Unterhalt und Rente - müssen Rentner Unterhalt zahlen?

Rentenansprüche nach der Scheidung

Mann Und Frau Halten Sparschwein iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Wer im Alter geschieden wird, sorgt sich oft um seine Existenzsicherung. Wie wirkt sich die Rente auf den Unterhalt aus? Die Antwort: Die Rente zählt als normales Einkommen und verändert die Unterhaltshöhe, sobald ein Partner in den Ruhestand geht – meist nach unten.

 

Hier erfahren Sie genau, wie der Unterhalt im Rentenalter berechnet wird und was Sie zum Altersvorsorgeunterhalt wissen müssen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die bestehende Unterhaltspflicht nach der Scheidung besteht fort, auch wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen oder vorzeitig in Rente gehen. Sind Sie gegenüber Ihrem Kind unterhaltspflichtig, besteht Ihre Pflicht zur Unterhaltszahlung auch mit Renteneintritt fort. Lediglich die Höhe des Unterhalts ist Ihrem Einkommen anzupassen.
  • Da sich Ihr Einkommen durch Ihre Rente verringert, verringert sich auch der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Ihres Ex-Partners. Der Unterhaltsanspruch sollte nach Renteneintritt neu berechnet werden.
  • Beziehen beide Ehepartner Renten, wird der Unterhalt nicht mehr 3/7 – 4/7 aufgeteilt, sondern nach dem Halbteilungsgrundsatz berechnet.

Praktische Tipps für Sie

  • Die Zustellung des Scheidungsantrags begründet neben dem Anspruch auf Basisunterhalt auch einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt. Der Altersvorsorgeunterhalt vermindert den Basisunterhalt, erhöht aber insgesamt den Unterhaltsanspruch.
  • Die Zahlungen für den Altersvorsorgeunterhalt sind zweckgebunden. Das Geld muss für die Altersvorsorge verwendet werden. Insoweit hätten Sie, wenn Sie Altersvorsorgeunterhalt leisten, einen Auskunftsanspruch gegen Ihren Partner, wie er/sie das Geld verwendet.
  • Neben dem Unterhaltsanspruch nach der Scheidung ist im Regelfall der Versorgungsausgleich durchzuführen. Danach werden die Rentenanwartschaften, die Sie und Ihr Ex-Partner während der Ehe erworben haben, untereinander aufgeteilt.

Im Alter gut versorgt

Eine Scheidung erfordert für beide Seiten eine klare und durchdachte Planung, besonders in Hinblick auf die finanzielle Absicherung im Rentenalter. Es ist wichtig, gemeinsam Lösungen zu finden, die beiden Partnern gerecht werden. Unterhaltszahlungen sind in der Regel zeitlich befristet und an die Bedürftigkeit des Ex-Partners gebunden, was langfristig Entlastung bringen kann. Falls sich Ihr Einkommen durch den Renteneintritt verringert, gibt es Möglichkeiten, eine Anpassung der Unterhaltszahlungen zu prüfen, um eine faire Balance zu schaffen. Mit Offenheit und gegenseitigem Respekt lassen sich Wege finden, die beiden Seiten helfen, den neuen Lebensabschnitt mit Zuversicht zu gestalten. So können beide Partner eine stabile Grundlage für ihre Zukunft nach der Trennung legen.

EXPERTENTIPP

Rente als Einkommen

Derjenige Partner, der überhaupt keine oder nur geringe Rentenanwartschaften erworben hat, erhält dadurch eine zusätzliche Existenzsicherung, wenn er selbst das Renteneintrittsalter erreicht. Soweit dem Ex-Partner daraus eine Rente erwächst, ist diese Rente als Einkommen bei der Bemessung des Unterhalts zu berücksichtigen.

Wann besteht überhaupt ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nach der Scheidung?

Es geht hier um den nachehelichen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung im Alter. Wir reden damit eigentlich über eine Situation, die das Gesetz als Ausnahmefall betrachtet. Ab der Scheidung ist jeder Ehepartner nämlich selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich. Das ist an sich der Regelfall. Der Ex-Partner kann nur dann nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung fordern, wenn er/sie selbst aufgrund seiner Lebenssituation aus ehebedingten Gründen unterhaltsbedürftig ist und dazu einen der sieben im Gesetz geregelten Unterhaltstatbestände begründen kann. Lässt sich keine derartige Bedürftigkeit begründen, besteht auch kein Unterhaltsanspruch.

CHECKLISTE

Was ist der 'Ehegattenunterhalt'?

Der Ehegattenunterhalt umfasst den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt - hier erfahren Sie das Wichtigste dazu.

Checkliste

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt umfasst den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt - hier erfahren Sie das Wichtigste dazu.

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Praxisbeispiel

Prüfung im Einzelfall

Der Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 157/09) stellte klar, dass einem Ehepartner nach Renteneintritt des unterhaltspflichtigen Partners auch weiterhin Unterhalt zusteht, wenn er /sie aufgrund der Ehe nicht ausreichend für das Alter vorsorgen konnte. Ist die Bedürftigkeit jedoch dadurch eingetreten, dass die Partnerin nach der Trennung wieder arbeitete und nur wegen eines außerehelichen Kindes die nach der Trennung aufgenommene Erwerbstätigkeit wieder aufgegeben hatte, liege kein durch die Ehe begründeter Nachteil vor. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die Einkünfte eines Ehepartners hinter denjenigen zurückbleiben, die er ohne die ehebedingten Nachteile bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit hätte erwerben können.

Entfällt der nacheheliche Unterhaltsanspruch mit Renteneintritt?

Gehen Sie in Rente, bleiben Sie nach wie vor verpflichtet, einen nachehelich begründeten Unterhaltsanspruch zu bedienen. Voraussetzung ist, dass die Bedürftigkeit Ihres Ehepartners weiterhin begründet ist. Der Unterhaltsanspruch ist im Hinblick auf Ihr infolge der Rentenzahlung vermindertes Einkommen allerdings neu zu berechnen.

 

Ihr Ex-Partner kann sich nach der Scheidung nicht selbst unterhalten und ist aus krankheitsbedingten Gründen auf nachehelichen Unterhalt angewiesen. Solange die Krankheit besteht, bleiben Sie unterhaltspflichtig. Erst wenn sich die Krankheit erledigen sollte und somit die Bedürftigkeit des Partners entfällt, entfällt auch Ihre Unterhaltspflicht. Rente und Unterhaltspflicht stehen also nicht in einem direkten Zusammenhang. Es ist auch nicht relevant, ob Sie vorzeitig in Rente gehen oder das Renteneintrittsalter erreichen.

Wenn man jung ist, denkt man, Geld sei alles, erst wenn man älter wird, merkt man, dass es alles ist.

Oscar Wilde (1854 - 1900)

Was ist der Altersvorsorgeunterhalt?

Geht es im Hinblick auf die Rente um die Berechnung des nachehelichen Unterhalts nach der Scheidung, spielt auch der Altersvorsorgeunterhalt eine große Rolle. Der Gesamtunterhalt beinhaltet den Elementarunterhalt für den täglichen Lebensunterhalt und den Altersvorsorgeunterhalt für die Vorsorge im Alter.

 

Der Altersvorsorgeunterhalt verpflichtet den unterhaltspflichtigen Ehepartner auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit zu zahlen (§ 1361 Abs. I S. 2 BGB). Der Anspruch entsteht in dem Augenblick, in dem Ihnen der Scheidungsantrag Ihres Partners zugestellt wird. Bis zur Zustellung des Scheidungsantrags ist Ihr Partner im Rahmen des Versorgungsausgleichs an Ihrer Altersvorsorge beteiligt. Mit dem Altersvorsorgeunterhalt kann der wirtschaftlich schwächere Partner zusätzlichen Unterhalt erhalten, um selbst Rentenanwartschaften begründen zu können. Der Anspruch endet jedoch spätestens, wenn der Partner das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht. Auch danach wäre ein eventuell bestehender Unterhaltsanspruch erneut neu zu berechnen.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Versorgungsausgleich wissen?

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

Checkliste

Versorgungsausgleich

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

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EXPERTENTIPP

Freie Wahl der Vorsorge

Ihr Partner kann frei wählen, ob er die Unterhaltsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine private Lebens- oder Rentenversicherung einzahlt oder anderweitig Altersvorsorge betreibt.

Wie berechnet sich der Unterhalt im Hinblick auf die Rente?

Ihre Rente zählt als Einkommen. Weil Ihre Rente niedriger ausfällt als Ihr im Beruf erwirtschaftetes Einkommen, muss der Unterhaltsanspruch neu berechnet werden. Grundlage ist stets Ihr sogenanntes bereinigtes Nettoeinkommen. Dieses bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich daraus, dass Sie von Ihrer Bruttorente alle Verbindlichkeiten abziehen, die Sie notwendigerweise bedienen müssen. Dazu gehören insbesondere Steuern, Sozialversicherungsbeiträge sowie alle ehebedingten Verbindlichkeiten.

 

Der Unterhalt berechnet sich in Abhängigkeit von Ihrer Lebenssituation und der Ihres Ex-Partners.

Sie sind Rentner, Ihr Ehepartner verdient eigenes Geld oder ist erwerbslos

Ihre Rente zählt als Ihr Einkommen. Davon müssen Sie im Regelfall 45% an Ihren Ehepartner als Unterhalt zahlen.

Praxisbeispiel

Unterhaltsanspruch

Ihre Nettorente unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenbonus beträgt 2.100 EUR. Daraus ergibt sich ein 45% Unterhaltsanspruch in Höhe von 945 EUR. Der Unterhaltsanspruch verringert sich, wenn Ihr Ehepartner eigenes Geld verdient.

Sie und Ihr Ex-Partner sind beide Rentner

Sind Sie beide Rentner und beziehen eine Rente, wird der Unterhalt anders berechnet. Es gilt jetzt der Halbteilungsgrundsatz. Jedem Partner steht die Hälfte der Differenz beider Renten zu. Bezieht Ihr Ex-Partner eine Rente, kann sich diese Rente auch daraus ergeben, dass Sie anlässlich Ihrer Scheidung den Versorgungsausgleich durchgeführt haben. Ihr Ex hätte dadurch eigene Rentenansprüche erworben, weil Ihre Rentenanwartschaften aufgeteilt wurden.

Praxisbeispiel

Halbteilung

Ihre Rente beträgt 2.100 EUR, die Ihres Ex-Partners 1.000 EUR, der Erwerbstätigenbonus wurde bereits berücksichtigt. Als Differenz ergeben sich 1.100 EUR. Diese Summe wird aufgeteilt. Ihr Ex-Partner hätte Anspruch auf 550 EUR Unterhalt. Sein gesamter Rentenanspruch beträgt somit 1.550 EUR. Auch Ihnen selbst verbleiben somit 1.550 EUR.

Sonderfall: Sie zahlen Altersvorsorgeunterhalt

Sie lassen sich scheiden und Ihr Ehepartner ist erwerbslos. Sie berechnen Ihr bereinigtes Nettoeinkommen und. Wir nehmen an, es ergeben sich mit Erwerbstätigenbonus 2.800 EUR. Daraus errechnen Sie den Basisunterhalt (Elementarunterhalt).

 

  • Sie zahlen 45% von 2.800 EUR = 1.260 EUR als Basisunterhalt an Ihren Ex-Partner. Ihnen selbst verbleiben 1.540 EUR.
  • Den so errechneten Basisunterhalt müssen Sie in ein fiktives Bruttoeinkommen umrechnen. Dafür gibt es die sogenannte Bremer Tabelle. Danach erfolgt ein prozentualer Zuschlag. Sie rechnen: 1.260 EUR Basisunterhalt + 13 % (133,80 EUR) = 1.393,80 EUR.
  • Sie berechnen den Altersvorsorgeunterhalt als fiktiven Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 % von 1.461,60 EUR = 259,25 EUR Altersvorsorgeunterhalt.
  • Sie berechnen Ihr anfängliches bereinigtes Nettoeinkommen neu: 2.800 EUR - 259,25 EUR Altersvorsorgeunterhalt = 2.540,75 EUR bereinigtes Nettoeinkommen.
  • Sie berechnen den Basisunterhalt neu: 45% von 2.509,14 EUR = 1.143,34 EUR.

 

Sie zahlen als Ehegattenunterhalt insgesamt: 1.143,34 EUR Basisunterhalt + 259,25 EUR Altersvorsorgeunterhalt = 1.402,59 EUR Ehegattenunterhalt. Der Gesamtunterhalt fällt also höher aus als der anfangs berechnete Basisunterhalt.

 

In der Praxis wird oft vergessen, den Altersvorsorgeunterhalt gesondert und zusätzlich geltend zu machen. Da die Zahlungen für den Altersvorsorgeunterhalt zweckgebunden zu verwenden sind und sich der Basisunterhalt vermindert, ist nicht jeder Geschiedene daran interessiert, den Altersvorsorgeunterhalt geltend zu machen. Er bevorzugt stattdessen einen höheren Basisunterhalt. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Altersvorsorgeunterhalt endet, wenn der Partner das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht. Sie sollten sich also genau informieren, wie Sie sich besserstellen.

Muss ich nach Renteneintritt auch weiterhin Kindesunterhalt zahlen?

Sind Sie gegenüber einem minderjährigen oder einem volljährigen privilegierten Kind (zu Hause bei einem Elternteil lebend und in der Schul- oder Berufsausbildung) unterhaltspflichtig, müssen Sie auch nach Renteneintritt Kindesunterhalt zahlen. Ihr Renteneintritt ändert nichts daran, dass Ihr Kind unterhaltsbedürftig ist. Sollten Sie wegen Ihres Selbstbehalts (1.450 EUR) keinen Unterhalt mehr zahlen können, wohl aber noch arbeiten können, sind Sie verpflichtet, alles zu tun, um den Unterhaltsanspruch sicherzustellen. Unter Umständen kann Ihnen ein fiktives Einkommen zur Berechnung des Kindesunterhalts zugerechnet werden (OLG Brandenburg 13 UF 25/12).

GUT ZU WISSEN

Auswirkung auf die Höhe

Werden Sie Rentner, hat dies dennoch Auswirkungen auf die Höhe des Kindesunterhalts. Da sich Ihr Einkommen infolge der geringeren Rentenzahlung vermindert, verringert sich auch der Anspruch Ihres Kindes auf Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt bemisst sich in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle.

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So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Geht es um den nachehelichen Unterhalt, versteht sich die Ehe nicht nur als Lebensgemeinschaft, sondern nach der Scheidung auch als Schicksalsgemeinschaft. Ist Ihr Ehepartner aufgrund seiner Lebenssituation bedürftig, sind Sie auch nach der Scheidung aufgrund Ihrer nachehelichen Solidarität verpflichtet, ihm/ihr mit Unterhaltsleistungen beizustehen. Ihr Renteneintritt sollte jedenfalls Anlass sein, bestehende Unterhaltspflichten auf den Prüfstand zu stellen.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über WhatsApp schreiben.

 

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