Auf dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung, die entscheidend auf die Eigentumsverhältnisse abstellt, hat die Rechtsprechung einer Reihe von Maßstäben herausgearbeitet:
- Tiere werden nur dann als Hausrat unter den Ehepartnern aufgeteilt, wenn das Tier während der Ehe angeschafft wurde. Haben Sie das Tier bereits in die Ehe mit eingebracht oder haben Sie das Tier geerbt oder wurde es Ihnen geschenkt, gehört es Ihnen allein und verbleibt auch nach der Trennung in Ihrem Eigentum. Es kommt dann nicht darauf an, dass sich das Tier vielleicht emotional besonders zu Ihrem Partner hingezogen fühlt und Sie vielleicht ablehnt. Es entscheidet allein, wer Eigentümer ist. Ob dieser Aspekt dem Wohl des Hundes dienlich ist, ist eine andere Frage.




