Unterhaltsvorschuss

Wann hat mein Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

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Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Sind Sie alleinerziehend, zählt jeder Euro. Leider entrichtet dann der andere Elternteil nicht immer Kindesunterhalt. Was dann hilft, ist der Unterhaltsvorschuss, eine staatliche Unterstützungsleistung. Wir erklären Ihnen, wann und unter welchen Voraussetzungen Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Zahlt ein Elternteil keinen, unregelmäßigen oder nur unvollständigen Kindesunterhalt, können Sie für das in Ihrem Haushalt lebende Kind den Unterhaltsvorschuss beantragen.
  • Die Beträge des Unterhaltsvorschusses berechnen sich nach dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle nach Abzug des Kindergeldes für ein erstes Kind.
  • Sie erhalten Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Leistungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes. Ab dem zwölften Lebensjahr gelten jedoch Einschränkungen.

Praktische Tipps für Sie

  • Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht ordnungsgemäß Kindesunterhalt, kann das Jugendamt helfen. Dann brauchen Sie sich nicht mehr direkt mit dem anderen Elternteil auseinanderzusetzen.
  • Haben Sie Schwierigkeiten, den komplexen Antrag für Unterhaltsvorschuss auszufüllen, hilft ebenfalls das Jugendamt. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
  • Besitzen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sollten Sie sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit über die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses beraten lassen.

Wer kann den Unterhaltsvorschuss beantragen?

Als Elternteil haben Sie selbst keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Anspruch hat Ihr Kind. Da nur das minderjährige Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, vertreten Sie Ihr Kind als gesetzlicher Vertreter. Sie machen den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss im Namen Ihres Kindes geltend.

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Was muss ich zum Kindesunterhalt wissen?

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Welche Kinder haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Sie können Unterhaltsanspruch für Ihr Kind beantragen, wenn …

  • Sie mit Ihrem Kind in Deutschland wohnen,
  • Sie alleinerziehend sind und das Kind in Ihrem Haushalt lebt und
  • der andere Elternteil nicht den vollen Satz, unregelmäßigen oder überhaupt keinen Unterhalt für das Kind zahlt. Gleiches gilt, wenn der andere Elternteil zwar regelmäßig, aber mangels liquider Mittel weniger Unterhalt zahlt, als es dem Unterhaltsvorschuss entspricht.

In der kleinen Welt, in welcher Kinder leben, gibt es nichts, dass so deutlich von ihnen erkannt und gefühlt wird, als Ungerechtigkeit.

Charles Dickens (1812 - 1870)

 

Alleinerziehend sind Sie dann, wenn Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind, aber auch dann, wenn Sie von Ihrem Ehegatten dauerhaft getrennt leben. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung ist der nicht betreuende Elternteil unterhaltspflichtig, so dass Ihrem Kind ab dem Zeitpunkt der Trennung ebenfalls Unterhaltsvorschuss zusteht.

Welchen Unterhaltsvorschuss erhalten Sie für Ihr Kind?

Schaubild

Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren: bis zu 227 EUR,
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren: bis zu 299 EUR,
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren: bis zu 394 EUR.

Inwieweit wird das Kindergeld einbezogen?

Erhalten Sie für Ihr Kind Kindergeld, wird das Kindergeld in Höhe des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldbetrages in die Berechnung des Unterhaltsvorschusses einbezogen. Das Kindergeld für ein erstes Kind und für jedes weitere Kind beträgt seit dem 1. Januar 2023 250 EUR.

Wie ergibt sich der Unterhaltsvorschussbetrag?

Der Unterhaltsvorschuss berechnet sich nach dem Mindestunterhalt. Er beträgt laut Düsseldorfer Tabelle für ein Kind von 0 - 5 Jahren = 486 EUR. Nach Abzug des Kindergeldes in Höhe von 250 EUR, ergibt sich ein Unterhaltsvorschuss in Höhe von bis zu 227 EUR.

 

Für ein Kind bis zum 12. Lebensjahr beträgt der Mindestunterhalt 558 EUR. Nach Abzug des Kindergeldes in Höhe von 250 EUR, ergibt sich ein Unterhaltsvorschuss in Höhe von bis zu 299 EUR. Für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr beträgt der Mindestunterhalt 653 EUR, so dass sich der Unterhaltsvorschuss abzüglich des Kindergeldes von 250 EUR mit bis zu 394 EUR beziffern lässt.

Für welchen Zeitraum erhält Ihr Kind Unterhaltsvorschuss?

  • Sie erhalten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss. Die bis 1.7.2017 geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben.
  • Vollendet Ihr Kind das 12. Lebensjahr, erhalten Sie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Ihres Kindes gleichfalls Unterhaltsvorschuss, allerdings unter der Voraussetzung, dass das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder Sie als alleinerziehender Elternteil im SGB II-Bezug (Arbeitslosengeld II) mindestens 600 EUR brutto verdienen.

Was ist, wenn Ihr Einkommen das Einkommen des anderen Elternteils übersteigt?

Übersteigt Ihr Einkommen das Einkommen des anderen Elternteils, kann es sein, dass der andere Elternteil nicht mehr verpflichtet ist, Kindesunterhalt zu leisten. In diesem Fall hätte Ihr Kind auch keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Diese Fälle sind aber eher Ausnahmefälle und betreffen hohe Einkommensverhältnisse.

Benötigen Sie ein Unterhaltszahlungsurteil gegen den anderen Elternteil?

Sie brauchen den Unterhalt für Ihr Kind nicht gegenüber dem anderen Elternteil einzuklagen. Sie brauchen keinen Unterhaltstitel. Der Anspruch auf Unterhalt ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Trennung aus dem Gesetz sowie daraus, dass der nicht betreuende Elternteil für das Kind unterhaltsrechtlich in der Verantwortung steht (§ 1601 BGB).

Erhalten Sie Unterhaltsvorschuss, wenn Sie nicht genau wissen, wer der Vater des Kindes ist?

Ist ungeklärt, wer der leibliche Vater Ihres Kindes ist, können Sie trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen. Da der Unterhaltsvorschuss dem Wohl Ihres Kindes dient, kann es nicht darauf ankommen, ob der Vater zuverlässig bekannt ist oder ob der vermeintliche Vater seine Vaterschaft anerkennt bzw. bestreitet.

GUT ZU WISSEN

Der Kindsvater bleibt in der Verantwortung

Sie sind verpflichtet, mitzuwirken und der Behörde alle Auskünfte zu erteilen, um den Aufenthaltsort des anderen Elternteils festzustellen. Insbesondere sind Sie dazu verpflichtet, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken.

Erhalten Sie noch Unterhaltsvorschuss, wenn Sie erneut heiraten?

Heiraten Sie nach Ihrer Scheidung erneut oder sind Sie lediger Elternteil eines unehelich geborenen Kindes, erhalten Sie mit der Heirat keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Leben Sie mit dem neuen Partner lediglich unverheiratet zusammen, besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss fort.

Mit den Kindern muss man zart und freundlich verkehren. Das Familienleben ist das beste Band. Kinder sind unsere besten Richter.
Otto von Bismarck (1815 - 1898)

Was ist, wenn Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat?

Absolviert Ihr Kind eine Lehre und erhält eine Auszubildendenvergütung, werden von der Vergütung zunächst pauschal 100 EUR als ausbildungsbedingter Aufwand sowie pauschal 102,50 EUR als Werbungskosten abgezogen. Die verbleibende Vergütung wird zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. So ist es möglich, dass neben einer Ausbildungsvergütung zumindest noch teilweise Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

 

Geht Ihr Kind noch zur Schule, bleiben Einkünfte (z.B. Austragen von Zeitungen) unberücksichtigt. Haben Sie als allein erziehender Elternteil selbst Einkünfte, werden diese nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, da der Unterhaltsvorschuss eine Leistung zugunsten Ihres Kindes ist.

Praxisbeispiel

Unterhaltsvorschuss in der Ausbildung

#VAR1 = bis zu 394 EUR-108,33

 

Erhält Ihr 17-jähriges Kind 400 EUR Auszubildendenvergütung, werden 183,33 EUR pauschal abgezogen (ausbildungsbedingter Aufwand und Werbungskosten). Auf den Vorschuss von bis zu 394 EUR wird nur die hälftige Vergütung in Höhe von 108,33 EUR abgezogen.

Wo beantragen Sie den Unterhaltsvorschuss?

Sie beantragen den Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle. In der Regel ist das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt Ihr Ansprechpartner. Im Zweifel rufen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung an und fragen dort nach.

Wie beantragen Sie den Unterhaltsvorschuss?

Sie müssen den Unterhaltsvorschuss schriftlich beantragen. Das dafür notwendige Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

EXPERTENTIPP

Antragsformular mit Hilfe des Jugendamtes oder Rechtsanwalts ausfüllen

Das Antragsformular enthält eine Reihe von Fragen, die Sie im Detail vielleicht nicht umfassend beurteilen können. Es ist anzuraten, dass Sie das Antragsformular und anstehende Fragen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt besprechen. Sie vermeiden damit Verzögerungen bei der Bewilligung des Unterhaltsvorschusses. Um Zweifel von vornherein vorzubeugen, kann sich empfehlen, dass Sie sich vorab oder begleitend anwaltlich beraten lassen.

Wird der Unterhaltsvorschuss auch für die Vergangenheit gezahlt?

Sie erhalten Unterhaltsvorschuss für einen Monat rückwirkend.

Praxisbeispiel

Antrag auf Unterhaltsvorschuss im Juni eines Jahres

Sie beantragen den Unterhaltsvorschuss im Juni. Ihr Kind erhält den Unterhaltsvorschuss noch rückwirkend für den Monat Mai. Da Sie die Voraussetzungen für die Zahlung des Unterhaltsvorschusses nachweisen müssen, sollten Sie sich unbedingt bemühen, so früh wie möglich abzuklären, ob der andere Elternteil Unterhalt zahlt oder nicht.

Wann müssen Sie das Jugendamt über veränderte Lebensumstände informieren?

Sie müssen die Unterhaltsvorschussstelle (Jugendamt) unverzüglich informieren, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Ihr Kind nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, so dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt,
  • Sie umziehen und eine andere Unterhaltsvorschussstelle zuständig wird,
  • Sie heiraten, so dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt,
  • Sie mit dem anderen Elternteil in eine Wohnung zusammenziehen,
  • der andere Elternteil Unterhalt für das Kind zahlt oder
  • der andere Elternteil verstirbt und damit seine Unterhaltspflicht erlischt.

Wird der unterhaltspflichtige Elternteil entlastet?

Der unterhaltspflichtige Elternteil wird nicht entlastet, weil Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen. Die Unterhaltsvorschussstelle wird den Elternteil vielmehr in Regress nehmen und alles daransetzen, die gezahlten Unterhaltsvorschüsse erstattet zu bekommen. Das Jugendamt erlässt hierzu einen Rückforderungsbescheid. Rückzahlungspflichtig ist der andere Elternteil aber nur, wenn er selbst leistungsfähig ist und sein Selbstbehalt gewährleistet bleibt.

 

Wird Ihrem Kind Unterhaltsvorschuss gezahlt, wird der andere Elternteil sofort informiert und zur Zahlung oder Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert. Der Elternteil muss darlegen, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um das nötige Geld zu verdienen. Verweigert oder ignoriert der Elternteil seine Mitwirkung, kann die Unterhaltsvorschussstelle seine Angaben und Lebensverhältnisse überprüfen, indem Bankkonten beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt oder Auskünfte bei Arbeitgebern, Finanzamt, Versicherungsunternehmen oder Sozialleistungsträgern eingeholt werden.

Erhalten Sie Unterhaltsvorschuss, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen?

Auch Kinder mit einer anderen Staatsangehörigkeit haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Für Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (freizügigkeitsberechtigte Ausländer) gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige. Nicht freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis.

 

Personen aus einem anderen Land, die sich nur zum Zweck der Aus- und Weiterbildung in Deutschland aufhalten sowie Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Fürsorgeleistung. Sie trägt dazu bei, das Existenzminimum des Kindes abzusichern, verhindert aber auch, dass Mütter in Altersarmut geraten, nur weil sie wegen der Betreuung des Kindes ihren Beruf vernachlässigen müssen.

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