Was sagt die Scheidungsstatistik 2023?
Die Ehe- und Scheidungsstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 belegt folgende Daten (Quelle: destatis.de):
Niedrigere Zahl an Eheschließungen
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 361.000 Ehen neu geschlossen. Dies bedeutet einen Abstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 29.743 oder 7,6 %. Davon wurden 9.200 Ehen (2022: 9.200) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen.
2021 war die Zahl der Eheschließungen auf einen Tiefststand gefallen. 2022 kam es aufgrund eines Nachholeffektes nach den coronabedingten Einschränkungen in den Vorjahren zu einem Wiederanstieg. Man könnte spekulieren, dass das erneute Sinken der Zahl der Eheschließungen im Jahre 2023 auf die allgemeine Krisensituation (Ukrainekrieg usw.) zurückzuführen ist.
Anzahl von Ehescheidungen ist gesunken
In 2023 wurden 129.000 Ehen geschieden. Die Zahl sank gegenüber dem Vorjahr um 8.300 oder 6,1 %. Bereits im Jahr 2020 war die Zahl der Scheidungen um 0,7 % zurückgegangen. Insoweit ist festzustellen, dass die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken ist. Im Jahr 2000 lag die Zahl noch bei 194.408 Fällen.
Wegen der Coronakrise war anfangs vermutet worden, dass die Zahl der Scheidungen ansteigen würde. Als Grund wurde die räumliche Enge angeführt, in der Partner in dieser Zeit zusammenleben mussten, teils weniger Einkommen hatten und durch die Krise als solche auch psychisch belastet waren. War ein Partner an Corona erkrankt und musste in Quarantäne leben, war im Regelfall die gesamte Familie betroffen. Man könnte vermuten, dass das Gegenteil der Fall ist, nämlich dass die Corona-Krise und die nachfolgenden Krisen das Bedürfnis nach Zusammenhalt gesteigert bzw. die Bereitschaft zu dem Risiko, das mit jeder Scheidung verbunden ist, vermindert haben.
In der Paarkonstellation betrafen 127.700 Ehen die Verbindung zwischen Mann und Frau, 471 Ehen gleichgeschlechtliche Männer und 837 Ehen gleichgeschlechtliche Frauen.
Leichter Anstieg von Scheidungen bei gleichgeschlechtlichen Ehen
In 2023 wurden 1.300 gleichgeschlechtliche Paare geschieden. Dies waren 200 oder 15 % mehr als im Jahr 2022. Grund ist, dass mit dem Eheöffnungsgesetz die „Ehe für alle“ im Jahre 2017 eingeführt wurde und die Scheidungsquote gleichgeschlechtlicher Partner sich erst jetzt nach und nach bemerkbar macht.
Anzahl von Aufhebungen gesunken
Gleichgeschlechtliche Partner, die hingegen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern nur durch Aufhebung der Lebenspartnerschaft beenden. In 2023 wurden 700 Lebenspartnerschaften aufgehoben. Das waren etwa etwa 200 oder 19,4 % weniger als im Vorjahr. Da wegen der „Ehe für alle“ keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden, sinkt die Zahl der Aufhebungen kontinuierlich und verschiebt sich naturgemäß zu den Scheidungen.
Höchste Scheidungsrate in NRW
Wenn man die Scheidungen in den einzelnen Bundesländern betrachtet, waren die meisten Scheidungen in Nordrhein-Westfalen (29.116) zu verzeichnen, gefolgt von Bayern (19.727). In Berlin wurden 5.388 Scheidungen erfasst und in Baden-Württemberg 15.761. Die wenigsten Scheidung gab es in Bremen mit 1.083 Fällen.
Hohe Quote bei einvernehmlichen Scheidungen
89,6 % der Ehescheidungen erfolgten mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin zum Scheidungsantrag des Partners und konnten im gegenseitigen Einvernehmen abgewickelt werden. 6,2 % der Paare reichten den Scheidungsantrag zusammen ein. In 4,2 % der Fälle stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem Antrag des Partners nicht zu, so dass die Scheidung aller Wahrscheinlichkeit nach streitig verlief.
Die durchschnittliche Ehedauer ist gestiegen
Etwa 21.945 oder ca. 17 % der geschiedenen Paare waren mindestens 25 Jahre verheiratet. Die durchschnittliche Ehedauer betrug 14 Jahre und 9 Monate. Dies bedeutet einen kontinuierlichen Anstieg gegenüber 1997, als die Ehen durchschnittlich nach zwölf Jahren und vier Monaten geschieden wurden.
Anstieg des durchschnittlichen Alters bei Scheidung
Das durchschnittliche Alter der geschiedenen Partner betrug in 2022 bei Männern 47,7 Jahre und bei Frauen 44,6 Jahre. Ausweislich der Statistik bedeutet dies über die Jahre hinweg einen kontinuierlichen Anstieg. Im Jahr 2000 beispielsweise waren Männer bei der Scheidung durchschnittlich 41,2 Jahre und Frauen 38,6 Jahre alt.
Grund für das ansteigende Alter kann sein, dass Ehen früher in jüngerem Alter geschlossen wurden als heute und sich Paare möglicherweise früher auseinanderlebten, als wenn sie im fortgeschrittenen Alter heirateten. Ehen wurden früher auch als Zweckehen geschlossen, während heute das persönliche Verhältnis der Partner zueinander eine größere Rolle spielt.
Anteil von Scheidungen nach einem Trennungsjahr am höchsten
80,1 % der geschiedenen Ehen wurden nach Vollzug des Trennungsjahrs nach einem Jahr geschieden. Der Anteil von Scheidungen nach dreijähriger Trennung betrug 18,9 %. Nach drei Jahren Trennung wird die Scheidung auch gegen den Willen des Ehepartners ausgesprochen. Lediglich in 1,1 % der Fälle erfolgte die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs oder nach ausländischem Recht. Dies rechtfertigt die Annahme, dass die Scheidung aufgrund eines Härtefalls der absolute Ausnahmefall ist. Härtefälle sind Fälle, in denen es einem Ehepartner aus in der Person des anderen liegenden Gründen nicht zuzumuten ist, den Ablauf des Trennungsjahrs abwarten zu müssen (Beispiel: Gewalt in der Ehe).
Scheidungen mit minderjährigen Kindern
65.594 oder 50,8 % der geschiedenen Ehepaare hatten minderjährige Kinder. Davon hatten wiederum 48,8 % ein Kind, 39,7 % zwei und 11,5 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2023 mehr als 109.561minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?
Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.
Scheidungsquote einzelner Jahrgänge?
Die Scheidungsquoten geben keinen Aufschluss darauf, welches Risiko besteht, dass eine Ehe oder die Ehen bestimmter Jahrgänge geschieden werden. Die Quoten beziehen sich auf alle Jahrgänge, die im Jahr 2023 verheiratet waren und die Scheidung beantragt hatten. Wollte man das Risiko eingrenzen, müsste man die Scheidungsquote eines bestimmten Jahrgangs heranziehen. Hierzu gibt es jedoch keine Statistiken.
„Verflixtes siebtes Ehejahr“: Wahrheit oder Mythos?
Die Statistik widerlegt den Mythos, dass es ein verflixtes siebtes Ehejahr gibt. Auch in 2023 lag die durchschnittliche Ehedauer etwa bei 15 Jahren. Insoweit ist zu vermuten, dass der Mythos mit der scheinbar magischen Kraft der Zahl „7“ zusammenhängt. So dauert es sieben Jahre, bis ein Kind seine Milchzähne verliert, weitere sieben Jahre bis die Pubertät endet und mit 21 Jahren mutiert der Jugendliche rechtlich zum Erwachsenen. Außerdem erneuert der menschliche Organismus im Abstand von etwa sieben Jahren sämtliche Zellen.
Beeinflussen Eheverträge die Scheidungsquoten?
Wer einen Ehevertrag abschließt, verbindet damit möglicherweise auch die Erwartung, dass sich damit die Beziehung zum Partner oder zur Partnerin stabilisieren lasse. Statistiken scheinen aber genau das Gegenteil nahezulegen. Eheverträge könnten dazu führen, dass sich eine Ehe zumindest in der Perspektive als weniger stabil erweist. Es kann vermutet werden, dass ein Ehevertrag gewisse Sicherheiten bietet, wenn beispielsweise klare Regelungen zum Zugewinnausgleich oder über den Ehegattenunterhalt getroffen sind und der scheidungswillige Partner genau weiß, auf was er oder sie sich mit der Scheidung einlässt. Das mit der Scheidung oft einhergehende unkalkulierbare Risiko scheint mit Abschluss eines Ehevertrags ermessbarer geworden zu sein und könnte einen Ehepartner darin bestärken, mit der Scheidung dieses nun kalkulierbarere gewordene Risiko einzugehen.
Andererseits lässt sich argumentieren, dass das Risiko, infolge einer Scheidung unversorgt zu bleiben und die sich ergebenden finanziellen Risiken alleine kaum bewältigen zu können, dazu führt, auf die Scheidung zu verzichten. Gibt es hingegen ein Ehevertrag, könnte dies den Trend zur Scheidung beeinflussen. Insoweit wirken Eheverträge einerseits stabilisierend, können andererseits aber auch die Entschlusskraft, sich scheiden zu lassen, durchaus fördern.
Ungeachtet dessen ist es immer eine gute Empfehlung, in begründeten Lebenssituationen (z.B. Unternehmerehe, Ehepartner mit unterschiedlich hohen Vermögen oder stark abweichendem Lebensalter) in einem Ehevertrag klare Verhältnisse festzuschreiben. Auf jeden Fall ist ein Ehevertrag immer eine solide Grundlage, wenn es darum geht, eine Trennung und Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen der Ehepartner als einvernehmliche Scheidung abzuwickeln und eine streitige Scheidung nebst Rosenkrieg zu vermeiden. Im Hinblick auf die Scheidung ist ein Ehevertrag nichts anderes als eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Was können wir in einem Ehevertrag regeln?
Darauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Ehevertrag abschließen möchten.
Welche Lebensumstände beeinflussen die Scheidungsquoten?
Ausweislich der Scheidungsstatistiken beeinflussen die gesellschaftlichen Entwicklungen auch die Scheidungsquoten. Auch wenn die Ehe nach dem Verständnis des Eherechts auf Lebenszeit geschlossen werden soll, ändert diese traditionelle Vorstellung nichts daran, dass auch eine eheliche Beziehung als Lebensabschnittsbeziehung verstanden und die Scheidung nicht mehr als Tabubruch betrachtet wird.
Nach den Scheidungsstatistiken kamen in den Jahren 1951 - 1960 in Deutschland auf eine Scheidung noch 12,65 Eheschließungen. Das Verhältnis reduzierte sich nachhaltig und erreichte in den Jahren 2001 - 2010 mit 1,94 Eheschließungen auf eine Scheidung einen vorläufigen Tiefpunkt. In den letzten Jahren ist das Verhältnis zugunsten der Eheschließungen wieder angestiegen.
Die Scheidungsquote betrug 1960 = 10,66 %, stieg im Jahr 1980 auf 18,4 % und erreichte im Jahr 2003 mit 213.975 Scheidungen (Scheidungsquote 56 %) ihren Höhepunkt. Etwa ab dem Jahr 2015 scheint die Zahl der Scheidungen mit ca. 32 % eine Quote erreicht zu haben, die ein stabiles Niveau mit scheinbar sinkender Tendenz erwarten lässt. Danach ist es so, dass etwa jede dritte Ehe geschieden wird.
Die Bereitschaft, sich scheiden zu lassen, dürfte durch folgende Aspekte bestimmt werden: …
Die Ehe ist keine Zweckgemeinschaft mehr
Das zwischenmenschliche Verständnis dessen, was Ehe bedeutet, hat sich gewandelt. Ehen werden nicht mehr unbedingt als Zweckgemeinschaft verstanden, in der die Versorgung eines Partners im Vordergrund steht, sondern sind durch das persönliche Verhältnis der Partner zueinander geprägt.
Das Sakrament der Ehe rückt in den Hintergrund
Das ursprünglich religiös geprägte Eheverständnis hat sich gewandelt. Die Ehe wird nicht mehr unbedingt als Sakrament und die Scheidung nicht mehr als Verstoß gegen göttliches Recht betrachtet.
Zerrüttungsprinzip statt Schuldfrage
Die rechtliche Einschätzung dessen, was Ehe bedeutet, hat sich gewandelt. Heute genügt es, die Zerrüttung der Ehe darzulegen. Auf ein nachweispflichtiges Verschulden kommt es nicht mehr an.
Frauen sind zunehmend selbst erwerbstätig und sind weniger auf die Versorgung durch den Ehepartner angewiesen.
Aufgabe der Kindererziehung tritt zunehmend in den Hintergrund
Die Partner haben wachsende Erwartungen an ihre Beziehung. Die Aufgabe der Kindererziehung und Versorgung der Familie sind in den Hintergrund getreten. Auch ein zunehmender Konsum und ein erhöhtes Freizeitbedürfnis stellen an die Ehe und die eheliche Beziehung andere Anforderungen als früher.
Ziehen die Kinder aus dem Elternhaus aus, haben Eltern oft den Eindruck, ihren Lebensinhalt zu verlieren und gehen auf die Suche nach neuen Lebensinhalten. Die Suche führt oft dazu, dass die bestehende Beziehung zerbricht und eine neue Beziehung neuen Lebensinhalt verspricht.
Das durchschnittliche Alter bei Eheschließung steigt
Ehepartner sind heute älter, wenn sie heiraten. Die Eheschließung erfolgt bewusster. Das durchschnittliche Heiratsalter lediger Frauen in Deutschland betrug im Jahr 2022 = 32,6 Jahre und hat sich seit 1991 von 26,1 um über sechs Jahre erhöht.
Das durchschnittliche Heiratsalter lediger Männer betrug in 2022 = 35,1 Jahre und hat sich seit 1991 von 28,5 um mehr als sechs Jahre erhöht. 1970 heirateten Männer noch mit 23 Jahren und Frauen mit 21 Jahren.
Alternative Lebensformen, wie die eheähnliche Lebensgemeinschaft oder auch die gleichgeschlechtliche Ehe haben zunehmend gesellschaftliche Akzeptanz gefunden und führen dazu, dass sich Ehepartner häufiger trennen und Ihre Lebensweise neu definieren.
Ausleben der Midlifecrisis
Die Midlifecrisis des Menschen wird zunehmend ausgelebt und nicht mehr als vorübergehende Phase unterdrückt. Wird sie ausgelebt, geht sie oft zu Lasten des Partners.