Wie funktionieren die herkömmliche Scheidung und die Online-Scheidung?
Vermutlich kennen Sie die herkömmliche Scheidung über eine örtliche Rechtsanwaltskanzlei und mit jeweils einem Anwalt für jede Partei. Heutzutage haben Sie jedoch wesentlich mehr - und meist deutlich bessere - Möglichkeiten. Wir vergleichen für Sie die herkömmliche Scheidung mit der Online-Scheidung und zeigen Ihnen, was Ihnen welche Vorteile bringt.
Was heißt herkömmliche Scheidung?
Möchten Sie sich scheiden lassen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Nur dieser kann den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Bei der herkömmlichen Scheidung bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen, der Sie vertritt. Dazu können Sie die Gelben Seiten des Telefonbuchs aufschlagen, Ihre Nachbarn nach eigenen Erfahrungen befragen oder versuchen, direkt in einer Anwaltskanzlei anzurufen. Im ungünstigsten Fall haben Sie es mit einem Anwalt zu tun, den Sie nicht kennen und dessen Kompetenzen im Familienrecht Sie nicht beurteilen können. Sofern Sie sich für einen Anwalt entscheiden, müssen Sie in dessen Kanzlei anrufen oder vorsprechen, dort einen Termin vereinbaren und im Regelfall eine gehörige Portion Geduld aufbringen, bis Sie bei dem Anwalt vorstellig werden können.
Die herkömmliche Scheidung ist häufig mit einer gewissen Berührungsangst verbunden, da es zumeist unangenehm ist, sich auf ein unbekanntes Terrain zu begeben und sich einer Person zu offenbaren, die Sie nicht kennen.
Was heißt Scheidung online?
Bei der Scheidung online kommunizieren Sie über das Internet und können erforderliche Unterlagen einscannen und dem Anwalt per E-Mail oder natürlich auch per Post übersenden. Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem jederzeit einen persönlichen Termin in der Anwaltskanzlei vereinbaren. Entscheidend ist aber, dass der Erstkontakt online hergestellt wird und Sie keine Berührungsängste haben müssen. Die für Ihre Scheidung maßgeblichen Verfahrensschritte werden auf unserer Website nachvollziehbar und detailliert erläutert. Sie wissen genau, was passiert und können sich anhand unserer vielschichtigen Informationen jederzeit informieren. Vorteilhaft ist zudem, dass die voraussichtlich für Ihre Scheidung entstehenden Kosten von vornherein für Sie nachvollziehbar kalkuliert werden und Sie ungefähr wissen, was Sie zahlen müssen. Sollten Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, informieren wir Sie über die Möglichkeiten der staatlichen Verfahrenskostenhilfe, die Sie zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag beim Familiengericht beantragen können.
Ist die Scheidung online erlaubt?
Die Scheidung online ist das Ergebnis der Entwicklung des Internets. Anwälte dürfen ausdrücklich mit Online-Scheidungen werben. So stellte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 U 162/12) fest, dass die Aussage eines Rechtsanwalts auf seiner Website „Scheidung online spart Zeit, Nerven und Geld“, nicht irreführend ist, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden, hinreichend erläutert wird.
Vergleich Scheidung online und herkömmliche Scheidung
Die Scheidung online ist im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung einfacher und schneller in Gang zu setzen. Sie wissen schneller, woran Sie sind und mit wem Sie es zu tun haben. Sofern Sie auf den persönlichen Kontakt zum Anwalt keinen großen Wert legen und insbesondere die einvernehmliche Scheidung betreiben, dürften Sie in der Regel bei der Scheidung online schneller zum Ziel kommen als bei der herkömmlichen Scheidung. Im mündlichen Verhandlungstermin ist Ihr Anwalt an Ihrer Seite, so dass Sie nicht befürchten müssen, im Termin allein zu sein. Bei der herkömmlichen Scheidung nehmen Sie den Gerichtstermin persönlich vor Ort wahr, während eine einvernehmliche Online-Scheidung unter der Voraussetzung, dass jede Partei die technischen Möglichkeiten dazu zu nutzen im Stande ist, auch den Gerichtstermin als Videoschalte abhalten kann. Dies muss von Ihrem Anwalt natürlich beantragt werden. Eine Gewähr dafür gibt es nicht, jedoch wird diese immer häufiger erteilt.
Toppen Sie die Scheidung online mit der einvernehmlichen Scheidung
Sie können die Scheidung online noch schneller und kostengünstiger gestalten, wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich durchführen. Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidungsvoraussetzungen (Trennungsjahr) und die Scheidungsfolgen einig sind und keine Streitigkeiten bestehen, die ein Richter entscheiden müsste. Sofern Sie eine Scheidungsfolge verbindlich geregelt wissen möchten, können Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen und die im Hinblick auf eine Scheidungsfolge bestehenden Rechte und Pflichten rechtlich verpflichtend regeln.
Bei der einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie zudem davon, dass die Gerichte den Streitwert für Ihre Scheidung auf ein Mindestmaß herabsetzen. Nach Maßgabe des Streitwerts berechnen sich nämlich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Jede vor dem Gericht ausgetragene Streit über eine Scheidungsfolge erhöht den Verfahrenswert und verursacht damit zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Gestalten Sie die Scheidung einvernehmlich, benötigt zudem nur derjenige Ehepartner einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag zu und braucht dafür keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und damit auch keinen eigenen Rechtsanwalt zu bezahlen.