Kindesunterhalt berechnen

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Kind Kriegt Geld Fuer Sparschwein iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Sehen Sie in der Düsseldorfer Tabelle nach! So lautet der Standardsatz auf die Frage: „Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?“. Allerdings werden Sie schnell feststellen, dass ein Blick in die Tabelle allein nicht genügt. Sie müssen auch wissen, wie man die Tabelle liest. Wir erklären Ihnen in zehn Punkten, wie Sie die Düsseldorfer Tabelle verstehen und den Kindesunterhalt für Ihr Kind berechnen.

WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN

Unterhaltsberechnung zum Festpreis über iurFRIEND

iurFRIEND bietet Ihnen ein Online-Komplettpaket Unterhalt zum Festpreis von 298,-00 € an. Dies ist für Unterhaltsempfänger wie für Unterhaltszahler (z.B. zur Überprüfung einer Forderung) gleichermaßen geeignet. Sie erhalten mit dem Komplettpaket Unterhalt:

  1. die anwaltliche Online-Unterhaltsberechnung
  2. ein Erstberatungsgespräch
  3. eine komplett digital durchgeführte Abwicklung
  4. eine Gratis-Infobroschüre Unterhalt mit hilfreichen Mustern und Checklisten
  5. 24/7-Erreichbarkeit des iurFRIEND InfoPOINTs
Hier Ihre Unterhaltsberechnung online beantragen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, welche nach Höhe Ihres bereinigten Nettoeinkommens und Alter Ihres Kindes den Betrag bemisst.
  • Um Ihre eigene Existenz zu sichern, steht Ihnen ein Selbstbehalt zu. Zusätzlich wird Ihre Unterhaltspflicht durch den Bedarfskontrollbetrag kontrolliert.
  • Sie können sich auf eine Unterhaltssumme privat einigen, die nicht verbindlich wäre, oder den Unterhalt durch einen Unterhaltsservice wie iurFRIEND rechtssicher berechnen lassen. Auftrag wird erst nach unterschriebener Vergütungsvereinbarung oder Vollmacht erteilt.

Was müssen Sie vorab zum Kindesunterhalt wissen?

Betreut Ihr Ex-Ehepartner nach der Trennung und Scheidung Ihr gemeinsames Kind, sind Sie unterhaltspflichtig und müssen Kindesunterhalt zahlen. Im Detail sollten Sie vorab wissen:

  • Ihr minderjähriges Kind hat stets Anspruch auf Kindesunterhalt. Es ist nicht erwerbspflichtig. Einkünfte aus gelegentlichen Tätigkeiten werden nicht auf den Kindesunterhalt angerechnet. Soweit das Kind Einnahmen aus Kapitalvermögen bezieht, braucht es sich nur die Zinserträge anrechnen zu lassen. Es braucht aber nicht auf den Vermögensstamm zuzugreifen.
  • Ist Ihr Kind volljährig, hat es bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres als sogenanntes privilegiertes Kind Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn es im Haushalt des anderen Elternteils lebt und sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. Eine Ausbildungsvergütung wird nach Abzug eines Pauschalbetrages von 100 EUR auf den Kindesunterhalt angerechnet.
  • Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet. Sie dürfen also den sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Zahlbetrag um die Hälfte des Kindergeldes reduzieren.
  • Ihr Selbstbehalt beträgt 1.200 EUR, wenn Sie nicht erwerbstätig sind und 1.450 EUR wenn Sie Einkünfte haben. Ihr Selbstbehalt gegenüber einem volljährigen, nicht privilegierten Kind beträgt 1.750 EUR.
  • Über den normalen Kindesunterhalt hinaus sind Sie verpflichtet, dem Kind Sonder- und Mehrbedarf zu zahlen. Sonderbedarf sind außergewöhnlich hohe Kosten, die nicht regelmäßig und meist unvorhersehbar anfallen (z.B. kieferorthopädische Behandlungen). Mehrbedarf sind regelmäßig laufende Mehraufwendungen im Interesse des Kindes (z.B. Beiträge für die Kinderkrippe).
  • Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist vorrangig gegenüber anderen Unterhaltsansprüchen zu bedienen. Zahlen Sie auch nachehelichen Unterhalt, müssen Sie den Kindesunterhalt vorrangig bezahlen. Der Restbetrag steht für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Kindesunterhalt wissen?

Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Kindesunterhalt.

Checkliste

Kindesunterhalt

Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Kindesunterhalt.

Download

Warum ist die Düsseldorfer Tabelle so wichtig?

Die Düsseldorfer Tabelle oder Düsseldorfer Liste, erleichtert den Familiengerichten die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie hat den Zweck, in Deutschland möglichst einheitliche Beträge für den Kindesunterhalt festzusetzen. Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft besitzt, orientieren sich die Gerichte an genau dieser Düsseldorfer Tabelle. Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle stammt vom 1. Januar 2026. Die Tabelle wird im Jahresrhythmus an die Lebenshaltungskosten angepasst.

In der kleinen Welt, in welcher Kinder leben, gibt es nichts, dass so deutlich von ihnen erkannt und gefühlt wird, als Ungerechtigkeit.

Charles Dickens (1812 - 1870)

Was sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte?

Die Düsseldorfer Tabelle wird ergänzt durch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte. Jedes Oberlandesgericht hat in seinem Bezirk Leitlinien veröffentlicht, die sich weitgehend an den Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf orientieren. Darin finden sich ergänzende Informationen zur Interpretation und Anwendung der Düsseldorfer Tabelle. Sie brauchen sich für diese Leitlinien nicht unbedingt zu interessieren, da deren Inhalte in diesem Text weitgehend verarbeitet werden. Im Einzelfall können sich, je nachdem in welchem OLG-Bezirk der Rechtsstreit ausgetragen wird, Abweichungen ergeben.

Wie wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet?

Sie berechnen den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle in mehreren Schritten:

1. Schritt: Stellen Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen fest

iurFRIEND Schaubild: Düsseldorfer Tabelle

Sie sehen in der linken Spalte der Düsseldorfer Tabelle {DIC:24723} Einkommensstufen. Dort ist in jeder Einkommensstufe das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen vorgegeben. Wie Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen berechnen, erklären wir unten in Ziffer 6.

Praxisbeispiel

Bereinigtes Nettoeinkommen richtig zuordnen

Ihr bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 1.850 EUR. Sie werden dann in die Einkommensstufe 1 eingeordnet.

2. Schritt: Bestimmen Sie die Altersstufe Ihres Kindes

Sie sehen in den mittleren Spalten der Düsseldorfer Tabelle 4 Einkommensstufen. Je nach dem Alter Ihres Kindes ergibt sich daraus der Unterhaltsbetrag.

Praxisbeispiel

Ihr Kind ist vier Jahre alt

Ihr Kind ist vier Jahre alt. Sie verdienen 1.850 EUR. Sie zahlen in der Einkommensstufe 1 und in der Altersstufe 1 des Kindes 486 EUR Kindesunterhalt.

Schritt 3: Ziehen Sie die Hälfte des Kindergeldes ab

Nach der Trennung steht dem betreuenden Elternteil das Kindergeld in voller Höhe zu. Da Sie gleichfalls Elternteil sind, wird das Kindergeld zur Hälfte auf den nach Schritt 1 und 2 errechneten Zahlbetrag angerechnet.

 

Das Kindergeld beträgt 250 EUR pro Kind.

Praxisbeispiel

Hälfte des Kindergeldes abziehen

Die Hälfte von 250 EUR sind 129,50 EUR. 486 EUR minus 129,50 EUR wären 

486 EUR-250 EUR/2

 EUR.

Wie berechnen Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen?

Sie berechnen Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, indem Sie Ihr Bruttoeinkommen um bestimmte Abgaben und Verbindlichkeiten bereinigen. Im Detail:

  • Ihr Bruttoeinkommen ergibt sich aus Ihren Gehaltsabrechnungen. Maßgebend sind Ihre Abrechnungen der letzten zwölf Monate. Sind Sie selbstständig, sollte sich Ihr Bruttoeinkommen aus Ihren Einkommensteuerbescheiden der letzten Jahre ergeben.
  • Von diesem Bruttoeinkommen sind Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Im Ergebnis entnehmen Sie das sich ergebende Nettoeinkommen aus Ihrer Gehaltsabrechnung.
  • Darüber hinaus dürfen Sie 5 % Ihres Nettoeinkommens, mindestens aber 50 EUR und höchstens 150 EUR im Monat als berufsbedingte Aufwendungen einkommensmindernd berücksichtigen. Sollten Sie höhere berufsbedingte Ausgaben haben, wären diese im Detail nachzuweisen.
  • Haben Sie ehebedingte Verbindlichkeiten, dürfen Sie diese in angemessener Höhe berücksichtigen. Beispiel: Sie haben Waschmaschine und Fernseher Ihrem Ehepartner überlassen und zahlen den dafür aufgenommenen Ratenkredit ab.
  • Zusätzlich dürfen Sie angemessene Altersvorsorgeleistungen in Höhe von etwa 5 % Ihres Bruttolohns berücksichtigen.
  • Sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig (z.B., weil Sie selbstständig sind) dürfen Sie 20 % Ihrer Bruttoeinnahmen für die Verwendung Ihrer privaten Altersversorgung berücksichtigen.

Im Ergebnis ergibt sich Ihr bereinigtes Nettoeinkommen. Dieses Nettoeinkommen ist Grundlage, nach der die Einordnung in eine der fünfzehn Gehaltsstufen der Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Was heißt, die Düsseldorfer Tabelle gilt für zwei Unterhaltsberechtigte?

Der nach Maßgabe Ihres bereinigten Nettoeinkommens und der Altersstufe Ihres Kindes errechnete Zahlbetrag in der Düsseldorfer Tabelle ist noch nicht das endgültige Ergebnis. Die Düsseldorfer Tabelle weist nämlich den monatlichen Unterhaltsbedarf für zwei unterhaltsberechtigte Personen aus.

 

Die Tabelle geht davon aus, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil für zwei minderjährige Kinder oder ein gemeinsames Kind und die Kindesmutter Unterhalt leisten muss. Zahlen Sie jetzt nur für ein Kind Unterhalt, werden Sie in die nächsthöhere Einkommensstufe eingeordnet. Zahlen Sie umgekehrt für mehr als zwei Personen Unterhalt, erfolgt Ihre Einordnung in die nächstniedrigere Einkommensstufe. Die niedrigste Einkommensstufe ist allerdings die Einkommensstufe 1 bis 2.100 EUR Nettoeinkommen.

Praxisbeispiel

1 Stufe hoch in der Düsseldorfer Tabelle

Da Sie nur 1 Kind haben, würden Sie eine Gehaltsstufe nach oben klettern, in Stufe 2. Der dortige Betrag abzüglich des hälftigen Kindergeldes beträgt 

511 EUR-250 EUR / 2

EUR .

 

Was ist der Selbstbehalt?

Unterhalt ist wichtig. Dennoch können Sie nur Unterhalt zahlen, wenn Sie wenigstens Ihre eigene Existenz sichern können. Ihnen steht deshalb ein Selbstbehalt zu. Ihnen verbleiben, wenn Sie nicht erwerbstätig sind, monatlich mindestens 1.200 EUR. Sind Sie erwerbstätig, verbleibt Ihnen ein Selbstbehalt von 1.450 EUR.

Was ist der Bedarfskontrollbetrag?

In der letzten Spalte der Düsseldorfer Tabelle finden Sie den Bedarfskontrollbetrag. Er dient der Korrektur Ihrer Unterhaltspflichten.

 

In der untersten Einkommensstufe 1 ist der Bedarfskontrollbetrag identisch mit Ihrem Selbstbehalt von 1.200 EUR/1.450 EUR. Ab der zweiten Einkommensstufe steigt der Bedarfskontrollbetrag fortlaufend an. Zweck ist, Ihr Einkommen ausgewogen zwischen mehreren unterhaltspflichtigen Personen zu verteilen. Wird im Einzelfall der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, weil noch weitere Unterhaltspflichten bestehen, ist die nächstniedrigere Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, zugrundezulegen.

Praxisbeispiel

Selbstbetrag vs. Bedarfskontrollbetrag

Verdienen Sie 1.800 EUR und müssten 379 EUR Unterhalt zahlen, lägen Sie mit einem verbleibenden Betrag von 1.421 EUR unter Ihrem Selbstbehalt von 1.450 EUR, sodass Sie die unterschreitenden 29 EUR weniger zahlen dürften. Da der Bedarfskontrollbetrag in der 2. Stufe der Tabelle aber sogar bei 1.750 EUR liegt, bräuchten Sie lediglich 50 EUR Unterhalt zahlen.

Was ist ein sogenannter Mangelfall?

Sind Sie mehreren Personen gegenüber unterhaltspflichtig, reicht Ihr Nettoeinkommen möglicherweise nicht aus, um alle Unterhaltspflichten zu erfüllen. Nach der Rangfolge im Unterhaltsrecht müssen Sie zuerst die im ersten Rang befindlichen minderjährigen und privilegierten Kinder bedienen. Im zweiten Rang folgt der Elternteil, der die Kinder betreut. Ihr volljähriges nicht privilegiertes Kind findet sich erst auf dem vierten Rang wieder. Reicht Ihr Einkommen jetzt nicht aus, muss sich derjenige, der sich im Nachrang befindet, mit dem Rest zufriedengeben oder erhält im ungünstigsten Fall überhaupt keinen Barunterhalt. Die Juristen sprechen von einem Mangelfall.

Gratis-InfoPaket Unterhalt

Alles was Sie zum Thema Unterhalt wissen sollten

Jetzt kostenlos anfordern!

Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

Beratungs*-Gutschein
Im Wert von 100 EUR

TÜV-zertifizierte Servicequalität
24/7 Top Service

Weitere Themen
Testament, Beziehungskrise und Trennung

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wer Unterhalt fordert, ist oft enttäuscht über eine vielleicht geringe Summe. Wer Unterhalt zahlen muss, ist oft frustriert wegen einer zu hohen Forderung. Sie können Unterhaltsstreitigkeiten vorbeugen, wenn Sie Ihre Ansprüche angemessen beziffern lassen. Wir helfen Ihnen dabei!

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über WhatsApp schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für eine Unterhaltsberechnung, oder die Überprüfung einer vorliegenden Forderung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. In Form des Online-Komplettpakets Unterhalt erhalten bei uns einen transparenten Festpreis für Ihre Unterhaltsberechnung.