Welchen Zweck hat die Anwaltspflicht?
Anwälte haben die Aufgabe, Lebenssachverhalte so vorzutragen, dass sie auf das juristisch Notwendige konzentriert sind. Bei Scheidungen spielen naturgemäß emotionale Aspekte eine erhebliche Rolle. Diese sind aber für die Frage, ob Sie geschieden werden oder nicht, weitgehend unerheblich. Schließlich kommt es nicht mehr darauf an, welcher der Ehegatten für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Der Anwalt trägt also nur diejenigen Aspekte vor, die der Richter benötigt, um über Ihren Scheidungsantrag urteilen zu können. Allein aus diesem Grund ist der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt zu formulieren und bei Gericht zu stellen.
> Was muss man bei einer Scheidung beachten?
Bringt mir die Anwaltspflicht Vorteile?
Der Vorteil, das ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag formuliert, besteht darin, dass dieser nicht emotional in die Scheidung involviert ist und so eine gewisse Distanz wahren kann. Ein sachlich begründeter und vorgetragener Scheidungsantrag führt nämlich erheblich schneller ans Ziel und Ihre rechtlichen Interessen werden dennoch gewahrt. Schließlich haben Sie die Möglichkeit vor Stellung des Antrags bei Gericht, alle Themen mit Ihren Rechtsanwalt zu besprechen und Ihre Wünsche offen zu kommunizieren. Auf dieser Basis wird dann Ihr Scheidungsantrag formuliert.
> Auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten
Im Scheidungstermin selbst kann es zudem beruhigend sein, nicht allein erscheinen zu müssen. Die Verhandlungen vor dem Familiengericht finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so dass keine Angehörigen mit in den Gerichtssaal dürfen. Es kann Ihnen Sicherheit geben, wenn Sie nicht allein vor dem Familiengericht erscheinen müssen und ein erfahrener Rechtsanwalt Sie vertritt. Ihr Anwalt begleitet Sie von der anfänglichen Beratung über die Stellung des Scheidungsantrags bis in den mündlichen Verhandlungstermin.
Benötige ich auch für die Online-Scheidung einen Rechtsanwalt?
Auch bei der Online-Scheidung benötigen Sie einen Rechtsanwalt, da nur der Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Sie vor Gericht vertreten darf. Die Online-Scheidung bringt Ihnen gegenüber der herkömmlichen Scheidung allerdings den Vorteil, dass Sie keine stundenlange Google-Suche auf sich nehmen müssen, um den passenden Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zu finden. Vielmehr nutzen Sie die Kontakte zu unseren Kooperationsanwälten, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll und zuverlässig zusammenarbeiten. Über unseren Scheidungsservice können Sie einen dieser Kooperationsanwälte mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen. Sie haben also die Möglichkeit, mit erheblich weniger Aufwand Ihren Scheidungsantrag zu formulieren und bei Gericht einzureichen.
Welche Rolle übernimmt ein Notar bei der Scheidungsfolgenvereinbarung?
Damit Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich verbindlich und gegebenenfalls zwangsweise vollstreckbar ist, sollten Sie die Vereinbarung notariell beurkunden lassen. Natürlich kann Sie der Notar auch beraten, wie Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung inhaltlich gestalten. Allerdings ist der Notar nicht nur Ihr alleiniger Interessenvertreter. Er muss bei der Formulierung der Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Interessen Ihres Ehepartners berücksichtigen. Aus dem Grund befinden sich Notare oft im Widerstreit unterschiedlicher Interessen. Soweit Sie Ihre Interessen also in Ihrem Sinne berücksichtigt wissen möchten, sollten Sie eher die anwaltliche Beratung bevorzugen. Der Text, den Ihr Anwalt dann für Sie entwirft, können Sie dann beim Notar beurkunden lassen.
Anwalt nötig für gerichtliche Protokollierung der Scheidungsfolgenvereinbarung?
Alternativ zur notariellen Beurkundung können Sie Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner auch im mündlichen Scheidungstermin vom Familienrichter gerichtlich protokollieren lassen. Auch dann ist die Vereinbarung rechtlich verbindlich und notfalls zwangsweise vollstreckbar. Allerdings benötigen Sie und Ihr Ehepartner dafür jeweils einen eigenen Rechtsanwalt.
> Tricks bei Zugewinn und Vermögen
Da ein Ehepartner, zumindest bei der einvernehmlichen Scheidung, im mündlichen Scheidungstermin nicht durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten ist und für die gerichtliche Protokollierung einer Scheidungsfolgenvereinbarung jeder Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten sein sollte, ist es besser, wenn Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung von vornherein notariell beurkunden lassen. Sie vermeiden damit das Risiko, dass die Protokollierung im Scheidungstermin allein deshalb scheitert, weil Ihr Ehepartner nicht anwaltlich vertreten ist. Außerdem ist damit eher gewährleistet, dass es sich Ihr Ehepartner bis zum mündlichen Scheidungstermin vielleicht nicht doch anders überlegt und sich im Scheidungstermin plötzlich weigert, die mit Ihnen zuvor abgesprochene Scheidungsfolgenvereinbarung gerichtlich protokollieren zu lassen.