Können Sie einfach so den Anwalt wechseln?
Es ist tatsächlich so einfach wie es klingt: Sie dürfen jederzeit Ihren Rechtsbeistand wechseln und müssen dabei nicht immer unbedingt Gründe beim Widerruf oder der Kündigung angeben. Reichen Sie den Widerruf am besten schriftlich bei der Kanzlei ein und lassen sich den Empfang des Widerrufs bzw. der Kündigung bestätigen. So dann ist das Mandat beendet.
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Warum können Sie das Anwaltsmandat einfach so beenden?
Es ist Ihr gutes Recht, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, dem Sie voll und ganz vertrauen. Nicht umsonst heißt es, dass Anwaltsmandate eine Vertrauensbeziehung begründen. Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen leisten quasi „Dienste höherer Art“. Deshalb bestimmt § 627 BGB ausdrücklich, dass Sie als Mandant ein solches Dienstverhältnis, wie es das Anwaltsmandat nun mal ist, jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen können. Der Grund ist einleuchtend: Sie offenbaren dem Anwalt im Falle Ihrer Scheidung Details Ihres ehelichen Lebens und müssen zudem auch noch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Sie dürfen also erwarten, dass Sie vertrauensvoll und kompetent beraten und vertreten werden. Stimmt die Chemie - aus welchen Gründen auch immer - nicht, ist das Vertrauensverhältnis gestört. Es ist dann wenig zielführend, wenn Sie an ein solches Mandat gebunden sind und dieses allenfalls unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe irgendwelcher Gründe kündigen könnten. Scheuen Sie sich also nicht, den Anwalt zu wechseln, wenn Sie sich bei Ihrem jetzigen Anwalt nicht gut aufgehoben fühlen.
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Was sollten Sie bedenken, wenn Sie den Anwalt wechseln möchten?
Haben Sie einen Anwalt beauftragt, haben Sie in der Regel ein Rechtsproblem. Handelt es sich hierbei um Ihr Scheidungsverfahren, sind Sie auf einen Rechtsanwalt angewiesen, der Sie strategisch berät und Ihren Scheidungsantrag formuliert und beim zuständigen Familiengericht stellt. Haben Sie bereits einen gewissen Aufwand investiert und ggf. sogar bereits einen Teil des anwaltlichen Honorars beglichen, sollten Sie sich zunächst Gedanken darüber machen, ob es tatsächlich sinnvoll bzw. strategisch ratsam ist, den Anwalt zu wechseln. Gerne hilft Ihnen unser InfoPoint (garantiert kostenfrei: 0800 - 34 86 72 3) dabei, eine Entscheidung zu treffen, sollten Sie noch unsicher sein, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Grundsätzlich ist es aber Ihr gutes Recht, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, dem Sie voll und ganz vertrauen. Sollten Sie also das Gefühl haben, dass die Zusammenarbeit nicht optimal verläuft, zögern Sie nicht, das Mandat aufzukündigen und Ausschau nach einem Anwalt zu halten, der Ihnen in einer ohnehin schon emotional aufreibenden Phase Ihres Lebens die Unterstützung bietet, die Sie verdienen.
Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?
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Wie beenden Sie das Mandat?
Möchten Sie das Mandat beenden, haben Sie von Rechts wegen zwei Möglichkeiten:
- Sie können das Mandat widerrufen.
- Sie können das Mandat kündigen.
Vor der Aufnahme des Mandats, sollte Sie der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin über das Widerrufsrecht informieren. Der Regelfall ist, dass man zwei Wochen nach Unterzeichnung der Vollmacht das Recht hat, das Mandat zu widerrufen. Was auch zur Folge hat, dass der von Ihnen konsultierte Anwalt Ihnen keine Kosten in Rechnung stellen darf. Sollten Sie die Widerrufsfrist verpasst haben, machen Sie sich bitte keine Sorgen, denn Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Der § 627 BGB erlaubt die „fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung“.
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Haben Sie das Mandat als Fernabsatzvertrag geschlossen?
Sie können das Mandat aufgrund eines Widerrufsrechts widerrufen, wenn Sie das Mandat als Fernabsatzvertrag erteilt haben. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, den Sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen haben. Sind Sie mit dem Anwalt also per Telefon, E-Mail, Post oder Telefax und insbesondere über dessen Website in Kontakt getreten, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. In diesem Fall können Sie den Anwaltsvertrag widerrufen (BGH XI ZR 204/16). Anwälte können sich nicht damit herausreden, es handele sich beim Anwaltsvertrag um eine „persönliche Dienstleistung“, die ein Widerrufsrecht ausschließe.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie den Anwaltsvertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Sie die Anwaltsvollmacht unterzeichnen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Anwalt Sie über das Widerrufsrecht belehrt hat. Findet sich in Ihren Unterlagen keine solche Belehrung über das Widerrufsrecht, können Sie noch zwölf Monate und 14 Tage nach Vollmachtserteilung Ihr Widerrufsrecht ausüben. Für den Fall Ihres Widerrufs hat der Anwalt Anspruch auf Wertersatz. Sie müssen zumindest solche Leistungen bezahlen, die er für Sie bereits beanstandungslos erbracht hat.
Korrespondenz mit der Gegenseite
Ihr Anwalt hat mit Ihrem Ehepartner korrespondiert und dafür eine Geschäftsgebühr berechnet. Auch wenn Sie mit seiner Dienstleistung nicht zufrieden sind, hat der Anwalt Anspruch darauf, dass Sie ihm die Geschäftsgebühr bezahlen. Sollten Sie handfeste Gründe für den Widerruf haben, könnten Sie natürlich versuchen, mit dem Anwalt über die Höhe der Gebühr zu verhandeln. Hat der Anwalt offensichtlich Fehler gemacht, sollte er natürlich fairerweise auf die Gebühr verzichten. In letzter Konsequenz wäre er Ihnen sogar schadensersatzpflichtig, falls Ihnen seine Dienstleistung messbare Nachteile gebracht hat.
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Widerrufsrecht vs. fristlose Kündigung
Das Widerrufsrecht erscheint im Hinblick darauf, dass Sie das Anwaltsmandat ohnehin fristlos kündigen können, als die etwas einfachere Möglichkeit, das Mandat zu beenden. Ein Widerruf erscheint irgendwie sachlich neutral. Kündigen Sie jedoch fristlos, macht dies zumindest für den Anwalt bzw. der Anwältin eher den Eindruck, dass Sie tatsächlich kein Vertrauen in seine Dienstleistung haben und keine andere Alternative sehen, als das Mandat zu beenden.
Können Sie das Mandat einfach so kündigen?
Die Kündigung ist genauso einfach wie der Widerruf. Auch Ihre Kündigung brauchen Sie nicht zu begründen. Anders als bei Miet- oder Arbeitsverträgen benötigen Sie keinen wichtigen Grund, um Ihre fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Da es sich beim Anwaltsvertrag um eine absolute Vertrauensbeziehung handelt, dürfen Sie auch kündigen, ohne dass Sie dafür Gründe angeben oder dass Sie überhaupt Gründe dafür haben müssen. Sie können auch kündigen, weil Ihnen die Augenfarbe des Anwalts nicht gefällt. Eine Frist, in der Sie die Kündigung aussprechen müssten, gibt es jedoch nicht.
Was können Sie tun, wenn Sie am Zweifeln sind?
Die Kündigung eines Vertrags ist immer eine schwerwiegende Entscheidung. Sind Sie im Zweifel, können Sie sich eine Zweitmeinung einholen. Möglicherweise genügt es, wenn Sie sich anderweitig informieren und mit der richtigen Information das Für und Wider einer Mandatskündigung abwägen.
In einer solchen Situation ist es immer gut, einen verlässlichen Ansprechpartner zu haben. Wir beraten Sie gerne, ob es in Ihrer Situation zweckmäßig ist, den Anwalt zu wechseln. Kontaktieren Sie uns unter unserer Servicenummer 0800 – 34 86 72 3 - gebührenfrei versteht sich - oder per E-Mail unter Kontakt@Anwalt-wechseln.de. Sollten Sie sich dazu entscheiden, den Anwalt wechseln zu wollen, unterstützen wir Sie auch gerne beim Anwaltswechsel.
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Kann Ihr Anwalt trotz der Kündigung Gebühren verlangen?
Ihr Anwalt wird auch bei einer Kündigung des Anwaltsmandats eine Gebührenrechnung erstellen. Möglicherweise haben Sie sogar schon einen Vorschuss geleistet. Wie hoch die Rechnung ausfällt, ist abhängig von Art und Umgang der bereits getätigten Leistung. Ob die Gebühren von Ihnen zu zahlen sind, hängt davon ab, mit welcher Begründung Sie das Mandat beenden. Geben Sie keinerlei Begründung an, wird der Anwalt bzw. die Anwältin keinen Anlass sehen, auf seine bzw. ihre Gebühr zu verzichten. Gibt es jedoch handfeste Gründe und lässt sich gar ein Fehlverhalten des Anwalts erkennen, sollte er bereit sein, eine angemessene Kostenregelung zu akzeptieren und im günstigsten Fall vollständig auf seine Gebühr zu verzichten.
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Anwalt bzw. Anwältin hat eine wichtige Frist versäumt
Ob Sie Ihrem Anwalt ein Verschulden zur Last legen können, hängt nach der Rechtsprechung davon ab, ob Ihr Anwalt als „durchschnittlicher, gewissenhafter und erfahrener Anwalt diejenigen Anforderungen erfüllt hat, die sich danach bemessen, was für ihn zur richtigen Erfüllung seiner anwaltlichen Pflichten erforderlich und im Zeitpunkt seiner Handlungen erkennbar war“ (BGH NJW 1961, 600). Typisches Beispiel wäre, dass der Anwalt eine richterliche Frist versäumt hat und Ihnen daraus handfeste Nachteile drohen.
Können Sie auch bei Verfahrenskostenhilfe den Anwalt wechseln?
Wurde Ihnen aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse Verfahrenskostenhilfe bewilligt, wurde Ihnen ein bestimmter Anwalt beigeordnet. Wechseln Sie jetzt den Anwalt, wird die bewilligte Verfahrenskostenhilfe nicht wieder aufgehoben. Allerdings kann Ihnen ein neuer Anwalt nur beigeordnet werden, wenn der Gerichtskasse durch den Anwaltswechsel keine zusätzlichen Kosten zur Last fallen. Dies bedeutet:
- Haben Sie keine triftigen Gründe für einen Anwaltswechsel, wird der neue Anwalt nur mit der Maßgabe beigeordnet, dass der Landeskasse dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Haben Sie jedoch objektiv nachvollziehbare und nachhaltige Gründe für den Anwaltswechsel, akzeptiert die Landeskasse, dass durch die Beiordnung eines neuen Anwalts eventuell auch weitere Kosten entstehen.
Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.
Wir organisieren Sie den Anwaltswechsel?
Wie Sie sehen, will ein Anwaltswechsel wohl bedacht sein. Vielleicht nehmen Sie zur Vermeidung eventueller Nachteile unseren Anwaltswechsel in Anspruch. Wir machen es Ihnen leicht. Unsere anwaltlichen Kooperationspartner kontaktieren Ihren früheren Anwalt, kündigen in Ihrem Namen das Mandat, fordern die Unterlagen bei Ihrem früheren Anwalt bzw. Anwältin an und führen das Mandat in Ihrem Namen fort. Unser Wechselservice ruft Sie auch gerne zurück und bespricht mit Ihnen Ihre Situation.