Sollte ich schon vor Ablauf des Trennungsjahres zum Anwalt gehen?
Bevor Sie und Ihr Ehegatte die Scheidung bei Gericht einleiten können, ist es Voraussetzung, dass sie mindestens ein Jahr in Trennung leben. Während dieser Zeit sollen Sie sich darüber klar werden, ob die Trennung endgültig und die Ehe gescheitert ist. Doch schon vor Ablauf des Trennungsjahres kann es sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Kurz nach der Trennung eine erste Beratung in Anspruch zu nehmen, hilft Ihnen, die Scheidung optimal vorzubereiten. Sie erfahren, welche rechtlichen Schritte notwendig sind und welche Punkte Sie möglicherweise noch mit Ihrem Ehepartner klären sollten.
Insbesondere bei einer streitigen Scheidung ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren. Je besser Sie informiert sind, desto besser können Sie Ihre Interessen wahren und auch durchsetzen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch Online-Scheidungsservices, bei denen Sie sich kostenfrei orientieren können. Diese bieten eine bequeme Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über den Ablauf einer Scheidung zu verschaffen und sich auf die bevorstehenden Schritte vorzubereiten. Nutzen Sie dieses Angebot für sich und kontaktieren noch heute unseren kostenfreien InfoPoint unter folgender Rufnummer: 0800 - 34 86 72 3.
Was ist, wenn ich vom Anwalt oder Familiengericht Post bekomme?
Natürlich kann es auch sein, dass Ihr Ehepartner seinerseits bereits einen Rechtsanwalt beauftragt und einen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht hat. Es kann also schnell passieren, dass Sie auf einmal vom Familiengericht einen Scheidungsantrag zugestellt bekommen. Schreiben dieser Art sind oft mit Fristen verbunden. Ihnen wird dann vielleicht aufgegeben, innerhalb einer vorgegebenen Frist Stellung zum Scheidungsantrag und damit verbundenen Scheidungsfolgen zu nehmen. In solch einem Fall ist es dann ratsam schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren und abzuklären, was jetzt von Ihnen zu veranlassen ist ohne das Ihnen ein Nachteil entsteht.
Wie bereite ich mich konstruktiv auf das Anwaltsgespräch vor?
Zur Vorbereitung kann es helfen, sich bereits im Vorfeld mit den Themen Trennung und Scheidung auseinanderzusetzen und sich etwas in die Materie einzulesen. Keine Sorge, ein erfahrener Scheidungsanwalt weiß selbstverständlich, worauf es ankommt und wird sich seiner- bzw. ihrerseits ebenfalls auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten. Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn Sie sich zumindest oberflächlich mit dem Scheidungsrecht auskennen, und gezielter Fragen stellen können.
Aber wo finden Sie auf die Schnelle genau die Informationen, die Sie benötigen und im besten Fall noch in einfachen Worten erklärt? An dem Übermaß an Informationen ist es heutzutage recht mühsam die Weiten des Internets zu durchforsten, vor allem, wenn man sich nicht sicher sind, wonach man genau suchen bzw. welche Suchbegriffe man eingeben soll. Auf unseren Websites wie bspw. trennung.de, scheidung.de und unterhalt.com finden Sie eine Vielzahl an wichtigen Informationen und Checklisten, die Ihnen helfen können, Ihre Trennung zu organisieren und Ihre Scheidung in Angriff zu nehmen. Lesen Sie sich nach und nach ein. Mit der Zeit werden Sie sich einen groben Überblick verschaffen können und wissen, welche Themenbereiche für Sie wichtig sind und wo Sie sich vertieft einlesen sollten.
> Checkliste Trennung
Warum bringt mir die gute Information strategische Vorteile?
Gerichtsverfahren und insbesondere Scheidungsverfahren leiden oft darunter, dass die Parteien über Sach- und Rechtsfragen streiten, für die sich im Gesetz eigentlich eine mehr oder weniger angemessene Regelung findet. Grund für den Streit ist, dass die Parteien einfach nicht ausreichend informiert sind und jeder glaubt, er sei gefühlt im Recht. Nur dann, wenn Sie angemessen informiert sind, können Sie Ihrem Ehepartner Paroli bieten. Lassen Sie sich bloß nicht in die Irre führen, wenn Ihr Ehegatte irgendwelche Behauptungen aufstellt und diese so überzeugend vertritt, dass Sie glauben, er oder sie habe unbedingt Recht. Sind Sie gut informiert, können Sie Behauptungen dieser Qualität schnell einschätzen und diesen selbstbewusst entgegentreten. Umgekehrt ist es konstruktiv und streitvermeidend, wenn Sie Ihre eigenen Forderungen so einschätzen und vortragen, dass Sie im Gesetz eine brauchbare Grundlage finden. Dann hat der Ehepartner wiederum weniger Möglichkeiten, sich dagegen zu verteidigen.
Welche Aspekte sind für ein erstes Anwaltsgespräch relevant (Checkliste)?
Am besten bereiten Sie sich anhand einer Checkliste auf das Anwaltsgespräch vor. Sie vermeiden so, dass Sie vielleicht zu aufgeregt sind und wichtige Aspekte vergessen oder nur nebenbei ansprechen. Geht es um Trennung und Scheidung, sind folgende Fragestellungen von Bedeutung:
- Wie haben Sie Ihre Trennung vollzogen? Leben Sie noch innerhalb der ehelichen Wohnung oder ist ein Ehepartner aus der Wohnung ausgezogen?
- Streiten Sie mit Ihrem Ehepartner darüber, wer die Wohnung wegen der Trennung künftig nutzt? Haben Sie Anlass zu glauben, dass Sie die Wohnung wegen Ihrer besonderen Lebensumstände (z.B. Erziehung Ihres Kindes, Krankheit) vorrangig nutzen müssen?
- Sehen Sie eine Chance auf Versöhnung?
- Ist Ihr Ehegatte aus der Wohnung ausgezogen und hat die Absicht, kurzfristig wieder in die eheliche Wohnung zurückkehren zu wollen?
- Haben Sie mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt bereits Schriftverkehr geführt, in dem es um Ihre Trennung und Scheidung geht?
- Leben Sie als ausländische Staatsangehörige in Deutschland oder sind Sie mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet? Dann hat Ihre Scheidung Auslandsbezug, sodass Anlass besteht, über die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts und die Wahl des maßgeblichen Scheidungsrechts nachzudenken.
- Sehen Sie die Chance, Ihre Scheidung einvernehmlich zu betreiben und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln?
- Konnten Sie sich bislang nicht wegen der Scheidungsfolgen verständigen, sollten Sie die Möglichkeit einer Mediation in Betracht ziehen.
- Besteht ein Ehevertrag, den Sie vor Ihrer Ehe oder während Ihrer Ehe abgeschlossen haben?
- Haben Sie im Hinblick auf Ihre Trennung bereits eine Trennungsfolgenvereinbarung getroffen?
- Sind Sie für den Zeitraum der Trennung auf Trennungsunterhalt angewiesen?
- Sind Sie im Besitz von Unterlagen, aus denen sich die Einkommens- und Vermögenssituation Ihres Ehepartners nachvollziehen lässt?
- Haben SieIhre eigenen Unterlagen zusammengestellt, aus denen sich Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nachvollziehen lässt?
- Haben Sie ein gemeinsames Kind? Welcher Elternteil betreut das Kind nach der Trennung?
- Zahlt der Ehepartner nach der Trennung Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind oder sind Sie darauf angewiesen, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen?
- Sind Sie sich wegen des gemeinsamen Sorgerechts für Ihr gemeinsames Kind einig?
- Haben Sie abgeklärt, wer das Kind in seinem Haushalt betreut und damit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt?
- Haben Sie über das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind gesprochen und besteht die Bereitschaft und der Wunsch, das Umgangsrecht zu gewähren und wahrzunehmen?
- Sind Sie nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt angewiesen?
- Möchten Sie den Zugewinnausgleich geltend machen? Dazu muss der Anwalt wissen, ob Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder notariell Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben. In diesem Fall wird es einen Ehevertrag geben, den Sie unbedingt zum Anwaltsgespräch mitbringen sollten.
- Haben Sie schon mal vom Versorgungsausgleich gehört? Wissen Sie, ob in Ihrem Rentenversicherungskonto alle versicherungsrelevanten Zeiten erfasst sind? (Tipp: Bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich informieren.)
- Haben Sie sich verständigt, wie Sie den Hausrat untereinander aufteilenwollen?
- Bestehen Verbindlichkeiten, die Sie und Ihr Ehegatte gemeinsam aufgenommen haben? Wie wollen Sie nach der Trennung und Scheidung damit umgehen?
- Wer soll sich künftig um Hund oder Katze kümmern?
- Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen oder sind Sie über die Rechtsschutzversicherungspolice Ihres Ehepartners mitversichert?
- Verdienen Sie wenig oder gar kein eigenes Geld, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dazu sollten Sie dem Anwalt Nachweise über Ihre Vermögens- und Einkommenssituation vorlegen.
- Ist Ihr Ehepartner finanziell gut gestellt, haben Sie bei eigener Bedürftigkeit wegen der Scheidungskosten wahrscheinlich Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss.
Sollten wir gemeinsam zum Rechtsanwalt gehen?
Auch wenn Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln, sollten Sie nicht unbedingt gemeinsam zu einem Rechtsanwalt gehen. Ein Anwalt ist Interessenvertreter und darf immer nur eine Partei vertreten. Als Ehepartner sind Sie potentielle Gegner, auch wenn Sie sich scheinbar über alles einig sind. Es kann sehr schnell der Fall auftreten, dass der Partner einen Sachverhalt anders beurteilt als Sie selbst. Dann ist es mit der Einigkeit schnell vorbei.
Sollten Sie und Ihr Ehegatte gemeinsam einen Rechtsanwalt aufsuchen, ist dies selbstverständlich prinzipiell möglich. Der Rechtsanwalt kann sie dann aber allenfalls über den allgemeinen Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren. Er darf darauf hinwirken, dass Sie sich wegen eventueller Scheidungsfolgen auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen, muss aber alles vermeiden, was auf eine einseitige Interessenvertretung eines Ehepartners hinauslaufen könnte. Sollte der Anwalt feststellen, dass es Interessengegensätze gibt, muss er die Unterredung sofort beenden und darf Sie nicht mehr weiter beraten oder vertreten. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es im Scheidungsverfahren also nicht.
Gibt es irgendwelche Scheidungspapiere zu unterschreiben?
In Fernsehfilmen unterschreiben die Ehepartner immer irgendwelche Scheidungspapiere. Im wirklichen Leben ist das einzige, was Sie unterschreiben müssen, die Vollmacht für Ihren Anwalt. In einer handelsüblichen Anwaltsvollmacht bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt, Sie im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht zu vertreten. Am Ende des Verfahrens wird Ihnen ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss übermittelt, welcher vom Richter bzw. der Richterin unterzeichnet wird. Wie Sie sehen, ist das Unterschreiben diverser Scheidungspapiere eben nur Fiktion.