Anwalt wechseln

Wie beenden Sie ein unliebsames Mandat?

Mann Und Anwalt Schuetteln Haende iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Sind Sie mit Ihrem Anwalt nicht zufrieden, steht es Ihnen frei, das Mandat jederzeit zu beenden und den Anwalt zu wechseln. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Entscheidung abwägen und auf was Sie dabei achten sollten. War Ihr bisheriger Anwalt bereits tätig, fallen ggf. Gebühren an. Wie sich diese berechnen, welche vertraglichen Bedingungen Sie eventuell berücksichtigen sollten, erfahren Sie ebenfalls in diesem Ratgeber. Verläuft Ihre Trennung größtenteils einvernehmlich, brauchen Sie für Ihre Scheidung sogar nur einen Anwalt. Bestellen Sie sich gleich jetzt Ihren Gratis-Kostenvoranschlag und leiten Ihre Wege unkompliziert und schnell online in die Wege.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Anwaltsmandate sind Vertrauenssache. Sie dürfen das Mandat jederzeit beenden und den Anwalt wechseln. Sie können Ihre Scheidung auch ganz bequem von Zuhause aus online beantragen.
  • War Ihr Anwalt bereits für Sie tätig, kann er die für seine Tätigkeit maßgebliche Gebühr berechnen, es sei denn, Sie können ihm den Vorwurf begründen, dass er Sie nachweislich schlecht beraten und vertreten hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist.
  • Wurde Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, können Sie im Regelfall trotzdem den Anwalt wechseln und sich einen neuen Anwalt beiordnen lassen.

Können Sie einfach so den Anwalt wechseln?

Es ist tatsächlich so einfach wie es klingt: Sie dürfen jederzeit Ihren Rechtsbeistand wechseln und müssen dabei nicht immer unbedingt Gründe beim Widerruf oder der Kündigung angeben. Reichen Sie den Widerruf am besten schriftlich bei der Kanzlei ein und lassen sich den Empfang des Widerrufs bzw. der Kündigung bestätigen. So dann ist das Mandat beendet.

 

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Scheidung: Was kann ich tun, wenn mein Anwalt nicht hilft?

Warum können Sie das Anwaltsmandat einfach so beenden?

Es ist Ihr gutes Recht, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, dem Sie voll und ganz vertrauen. Nicht umsonst heißt es, dass Anwaltsmandate eine Vertrauensbeziehung begründen. Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen leisten quasi „Dienste höherer Art“. Deshalb bestimmt § 627 BGB ausdrücklich, dass Sie als Mandant ein solches Dienstverhältnis, wie es das Anwaltsmandat nun mal ist, jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen können. Der Grund ist einleuchtend: Sie offenbaren dem Anwalt im Falle Ihrer Scheidung Details Ihres ehelichen Lebens und müssen zudem auch noch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Sie dürfen also erwarten, dass Sie vertrauensvoll und kompetent beraten und vertreten werden. Stimmt die Chemie - aus welchen Gründen auch immer - nicht, ist das Vertrauensverhältnis gestört. Es ist dann wenig zielführend, wenn Sie an ein solches Mandat gebunden sind und dieses allenfalls unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe irgendwelcher Gründe kündigen könnten. Scheuen Sie sich also nicht, den Anwalt zu wechseln, wenn Sie sich bei Ihrem jetzigen Anwalt nicht gut aufgehoben fühlen.

 

> Wie beantrage ich meine Scheidung online?

Was sollten Sie bedenken, wenn Sie den Anwalt wechseln möchten?

Haben Sie einen Anwalt beauftragt, haben Sie in der Regel ein Rechtsproblem. Handelt es sich hierbei um Ihr Scheidungsverfahren, sind Sie auf einen Rechtsanwalt angewiesen, der Sie strategisch berät und Ihren Scheidungsantrag formuliert und beim zuständigen Familiengericht stellt. Haben Sie bereits einen gewissen Aufwand investiert und ggf. sogar bereits einen Teil des anwaltlichen Honorars beglichen, sollten Sie sich zunächst Gedanken darüber machen, ob es tatsächlich sinnvoll bzw. strategisch ratsam ist, den Anwalt zu wechseln. Gerne hilft Ihnen unser InfoPoint (garantiert kostenfrei: 0800 - 34 86 72 3) dabei, eine Entscheidung zu treffen, sollten Sie noch unsicher sein, wie Sie weiter vorgehen möchten.

 

Grundsätzlich ist es aber Ihr gutes Recht, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, dem Sie voll und ganz vertrauen. Sollten Sie also das Gefühl haben, dass die Zusammenarbeit nicht optimal verläuft, zögern Sie nicht, das Mandat aufzukündigen und Ausschau nach einem Anwalt zu halten, der Ihnen in einer ohnehin schon emotional aufreibenden Phase Ihres Lebens die Unterstützung bietet, die Sie verdienen.

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Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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Der kompetente Anwalt

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Wie beenden Sie das Mandat?

Möchten Sie das Mandat beenden, haben Sie von Rechts wegen zwei Möglichkeiten:

 

  1. Sie können das Mandat widerrufen.
  2. Sie können das Mandat kündigen

 

Vor der Aufnahme des Mandats, sollte Sie der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin über das Widerrufsrecht informieren. Der Regelfall ist, dass man zwei Wochen nach Unterzeichnung der Vollmacht das Recht hat, das Mandat zu widerrufen. Was auch  zur Folge hat, dass der von Ihnen konsultierte Anwalt Ihnen keine Kosten in Rechnung stellen darf. Sollten Sie die Widerrufsfrist verpasst haben, machen Sie sich bitte keine Sorgen, denn Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Der § 627 BGB erlaubt die „fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung“.

 

> Top 33 Tipps, Fragen und Antworten

Haben Sie das Mandat als Fernabsatzvertrag geschlossen?

Sie können das Mandat aufgrund eines Widerrufsrechts widerrufen, wenn Sie das Mandat als Fernabsatzvertrag erteilt haben. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, den Sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen haben. Sind Sie mit dem Anwalt also per Telefon, E-Mail, Post oder Telefax und insbesondere über dessen Website in Kontakt getreten, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. In diesem Fall können Sie den Anwaltsvertrag widerrufen (BGH XI ZR 204/16). Anwälte können sich nicht damit herausreden, es handele sich beim Anwaltsvertrag um eine „persönliche Dienstleistung“, die ein Widerrufsrecht ausschließe.

 

Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie den Anwaltsvertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Sie die Anwaltsvollmacht unterzeichnen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Anwalt Sie über das Widerrufsrecht belehrt hat. Findet sich in Ihren Unterlagen keine solche Belehrung über das Widerrufsrecht, können Sie noch zwölf Monate und 14 Tage nach Vollmachtserteilung Ihr Widerrufsrecht ausüben. Für den Fall Ihres Widerrufs hat der Anwalt Anspruch auf Wertersatz. Sie müssen zumindest solche Leistungen bezahlen, die er für Sie bereits beanstandungslos erbracht hat.

Praxisbeispiel

Korrespondenz mit der Gegenseite

Ihr Anwalt hat mit Ihrem Ehepartner korrespondiert und dafür eine Geschäftsgebühr berechnet. Auch wenn Sie mit seiner Dienstleistung nicht zufrieden sind, hat der Anwalt Anspruch darauf, dass Sie ihm die Geschäftsgebühr bezahlen. Sollten Sie handfeste Gründe für den Widerruf haben, könnten Sie natürlich versuchen, mit dem Anwalt über die Höhe der Gebühr zu verhandeln. Hat der Anwalt offensichtlich Fehler gemacht, sollte er natürlich fairerweise auf die Gebühr verzichten. In letzter Konsequenz wäre er Ihnen sogar schadensersatzpflichtig, falls Ihnen seine Dienstleistung messbare Nachteile gebracht hat.

 

> Auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten

GUT ZU WISSEN

Widerrufsrecht vs. fristlose Kündigung

Das Widerrufsrecht erscheint im Hinblick darauf, dass Sie das Anwaltsmandat ohnehin fristlos kündigen können, als die etwas einfachere Möglichkeit, das Mandat zu beenden. Ein Widerruf erscheint irgendwie sachlich neutral. Kündigen Sie jedoch fristlos, macht dies zumindest für den Anwalt bzw. der Anwältin eher den Eindruck, dass Sie tatsächlich kein Vertrauen in seine Dienstleistung haben und keine andere Alternative sehen, als das Mandat zu beenden.

Können Sie das Mandat einfach so kündigen?

Die Kündigung ist genauso einfach wie der Widerruf. Auch Ihre Kündigung brauchen Sie nicht zu begründen. Anders als bei Miet- oder Arbeitsverträgen benötigen Sie keinen wichtigen Grund, um Ihre fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Da es sich beim Anwaltsvertrag um eine absolute Vertrauensbeziehung handelt, dürfen Sie auch kündigen, ohne dass Sie dafür Gründe angeben oder dass Sie überhaupt Gründe dafür haben müssen. Sie können auch kündigen, weil Ihnen die Augenfarbe des Anwalts nicht gefällt. Eine Frist, in der Sie die Kündigung aussprechen müssten, gibt es jedoch nicht.

EXPERTENTIPP

Was können Sie tun, wenn Sie am Zweifeln sind?

Die Kündigung eines Vertrags ist immer eine schwerwiegende Entscheidung. Sind Sie im Zweifel, können Sie sich eine Zweitmeinung einholen. Möglicherweise genügt es, wenn Sie sich anderweitig informieren und mit der richtigen Information das Für und Wider einer Mandatskündigung abwägen.

 

In einer solchen Situation ist es immer gut, einen verlässlichen Ansprechpartner zu haben. Wir beraten Sie gerne, ob es in Ihrer Situation zweckmäßig ist, den Anwalt zu wechseln. Kontaktieren Sie uns unter unserer Servicenummer 0800 – 34 86 72 3 - gebührenfrei versteht sich - oder per E-Mail unter Kontakt@Anwalt-wechseln.de. Sollten Sie sich dazu entscheiden, den Anwalt wechseln zu wollen, unterstützen wir Sie auch gerne beim Anwaltswechsel.

 

> Scheidung online - Vergleich herkömmliche Scheidung

Kann Ihr Anwalt trotz der Kündigung Gebühren verlangen?

Ihr Anwalt wird auch bei einer Kündigung des Anwaltsmandats eine Gebührenrechnung erstellen. Möglicherweise haben Sie sogar schon einen Vorschuss geleistet. Wie hoch die Rechnung ausfällt, ist abhängig von Art und Umgang der bereits getätigten Leistung. Ob die Gebühren von Ihnen zu zahlen sind, hängt davon ab, mit welcher Begründung Sie das Mandat beenden. Geben Sie keinerlei Begründung an, wird der Anwalt bzw. die Anwältin keinen Anlass sehen, auf seine bzw. ihre Gebühr zu verzichten. Gibt es jedoch handfeste Gründe und lässt sich gar ein Fehlverhalten des Anwalts erkennen, sollte er bereit sein, eine angemessene Kostenregelung zu akzeptieren und im günstigsten Fall vollständig auf seine Gebühr zu verzichten.

 

> Kein Geld für meine Scheidung

Praxisbeispiel

Anwalt bzw. Anwältin hat eine wichtige Frist versäumt

Ob Sie Ihrem Anwalt ein Verschulden zur Last legen können, hängt nach der Rechtsprechung davon ab, ob Ihr Anwalt als „durchschnittlicher, gewissenhafter und erfahrener Anwalt diejenigen Anforderungen erfüllt hat, die sich danach bemessen, was für ihn zur richtigen Erfüllung seiner anwaltlichen Pflichten erforderlich und im Zeitpunkt seiner Handlungen erkennbar war“ (BGH NJW 1961, 600). Typisches Beispiel wäre, dass der Anwalt eine richterliche Frist versäumt hat und Ihnen daraus handfeste Nachteile drohen.

Können Sie auch bei Verfahrenskostenhilfe den Anwalt wechseln?

Wurde Ihnen aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse Verfahrenskostenhilfe bewilligt, wurde Ihnen ein bestimmter Anwalt beigeordnet. Wechseln Sie jetzt den Anwalt, wird die bewilligte Verfahrenskostenhilfe nicht wieder aufgehoben. Allerdings kann Ihnen ein neuer Anwalt nur beigeordnet werden, wenn der Gerichtskasse durch den Anwaltswechsel keine zusätzlichen Kosten zur Last fallen. Dies bedeutet:

  • Haben Sie keine triftigen Gründe für einen Anwaltswechsel, wird der neue Anwalt nur mit der Maßgabe beigeordnet, dass der Landeskasse dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Haben Sie jedoch objektiv nachvollziehbare und nachhaltige Gründe für den Anwaltswechsel, akzeptiert die Landeskasse, dass durch die Beiordnung eines neuen Anwalts eventuell auch weitere Kosten entstehen.

CHECKLISTE

Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

Checkliste

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

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Wir organisieren Sie den Anwaltswechsel?

Wie Sie sehen, will ein Anwaltswechsel wohl bedacht sein. Vielleicht nehmen Sie zur Vermeidung eventueller Nachteile unseren Anwaltswechsel in Anspruch. Wir machen es Ihnen leicht. Unsere anwaltlichen Kooperationspartner kontaktieren Ihren früheren Anwalt, kündigen in Ihrem Namen das Mandat, fordern die Unterlagen bei Ihrem früheren Anwalt bzw. Anwältin an und führen das Mandat in Ihrem Namen fort. Unser Wechselservice ruft Sie auch gerne zurück und bespricht mit Ihnen Ihre Situation.

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Fühlen Sie sich bei Ihrem Anwalt nicht gut aufgehoben und sehen das Vertrauensverhältnis als gestört an? Dann sollten Sie schleunigst einen Anwaltswechsel in die Wege leiten, damit Ihnen keine weiteren Nachteile mehr entstehen können. Vor allem bei einer Scheidung kann eine nicht fachgerechte Beratung weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Sollten Sie sich bereits dazu entschieden haben, unseren Scheidungsservice in Anspruch nehmen zu wollen, füllen Sie gleich hier und jetzt unseren Scheidungsantrag aus. Wir sind für Sie da.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.