Voraussetzungen für die Scheidung

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Sie beabsichtigen, sich aufgrund Ihrer Trennung vom Ehepartner scheiden zu lassen. Dann sind Sie gut beraten, wenn Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen für die Scheidung informieren. Nur so wissen Sie, wie Sie die Weichen richtig stellen, um Ihre Scheidung möglichst kostengünstig, zügig und emotional wenig belastend ins Ziel zu führen. Sie profitieren von den unschönen Erfahrungen, die andere Scheidungswillige bereits machen mussten und nicht gemacht hätten, wenn sie angemessen informiert gewesen wären. Wir erklären Ihnen die 10 wichtigsten Voraussetzungen für eine bestmögliche Scheidung.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Ihre Scheidung setzt den Vollzug des Trennungsjahres voraus, also ein Jahr lang getrennt voneinander leben.
  • Sie werden geschieden, wenn Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmt (oder Sie dem Scheidungsantrag des Partners zustimmen). Stimmt der Partner Ihrem Antrag nicht zu, werden Sie nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden, wenn Sie zur Überzeugung des Gerichts nachweisen, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Andernfalls werden Sie auch gegen den Willen des Ehepartners nach Ablauf von drei Jahren geschieden.
  • Eine vorzeitige Scheidung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Praktische Tipps für Sie

  • Um sich angemessen zu informieren, sollten Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch führen. Einen kostenlosen Rückruf können Sie hier vereinbaren!
  • Klären Sie frühzeitig, wie Sie die Scheidungskosten bezahlen wollen oder können. Sie haben dazu eine Reihe von Optionen. Nutzen Sie zum Beispiel unseren Scheidungkostenrechner für einen ersten Überblick, den Sie unter dem vorangegangenen Link finden.
  • Der beste Weg zur Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Mit einer streitigen Scheidung riskieren Sie, dass sich die Scheidungskosten unkalkulierbar erhöhen, sich Ihr Scheidungsverfahren unangemessen verzögert und Sie sich lange Zeit mit der Abwicklung Ihrer Lebensgemeinschaft beschäftigen müssen.

Am Anfang steht die Trennung

Sie müssen sich trennen, wenn Sie die Scheidung wollen. Aber was bedeutet Trennung? Trennung bedeutet, dass Sie sich möglichst menschlich, räumlich und organisatorisch von Ihrem Ehepartner lösen und Ihr Leben eigenständig führen. Im einfachsten Fall zieht ein Partner aus der Ehewohnung aus und begründet einen eigenen Hausstand.

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Was muss ich nach einer Trennung beachten?

So finden Sie Unterstützung bei einer Trennung und wissen, welche ersten Schritte Sie im Hinblick auf eine spätere Scheidung unternehmen sollten.

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Sofortmaßnahmen bei einer Trennung

So finden Sie Unterstützung bei einer Trennung und wissen, welche ersten Schritte Sie im Hinblick auf eine spätere Scheidung unternehmen sollten.

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EXPERTENTIPP

Trennungsjahr in derselben Wohnung

Sofern Sie aus finanziellen Gründen beide in der Ehewohnung verbleiben wollen, können Sie die Trennung gleichfalls vollziehen, wenn Sie Ihre häusliche Gemeinschaft soweit wie möglich aufheben. Dazu müssen Sie die Ehewohnung aufteilen und festlegen, welche Räume welchem Partner zur alleinigen Nutzung zustehen. Räume, die Ihrer Versorgung und Hygiene dienen, dürfen Sie in zeitlicher Absprache weiter nutzen. Verzichten Sie aber unbedingt auf wechselseitige Versorgungsleistungen. Reduzieren Sie Ihre persönliche Beziehung auf ein Mindestmaß. Sie brauchen sich nicht zwanghaft aus dem Wege zu gehen, sollten aber alles, was auf eine Lebensgemeinschaft hindeutet, vermeiden. Beachten Sie, dass diese Regelung keine Lösung auf Dauer sein kann. Sie müssen irgendwann eine abschließende Regelung finden und jeder einen eigenen Hausstand begründen.

Vollziehen Sie das Trennungsjahr

Die Trennung von Ehepartner ist der erste Schritt. Bevor Sie den Scheidungsantrag stellen können, müssen Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Dies bedeutet, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben müssen. Das Gericht wird Sie im mündlichen Scheidungstermin ausdrücklich fragen, ob Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. 

EXPERTENTIPP

Frühzeitiger Antrag schadet nicht

Ihr Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag allenfalls wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres bereits beim Familiengericht einreichen. Bis das Gericht alle Vorbereitungen erledigt hat, ist das Trennungsjahr abgelaufen, so dass Ihr frühzeitig eingereichter Scheidungsantrag nicht schadet.

Was bedeutet, meine Ehe muss gescheitert sein?

Sie werden geschieden, wenn Ihre Ehe gescheitert ist. Der Gesetzgeber betrachtet Ihre Ehe als gescheitert, wenn Ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass Sie diese wiederherstellen wollen. Diese Definition ergibt sich aus den Zeiträumen, die Sie getrennt voneinander leben.

Was nicht zusammen kann Bestehen, tut am besten sich zu lösen.
Friedrich Schiller (1759 - 1805)

 

Das Gesetz vermutet zu Ihren Gunsten, dass Ihre Ehe gescheitert ist,

  • wenn Sie seit einem Jahr getrennt voneinander leben und beide Ehepartner die Scheidung einreichen oder Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder umgekehrt Sie dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners zustimmen. Wir sprechen dann von der einvernehmlichen Scheidung.
  • Widerspricht der Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag, kann Ihre Ehe nach einjähriger Trennung trotzdem geschieden werden, wenn Sie nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist.
  • Stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag nicht zu oder stimmen Sie dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners nicht zu, vermutet das Gesetz, dass Ihre Ehe gescheitert ist, wenn Sie seit drei Jahren getrennt voneinander leben. Der Ehepartner, der die Scheidung ablehnt, kann die Scheidung dann nicht mehr verhindern. Nach drei Jahren werden Sie unweigerlich geschieden.
  • Ungeachtet dieser Zeiträume werden Sie vorzeitig geschieden, wenn es Ihnen nicht zuzumuten wäre, Ihre Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres formal aufrechtzuerhalten. Als Gründe kommen aber nur solche in Betracht, die in der Person Ihres Ehepartners begründet sind. Allein Ihr Wunsch, schnell geschieden zu werden, genügt dafür nicht. Der Gesetzgeber denkt hierbei an Fälle, in denen ein Ehepartner den anderen massiv bedroht oder durch eine außereheliche Beziehung zutiefst demütigt. Es handelt sich dabei um absolute Ausnahmefälle, die in der Gerichtspraxis eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren

Schaubild

Eine gute Information ist die halbe Miete. Sie sollten sich nicht ausschließlich darauf verlassen, was Sie von Bekannten hören oder in Illustrierten lesen. Derartige Empfehlungen sind immer relativ. Informieren Sie sich möglichst selbst über Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren. Nur so sind Sie in der Lage, strategisch zu denken und die Weichen richtig zu stellen. Sie vermeiden, dass Sie überzogene Forderungen stellen, die im Gesetz keine Grundlage finden. Zugleich vermeiden Sie, dass Sie unbedacht Forderungen Ihres Ehepartners zurückweisen, die das Gesetz ausdrücklich anerkennt. Nicht zuletzt führen Sie Ihre Informations- und Beratungsgespräche mit Ihrem Rechtsanwalt wesentlich konstruktiver, wenn Sie gezielt Fragen stellen und die Antworten Ihres Rechtsanwalts besser einordnen können. Gut informiert, sind Sie klar im Vorteil.

EXPERTENTIPP

Bleiben Sie im Gespräch

Sie sollten sich bemühen, trotz aller emotionalen Vorbehalte mit Ihrem Ehepartner im Gespräch zu bleiben. Mit Ihrer Scheidung stehen Sie vor der Aufgabe, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft abzuwickeln. Sie sind aufeinander angewiesen. Wenn Sie gegeneinander arbeiten, verlieren beide. Um den Schaden aus Ihrer gescheiterten Ehe nicht noch größer werden zu lassen, sollten Sie miteinander sprechen, Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen und im Idealfall befreundet bleiben. Haben Sie gemeinsame Kinder, ist es immer vorteilhaft, wenn Sie die elterliche Verantwortung untereinander aufteilen und sich gegenseitig unterstützen können.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung

Bei den Familiengerichten müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren vertreten lassen. Dieser reicht den Scheidungsantrag in Ihrem Namen beim Familiengericht ein. Um einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen, können Sie sich in den Gelben Seiten Ihres Telefonbuchs orientieren oder Bekannte und Verwandte fragen. Dieser Weg kann eine Hürde darstellen, da Sie die Kompetenz eines auf diesem Weg recherchierten Anwalts nicht beurteilen können und nie wissen, mit wem Sie es eigentlich zu tun haben.

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Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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Der kompetente Anwalt

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Eine Alternative kann darin bestehen, dass Sie einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen und sich an einen im Familienrecht kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt vermitteln lassen. Es versteht sich, dass ein Scheidungsservice nur mit solchen Anwälten zusammenarbeitet und diese fortlaufend vermittelt, die sich in Scheidungsverfahren bewährt und als vertrauensvoll erwiesen haben.

Klären Sie, wie Sie die Scheidungskosten bezahlen

Beantragen Sie Ihre Scheidung, fallen Kosten an. Die Gerichtskasse stellt Gerichtsgebühren in Rechnung. Ihr Rechtsanwalt wird für seine Tätigkeit gleichfalls eine Gebührenrechnung erstellen. Wegen dieser Kosten müssen Sie in Vorlage treten. Um die Kosten zu bezahlen, bestehen eine Reihe von Optionen:

  • Sie sind liquide und bezahlen die Kostenvorschussrechnungen für Gerichtskasse und Anwalt aus eigener Tasche.
  • Sie fordern von Ihrem zahlungsfähigen Ehepartner einen Verfahrenskostenvorschuss. Ihr Ehepartner ist aufgrund seiner auch während der Trennung fortbestehenden Unterhaltspflicht gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für Ihre Scheidung vorzuschießen.
  • Sie sprechen Ihren Rechtsanwalt an und verhandeln zumindest wegen der Anwaltsgebühren eine Teilzahlungsregelung. Die Gerichtskosten müssen Sie allerdings in einer Summe zahlen.
  • Nicht zuletzt haben Sie die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sie können den dafür notwendigen Antrag auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Formular über Ihren Rechtsanwalt direkt mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ist Ihre Scheidung für Sie gebührenfrei. Haben Sie ein gewisses Einkommen, verauslagt die Gerichtskasse die Gebühren und Sie zahlen diese in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück.

Kalkulieren Sie Ihre Scheidungskosten

Schaubild

Ihr Scheidungsverfahren verursacht einen gewissen Kostenaufwand. Allerdings haben Sie es selbst in der Hand, in Absprache mit Ihrem Ehepartner, den Kostenaufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Das Zauberwort lautet einvernehmliche Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und der andere diesem Antrag zustimmt. Sie sind sich dann einig, dass Sie geschieden werden wollen und verzichten darauf, eventuelle Scheidungsfolgen gerichtlich zu verhandeln und durch den Richter entscheiden zu lassen.

 

Eine solche einvernehmliche Scheidung ist die beste Gewähr dafür, dass Sie Ihr Scheidungsverfahren so kostengünstig und zügig wie möglich durchführen können. Vor allem ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzung, die sich zwangsläufig ergibt, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über eine Scheidungsfolge streitig auseinandersetzen wollen. Bei der einvernehmlichen Entscheidung teilen Sie sich die Gerichtskosten auf. Ihren Anwalt müssen Sie selbst bezahlen, es sei denn, Ihr Ehepartner beteiligt sich freiwillig an den Gebühren. Auch sind viele Gerichte bereit, den Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Gelingt es ihnen nicht, sich im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden zu lassen, verläuft die Scheidung streitig. Sie streiten dann über Ihre Rechte und Pflichten, die sich aus Anlass Ihrer Trennung und Scheidung ergeben. Die Konsequenz ist, dass Sie Ihr Scheidungsverfahren damit erheblich verteuern, unkalkulierbar in die Länge ziehen und sich fortlaufend über Monate oder gar Jahre hinweg mit der Abwicklung Ihrer Lebensgemeinschaft beschäftigen müssen. Streiten Sie beispielsweise über den Zugewinnausgleich, verursacht diese Auseinandersetzung einen zusätzlichen Verfahrenswert, der die Gebühren für Gerichtskasse und die beteiligten Anwälte erhöht. Da Sie streitig vor Gericht verhandeln, muss auch Ihr Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Die Beteiligung von zwei Anwälten verdoppelt den Kostenaufwand.

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Wie regle ich die Scheidungsfolgen?

Sie sichern Ihre einvernehmliche Scheidung ab, wenn Sie regelungsbedürftige Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentieren. Darin regeln Sie alle Rechte und Pflichten, die Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung geregelt wissen wollen. Sie verzichten damit auf eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht. Typischer Fall ist, dass Sie den Zugewinnausgleich im Detail regeln, eine Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt treffen oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind in klare Absprachen fassen. Scheidungsfolgenvereinbarungen sind im Regelfall notariell zu beurkunden. Sie können diese Vereinbarung aber auch im mündlichen Scheidungstermin durch das Gericht protokollieren lassen. In beiden Fällen ist die Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich.

Wie steht es um den Versorgungsausgleich?

Zu den Scheidungsvoraussetzungen gehört auch, dass das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführt. Beim Versorgungsausgleich geht es darum, dass die Rentenanwartschaften oder laufenden Renten der Ehepartner aufgeteilt werden. Das Gesetz geht davon aus, dass auch derjenige Ehepartner, der weniger Anwartschaften oder Renten hat, an den Anwartschaften und Renten des Partners gleichermaßen beteiligt ist und deshalb aus Anlass der Scheidung alles aufgeteilt wird. Das Familiengericht kann den Versorgungsausgleich aber nur zeitnah durchführen, wenn auch Ihr Rentenversicherungskonto vollständig und lückenlos geführt ist. Sie können Verzögerungen vermeiden, wenn Sie Ihr Versicherungskonto abklären und prüfen lassen, ob alle versicherungsrelevanten Zeiten vollständig und korrekt erfasst sind.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Wladimir Iljitsch Lenin (1870-1924)

EXPERTENTIPP

Beratungsstellen

Die Deutsche Rentenversicherung unterhält in vielen Großstädten Beratungsstellen. Sie können dort nach Terminabsprache vorstellig werden und Ihr Versicherungskonto prüfen lassen. Sie werden dort auch wegen Ihrer Rente beraten.

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Scheidungen sind keine Selbstläufer. Sie müssen Ihre Scheidung aktiv gestalten. Je besser Sie informiert sind, desto leichter gelingt die Scheidung. Sie erreichen Ihre Scheidung im Idealfall dadurch, dass Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung klären.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.