Scheidung mit Bürgergeld

Mit wenig Einkommen problemlos Scheidung schaffen

Mann Mit Sparschwein Vor Gerichtsgebaeude iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Früher gab es Hartz-IV (Arbeitslosengeld II). Seit 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Es beinhaltet neue Regelsätze, höhere Schonvermögen und höhere Freibeträge. Beabsichtigen Sie, sich von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin zu trennen und sich scheiden zu lassen, werden Sie sich vielleicht die Frage stellen, ob das Bürgergeld irgendwelche Auswirkungen für Ihre Scheidung hat. Erfahren Sie hier, was das Bürgergeld ist, und wie Sie mit Verfahrenskostenhilfe, dem Angebot der Online-Scheidung und kostenfreien Orientierungsgesprächen den Weg zu Ihrer Scheidung kostengünstig bewältigen.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Seit 1. Januar 2023 gibt es statt Hartz IV oder Arbeitslosengeld II nunmehr das Bürgergeld.
  • Um Ihre Scheidung vorzubereiten, empfiehlt es sich, dass Sie sich in einem kostenfreien und unverbindlichen Orientierungsgespräch informieren, wie Ihre Scheidung abläuft und was Sie tun und unterlassen sollten.
  • Beziehen Sie Bürgergeld, haben Sie voraussichtlich für die anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Ungeachtet dessen besteht unser Angebot, die Scheidungskosten nach Absprache ratenweise zu bezahlen.

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Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld hieß bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Seit dem 1. Januar 2023 heißt diese staatliche Leistung Bürgergeld. Der Unterschied besteht darin, dass bedürftige Bürger(innen) mit höheren Bedarfssätzen finanziell bessergestellt werden und zielführender als zuvor in eine Erwerbstätigkeit vermittelt werden. Das Bürgergeld ist nicht als „bedingungsloses Grundeinkommen“ zu verstehen.

Wer bekommt Bürgergeld?

Bürgergeld beantragen Sie beim Jobcenter. Das Bürgergeld wird im Normalfall für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr bewilligt.  Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.

 

Sie erhalten Bürgergeld wie bisher Hartz IV, wenn Sie …

  • erwerbsfähig sind (wenn Sie zumindest 3 Stunden in der Woche arbeiten können)
  • dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
  • wegen der Gefährdung Ihres Existenzminimums finanziell bedürftig sind und
  • bereit sind, eine Arbeit anzunehmen.

Sind Sie arbeitslos, werden Sie künftig „gecoacht“. Mit dem Coaching ist das Ziel verbunden, Ihre Beschäftigungsfähigkeit grundlegend aufzubauen und damit Ihre Chancen auf Vermittlung auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen. Der frühere Grundsatz „Vermittlungsvorrang in Arbeit“ wurde damit aufgegeben.

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Das 1x1 der Online-Scheidung

Welche finanziellen Leistungen sind mit Bürgergeld verbunden?

Zunächst die Regelsätze:

  • Sind Sie alleinstehend, beträgt der Regelsatz nunmehr 502 € (zuvor Hartz IV = 449 €).
  • Sind Sie verheiratet, erhält jeder Partner 451 €.
  • Jugendliche unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten 402 €, Jugendliche von 14 - 17 Jahren 420 €.
  • Kinder von 6 - 13 Jahren erhalten 348 € und
  • Kinder unter 6 Jahren 318 €.

GUT ZU WISSEN

Job-Center zieht Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss vom Bürgergeld ab

Erhalten Sie Unterhaltsleistungen Ihres Ex-Partners oder für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, werden diese Leistungen auf das Bürgergeld angerechnet. Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss gelten als Einkommen des Kindes und reduzieren den Lebensbedarf des Kindes. Gleiches gilt für die Hälfte des Kindergeldes.

Schonvermögen

Das Schonvermögen beträgt künftig 40.000 €, allerdings nur im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs. Sind Sie durch längere Arbeitslosigkeit in Not geraten, brauchen Sie keine Sorge zu haben, sofort auf Ihr erspartes Geld zurückgreifen zu müssen.

 

Für jede weitere Person in Ihrem Haushalt werden 15.000 € Schonvermögen gewährt. Sie brauchen dieses Geld nicht aufzubrauchen, bevor Sie den Anspruch auf Bürgergeld geltend machen.

 

Beispiel:

Sie leben mit Ihren beiden Kindern zusammen. Ihr Schonvermögen beträgt 40.000 € + 15.000 € + 15.000 € = 70.000 €.

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Wie und wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

In dieser Checkliste erfahren Sie, was bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss zu beachten ist.

Checkliste

Unterhaltsvorschuss beantragen

In dieser Checkliste erfahren Sie, was bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss zu beachten ist.

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Wohnkosten

Sind Sie bedürftig, übernimmt das Jobcenter im ersten Jahr nach Antragstellung die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung (Karenzzeit). Bisher war es so geregelt, dass nur die Wohnkosten für eine Ihren Lebensverhältnissen „angemessene“ Wohnung übernommen wurden. Dies führte dazu, dass oft der Umzug in eine angemessene Wohnung notwendig war. Jetzt ist es so, dass Sie zumindest im ersten Jahr in Ihrer vertrauten Wohnung bleiben können, egal wie groß diese Wohnung ist. Auch die Nebenkosten werden übernommen, nicht jedoch die Heizkosten. Diese müssen weiterhin angemessen sein.

 

Ob die Wohnkosten beim Bürgergeld für eine neue Wohnung übernommen werden, dürfte sich wiederum danach richten, was für Ihre Lebensverhältnissen angemessen ist.

Freibeträge

Die höheren Freibeträge erlauben es, dass Sie von Ihrem Einkommen zwischen 520 € und 1000 € 30 % behalten dürfen. Dieser Freibetrag wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

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Wird Unterhalt beim Bürgergeld angerechnet?

Sind Sie bedürftig und ist Ihr Ehepartner leistungsfähig, haben Sie nach der Trennung im Trennungsjahr Anspruch auf Trennungsunterhalt und nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Da der Unterhalt der Deckung des Lebensbedarfs dient, müssen Sie vorrangig Unterhalt geltend machen. 

 

Erhalten Sie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind, werden die Unterhaltszahlungen auf das Bürgergeld angerechnet. Der Unterhalt wird als Einkommen des Kindes vom Bürgergeld für das Kind abgezogen. 

 

Umgekehrt ist es das gleiche. Bekommen Sie keinen Unterhalt, weil der Ex-Partner finanziell keinen Unterhalt zahlen kann, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil für Ihr Kind keinen Kindesunterhalt, müssen Sie zudem Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Auch der Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangig zu beanspruchende Leistung. Insoweit ist das Bürgergeld keine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen.

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Wie viel kostet die Scheidung?

Fordern Sie unverbindlich unseren Gratis-Kostenvoranschlag an, um die voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung/Aufhebung zu erfahren. 

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Kostenvoranschlag Scheidung

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Was kostet die Scheidung beim Bezug von Bürgergeld?

Schaubild

Beantragen Sie die Scheidung und beziehen Bürgergeld, berechnen sich die Gebühren für das Scheidungsverfahren nach den sogenannten Verfahrenswerten. Diese sind als Mindestwerte gesetzlich festgelegt und erhöhen sich nach Maßgabe des Einkommens beider Ehepartner. 

 

Beziehen Sie lediglich Bürgergeld, berechnet sich der Verfahrenswert für Ihre Scheidung nach dem Mindestverfahrenswert, den das Gesetz für das Scheidungsverfahren und eventuell zu regelnde Scheidungsfolgen (insbesondere Versorgungsausgleich) bestimmt. Der Verfahrensmindestwert für das Scheidungsverfahren beträgt 3000 € und für die Durchführung des Versorgungsausgleichs 1000 €.

 

Auf der Grundlage dieser Verfahrenswerte berechnet Ihr Rechtsanwalt seine Gebühren und die Gerichtskasse die Gerichtsgebühren. Soweit Sie jedoch Anspruch auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe haben, brauchen Sie die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren nicht aus der eigenen Tasche zu entrichten.

EXPERTENTIPP

Einvernehmliche Scheidung spart Zeit

Sie werden daran interessiert sein, die Scheidungskosten und die Dauer der Scheidung so gering wie möglich zu halten. Dann lautet die beste Empfehlung, dass Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin betreiben sollten. Bei der einvernehmlichen Scheidung verzichten Sie auf eine streitige Scheidung, für die Sie erfahrungsgemäß enorm viel Zeit, viel Geduld und viel Emotionen investieren müssen. Jeder Streit, den Sie Hinblick auf einer Scheidungsfolge (z.B. Kindesunterhalt, Aufteilung des Hausrats, Zuteilung der ehelichen Wohnung) führen, verursacht einen höheren Aufwand.

Also: Möchten Sie eine Scheidungsfolge geregelt wissen, lautet die Empfehlung, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu Papier zu bringen, in der Sie außergerichtlich alles regeln, was Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung geregelt wissen möchten. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist Ausgangspunkt für Ihre einvernehmliche Scheidung. Dafür genügt es, wenn nur derjenige Partner anwaltlich vertreten ist, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag lediglich zu. Dafür benötigt der Partner keinen eigenen Rechtsanwalt.

Unterstützungsleistungen für Familienrechtsangelegenheiten bei Bürgergeld

Bei den Familiengerichten müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen, zumindest insoweit, als Sie selbst die Scheidung beantragen. Dies ist so, damit Sie nicht schutzlos der wahrscheinlich unbekannten Materie eines Scheidungsverfahrens ausgeliefert sind und Ihr Scheidungsverfahren zügig abgewickelt werden kann. Um die Gebühren für die Gerichtskasse und Ihren Rechtsanwalt zu bezahlen, haben Sie folgende Optionen: 

Kostenfreies Orientierungsgespräch

Streben Sie nach Ihrer Trennung die Scheidung an, werden Sie eine Reihe von Fragen haben. Sie werden wissen wollen, wie Sie das Ziel erreichen. Um sich zu orientieren, sollten Sie in einem ersten Schritt die Möglichkeit eines Orientierungsgespräches nutzen. Dabei geht es darum, Ihnen erste Informationen zu vermitteln, wie Sie mit Ihrer Situation umgehen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.

 

So werden Sie beispielsweise darüber informiert, dass Sie erst das Trennungsjahr vollziehen müssen, bevor Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen können. Neben dieser Information kann eine Reihe weiterer Information dazu beitragen, dass Sie nicht überstürzt handeln und Ihre Entscheidungen nicht rein emotional begründet treffen. Sie werden auch von Hinweisen profitieren, wie Sie Ihre Trennung und Scheidung idealerweise konfliktfrei und einvernehmlich abwickeln können.

 

Interessieren Sie sich für ein solches kostenfreies Orientierungsgespräch, rufen Sie uns gerne gebührenfrei unter der Servicenummer 0800- 34 86 72 3 an. Die Unterredung mit einem unserer kompetenten Mitarbeiter ist unverbindlich und kostenfrei. Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie die Scheidungskosten nur in Raten bezahlen können.

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Wer ist iurFRIEND?

Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung

Haben Sie Anspruch auf Bürgergeld, werden Sie die Erstberatungsgebühr des Anwalts vielleicht nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Mit Bürgergeld haben Sie voraussichtlich Anspruch auf Beratungshilfe. Suchen Sie dazu das nächste Amtsgericht auf und beantragen dort durch Vorlage Ihres Bewilligungsbescheides für das Bürgergeld einen Beratungshilfeschein. 

 

Dieser Beratungshilfeschein berechtigt Sie, sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl in einem Erstberatungsgespräch über Ihr Scheidungsverfahren zu informieren. Für die Beratung verlangt der Anwalt nur einen Eigenanteil von 15 €, auf den der Anwalt im Ausnahmefall auch verzichten kann. Im Übrigen rechnet der Anwalt seine Gebühren über den Beratungshilfeschein direkt mit der Gerichtskasse ab.

Verfahrenskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung

Sofern Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie wegen der notwendigen Vertretung durch einen Rechtsanwalt aller Wahrscheinlichkeit nach Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. In diesem Fall übernimmt der Staat die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren. Genauso ist es, wenn Sie keine Sozialleistungen beanspruchen und nur wenig Einkommen haben.

 

Bei der Verfahrenskostenhilfe gelten kleinere Geldbeträge bis etwa 2500 € als Schonvermögen, das Sie nicht für die Scheidungskosten verwenden müssen. Auch Ihre kleine, selbst genutzte Wohnung bleibt außer Betracht. Schulden und Verbindlichkeiten erhöhen Ihre Chance auf Verfahrenskostenhilfe, da diese auf Ihr Einkommen angerechnet werden. 

 

Bewilligt das Familiengericht auf Ihren Antrag hin Verfahrenskostenhilfe, erfolgt die Bewilligung mit oder ohne Ratenzahlung. Ohne Ratenzahlung bedeutet, dass Sie nichts an die Gerichtskasse zurückzahlen müssen. Wird ab einer gewissen Einkommensgrenze Ratenzahlung angeordnet, zahlen Sie die von der Gerichtskasse verauslagten Verfahrenskosten ratenweise an die Gerichtskasse zurück.

Formulare

Was ist bei der Verfahrenskostenhilfe zu beachten?

Beachten Sie diese Hinweise, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. 

Formular

Hinweisblatt für Verfahrenskostenhilfe

Beachten Sie diese Hinweise, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. 

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Ehepartner bezieht gleichfalls Bürgergeld

Bezieht auch Ihr Ehepartner Bürgergeld und beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe, kommt es nur auf Ihre Person an. Möchte sich der Ehepartner im Scheidungsverfahren ebenfalls durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen, kann er/sie bei Bezug von Bürgergeld gleichfalls Verfahrenskostenhilfe beantragen.

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Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Beziehen Sie Bürgergeld, brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, deshalb auf Ihre Scheidung verzichten oder die Scheidung aufschieben zu müssen. Mit den oben aufgezeigten Unterstützungsleistungen werden Sie immer Wege finden, Ihre Scheidung zu bewerkstelligen. Sind Sie zudem daran interessiert, Ihre Scheidung als Online-Scheidung auf den Weg zu bringen, füllen Sie gleich hier bei uns Ihren Scheidungsantrag aus – Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 ist stets an Ihrer Seite!