Checkliste für Ihre Trennung

Was muss ich bei der Trennung beachten?

Mann Frau Dokument iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Nach einer Trennung bricht vieles gleichzeitig über einen herein – umso wichtiger ist es, jetzt strukturiert vorzugehen. Mit einer klaren Checkliste behalten Sie bei allen rechtlichen und organisatorischen Schritten den Überblick und können die wichtigsten To-dos Schritt für Schritt abhaken. Hier erfahren Sie zum Beispiel für Hausrat, Finanzen und Unterhalt genau, welche Punkte jetzt Priorität haben und wie Sie am besten vorgehen.

 

Da jede Trennung jedoch individuell ist, reicht eine einzige Übersicht meist nicht aus. Deshalb erhalten Sie mit dem kostenlosen InfoPaket Scheidung von iurFRIEND – Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 – sofortigen Zugriff auf über ein Dutzend spezialisierte Extra-Checklisten (z. B. zu Finanzen, Wohnung oder Kindern). Sichern Sie sich neben den hier im Artikel gezeigten Listen Ihre vollständige Toolbox, ein verständliches eBook sowie nützliche Musterformulare für die perfekte Orientierung.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

Praktische Tipps für Sie

  • Wenn Sie bei der Trennung unter einem Dach die Trennung von Tisch und Bett einhalten, können Sie das Trennungsjahr auch in Ihrer gemeinsamen Wohnung vollziehen.
  • Mit einer Trennungsfolgenvereinbarung können Sie die Folgen der Trennung rechtlich bindend festhalten. Sie können auch eine einheitliche Vereinbarung für die Folgen der Trennung und Scheidung treffen.
  • Ab dem Zeitpunkt der Trennung besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder, die Sie betreuen. Unterhaltsansprüche können grundsätzlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden, Sie sollten sich also frühzeitig um die Unterhaltszahlungen kümmern.

Trennung vorbereiten

Bereits die Vorbereitung auf das Trennungsgespräch kann dazu beitragen, diesen schwierigen Schritt besser zu bewältigen. Sie haben Zeit, sich die Worte zurecht zu legen, um sich nicht von negativen Emotionen zu Wutausbrüchen oder Anschuldigungen verleiten zu lassen. Wenn Sie in einem harschen Konflikt auseinandergehen, sinken die Chancen auf eine einvernehmliche Abwicklung der späteren Scheidung und Sie schaden einander langfristig nur. Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt und Ort für das Trennungsgespräch – den perfekten Moment gibt es zwar nicht, aber ein Gespräch auf neutralem Boden in ruhiger Atmosphäre ist eine gute Grundlage.

Gespräch mit Kindern und der Familie führen

Wenn Sie zunächst etwas Zeit für sich benötigen, sollten Sie sich diese natürlich auch nehmen. Eine Trennung ist schließlich ein einschneidendes und oftmals emotionales Ereignis. Sie betrifft jedoch nicht nur Sie als Paar, sondern auch Ihre Familie. Insbesondere die Trennung mit Kind hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben. Machen Sie sich klar, dass Sie weiterhin die Eltern bleiben, auch wenn Sie fortan getrennte Wege gehen. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen und Auseinandersetzungen vor Ihren Kindern und tragen Ihre Konflikte nicht zu deren Lasten aus. 

CHECKLISTE

Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?

Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.

Checkliste

Trennung und Scheidung mit Kind

Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.

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Trennungsjahr einhalten

Haben Sie das Trennungsgespräch überstanden, müssen Sie die Trennung auch organisatorisch und rechtlich vollziehen. Sie sind nun kein Paar mehr und müssen Ihre eheliche Lebensgemeinschaft auflösen. In der Regel zieht einer der Ehepartner aus und begründet einen neuen Haushalt. Es ist jedoch auch möglich, das Trennungsjahr innerhalb der Ehewohnung zu vollziehen, solange Sie die Räumlichkeiten aufteilen und getrennte Haushalte führen. Das ist die sogenannte Trennung von Tisch und Bett. Das Trennungsjahr ist eine der Voraussetzungen für die Scheidung: In der Regel kann das Scheidungsverfahren nicht durchgeführt werden, solange das Trennungsjahr nicht vollendet ist. Ist das Trennungsjahr vollendet, wird vermutet, dass Ihre Ehe endgültig zerrüttet ist und geschieden werden kann.

EXPERTENTIPP

Vorzeitige Scheidung

Eine vorzeitige Scheidung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen, den sogenannten Härtefällen, möglich. Dabei geht es um Fälle häuslicher Gewalt oder wenn eine Schwangerschaft von einem anderen Mann vorliegt. Derjenige, der sich auf einen Härtefall beruft, muss diesen auch vor Gericht beweisen können. Dabei kann es zu Beweisproblemen und weiteren Auseinandersetzungen kommen, sodass diese Verfahren sich oftmals verzögern und sogar länger dauern als herkömmliche Scheidungsverfahren nach dem Trennungsjahr.

Hausrat aufteilen

Schaubild

Teilen Sie Ihren Hausrat fair untereinander auf. Zu Ihrem Hausrat zählen Dinge wie Möbel, Geschirr, Wäsche, Kunstgegenstände und Ihr Familienauto. Auch Haustiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln, sodass Sie sich entscheiden müssen, wer sich um die Haustiere kümmern soll. Kommt es zu Streit über den Hausrat, wird das Gericht über die Aufteilung entscheiden. Dabei berücksichtigt es die Eigentumsverhältnisse, das Wohl gemeinsamer Kinder, die finanziellen und persönlichen Verhältnisse, sowie mögliches Fehlverhalten. Wenn es um die Haustiere geht, wird dem Ehepartner Vorzug gewährt, der eine engere Bindung zu dem Haustier hat und es angemessen versorgen kann.

 

Nicht zum Hausrat zählen Luxusgegenstände wie wertvolle Antiquitäten, persönliche Gegenstände oder Gegenstände, die für den Beruf benötigt werden. Alles, was nicht zum Hausrat zählt, müssen Sie nicht untereinander aufteilen.

Muster

Wie hoch ist mein Unterhaltsanspruch?

So erfahren Sie, wie viel Ihr(e) Ex verdient und können Ihren Unterhaltsanspruch berechnen.

Muster

Aufforderung zur Vermögensauskunft für Unterhalt

So erfahren Sie, wie viel Ihr(e) Ex verdient und können Ihren Unterhaltsanspruch berechnen.

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Getrennte Konten und Finanzen

Auch Ihre Finanzen und Ihre Kontoführung sollten nun getrennt werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über wichtige Dokumente, sichern Sie Ihre Unterlagen und prüfen Sie, wer Zugriff auf welche Konten hat. Sie sollten Vollmachten Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners über Ihre Konten widerrufen bzw. ein eigenes Konto eröffnen, sofern Sie keines haben. Prüfen Sie auch laufende Verträge und kündigen Sie diese, wenn Sie sie nicht mehr brauchen.

Diese Unterlagen können relevant sein:

  • Ausweis
  • Stammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Unterlagen für die Altersversorgung
  • Darlehen
  • Laufende Zahlungsverpflichtungen
  • Sparbücher
  • Jahresabrechnung von Wertpapierdepots
  • Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide
  • Grundbuchauszug und Grundbuchsteuerbescheid
  • Kontoauszüge

Stellen Sie Zahlungen laufender Verträge für Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Ehepartner ein. Sie bzw. er muss diese nun selber tragen. Für gemeinschaftliche Kreditraten sind Sie weiterhin beide verantwortlich. Sie können sich jedoch darum bemühen, aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu werden. Sofern es um eine Immobilienfinanzierung geht, verlangt die Bank oftmals einen weiteren Schuldner, bevor Sie bereit ist, einen Schuldner aus dem bestehenden Vertrag zu entlassen.

Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend machen

Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den leistungsfähigen Ehepartner. Dieser richtet sich nach der Höhe des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und den ehelichen Lebensverhältnissen. Sie können in einer Trennungsfolgenvereinbarung nicht wirksam auf den Trennungsunterhalt verzichten. Die Unterhaltspflicht von Ehepartnern im Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben.

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Anspruch auf Kindesunterhalt geltend machen

Schaubild

Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Machen Sie frühzeitig Kindesunterhalt geltend – rückwirkend ist dies in der Regel nämlich nicht möglich. Für gemeinsame Kinder besteht ab der Trennung Anspruch auf Kindesunterhalt. Beide Elternteile sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, erfüllt die Unterhaltspflicht durch Betreuungsunterhalt, während der Elternteil, der die Kinder nicht betreut, barunterhaltspflichtig ist. Also klären Sie, nach welchem Betreuungsmodell Sie sich um Ihre Kinder kümmern möchten. Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an dem Maßstab der Düsseldorfer Tabelle. In dieser Tabelle sind verschiedene Unterhaltshöhen nach unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und nach dem Alter des Kindes vorgesehen.

Scheidungsverfahren vorbereiten

Bereiten Sie sich auf das Scheidungsverfahren vor, indem Sie sich beraten lassen und die Folgen der Scheidung mit Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner abklären. Je mehr Sie einvernehmlich regeln können, desto einfacher und schneller können Sie das Scheidungsverfahren in der Regel abwickeln. Dabei sollten Sie auch die Online-Scheidung in Erwägung ziehen. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, alles zeitlich und örtlich unabhängig zu regeln und spart weitere Kosten.

Trennungsfolgenvereinbarung

Mit einer Trennungsfolgenvereinbarung können Sie sich absichern und alle Folgen der Trennung einvernehmlich und abschließend klären. Sie können auch die Folgen der Scheidung vorab regeln. Denken Sie daran, Ihre Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen, damit sie auch rechtlich bindend ist. So können Sie die Regelungen zur Not auch gegen den Willen Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners durchsetzen, falls es später doch noch zu Streit kommt. Bestimmte Vereinbarungen wie etwa über den Versorgungsausgleich, sind ohnehin formbedürftig und müssen notariell beglaubigt werden. Sobald Ihre Trennungsfolgenvereinbarung eine formbedürftige Regelung enthält, muss die gesamte Vereinbarung notariell beurkundet werden.

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Wie schließen wir eine Trennungsfolgenvereinbarung?

Diese Checkliste unterstützt Sie Schritt für Schritt bei dem Entwerfen einer Trennungsfolgenvereinbarung.

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Trennungsfolgenvereinbarung

Diese Checkliste unterstützt Sie Schritt für Schritt bei dem Entwerfen einer Trennungsfolgenvereinbarung.

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Hilfe in Anspruch nehmen

Wenn Sie Probleme mit der Trennungsbewältigung haben, können Sie eine psychologische Therapie in Anspruch nehmen. Jeder Mensch kann in seinem Leben in eine Situation kommen, in der er weitere Hilfe benötigt, um in den neuen Alltag zu finden und gut nach einem Umbruch in den Neuanfang zu starten.

 

Eine Scheidung kann sehr kostspielig werden. Da für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang vorgeschrieben ist, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen und dementsprechend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sofern Sie finanzielle Probleme haben, können Sie verschiedene Hilfsangebote beanspruchen. So gibt es etwa den Beratungshilfeschein, mit dem Sie bei einer Eigenleistung in Höhe von 15 EUR eine anwaltliche Erstberatung erhalten können. Für das Scheidungsverfahren können Sie zudem Verfahrenskostenhilfe beantragen, um staatliche Hilfe zu erhalten. Mit der Verfahrenskostenhilfe können die Gerichts- und Anwaltskosten, die bei jeder Scheidung anfallen, finanziert werden. Ihre rechtliche Vertretung wird Ihnen dabei helfen, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit der Online-Scheidung, um weitere Kosten zu sparen.

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Wie finanzieren wir unsere Scheidung?

So können Sie Ihre Scheidung finanzieren - auch, wenn Sie wenig Geld haben.

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wenn Sie sich an diese Checkliste halten, haben Sie bereits viele wichtige Schritte in Richtung einer einvernehmlichen Scheidung gemacht. So können Sie Ihre Scheidung möglichst reibungslos abwickeln und vermeiden ein langwieriges und kostspieliges Verfahren vor Gericht. Lassen Sie sich individuell beraten, um die richtigen Regelungen für Ihre individuelle Situation herauszuarbeiten und bemühen sich um eine Trennungsfolgenvereinbarung. Dann können Sie die Vereinbarung zur Not auch zwangsweise durchsetzen.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.