Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Konnten Sie in der Zeit Ihrer Trennung von Ihrem Ehepartner noch relativ problemlos Trennungsunterhalt geltend machen, ändert sich die Situation mit der Scheidung. Nachehelicher Unterhalt gehört zum Ehegattenunterhalt und setzt voraus, dass Sie nach den Maßstäben im Familienrecht aufgrund ehebedingter Nachteile finanziell bedürftig sind. Können Sie Ihre Bedürftigkeit nicht nachweisen, sind Sie ab dem Zeitpunkt der Scheidung selbst für Ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Wir erklären Ihnen, was Sie im Zusammenhang mit dem nachehelichen Unterhalt wissen sollten und wann Sie nach der Scheidung Unterhalt erhalten.
Es besteht eine Unterhaltspflicht nach der Scheidung, wenn einer der sieben gesetzlich beschriebenen Unterhaltstatbestände im Familienrecht vorliegt.
Die meisten Fälle sind sehr spezifisch, die letzte Fallgruppe des Unterhalts aus Billigkeitsgründen sorgt dafür, dass auch alle anderen Konstellationen erfasst werden, in denen es ungerecht wäre, wenn der einkommensschwächere Ehepartner keine finanzielle Unterstützung bekommt.
Können Sie Ihre Bedürftigkeit nicht nachweisen, sind Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt verantwortlich.
Geld bekommen Sie nur, wenn Ihr Ehepartner leistungsfähig ist. Ihr Ehepartner ist dann leistungsfähig, wenn er Ihnen Unterhalt zahlen kann, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensbedarf zu gefährden.
Im Idealfall verständigen Sie sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung auf vielleicht zeitlich befristete oder in der Höhe beschränkte Unterhaltszahlungen und ermöglichen damit die einvernehmliche Scheidung.
Wie schätze ich den nachehelichen Unterhalt ein?
Der Unterhalt nach der Scheidung ist anders als der Trennungsunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt hat jeder Ehepartner oft eine ganz eigene Perspektive. Möglicherweise sind Sie der Ansicht, mehr einfordern zu müssen, oder Sie halten es für gerechtfertigt, dass Ihr Ehepartner weniger oder gar nichts erhält. Solche unterschiedlichen Vorstellungen können leicht zu Spannungen führen und das Risiko erhöhen, dass der Unterhalt gerichtlich geklärt werden muss. Gerichtsprozesse im Bereich des Unterhaltsrechts sind jedoch häufig langwierig, kostenintensiv und in ihrem Ausgang schwer vorhersehbar.
EXPERTENTIPP
Einvernehmlichkeit
Wenn Sie das Thema Unterhalt nach der Scheidung sachlich angehen, können Sie gemeinsam eine Lösung finden. Dies erleichtert nicht nur die Klärung des Unterhalts, sondern schafft auch die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung. Eine solche Vorgehensweise spart Zeit und Kosten und schont zudem die Nerven beider Seiten. Einvernehmliche Lösungen sind der beste Weg, die Scheidung so unkompliziert und fair wie möglich zu gestalten – auch in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt.
Nachehelicher Unterhalt, wenn Sie Unterhalt fordern
Nach der Scheidung stehen Sie vor der Herausforderung, finanziell eigenständig zu sein. Das kann besonders zu Beginn schwierig sein, da Sie Ihren Haushalt nun alleine organisieren und finanzieren müssen. Ein Leben nach den bisherigen ehelichen Lebensverhältnissen steht Ihnen dabei rechtlich nicht mehr zu. Sind Sie berufstätig und können Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, besteht in der Regel kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Nur wenn Sie finanziell bedürftig sind, kommt ein Unterhaltsanspruch in Betracht.
EXPERTENTIPP
Trennungsunterhalt
Hat Ihnen Ihr Ehepartner für den Zeitraum Ihrer Trennung Trennungsunterhalt gezahlt, endet Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt in dem Zeitpunkt, in dem die Scheidung rechtskräftig wird. Trennungsunterhalt hat eine andere Zielrichtung. Es geht darum, dass Sie wegen der Trennung nicht gleich in ein finanzielles Loch fallen und die Möglichkeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Haben Sie beispielsweise in der Ehe die Kinder betreut und den Haushalt geführt, brauchen Sie nicht gleich wieder zu arbeiten, nur um sich selbst ernähren zu können. Auch wenn Sie bereits erwerbstätig waren, brauchen Sie nicht gleich voll ins Erwerbsleben zu starten. Vielmehr haben Sie in Ihrer Trennungsphase eine gewisse Übergangszeit, die es Ihnen ermöglicht, sich auf den Neuanfang nach der Scheidung vorzubereiten. Es kommt also nicht darauf an, dass Sie eine der Unterhaltstatbestände nachweisen, die Voraussetzung für den nachehelichen Unterhalt sind. Details dazu später.
Nachehelicher Unterhalt, wenn Sie Unterhalt zahlen sollen
Ist Ihr Ehepartner bedürftig, sind Sie nach der Scheidung unterhaltspflichtig. Der Grund besteht darin, dass Sie sich auch mit der Scheidung nicht ohne Weiteres aus Ihrer ehelichen Verantwortung verabschieden können. Sie bleiben auch nach der Scheidung für Ihren Ehepartner verantwortlich. Da Sie einander geheiratet haben, haben Sie in der Sprache des Gesetzes „füreinander Verantwortung übernommen“, die auch nach der Scheidung fortwirkt. Insoweit war Ihre Ehe nicht nur eine Lebensgemeinschaft, sondern auch eine Schicksalsgemeinschaft.
Im Normalfall haben Sie Ihre Lebensführung aufeinander abgestimmt und die häuslichen Aufgaben verteilt. Soweit Ihr Ehepartner beispielsweise einen ausgeübten Beruf aufgegeben oder eine Berufsausbildung abgebrochen hat oder die Kinder und den Haushalt betreut hat, dürfen ihm/ihr daraus keine Nachteile erwachsen, wenn Ihre Ehe geschieden wird. Da dem Partner dadurch ehebedingte Nachteile erwachsen sind, sind Sie auch nach der Scheidung (mit Kind) für den Lebensunterhalt Ihres Ehepartners verantwortlich. Es ist die Rede von der „nachehelichen Solidarität“.
Wann habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung?
Seit der Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 steht der Grundsatz der Eigenverantwortung im Vordergrund. Werden Sie geschieden, sind Sie spätestens ab dem Zeitpunkt der Scheidung selbst für Ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Ihr Ehepartner hat keine Unterhaltspflichten. So lautet jedenfalls der Grundsatz des Unterhaltsrechts.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie infolge Ihrer ehebedingten Verhältnisse unterhaltsbedürftig und damit auf die finanzielle Unterstützung Ihres Ex-Partners angewiesen sind. Um zu definieren, in welchen Fällen Sie bedürftig sind, beschreibt das Gesetz in §§ 1570 – 1579 BGB sieben unterschiedliche Unterhaltstatbestände. Darin werden typische Lebenssituationen aufgegriffen, die dadurch entstanden sind, dass Sie geheiratet haben und in eine eheliche Lebensgemeinschaft eingebunden waren.
Was sind die sieben Unterhaltstatbestände des Unterhaltsrechts?
Sie haben Anspruch auf Ehegattenterhalt nach der Scheidung, wenn Sie einen der folgenden Unterhaltstatbestände begründen und nachweisen können:
Betreuungsunterhalt: Sie betreuen eingemeinsames Kind bis zum dritten Lebensjahr, gleich ob Frau oder Mann. Der Unterhaltsanspruch verlängert sich über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus, wenn es die Lebenssituation des Kindes erfordert. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die Einzelfälle aufgreift und entscheidet. Pauschale Aussagen sind daher schwierig.
Altersunterhalt: Sie sind zu alt, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wie spielen Unterhalt und Rente zusammen?
Unterhalt wegen Krankheit: Sie sind zu krank, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Unterhalt wegen Gebrechlichkeit: Sie sind zu gebrechlich, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit: Sie sind unverschuldet arbeitslos und infolgedessen auf die finanzielle Unterstützung Ihres Ehepartners angewiesen.
Aufstockungsunterhalt: Sie sind zwar erwerbstätig, verdienen aber nicht genug, um Ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten, sodass mit Unterhalt aufgestockt wird.
Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung: Haben Sie im Hinblick auf Ihre Heirat oder während Ihrer Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung hintenangestellt oder abgebrochen, haben Sie Anspruch, für die Zeit Ihrer Ausbildung von Ihrem Ehepartner unterhalten zu werden. Ziel ist, dass Sie künftig genug Geld verdienen, um sich selbst zu unterhalten. Gleiches gilt, wenn Sie sich fortbilden oder umschulen lassen, um berufliche Nachteile auszugleichen, die durch Ihre Eheschließung eingetreten sind.
Unterhalt aus Billigkeitsgründen: Greift keiner der vorgenannten sieben Unterhaltstatbestände, haben Sie in Ausnahmefällen dennoch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn Sie aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht arbeiten können und es daher der Billigkeit entspricht, dass Ihr Ehepartner Sie finanziell unterstützt.
Gibt es weitere Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt?
Für den Unterhaltsanspruch müssen auch die weiteren Umstände betrachtet werden:
Was heißt, ich muss bedürftig sein?
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur, wenn Sie bedürftig sind. Bedürftigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt weder aus eigenen Einkünften noch aus Ihrem Vermögen bestreiten können. Sofern einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände erfüllt ist, wird in der Regel auch von einer Bedürftigkeit ausgegangen. Dennoch sollte jede Situation individuell betrachtet und genau begründet werden, warum Ihre spezifischen Lebensumstände einen Unterhaltsanspruch gegen Ihren ehemaligen Ehepartner rechtfertigen.
EXPERTENTIPP
Vermögensstamm muss nicht immer angegriffen werden
Sie brauchen den Stamm Ihres Vermögens nicht zu verwerten, wenn die Verwertung unwirtschaftlich wäre. Gehört Ihnen beispielsweise eine kleine bei der Bank bereits abbezahlte Eigentumswohnung, brauchen Sie die Wohnung nicht unbedingt zu verkaufen, um von dem Erlös leben zu können. Schließlich sparen Sie dadurch die Miete und müssten, wenn Sie die Wohnung verkaufen würden, in Miete ziehen. Ihr Ehepartner kann den nachehelichen Unterhalt also nicht mit dem Argument verweigern, Sie müssten erst die Wohnung verkaufen und den Erlös für Ihre Lebensführung verwenden.
Was heißt, mein Ex-Ehepartner muss leistungsfähig sein?
Dass Sie bedürftig sind, genügt allein noch nicht, um in den Genuss von Unterhaltszahlungen zu kommen. Geld bekommen Sie nur, wenn Ihr Ehepartner leistungsfähig ist. Ihr Ehepartner ist dann leistungsfähig, wenn er Ihnen Unterhalt zahlen kann, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensbedarf zu gefährden. Ihm muss immer ein Selbstbehalt verbleiben. Der monatliche Selbstbehalt oder Eigenbedarf beläuft sich auf 1.600 EUR.
EXPERTENTIPP
Rangfolge der Unterhaltspflicht
Sind Sie gegenüber mehreren Personen unterhaltspflichtig (z.B. Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt), reicht Ihr verfügbares Einkommen möglicherweise nicht aus, um alle Unterhaltspflichten zu erfüllen. In einem solchen „Mangelfall“ wird Ihr verfügbares Einkommen unter den unterhaltsberechtigten Personen anteilsmäßig aufgeteilt. Dabei sind vorrangig minderjährige und diesen gleichgestellte „privilegierte“ Kinder zu bedienen. Erst in der nächsten Rangfolge kommt der Ex-Ehepartner zum Zuge.
Wie lange kann ich nachehelichen Unterhalt fordern?
Sie können so lange nachehelichen Unterhalt erfordern, wie Sie einen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände begründen und nachweisen können. Solange Ihre ehebedingten Nachteile fortbestehen, besteht auch ein Zahlungsanspruch. Der Anspruch entfällt, sobald Ihre Bedürftigkeit endet.
EXPERTENTIPP
Wegfall der Bedürftigkeit
Sie beziehen Betreuungsunterhalt wegen der Betreuung Ihres Kleinkindes. Als das Kind drei Jahre alt wird, können Sie das Kind in einem Ganztagskindergarten unterbringen und wieder arbeiten und eigenes Geld verdienen. Ihre Bedürftigkeit entfällt. Somit entfällt auch Ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Nachehelicher Unterhalt kann, wenn Sie darüber eine Vereinbarung treffen oder der Richter ein Urteil fällt, zeitlich befristet oder in der Höhe beschränkt sein. Im Idealfall haben Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich geregelt, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Sie Unterhalt bekommen oder Unterhalt zahlen. Dabei kann Ihr unterhaltspflichtiger Ehepartner die Unterhaltsvereinbarung auch ändern, wenn sich seine Lebenssituation so ändert, dass er selbst nicht mehr arbeiten kann oder nur noch so viel verdient, dass er sich gerade selbst unterhalten kann.
Muss sich mein unterhaltspflichtiger Ehepartner das Einkommen seines neuen Ehepartners anrechnen lassen?
Heiratet Ihr Ex-Ehepartner erneut und verdient der neue Ehepartner gutes Geld, bleibt dessen Einkommen unberücksichtigt. Die Unterhaltspflicht bestimmt sich nur danach, wie viel Ihr Ex-Ehepartner verdient.
EXPERTENTIPP
Minderung des Selbstbehalts
Liegt das Einkommen Ihres Ex-Partners unter dessen Selbstbehalt, erniedrigen die Gerichte vielfach den Selbstbehalt. Infolgedessen kann Ihr Ehepartner Ihnen mehr Unterhalt zahlen. Grund ist, dass seine Lebenshaltungskosten infolge der Wiederheirat geringer ausfallen, als wenn er alleine leben würde. Er profitiert davon, dass sein neuer Partner Einkommen hat, an dem er direkt oder indirekt beteiligt ist. Die Gerichte mindern deshalb den Selbstbehalt um ca. 10 bis 25 %.
Kann ich wegen dem nachehelichen Unterhalt eine Unterhaltsvereinbarung treffen?
Schaubild
Eine sehr gute Idee! Sofern Sie mit Ihrem Ehepartner vernünftig kommunizieren können, sollten Sie den Unterhalt in einer Unterhaltsvereinbarung festschreiben. Eine solche Vereinbarung zum Unterhalt ist nichts anderes als eine Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der Sie vor allem auch die einvernehmliche Scheidung bewerkstelligen können und die streitige Scheidung vermeiden. Bedenken Sie dabei, dass Sie eine Vereinbarung nur erreichen, wenn Sie Ihre Forderung angemessen beziffern und Ihren Partner nicht mit überzogenen Forderungen provozieren. Ihr Ehepartner wird dann sicher eher bereit sein, über Ihre Forderung zu verhandeln und eine angemessene Zahlung zu akzeptieren.
Unterhaltsrecht So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt
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Rechenbeispiele So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt
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Unterhaltsstreitigkeiten, sei es nach der Trennung oder nach der Scheidung, sind langwierige und aufwändige Prozesse vor Gericht. Oft liegt die Unterhaltspflicht auf der Hand. Es erscheint dann wenig sinnvoll, sich wegen vielleicht weniger Euro zu streiten. Im Idealfall vereinbaren Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine angemessene, zeitliche oder der Höhe nach vielleicht begrenzte Zahlung nachehelichen Unterhalts.
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