Härtefallscheidung

Wie kann ich mich bei einem Härtefall möglichst schnell scheiden lassen?

Frau Sitzt Am Schreibtisch Vor Testament iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Möglicherweise haben Sie etwas von einer Härtefallscheidung gehört und möchten nun wissen, was es damit auf sich hat und ob eine Härtefallscheidung auch in Ihrem Fall möglich ist. Eines vorweg: Härtefallscheidungen sind absolute Ausnahmefälle und kommen nur in Betracht, wenn gewichtige Gründe vorliegen, sofort und bedingungslos geschieden zu werden. Setzen Sie also sachliche Kriterien über Ihre Empfindungen.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Scheidungen bedeuten immer eine emotionale und wirtschaftliche Härte. Dennoch fordert das Gesetz, dass Sie das Trennungsjahr einhalten. Nur in besonderen Fällen einer Härtefallscheidung erscheint das Trennungsjahr verzichtbar.
  • Das Gesetz erlaubt eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, wenn in der Person Ihres Ehegatten Gründe vorliegen, die es Ihnen unzumutbar machen, Ihre Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres auch nur formal aufrechtzuerhalten. Es reicht z.B. nicht aus, wenn der oder die Ex die persönlichen Sachen nicht herausgibt.
  • Ein häufiger Härtefall ist häusliche Gewalt, dann geht es meist nicht nur um eine frühere Scheidung, sondern auch um Schutzanordnungen aus dem Gewaltschutzgesetz.

Praktische Tipps für Sie

  • Wenn Sie sich auf einen Härtefall berufen, müssen Sie diesen auch nachweisen können. Schaffen Sie dies nicht, riskieren Sie, dass Ihr Antrag erfolglos bleibt und Sie dennoch die Kosten tragen müssen.
  • Wägen Sie gut ab, ob es sich lohnt, die Härtefallscheidung anzustreben, oder ob eine reguläre Scheidung nach dem Trennungsjahr für Sie vorteilhafter ist.
  • Nehmen Sie Hilfe und Beratung in Anspruch und schützen Sie sich. Im Fall von häuslicher Gewalt können Sie sich die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen lassen.

Wozu eine Härtefallscheidung?

Scheidungen sind so gut wie immer mit Härten verbunden. Dennoch ist nicht jede Scheidung gleich eine Härtefallscheidung. Normalerweise können Sie frühestens dann geschieden werden, wenn Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Partner getrennt gelebt und die Trennung auch räumlich vollzogen haben. Es ist die Rede vom Trennungsjahr. Das Trennungsjahr hat den Zweck, dass Sie sich wirklich klarwerden, ob Sie tatsächlich geschieden werden wollen. Umgekehrt ergibt das Trennungsjahr keinen Sinn, wenn sich Ihre Lebensverhältnisse aufgrund des Verhaltens Ihres Ehegatten so gestalten, dass es Ihnen unzumutbar ist, das Trennungsjahr abwarten zu müssen. In diesen Fällen ermöglicht das Gesetz eine Härtefallscheidung.

Rechtliche Voraussetzungen

Schaubild

Sie können bereits vor Ablauf des Trennungsjahres vorzeitig geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie aus Gründen, die in der Person Ihres Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würden (§ 1565 Abs. II BGB). Wichtig: Die Unzumutbarkeit bezieht sich auf die formale Aufrechterhaltung der ehelichen Verbindung, nicht bloß auf die Fortsetzung des Zusammenlebens.

 

Der Familienrichter muss sich an dieser gesetzlichen Vorgabe orientieren und kann Ihre vorzeitige Scheidung nur aussprechen, wenn Sie die Voraussetzungen dieses Tatbestandes nachweisen. Da es sich dabei um eine Ausnahme von der Regel handelt, wird eine solche Härtefallscheidung nur in besonderen Fällen möglich sein. 

Was macht eine Härtefallscheidung aus?

Der wichtige Grund muss in der Person Ihres Ehepartners liegen. Gründe, die sich aus Ihren eigenen Lebensverhältnissen ergeben, bleiben außer Betracht. Möchten Sie also beispielsweise Ihren neuen Partner schnell wieder heiraten, ist dies kein Grund für eine Härtefallscheidung. Haben Sie sich auseinandergelebt, so dass Ihre Ehe als gescheitert zu betrachten ist, ist Ihre Lebensführung ohnehin beeinträchtigt. Subjektive Befindlichkeiten oder eine überschäumende Aversion gegen Ihren Ehegatten genügen nicht.

 

Auch eine grundlose Eifersucht, Abscheu gegenüber dem Partner oder die Aufnahme einer außerehelichen Beziehung oder übelste Beschimpfungen genügen nicht, um als wichtiger Grund für eine Härtefallscheidung anerkannt zu werden. Auch die Tatsache, dass Sie infolge der Trennung der Depression verfallen und einen Ausweg nur darin sehen, sofort geschieden zu werden, begründet keinen wichtigen Grund für eine Härtefallscheidung.

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Gründe für eine Härtefallscheidung

Wichtige Gründe in der Person des einen Ehepartners, die dem anderen das Trennungsjahr unzumutbar machen, wurden in folgenden Fällen anerkannt. Beachten Sie dabei, dass es trotz alledem stets auf die Gegebenheiten im Einzelfall ankommt, Urteile immer Einzelfälle zum Gegenstand haben und nicht verallgemeinert werden dürfen. Die Gerichte erwarten, dass Sie Härtegründe substantiiert vortragen und stellen sehr strenge Anforderungen an die Unzumutbarkeit. Damit soll der Versuchung entgegengetreten werden, Härtegründe vorzutäuschen, um eine sofortige Scheidung zu ermöglichen.

 

  • Fortgesetzte, schwere Misshandlungen (OLG Stuttgart 17 WF 98/88);
  • Nachhaltige und ernstzunehmende Morddrohungen gegenüber dem Ehepartner (OLG Brandenburg 9 UF 166/100);
  • Verletzung der ehelichen Treuepflicht: Vor allem hier entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Ein Härtegrund wurde zugestanden bei der Schwangerschaft aus einer außerehelichen Beziehung (OLG Frankfurt FamRZ 2006, 625), nicht aber allein aufgrund offenbarter Homosexualität (OLG Nürnberg FamRZ 2007, 1885). Vielfach wird darauf abgestellt, dass es dem Partner gerade darauf ankommt, die Ehe durch sein Verhalten zu zerstören und den Partner endgültig zu verlassen;
  • Zusammenleben des Ehegatten in der vormals ehelichen Wohnung mit dem neuen Lebensgefährten (OLG Köln FamRZ 1999, 723);
  • Offen ausgelebte Alkohol- oder Drogenabhängigkeit des Partners, in Verbindung mit erfolglosen Entziehungskuren und Tätlichkeiten gegen die Ehefrau und Kinder (AG Bamberg FamRZ 1980, 577);
  • Sexuelle Erniedrigung durch den Ehegatten, beispielsweise durch Geschlechtsverkehr mit 19-jähriger Tochter der Ehefrau aus einer früheren Ehe (Schles SchlHA 1977, 187);
  • Aufnahme der Prostitution nach der Trennung (OLG Bremen 5 WF 66/95);
  • Heirat zwecks Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung (AG Offenbach 311 F 731/92).

Gründe gegen eine Härtefallscheidung

Bei folgenden Punkten wurde von deutschen Gerichten kein Härtefall angenommen:

 

  • häufiger Streit mit dem Ehepartner
  • übermäßige Eifersucht
  • eine sorglose Haushaltsführung

 

Es ist jedoch wichtig, zu bedenken, dass Ihr Ehepartner sich durch die vorgebrachten Gründe verletzt fühlen könnte, was den Prozess emotional und rechtlich belasten kann. Außerdem besteht das Risiko, dass sich das Verfahren aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Gerichte verzögert, sodass das Trennungsjahr möglicherweise ohnehin abgeschlossen ist, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

 

Im Regelfall sprechen wir über wenige Monate, die durch eine erfolgreiche Härtefallscheidung gewonnen werden könnten. In vielen Fällen kann es daher sinnvoll sein, das Trennungsjahr als eine Phase der Klärung und Vorbereitung zu betrachten. Es kann Ihnen und Ihrem Ehepartner die Möglichkeit geben, eine respektvolle und friedliche Lösung zu finden, die den Übergang in den neuen Lebensabschnitt erleichtert. Sollte Ihr Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres zurückgewiesen werden, fallen trotzdem Gerichts- und Anwaltsgebühren an.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wenn Ihre Ehe gescheitert ist, bietet das Trennungsjahr eine Möglichkeit, Klarheit zu gewinnen und sich auf die Scheidung vorzubereiten. Eine vorzeitige Härtefallscheidung ist nur in Ausnahmefällen möglich und kann emotional sowie rechtlich belastend sein, besonders wenn Ihr Ehepartner die Gründe bestreitet.

 

Da das Verfahren oft Zeit benötigt, ist das Trennungsjahr in vielen Fällen ohnehin abgelaufen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Es kann daher sinnvoll sein, diese Phase zur Klärung und Vorbereitung zu nutzen, um einen respektvollen und möglichst reibungslosen Übergang in einen neuen Lebensabschnitt zu ermöglichen. Lassen Sie sich am besten individuell beraten, wie Sie am schnellsten und einfachsten an Ihr Ziel kommen.

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