Auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten

Tipps für eine effektive und erfolgreiche Beratung

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Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Um einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen zu können, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Damit dieser in Ihrem Sinne agieren kann, wird er bzw. sie Ihnen gezielte Fragen stellen, um alle relevanten Aspekte Ihrer Situation zu erfassen. Auch wenn ein erfahrener Scheidungsanwalt selbstverständlich weiß, worauf es bei einer Scheidung ankommt, ist es wichtig, dass Sie sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken machen, welche Themen für Sie wichtig sind und welche eventuell noch offenen Fragen geklärt werden sollten. Je mehr Ihr Anwalt über Ihre individuelle Situation weiß, desto besser kann er Sie beraten und Ihre Interessen vertreten.

 

Unser Gratis-InfoPaket zu Trennung und Scheidung kann Ihnen dabei eine wertvolle Hilfe sein. Es enthält nützliche Informationen und Checklisten, die Sie bei der Vorbereitung auf das Gespräch unterstützen und sicherstellen, dass Sie keine wichtigen Details übersehen. Nutzen Sie dieses Angebot, um optimal vorbereitet in die Beratung zu gehen und das Beste aus Ihrem Termin herauszuholen.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Sie profitieren von einem Anwaltsgespräch am ehesten, wenn Sie sich vorbereitenund ungefähr wissen, was Sie eigentlich fragen wollen und welche Scheidungsfolgen klärungsbedürftig sind. Sich grob über den Ablauf einer Scheidung zu informieren, ist daher in jedem Fall hilfreich.
  • Regeln Sie bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs alle klärungsbedürftigen Themen mit Ihrem Ehegatten und stellen so die Weichen für eine zügige und kostengünstige Scheidung.
  • Kontaktieren Sie unseren garantiert kostenfreien Scheidungsservice (0800 - 34 86 72 3) und bereiten sich so optimal auf das anwaltliche Erstgespräch vor.

Sollte ich schon vor Ablauf des Trennungsjahres zum Anwalt gehen?

Bevor Sie und Ihr Ehegatte die Scheidung bei Gericht einleiten können, ist es Voraussetzung, dass sie mindestens ein Jahr in Trennung leben. Während dieser Zeit sollen Sie sich darüber klar werden, ob die Trennung endgültig und die Ehe gescheitert ist. Doch schon vor Ablauf des Trennungsjahres kann es sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Kurz nach der Trennung eine erste Beratung in Anspruch zu nehmen, hilft Ihnen, die Scheidung optimal vorzubereiten. Sie erfahren, welche rechtlichen Schritte notwendig sind und welche Punkte Sie möglicherweise noch mit Ihrem Ehepartner klären sollten. 

 

Insbesondere bei einer streitigen Scheidung ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren. Je besser Sie informiert sind, desto besser können Sie Ihre Interessen wahren und auch durchsetzen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch Online-Scheidungsservices, bei denen Sie sich kostenfrei orientieren können. Diese bieten eine bequeme Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über den Ablauf einer Scheidung zu verschaffen und sich auf die bevorstehenden Schritte vorzubereiten. Nutzen Sie dieses Angebot für sich und kontaktieren noch heute unseren kostenfreien InfoPoint unter folgender Rufnummer: 0800 - 34 86 72 3.

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Dauer: 4:10

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Was tun, bevor ich zum Anwalt gehe?

Was ist, wenn ich vom Anwalt oder Familiengericht Post bekomme?

Natürlich kann es auch sein, dass Ihr Ehepartner seinerseits bereits einen Rechtsanwalt beauftragt und einen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht hat. Es kann also schnell passieren, dass Sie auf einmal vom Familiengericht einen Scheidungsantrag zugestellt bekommen. Schreiben dieser Art sind oft mit Fristen verbunden. Ihnen wird dann vielleicht aufgegeben, innerhalb einer vorgegebenen Frist Stellung zum Scheidungsantrag  und damit verbundenen Scheidungsfolgen zu nehmen. In solch einem Fall ist es dann ratsam schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren und abzuklären, was jetzt von Ihnen zu veranlassen ist ohne das Ihnen ein Nachteil entsteht. 

Wie bereite ich mich konstruktiv auf das Anwaltsgespräch vor?

Zur Vorbereitung kann es helfen, sich bereits im Vorfeld mit den Themen Trennung und Scheidung auseinanderzusetzen und sich etwas in die Materie einzulesen. Keine Sorge, ein erfahrener Scheidungsanwalt weiß selbstverständlich, worauf es ankommt und wird sich seiner- bzw. ihrerseits ebenfalls auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten. Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn Sie sich zumindest oberflächlich mit dem Scheidungsrecht auskennen, und gezielter Fragen stellen können.

Praxisbeispiel

Trennung in der gemeinsamen Wohnung

Sie und Ihr Ehegatte haben Ihr Trennungsjahr bereits vollzogen, jedoch innerhalb der gemeinsamen Räumlichkeiten. Nun nagen Zweifel an Ihnen, ob das Gericht Ihr Jahr der Trennung tatsächlich anerkennt und die Scheidung vollzogen werden kann. Hier könnte eine anwaltliche Erstberatung Sie darüber aufklären, dass es nicht nur genügt, dass Sie kein Wort mehr miteinander sprechen und in unterschiedlichen Zimmern schlafen, sondern auch organisatorisch sowie wirtschaftlich getrennt leben sollten (bspw. keine gemeinsame Haushaltsführung, getrennte Konten etc.). Ihr Rechtsanwalt kann Sie dann unter Einbeziehung Ihrer persönlichen Gegebenheiten beraten, wie Sie hierbei konkret vorgehen können.

Aber wo finden Sie auf die Schnelle genau die Informationen, die Sie benötigen und im besten Fall noch in einfachen Worten erklärt? An dem Übermaß an Informationen ist es heutzutage recht mühsam die Weiten des Internets zu durchforsten, vor allem, wenn man sich nicht sicher sind, wonach man genau suchen bzw. welche Suchbegriffe man eingeben soll. Auf unseren Websites wie bspw. trennung.de, scheidung.de und unterhalt.com finden Sie eine Vielzahl an wichtigen Informationen und Checklisten, die Ihnen helfen können, Ihre Trennung zu organisieren und Ihre Scheidung in Angriff zu nehmen. Lesen Sie sich nach und nach ein. Mit der Zeit werden Sie sich einen groben Überblick verschaffen können und wissen, welche Themenbereiche für Sie wichtig sind und wo Sie sich vertieft einlesen sollten.

 

> Checkliste Trennung

Wir Athener betrachten Beratungen nicht als Hindernisse auf dem Weg des Handelns, sondern wir halten sie für notwendige Voraussetzungen weisen Handelns.
Perikles (500 - 429 v. Chr.)

Warum bringt mir die gute Information strategische Vorteile?

Gerichtsverfahren und insbesondere Scheidungsverfahren leiden oft darunter, dass die Parteien über Sach- und Rechtsfragen streiten, für die sich im Gesetz eigentlich eine mehr oder weniger angemessene Regelung findet. Grund für den Streit ist, dass die Parteien einfach nicht ausreichend informiert sind und jeder glaubt, er sei gefühlt im Recht. Nur dann, wenn Sie angemessen informiert sind, können Sie Ihrem Ehepartner Paroli bieten. Lassen Sie sich bloß nicht in die Irre führen, wenn Ihr Ehegatte irgendwelche Behauptungen aufstellt und diese so überzeugend vertritt, dass Sie glauben, er oder sie habe unbedingt Recht. Sind Sie gut informiert, können Sie Behauptungen dieser Qualität schnell einschätzen und diesen selbstbewusst entgegentreten. Umgekehrt ist es konstruktiv und streitvermeidend, wenn Sie Ihre eigenen Forderungen so einschätzen und vortragen, dass Sie im Gesetz eine brauchbare Grundlage finden. Dann hat der Ehepartner wiederum weniger Möglichkeiten, sich dagegen zu verteidigen.

Praxisbeispiel

Sorgerecht

Ihr Ehepartner behauptet, ihm stehe nach der Trennung das alleinige Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind zu, da er das Kind alleine betreue. Tatsächlich regelt das Gesetz aber unmissverständlich, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Trennung und Scheidung der Eltern unverändert fortbesteht. Das alleinige Sorgerecht wird nur in begründeten Ausnahmefällen einem Elternteil allein übertragen. Solange es dafür keine nachvollziehbare Begründung gibt, bleibt es bei dem gesetzlichen Leitbild des gemeinsamen Sorgerechts beider Elternteile. Wenn Sie in Kenntnis dieser Gegebenheiten zum Anwalt gehen und mit dem Anwalt über das Sorgerecht sprechen, führen Sie das Gespräch wesentlich konstruktiver und gelassener, als wenn Sie fälschlich glauben, Sie würden nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind verlieren.

Kostet das Gespräch mit dem Anwalt gleich Gebühren?

Schaubild

Möchten Sie sich wegen Ihrer Trennung erst einmal informieren und beraten lassen, bietet Ihnen der Anwalt eine anwaltliche Erstberatung an. Eine solche anwaltliche Erstberatung wird im Regelfall mit einer Erstberatungsgebühr von bis zu maximal 250 EUR abgerechnet. Sie wissen dann ungefähr, wo Sie derzeit stehen. Sie können immer noch entscheiden, ob Sie den Anwalt früher oder später mit Ihrer Scheidung beauftragen oder sich vielleicht einem anderen Anwalt anvertrauen wollen.

EXPERTENTIPP

Erstberatungsgebühr vermeiden

Nicht jeder Rechtsanwalt berechnet gleich die Erstberatungsgebühr. Anwälte haben auch die Möglichkeit, auf diese Gebühr zu verzichten. In der Regel ist ein Rechtsanwalt dazu bereit auf die Gebühr zu verzichten, wenn er bzw. sie davon ausgehen darf, dass Sie ihn auch mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen werden.

Welche Aspekte sind für ein erstes Anwaltsgespräch relevant (Checkliste)?

Am besten bereiten Sie sich anhand einer Checkliste auf das Anwaltsgespräch vor. Sie vermeiden so, dass Sie vielleicht zu aufgeregt sind und wichtige Aspekte vergessen oder nur nebenbei ansprechen. Geht es um Trennung und Scheidung, sind folgende Fragestellungen von Bedeutung:

  • Wie haben Sie Ihre Trennung vollzogen? Leben Sie noch innerhalb der ehelichen Wohnung oder ist ein Ehepartner aus der Wohnung ausgezogen?
  • Streiten Sie mit Ihrem Ehepartner darüber, wer die Wohnung wegen der Trennung künftig nutzt? Haben Sie Anlass zu glauben, dass Sie die Wohnung wegen Ihrer besonderen Lebensumstände (z.B. Erziehung Ihres Kindes, Krankheit) vorrangig nutzen müssen?
  • Sehen Sie eine Chance auf Versöhnung?
  • Ist Ihr Ehegatte aus der Wohnung ausgezogen und hat die Absicht, kurzfristig wieder in die eheliche Wohnung zurückkehren zu wollen?
  • Haben Sie mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt bereits Schriftverkehr geführt, in dem es um Ihre Trennung und Scheidung geht?
  • Leben Sie als ausländische Staatsangehörige in Deutschland oder sind Sie mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet? Dann hat Ihre Scheidung Auslandsbezug, sodass Anlass besteht, über die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts und die Wahl des maßgeblichen Scheidungsrechts nachzudenken.
  • Sehen Sie die Chance, Ihre Scheidung einvernehmlich zu betreiben und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln?
  • Konnten Sie sich bislang nicht wegen der Scheidungsfolgen verständigen, sollten Sie die Möglichkeit einer Mediation in Betracht ziehen.
  • Besteht ein Ehevertrag, den Sie vor Ihrer Ehe oder während Ihrer Ehe abgeschlossen haben?
  • Haben Sie im Hinblick auf Ihre Trennung bereits eine Trennungsfolgenvereinbarung getroffen?
  • Sind Sie für den Zeitraum der Trennung auf Trennungsunterhalt angewiesen?
  • Sind Sie im Besitz von Unterlagen, aus denen sich die Einkommens- und Vermögenssituation Ihres Ehepartners nachvollziehen lässt?
  • Haben SieIhre eigenen Unterlagen zusammengestellt, aus denen sich Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nachvollziehen lässt?
  • Haben Sie ein gemeinsames Kind? Welcher Elternteil betreut das Kind nach der Trennung?
  • Zahlt der Ehepartner nach der Trennung Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind oder sind Sie darauf angewiesen, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen?
  • Sind Sie sich wegen des gemeinsamen Sorgerechts für Ihr gemeinsames Kind einig?
  • Haben Sie abgeklärt, wer das Kind in seinem Haushalt betreut und damit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt?
  • Haben Sie über das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind gesprochen und besteht die Bereitschaft und der Wunsch, das Umgangsrecht zu gewähren und wahrzunehmen?
  • Sind Sie nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt angewiesen?
  • Möchten Sie den Zugewinnausgleich geltend machen? Dazu muss der Anwalt wissen, ob Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder notariell Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben. In diesem Fall wird es einen Ehevertrag geben, den Sie unbedingt zum Anwaltsgespräch mitbringen sollten.
  • Haben Sie schon mal vom Versorgungsausgleich gehört? Wissen Sie, ob in Ihrem Rentenversicherungskonto alle versicherungsrelevanten Zeiten erfasst sind? (Tipp: Bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich informieren.)
  • Haben Sie sich verständigt, wie Sie den Hausrat untereinander aufteilenwollen?
  • Bestehen Verbindlichkeiten, die Sie und Ihr Ehegatte gemeinsam aufgenommen haben? Wie wollen Sie nach der Trennung und Scheidung damit umgehen?
  • Wer soll sich künftig um Hund oder Katze kümmern?
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen oder sind Sie über die Rechtsschutzversicherungspolice Ihres Ehepartners mitversichert?
  • Verdienen Sie wenig oder gar kein eigenes Geld, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dazu sollten Sie dem Anwalt Nachweise über Ihre Vermögens- und Einkommenssituation vorlegen.
  • Ist Ihr Ehepartner finanziell gut gestellt, haben Sie bei eigener Bedürftigkeit wegen der Scheidungskosten wahrscheinlich Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss.

EXPERTENTIPP

Checkliste

Die Checkliste zum Scheidungsrecht ist lang. Nicht jeder Punkt wird in Ihrem Falle zutreffen. Dennoch sollten Sie sich Punkt für Punkt durch die Checkliste arbeiten und überlegen, was auf Sie zutrifft und was eben nicht zutrifft. Trifft ein Aspekt zu, sollten Sie sich möglichst Notizen machen und dem Anwalt vortragen, was es dazu zu sagen gibt.

Sollten wir gemeinsam zum Rechtsanwalt gehen?

Auch wenn Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln, sollten Sie nicht unbedingt gemeinsam zu einem Rechtsanwalt gehen. Ein Anwalt ist Interessenvertreter und darf immer nur eine Partei vertreten. Als Ehepartner sind Sie potentielle Gegner, auch wenn Sie sich scheinbar über alles einig sind. Es kann sehr schnell der Fall auftreten, dass der Partner einen Sachverhalt anders beurteilt als Sie selbst. Dann ist es mit der Einigkeit schnell vorbei.

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

Checkliste

Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

Download

Sollten Sie und Ihr Ehegatte gemeinsam einen Rechtsanwalt aufsuchen, ist dies selbstverständlich prinzipiell möglich. Der Rechtsanwalt kann sie dann aber allenfalls über den allgemeinen Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren. Er darf darauf hinwirken, dass Sie sich wegen eventueller Scheidungsfolgen auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen, muss aber alles vermeiden, was auf eine einseitige Interessenvertretung eines Ehepartners hinauslaufen könnte. Sollte der Anwalt feststellen, dass es Interessengegensätze gibt, muss er die Unterredung sofort beenden und darf Sie nicht mehr weiter beraten oder vertreten. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es im Scheidungsverfahren also nicht.

Gibt es irgendwelche Scheidungspapiere zu unterschreiben?

In Fernsehfilmen unterschreiben die Ehepartner immer irgendwelche Scheidungspapiere. Im wirklichen Leben ist das einzige, was Sie unterschreiben müssen, die Vollmacht für Ihren Anwalt. In einer handelsüblichen Anwaltsvollmacht bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt, Sie im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht zu vertreten. Am Ende des Verfahrens wird Ihnen ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss übermittelt, welcher vom Richter bzw. der Richterin unterzeichnet wird. Wie Sie sehen, ist das Unterschreiben diverser Scheidungspapiere eben nur Fiktion.

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Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Eine Scheidung ist nichts, was man regelmäßig absolviert. Es ist völlig normal, wenn Sie sich überfordert fühlen. Genau in dieser Situation sind Rechtsanwälte die richtigen Berater. Sie können sich im Anwaltsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten informieren und wissen, wo Sie stehen. Sie vermeiden, dass Sie durch Ihre Trennung und Scheidung vielleicht noch mehr aus der Bahn geworfen werden. Deshalb sollten Sie das frühe Anwaltsgespräch zu Ihrem Vorteil nutzen und sich bestmöglich auf das Gespräch vorbereiten.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.