie oder Ihr Partner die Partnerschaft beendet steht wahrscheinlich die Frage der räumlichen Trennung ganz oben. Es muss geregelt werden, wer in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus bleibt und wer in eine neue Wohnung ziehen muss. Gerade der Partner, der in der Ehe finanziell vom anderen abhängig war, sollte möglichst die Unterlagen über gemeinsames Vermögen, über Einkünfte beider Parteien und über eventuelle Bausparverträge oder Aktienfonds sichern. Denn ohne Belege ist es später schwierig, die Vermögenswerte der Ehe nachzuweisen. So kann besonders der besser verdienende Partner Geld unbemerkt beiseiteschaffen. Wichtige Unterlagen sind unter anderem:

  • Gehaltsabrechnungen,
  • Steuererklärungen,
  • Darlehensverträge,
  • Grundbuchauszüge,
  • Auszüge von Depots und Konten,
  • sowie Lebensversicherungen.

Neben den finanziellen und rechtlichen Fragen steht natürlich auch der Trennungsschmerz. Eine Trennung muss auch emotional verarbeitet und die eigenen Gedanken müssen sortiert werden. Nicht selten, durchläuft man die verschiedenen Phasen der Trennung. So will man die Trennung am Anfang oftmals nicht wahrhaben. Man kann nicht fassen, dass der Partner gegangen ist und nicht wiederkommt. Allerdings sollte man sich schnell darüber im Klaren sein, dass die meisten Trennungen endgültig sind. Viele Menschen fühlen sich dann einsam, verkriechen sich zuhause und trauern. Trauer ist natürlich wichtig, normal und vollkommen in Ordnung. Aber es ist auch wichtig, sich nicht mit Selbstzweifeln zu martern und alleine einzuschließen. Nachdem Sie sich getrennt haben, sollten Sie die Nähe zu Freunden und Familie suchen, um sich nicht einsam zu fühlen. Gespräche mit der besten Freundin oder dem besten Freund können helfen oder auch erstmal schlichte Ablenkung sein. Einige Menschen entdecken auch ihre sportliche Seite und beginnen etwa mit dem Joggen, um sich körperlich zu verausgaben. Das kann einem durchaus helfen, sich wieder attraktiver zu fühlen und es verbessert die Stimmung, weil man etwas für sich selbst tut.

Viele Verlassene leiden nach einer Trennung unter Selbstzweifeln, bekommen durch die emotionalen Probleme Schlafstörungen oder Appetitlosigkeit. Auch das ist normal und passiert vielen Menschen. Man sollte aber nicht darin versinken. Wer von der Trauer übermannt zu werden droht, kann sich auch professionelle Hilfe bei einem Therapeuten oder in einer Trennungsberatungsstelle holen. Bei vielen Menschen nehmen Verzweiflung und Wut aber nach einer Weile von ganz alleine wieder ab. Getreu dem Motto „Die Zeit heilt alle Wunden“ geht es irgendwann wieder aufwärts. Manche Menschen brauchen dafür einige Wochen, andere einige Monate bis hin zu einem Jahr. Zeit ist also nach einer Trennung wichtig - Zeit für sich, für Freunde und neue Aktivitäten, aber auch für Trauer und Verarbeitung. Nehmen Sie sich also ruhig die Zeit um Schritt für Schritt mit Ihrem alten Leben abzuschließen und zeitgleich mit der neuen Situation zurecht zu kommen.

Beratung einholen bei einer Trennung

Wer sich von seinem Partner trennen möchte, der sollte sich am besten schon vorher bei einem Online-Scheidungsservice oder einem örtlichen Anwalt oder – falls man etwa nicht oder nur wenig arbeitet – beim Arbeitsamt erkundigen: Welche Leistungen stehen mir zu? Muss ich ausziehen? Wer bezahlt die Wohnung und bei wem bleiben die Kinder? Was ist mit gemeinsamen Krediten, Schulden und dem Auto? Und wer bekommt das Geld auf dem gemeinsamen Sparbuch?

Ein Online-Scheidungsservice oder ein örtlicher Anwalt informiert über die gesetzlichen Regelungen, über die Rechte und Pflichten beider Parteien. Er kann bei einem verheirateten Paar auch erklären, wie das Trennungsjahr eingeleitet wird, wie man das später nachweisen kann und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus dem Trennungsjahr ergeben. Auch kann ein Anwalt so schon die Forderungen nach dem Kindesunterhalt beziehungsweise dem Trennungsunterhalt prüfen und schnellstmöglich beantragen. Denn beides kann nicht rückwirkend beantragt werden.

Expertentipp: Wer gerade von seinem Partner dessen Wunsch nach Trennung überraschend mitgeteilt bekommen hat, ist sicher traurig, verwirrt und wie vor den Kopf geschlagen. Dennoch ist es wichtig, auch an die Zukunft und den Lebensunterhalt zu denken und diese Fragen so schnell wie möglich zu klären.

Das gemeinsame Leben trennen

Wer verheiratet ist, der hat sicherlich viele gemeinsame Verträge abgeschlossen: Darlehen, Kaufverträge, gemeinsame Konten und Sparbücher, der gemeinsame Bausparvertrag. Hinzu kommen auch die gemeinsamen Versicherungen, etwa Rechtschutz und Haftpflicht. Das kann natürlich auch für Paare gelten, die lange zusammengelebt haben, aber nicht verheiratet sind.

Geht man getrennte Wege gilt es nun, nach und nach die gemeinsamen Verträge zu regeln und aufzulösen. Am wichtigsten sind dabei die finanziellen Fragen: Wer zahlt das Darlehen weiter ab? Das muss mit der Bank geklärt und vereinbart werden. Wie ist es mit dem gemeinsam gekauften Haus? Wer behält es? Kann derjenige es alleine behalten und zugleich dem Ex-Partner dessen Anteile auszahlen? Oder muss das Haus verkauft werden, weil jeder auf seinem finanziellen Anteil besteht? Hilfreich ist es sicher, wenn man sich einigen kann. Prinzipiell steht in einer Ehe jedem die Hälfte zu: Die Hälfte der gemeinsamen Schulden und die Hälfte des Vermögens. Allerdings gibt es da Ausnahmen, wie etwa Geschenke der Eltern an nur einen der beiden Ehepartner, ebenso wie ein Erbe. Manche Paare haben solche Fragen vor der Eheschließung oder während der Ehe in einem Ehevertrag geklärt.

Wesentlich einfacher ist es da bei Rechtschutz und Haftpflicht. Aber auch das muss bedacht und besprochen werden: Auf wen laufen die bestehenden Versicherungen? Derjenige sollte seiner Versicherung mitteilen, dass der bisherige Partner nicht mehr mitversichert werden soll. Der andere Partner sollte daran denken, nun eigene Versicherungen abzuschließen.

Expertentipp: Bedenken sollte man auch, wer bisher in der Lebensversicherung als Nutznießer im Todesfall steht. Ist es der Ex-Partner, möchte man dies sicher schnell ändern und ihn aus der Lebensversicherung streichen. Solche Änderungen sollten den Versicherungen schnell mitgeteilt werden.

Was ist mit den Kin­dern bei ei­ner Tren­nung?

Gemeinsame Kinder können eine Trennung komplizierter machen. Denn den Eltern muss klar sein: Sie sind kein Liebespaar mehr, aber sie werden immer ein Elternpaar bleiben. Ein vollständiger Kontaktabbruch ist da nicht sinnvoll, zum Wohle der Kinder. Zunächst muss geklärt werden, bei wem die Kinder leben. Auch Unterhaltsfragen spielen eine Rolle bei den Absprachen. Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben. Es sollte aber möglichst kein Porzellan zerschlagen werden, denn man wird immer Kontakt halten müssen. Es gilt das Umgangsrecht und die damit zusammenhängenden Besuchstermine abzusprechen. Klassenfahrten und Urlaube im Ausland und selbst der Führerschein bedürft bei minderjährigen Kindern der Zustimmung beider Elternteile, sofern beide das Sorgerecht haben. Selbst wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, sollte dieser immer bedenken: Kinder lieben und brauchen beide Elternteile. Solange ein Kind diese Entscheidung nicht selbst trifft, sollte man ihm den Kontakt zum anderen Elternteil nicht untersagen. Emotionen wie Wut und Hass für den Ex-Partner sollten keinesfalls bei den Kindern abgeladen werden.

So schwer es fällt: Für Kinder sollte sich nach einer Trennung möglichst wenig ändern. Guter Kontakt zu beiden Elternteilen, keine bösen Worte über den Ex, ein stabiles Zuhause. Kinder können so aber auch helfen, die Trennung vernünftig anzugehen und entsprechend zu verarbeiten. Zumindest sollten sie ein Anreiz für einen pragmatischen und fairen Umgang der Ex-Partner miteinander sein, wenigstens in Gegenwart der Kinder.

Lass uns Freun­de blei­ben?

Es ist ein abgedroschener Satz, den viele von ihrem Partner hören. Er oder sie sagt ihn oftmals kurz nach dem Satz, der das bisherige Leben zerstört: „Lass uns Freunde bleiben“, folgt direkt auf „Ich trenne mich von dir“. Aber klappt das überhaupt? Das ist von Person zu Person verschieden und hängt sicherlich auch damit zusammen, wie man sich trennt.

Merken beide Partner, dass sie sich nicht mehr lieben und sich nach einer jahrelangen Beziehung auseinandergelebt haben, dann ist es sicherlich einfacher, eine Freundschaft aufzubauen, als wenn einem Partner plötzlich überraschend der Boden unter den Füßen weggezogen wird, weil er mit einer Trennung nicht gerechnet hat. Sind verletzte Gefühle im Spiel, empfindet man oft nicht gerade Freundschaft, sondern eher Wut, Hass und Schmerz. Das gilt vor allem, wenn der plötzliche Ex-Partner fremdgegangen ist oder schon einen neuen Partner bzw. eine neue Partnerin hat.

Gerade wer gemeinsame Kinder hat, der glaubt vielleicht, dass eine Freundschaft der Eltern es für alle Seiten leichter machen kann und lässt sich darauf ein. Doch auch Eltern müssen nach einer Trennung keine Freunde mehr sein. Eine vernünftige Basis mit klaren Absprachen, Respekt und Zuverlässigkeit reicht aus, um gemeinsam für die Kinder da zu sein.

Trennung und Kinder

Tren­nung und Kin­der

Worauf bei einer Trennung und Scheidung mit Kind geachtet werden muss, erfahren Sie hier.

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In den meisten Fällen sollten Paare nach der Trennung erstmal auf Abstand gehen. Auch wenn Kinder im Spiel sind sollte der Kontakt so gering wie möglich sein und sich zunächst nur auf die Kinder beziehen. Abstand hilft bei der emotionalen Verarbeitung der Situation. Sonst kann es gerade dem Verlassenen schwerer fallen, sich vom Ex-Partner zu lösen: Der Ex will nur Freundschaft und pflegt einen lockeren Umgang, man selbst aber macht sich Hoffnungen bei gemeinsamen, spaßigen Unternehmungen oder tiefgründigen Gesprächen. Das verlängert und verstärkt den Trennungsschmerz und Liebeskummer nur unnötig.

Ist die Trennung verarbeitet und einige Zeit vergangen, spricht nichts gegen eine Freundschaft mit dem Ex-Partner, wenn beide Seiten das wollen. Man kennt sich gut, kennt die Macken und Vorlieben des anderen, hat Spaß zusammen. Das können gute Grundlagen für eine Freundschaft sein, auch wenn man keine Liebe mehr empfindet. Wer sich noch Hoffnungen macht und mit einer Freundschaft den Liebespartner zurückgewinnen will, der sollte Abstand nehmen. Das kann nur zu weiteren Enttäuschungen führen.

Tren­nung emo­tio­nal ver­ar­bei­ten

Während es für die rechtlichen und finanziellen Aspekte, für Versicherungen und Darlehen einfach ist, eine To-Do-Liste anzulegen und quasi ein Rezept zu schreiben, was man nach einer Trennung beachten muss, so ist es bei emotionalen Aspekten deutlich schwieriger. Jeder verarbeitet Gefühle anders. Einige sind emotional so gefestigt, dass sie nach einer kurzen Phase der Trauer schnell wieder auf die Beine kommen und in eine neue Zukunft starten. Andere Menschen werden von dem Verlust so hart getroffen, dass sie dauerhaft trauern und vielleicht sogar in eine Depression abrutschen.

Es gibt also kein Geheimrezept, um Trauer und Trennungsschmerz ganz sicher und schnell zu verarbeiten. In den meisten Fällen hilft jedoch Zeit bei der Verarbeitung. Getreu der Volksweisheit „Liebe lässt die Zeit vergehen und Zeit lässt die Liebe vergehen“. Man sollte sich also Zeit lassen.

Aus­blick

Manchmal dauert es einige Monate, manchmal auch mehr als ein Jahr, um wieder nach vorne schauen und positiv eine neue Zukunft und ein neues Leben planen zu können. Man startet seinen Neuanfang, unternimmt wieder mehr mit Freunden, lernt neue Freunde kennen und entwickelt seine Leidenschaft für neue Hobbys. Das Leben geht weiter und die meisten Menschen merken dies einige Zeit nach der Trennung.

Auch wenn es im Moment der Trennung nicht so aussieht und sich auch nicht so anfühlt: Der Schmerz vergeht und irgendwann wird man sich neu verlieben. Und da kann die alte Beziehung etwas Positives haben: Man hat gelernt, welche Fehler man vielleicht selbst gemacht hat oder was der Ex-Partner für negative Eigenschaften hatte, die man bei einem neuen Partner nicht mehr akzeptieren möchte. Viele Menschen gehen gestärkt aus einer verarbeiteten Trennung in die Zukunft und wissen genau, was sie wollen – und was sie nicht wollen. Das Ende einer Beziehung ist nicht das Ende des Lebens, sondern nur das Ende eines Lebensabschnitts. So kann Neues kommen.

Glossar zum Artikel:

  • Vermögenswerte sind materielle (z.B. Immobilien, Gold, Maschinen), oder immaterielle Güter ( Rechte, Patente, Firmenwerte) denen ein Wert zugeschrieben wird.
  • (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
    (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
    (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
    (4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
  • Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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