Rechtsschutz bei Scheidung

Was zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Scheidung?

Mann Frau Berechnen Scheidungskosten iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Eine Scheidung ist mit Kosten verbunden, und es ist verständlich, dass Sie sich fragen, wie diese finanziell bewältigt werden können. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten abdeckt, sollten Sie unbedingt in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen. Wenn Ihre Versicherung die Kosten oder zumindest einen Teil davon übernimmt, kann Ihr Anwalt sein Honorar direkt über die Rechtsschutzversicherung abrechnen, und Sie müssen sich um die Abwicklung keine Sorgen machen.

 

Sollte Ihre Versicherung die Scheidungskosten jedoch nicht übernehmen, ist es wichtig, frühzeitig zu klären, wie Sie die Kosten stemmen können. Wir wissen, dass dies eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schon schwierigen Zeit sein kann. Sollten Sie zurzeit finanziell nicht gut aufgestellt sein, könnte auch die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (VKH) für Sie in Frage kommen. Es gibt also Wege, diese Herausforderung zu meistern – und wir sind hier, um Ihnen dabei zu helfen, die für Sie beste Lösung zu finden. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 34 86 72 3 helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Privatrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Scheidung in der Regel nicht. Jedoch werden des Öfteren Kosten für eine anwaltliche Erstberatung erstattet.
  • Die ARAG-Rechtsschutzversicherung bildet hier eine Ausnahme: Mit dem Ehe-Rechtsschutz sind Sie auch im Fall einer Scheidung gut abgesichert.
  • Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, können Sie Ihre Scheidungskosten dennoch finanzieren, indem Sie mit uns eine auf Sie zugeschnittene Ratenzahlung vereinbaren, von Ihrem finanziell leistungsfähigen Ehepartner einen Prozesskostenvorschuss einfordern oder staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Welche Art von Rechtsschutzversicherung benötigen Sie?

Sollte es Ihr Wunsch sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche im Versicherungsschutz ebenfalls eine Scheidung mit abdeckt, so sollten Sie eine private Rechtsschutzversicherung ins Auge fassen. Wie der Name schon verrät, schützt der private Rechtsschutz Ihre Interessen im privaten Bereich. Jedoch sollten Sie sich im Vorfeld informieren, welche Themen bzw. Rechtsgebiete mit in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden können (bspw. können die Module Berufs- oder Verkehrsschutz kombiniert werden). Um abzuklären, ob auch Ihre Scheidung erfasst ist, sollten Sie Einblick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers nehmen.

Wo finden Sie den Versicherungsschutz für Scheidungen?

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherer sind weitgehend standardisiert, unterscheiden sich aber dennoch, wenn es um den Versicherungsschutz im Detail geht. Ihre Police sollte die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) enthalten.

 

Versicherer bieten auch im Privatrechtsschutz unterschiedliche Varianten an. So kann es sein, dass in der Leistungsvariante Basis-Rechtsschutz die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht dann oft nur, wenn Sie eine höhere Leistungsvariante vereinbart haben (z.B. Comfort, Premium). Lesen Sie dazu wegen der Details Ihre Versicherungspolice.

Was bedeutet der Beratungsrechtsschutz im Familienrecht?

Der Name sagt es bereits: Sie haben im Regelfall zumindest ein Anrecht darauf, die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, wenn Sie ein familienrechtliches Problem haben. Möchten Sie sich also wegen Ihrer Trennung und Scheidung informieren, dürfen Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich dort informieren und beraten lassen. Nach dieser Klausel kann Ihr Rechtsanwalt für die anwaltliche Erstberatung im Regelfall eine Gebühr von bis zu 250 EUR inkl. Auslagen und MwSt. abrechnen, die der Versicherer dann übernimmt.

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So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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Der kompetente Anwalt

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Was bedeutet erweiterter Beratungsrechtsschutz?

Eine anwaltliche Erstberatung beinhaltet, dass der Rechtsanwalt Ihren Beratungsbedarf feststellt und Ihnen Handlungsempfehlungen gibt. Wird der Rechtsanwalt über diese bloße Beratung hinaus außergerichtlich für Sie tätig, übernehmen viele Versicherer die dafür anfallenden gesetzlichen Gebühren, bis zu einem Höchstbetrag von beispielsweise 250 EUR.

Praxisbeispiel

Trennungsunterhalt einfordern

Sie bitten Ihren Anwalt, Ihren Ehepartner anzuschreiben und aufzufordern, Ihnen ab sofort Trennungsunterhalt zu zahlen. Da der Rechtsanwalt für diese Aktivität eine Geschäftsgebühr berechnen darf, kann er Ihrem Rechtsschutzversicherer allenfalls 250 EUR in Rechnung stellen. Den eventuell anfallenden darüber hinausgehenden Gebührenbetrag, müssten Sie selbst bezahlen. Hier kann aber auch hilfsweise beim für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Sie möchten gerne wissen, ob Sie einen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein haben oder benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antrags? Rufen Sie uns gerne unter der garantiert kostenfreien Rufnummer 0800 - 34 86 72 3 an. Wir sind für Sie da.

Gibt es Versicherer, die Scheidungen bezahlen?

Die ARAG- Rechtsschutzversicherung bietet auch den Versicherungsschutz für Scheidungen. Der Versicherer bezeichnet diesen Schutz als Ehe-Rechtsschutz. Mit dem Ehe-Rechtsschutz als Zusatzpaket Ihrer Rechtsschutzversicherung übernimmt die ARAG in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen Ihre Verfahrenskosten für Gericht und Anwalt.

Was sind die Voraussetzungen des ARAG-Ehe-Rechtsschutzes?

Sie können den Ehe-Rechtsschutz der ARAG-Rechtsschutzversicherung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre ARAG-Privatrechtsschutzversicherung um das Modul des Ehe-Rechtsschutzes erweitert haben.

Alle Sorge hat ein Ende, wenn wir einen festen Entschluss gefasst haben.
Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)

Beide Ehepartner sind versichert

Der Ehe-Rechtsschutz betrifft beide Ehepartner. Im Regelfall wird nur ein Ehepartner Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung sein und genießt insoweit Versicherungsschutz. Für den anderen Ehepartner ist das aber nicht nachteilig, da er über den versicherten Ehepartner mitversichert ist. Es handelt sich dabei im Regelfall um einen Familientarif. Das bedeutet, dass beide Ehepartner die Verfahrenskosten für die Scheidung über diesen Rechtsschutzversicherer abrechnen können.

 

> Ehevertrag - Ja oder Nein?

Kosten bis 30.000 EUR

Um die Prämien kalkulierbar zu halten, beschränkt die ARAG die Kostenübernahme auf einen Betrag von bis zu 30.000 EUR je Rechtsschutzfall.

Drei Jahre Wartezeit

Um den Ehe-Rechtsschutz für Ihre Scheidung in Anspruch nehmen zu können, ist es Voraussetzung, eine Wartezeit von drei Jahren erfüllt zu haben. Wenn Sie also heute den Ehe-Rechtsschutz abschließen und die Scheidungskosten über den Versicherer abrechnen wollen, können Sie sich frühestens in drei Jahren scheiden lassen.

 

> Ehe - wichtige Infos für Ihre Ehe, Trennung & Scheidung

Wie bezahlen Sie die Scheidungskosten, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind?

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und vor allem auch keine drei Jahre warten möchten, um die Scheidung einzureichen, müssen Sie sich keine Sorgen machen und befürchten, dass eine Scheidung nicht möglich ist. Selbst bei schwierigen finanziellen Verhältnissen gibt es mehrere Möglichkeiten, die Kosten zu stemmen und die Scheidung dennoch zu realisieren.

 

> Kein Geld für meine Scheidung

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Wie minimiere ich meine Scheidungskosten?

Ratenzahlung

Können Sie die Gebühren für Gericht und Anwalt nicht in einer Summe leisten, sprechen Sie unbedingt Ihren Anwalt an. In der Regel ist es gar kein Problem eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sie zahlen die Gebühren dann so ab, wie es Ihnen möglich ist.

CHECKLISTE

Wie finanzieren wir unsere Scheidung?

So können Sie Ihre Scheidung finanzieren - auch, wenn Sie wenig Geld haben.

Checkliste

Scheidungsfinanzierung

So können Sie Ihre Scheidung finanzieren - auch, wenn Sie wenig Geld haben.

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Prozesskostenvorschuss

Auch wenn Sie sich trennen und scheiden lassen wollen, ist Ihr Ehegatte weiterhin unterhaltspflichtig, vorausgesetzt, Sie sind bedürftig und Ihr Ehepartner ist leistungsfähig. Aufgrund dessen ist der Ehepartner verpflichtet, Ihnen für Ihr Scheidungsverfahren einen sogenannten Prozesskostenvorschuss zu zahlen. Notfalls können Sie diesen Vorschuss auch gerichtlich einklagen. Aber keine Sorge, sollte dieser Schritt notwendig sein, wird Sie Ihr Rechtsanwalt hierbei selbstverständlich unterstützen. Sie gehen den Weg nicht alleine.

 

> Auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten

Verfahrenskostenhilfe

Ist auch Ihr Ehegatte nicht in der Lage, Ihnen aufgrund seiner bzw. ihrer finanziellen Situation einen Prozesskostenvorschuss zu zahlen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Sie beantragen die Verfahrenskostenhilfe am besten im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu gerne beraten und Ihnen behilflich sein, den Antrag auszufüllen. Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt. Sie brauchen dann entweder überhaupt nichts an die Gerichtskasse zu zahlen oder Sie zahlen, in Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen, den von der Gerichtskasse verauslagten Betrag in bestimmten Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück.

Formulare

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Auch wenn das Thema Scheidung oft mit finanziellen Sorgen und Unsicherheiten verbunden ist, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Zwar übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen lediglich eine Erstberatung im Familienrecht, doch es gibt Ausnahmen wie die ARAG-Rechtsschutzversicherung, die umfassenderen Schutz bieten kann. Aber selbst wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben und sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, sind Sie nicht allein. Es gibt verschiedene Wege, die Scheidung dennoch zu bewältigen und Ihre Zukunft neu zu gestalten. Vertrauen Sie darauf, dass Lösungen vorhanden sind, und scheuen Sie sich nicht, diese in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.