Verfahrenskostenhilferechner

Können Sie Verfahrenskostenhilfe geltend machen?

Frau Laptop Taschenrechner iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Sollten Sie Ihre Scheidungskosten nicht bezahlen können, müssen Sie sich keine Sorgen machen. In vielen Fällen bietet der Staat finanzielle Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe an. Bei geringem Einkommen können beide Ehepartner nach Vollziehung des Trennungsjahrs mit Einreichung des Scheidungsantrags Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Bei geringem oder gar keinem Einkommen, kann bei Gericht ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
  • Abhängig von Ihren Einnahmen und monatlichen Verbindlichkeiten, wird Verfahrenskostenhilfe entweder vollständig oder in Form von einer Ratenzahlung bewilligt. Bei der Ratenzahlung werden die Kosten für Anwalt und Gericht vorausgelegt, so dass Sie diese entspannt in Teilbeträgen abbezahlen können.
  • Auch bei einem etwas höheren Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, sollten höhere Verbindlichkeiten bestehen. Probieren Sie jetzt unseren kostenlosen Verfahrenskostenhilferechner aus, um zu erfahren, ob Sie Chancen auf staatliche finanzielle Unterstützung haben.

Verfahrenskostenhilferechner

So beeinflusst Ihre Eingabe das Ergebnis

Was hat es mit all den Eingabemöglichkeiten auf sich?

Das monatliche Nettoeinkommen

Das monatliche Nettoeinkommen des Antragstellenden ist die Bemessungsgrundlage für Ihren Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Je höher Ihr monatliches Nettoeinkommen ausfällt, desto geringer die Chancen auf die finanzielle Unterstützung. Der Staat räumt Ihnen allerdings einen Freibetrag über 619 EUR ein, den Sie von Ihrem Nettogehalt abziehen können.

Monatliche Gesamtausgaben

Die monatlichen Gesamtausgaben bilden Ihre Fixkosten ab. Haben Sie zum Beispiel Kredite abzubezahlen oder Miete zu bewältigen, werden diese Ausgaben von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen abgezogen.

Erwerbstätigkeit

Ob Sie erwerbstätig sind oder nicht beeinflusst das Ergebnis insofern, als jeweils bestimmte Freibeträge geltend gemacht werden können. Für Erwerbstätige kann ein sich jährlich ändernder Freibetrag zusätzlich vom einzusetzenden Vermögen abgezogen werden.

Gemeinsame Kinder

Auch für gemeinsame Kinder werden Freibeträge veranschlagt. Außerdem werden laut Düsseldorfer Tabelle die jeweiligen Unterhaltsansprüche von Ihrer Berechnungsgrundlage abgezogen:

  • Kinder im Alter bis 5 Jahren: 393 EUR
  • Kinder  im Alter von 6 - 13 Jahren: 429 EUR
  • Kinder im Alter von 14 - 17 Jahren: 518 EUR
  • Erwachsene Kinder: 496 EUR.

Vermögenswerte

Ihr Vermögen wird bei dieser Berechnung berücksichtigt und ggf. auf die Verfahrenskostenhilfe angerechnet, sofern der gesetzliche Freibetrag von 10.000 EUR überschritten wird.

Ergebnis

Grundsätzlich ist Verfahrenskostenhilfe immer ein zinsfreies Darlehen. Mit Hilfe der Angaben zur finanziellen Situation wird nun geprüft, ob Ihnen zugemutet werden kann, das Darlehen in monatlichen Raten zurückzuzahlen oder nicht. Falls Raten zu zahlen sind, wird so auch die Ratenhöhe bestimmt.

Praxisbeispiel

Verfahrenskostenhilfe bei einem Einkommen von 1.800 EUR netto und zwei Kindern

Herr und Frau Fröhlich haben sich getrennt und möchten sich nun scheiden lassen. Frau Fröhlich ist die Antragstellerin.

  • Sie verdient 1.800 EUR netto pro Monat.
  • Frau Fröhlich ist erwerbstätig.
  • Monatliche Fixkosten (Miete, Kreditraten etc.) betragen 1.000 EUR im Monat.
  • Die gemeinsamen Kinder von Herr und Frau Fröhlich sind 11 und 13 Jahre alt.

 

Vereinfachte Beispielrechnung
Einkommen der Antragstellenden                                               1.800 EUR
Kindergeld 250 EUR/Kind                                                              + 408 EUR
Ausgaben und Kredite                                                                  - 1.000 EUR
Freibetrag der Antragstellenden                                                    - 501 EUR
Freibetrag für Erwerbstätigkeit                                                      - 225 EUR
Freibetrag/Kind 342 EUR                                                               - 716 EUR
Das einzusetzende Einkommen                                                     = -237 EUR

 

Frau Fröhlich würde in diesem Fall Verfahrenskostenhilfe bekommen, da ihr einzusetzendes Einkommen im Minus Bereich liegt. Wenn das einzusetzende Einkommen bei bis zu 20 EUR liegt ist die Bewilligung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe sehr wahrscheinlich. Jedoch kann das jeweils zuständige Familiengericht entscheiden, den Antrag abzulehnen.

Ratenzahlung

Die Verfahrenskostenhilfe wird bei einem einzusetzenden Einkommen ab 20 EUR im Normalfall nur unter Ratenzahlung bewilligt. Sie müssen sich aber noch keine Sorgen um die Kosten machen. Bei einem einzusetzenden Einkommen von bis zu 600 EUR können Sie die Kosten in maximal 48 Monatsraten zurück zahlen. Die Restschulden, die nach 48 Monaten noch ausstehen, müssen nicht zurückgezahlt werden.

Vorteile der Ratenzahlung bei der iurFRIEND®-Kanzlei

Sollte Ihnen keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, können Sie sich auf die iurFRIEND-Kanzlei verlassen. Ihre Scheidung soll nicht am Geld scheitern! Gerne bieten Ihnen die Kanzlei an, Ihre Scheidung in Raten abzubezahlen:

  • Ratenzahlung ohne Finanzierungskosten, also zu 0%.
  • Bis zu 8 monatliche Raten können vereinbart werden.
  • Sie können bis zu 2 Raten aussetzen, wenn Sie mal einen finanziellen Engpass haben.
  • Sie können jederzeit die monatlichen Raten erhöhen oder auch
    nach Absprache heruntersetzen.
  • Wir garantieren Ihnen 100% Flexibilität und 100% Entgegenkommen bei Ihrer individuellen Zahlung in Raten.

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Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Sie können auch dann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, wenn Sie Ihrer Meinung nach zu viel verdienen. Wie Sie in den Beispielrechnungen oben sehen konnten, werden auch die Ausgaben und die Freibeträge berücksichtigt. Ihr Anwalt bzw. ihre Anwältin kann den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe direkt mit Einsenden des Scheidungsantrags stellen. Sie können den Antrag aber auch nachreichen lassen. Sollten Gerichts- und Anwaltkosten übernommen werden, gilt dies jedoch nicht für die Gegenseite, soweit Ihr Ex-Ehepartner sich auch einen Anwalt genommen hat. Ihr Ex-Ehepartner kann in diesem Fall ebenfalls einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.