Scheidung ohne Anwalt

Kann ich mich auch ganz ohne Anwalt scheiden lassen?

Mann Informiert Sich Zur Scheidung Ohne Anwalt iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Wenn Sie und Ihr Ehegatte noch dazu in der Lage sind, ohne Anwälte miteinander kommunizieren zu können, haben Sie viel gewonnen und ebnen so den Weg für eine kostengünstige und vor allem auch stressfreie Scheidung. Ganz ohne Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin lässt sich eine Scheidung aber leider nicht durchführen, da dieser den formulierten Scheidungsantrag für Sie bei Gericht einreichen muss. Dennoch ist es durchaus möglich, eine einvernehmliche Scheidung anzuvisieren, mit welcher Sie Zeit, Kosten und Nerven sparen. Haben wir Ihre Neugierde geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unsere garantiert kostenfreien Rufnummer (0800 - 34 86 72 3) und lassen sich von erfahrenen Juristen beraten. 

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Sie benötigen einen Rechtsanwalt, um einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen zu können.
  • Sie können alle klärungsbedürftigen Scheidungsfolgen außergerichtlich in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
  • Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, genügt es, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt. Ihr Ehepartner stimmt der Scheidung lediglich zu und benötigt dafür keinen eigenen Rechtsanwalt.

Kann ich mich auch ohne Anwalt scheiden lassen?

Schaubild

Die Antwort auf die Frage ist eindeutig: Ohne Anwalt geht es nicht. Möchten Sie sich scheiden lassen, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht für Sie einreichen. Außerdem müssen Sie sich in der mündlichen Verhandlung, in der das Familiengericht über Ihren Scheidungsantrag entscheidet und damit Ihre Scheidung beschließt, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Zwar haben Sie Ihre Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen, jedoch ist für Ihre Scheidung ausschließlich das Familiengericht zuständig. 

Welchen Zweck hat die Anwaltspflicht?

Anwälte haben die Aufgabe, Lebenssachverhalte so vorzutragen, dass sie auf das juristisch Notwendige konzentriert sind. Bei Scheidungen spielen naturgemäß emotionale Aspekte eine erhebliche Rolle. Diese sind aber für die Frage, ob Sie geschieden werden oder nicht, weitgehend unerheblich. Schließlich kommt es nicht mehr darauf an, welcher der Ehegatten für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Der Anwalt trägt also nur diejenigen Aspekte vor, die der Richter benötigt, um über Ihren Scheidungsantrag urteilen zu können. Allein aus diesem Grund ist der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt zu formulieren und bei Gericht zu stellen.

 

> Was muss man bei einer Scheidung beachten?

Bringt mir die Anwaltspflicht Vorteile?

Der Vorteil, das ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag formuliert, besteht darin, dass dieser nicht emotional in die Scheidung involviert ist und so eine gewisse Distanz wahren kann. Ein sachlich begründeter und vorgetragener Scheidungsantrag führt nämlich erheblich schneller ans Ziel und Ihre rechtlichen Interessen werden dennoch gewahrt. Schließlich haben Sie die Möglichkeit vor Stellung des Antrags bei Gericht, alle Themen mit Ihren Rechtsanwalt zu besprechen und Ihre Wünsche offen zu kommunizieren. Auf dieser Basis wird dann Ihr Scheidungsantrag formuliert.

 

> Auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten

 

Im Scheidungstermin selbst kann es zudem beruhigend sein, nicht allein erscheinen zu müssen. Die Verhandlungen vor dem Familiengericht finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so dass keine Angehörigen mit in den Gerichtssaal dürfen. Es kann Ihnen Sicherheit geben, wenn Sie nicht allein vor dem Familiengericht erscheinen müssen und ein erfahrener Rechtsanwalt Sie vertritt. Ihr Anwalt begleitet Sie von der anfänglichen Beratung über die Stellung des Scheidungsantrags bis in den mündlichen Verhandlungstermin. 

Sollte auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt beauftragt werden?

Schaubild

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte mindestens ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein, damit ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden kann. Wenn alle Scheidungsfolgen im Einvernehmen außergerichtlich geregelt sind und der Andere der Scheidung vollumfänglich zustimmt, bedarf es keiner weiteren anwaltlichen Vertretung. Es genügt demnach völlig, wenn ein einziger Rechtsanwalt in die Scheidung involviert ist. Dieser Rechtsanwalt darf allerdings ausschließlich Ihre Interessen vertreten. Aufgrund des potentiell denkbaren Interessenkonflikts darf er Ihren Ehepartner nicht beraten oder gar vertreten.

Benötige ich auch für die Online-Scheidung einen Rechtsanwalt?

Auch bei der Online-Scheidung benötigen Sie einen Rechtsanwalt, da nur der Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Sie vor Gericht vertreten darf. Die Online-Scheidung bringt Ihnen gegenüber der herkömmlichen Scheidung allerdings den Vorteil, dass Sie keine stundenlange Google-Suche auf sich nehmen müssen, um den passenden Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zu finden. Vielmehr nutzen Sie die Kontakte zu unseren Kooperationsanwälten, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll und zuverlässig zusammenarbeiten. Über unseren Scheidungsservice können Sie einen dieser Kooperationsanwälte mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen. Sie haben also die Möglichkeit, mit erheblich weniger Aufwand Ihren Scheidungsantrag zu formulieren und bei Gericht einzureichen.

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Was ist eigentlich eine 'Online-Scheidung'?

Alle wichtigen Infos zur Online-Scheidung auf einen Blick - was sie ist, wie sie abläuft und wer Sie unterstützt.

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Online-Scheidung

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Wer setzt eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf?

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Wenn Sie die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung nutzen, können Sie eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner verhandeln und dokumentieren. Hierfür benötigen Sie an sich keinen Rechtsanwalt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung zuverlässig überblicken können. Im Hinblick auf das komplexe Scheidungsrecht dürfte dies jedoch schwierig sein. Idealerweise lassen Sie sich also anwaltlich beraten und den Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Rechtsanwalt ausarbeiten. Auch hierfür stehen Ihnen bei Bedarf unsere Kooperationspartner zur Verfügung.

Welche Rolle übernimmt ein Notar bei der Scheidungsfolgenvereinbarung?

Damit Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich verbindlich und gegebenenfalls zwangsweise vollstreckbar ist, sollten Sie die Vereinbarung notariell beurkunden lassen. Natürlich kann Sie der Notar auch beraten, wie Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung inhaltlich gestalten. Allerdings ist der Notar nicht nur Ihr alleiniger Interessenvertreter. Er muss bei der Formulierung der Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Interessen Ihres Ehepartners berücksichtigen. Aus dem Grund befinden sich Notare oft im Widerstreit unterschiedlicher Interessen. Soweit Sie Ihre Interessen also in Ihrem Sinne berücksichtigt wissen möchten, sollten Sie eher die anwaltliche Beratung bevorzugen. Der Text, den Ihr Anwalt dann für Sie entwirft, können Sie dann beim Notar beurkunden lassen.

GUT ZU WISSEN

Vollstreckbarkeit

Allein durch die notarielle Beurkundung wird die Scheidungsfolgenvereinbarung zwangsweise vollstreckbar. Sie stellt dann einen vollstreckbaren Titel dar, mit dem Sie notfalls den Gerichtsvollzieher beauftragen könnten, Ihre Ansprüche zwangsweise zu vollstrecken. Zahlt Ihr Ehepartner beispielsweise den in der Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbarten Unterhalt nicht, können Sie mithilfe des Gerichtsvollziehers versuchen, Ihre Forderung zwangsweise durchzusetzen.

 

> Ehevertrag - Ja oder Nein?

Anwalt nötig für gerichtliche Protokollierung der Scheidungsfolgenvereinbarung?

Alternativ zur notariellen Beurkundung können Sie Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner auch im mündlichen Scheidungstermin vom Familienrichter gerichtlich protokollieren lassen. Auch dann ist die Vereinbarung rechtlich verbindlich und notfalls zwangsweise vollstreckbar. Allerdings benötigen Sie und Ihr Ehepartner dafür jeweils einen eigenen Rechtsanwalt.

 

> Tricks bei Zugewinn und Vermögen


Da ein Ehepartner, zumindest bei der einvernehmlichen Scheidung, im mündlichen Scheidungstermin nicht durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten ist und für die gerichtliche Protokollierung einer Scheidungsfolgenvereinbarung jeder Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten sein sollte, ist es besser, wenn Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung von vornherein notariell beurkunden lassen. Sie vermeiden damit das Risiko, dass die Protokollierung im Scheidungstermin allein deshalb scheitert, weil Ihr Ehepartner nicht anwaltlich vertreten ist. Außerdem ist damit eher gewährleistet, dass es sich Ihr Ehepartner bis zum mündlichen Scheidungstermin vielleicht nicht doch anders überlegt und sich im Scheidungstermin plötzlich weigert, die mit Ihnen zuvor abgesprochene Scheidungsfolgenvereinbarung gerichtlich protokollieren zu lassen.

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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
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  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Möchten Sie die Scheidung bei Gericht einreichen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Ein Rechtsanwalt ist erforderlich, um den Scheidungsantrag zu formulieren und für Sie bei Gericht einzureichen. Der Anwalt vertritt zwar offiziell nur Sie und darf dementsprechend auch nur Sie rechtlich beraten, jedoch steht es Ihnen selbstverständlich frei, alle Informationen mit Ihrem Ehegatten zu teilen, so dass trotzdem von einer einvernehmlichen Scheidung die Rede sein kann. Klärungsbedürftige Scheidungsfolgen können Sie bequem im Vorfeld in einer notariell beglaubigten Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, so dass weitere Gerichtskosten gemieden werden können. 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

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