Gerichtlich ausgetragene Unterhaltsstreitigkeiten sind oft problematisch. Fordern Sie Unterhalt, erhalten Sie in diesem Zeitraum kein Geld. Werden Sie verurteilt, Unterhalt zu zahlen, müssen Sie unter Umständen mit hohen Nachzahlungen rechnen. Besser ist, wenn Sie die Unterhaltspflicht außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben und damit auch Ihre einvernehmliche Scheidung ermöglichen. Vor allem dann, wenn die Voraussetzungen eines Unterhaltstatbestandes offensichtlich sind, sind Sie gut beraten, sich einvernehmlich auf eine Regelung zu verständigen.
Mit der Scheidung endet Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt. Jetzt sind Sie für sich selbst verantwortlich. Nur dann, wenn Sie bedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht gewährleisten können, haben Sie einen Unterhaltsanspruch. Die Unterhaltspflicht nach der Scheidung ist in sieben sogenannte "Unterhaltstatbeständen" gesetzlich geregelt. Diese Unterhaltstatbestände greifen Lebenssituationen auf, in denen es einem Ehegatten nicht möglich oder zuzumuten ist, selbst einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wir erklären Ihnen, welche Unterhaltspflichten nach der Scheidung in Betracht kommen und auf welche Gegebenheiten Sie unbedingt achten sollten.







