Eine Scheidung löst eine Vielzahl von rechtlichen Konsequenzen aus. Nach Ablauf des Trennungsjahres werden Sie geschieden, sobald Sie die Scheidung beantragt und Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag auch zugestimmt hat. Eine vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur ausnahmsweise in begründeten Fällen möglich. Stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag nicht zu, werden Sie spätestens nach Ablauf von drei Jahren auch gegen den erklärten Willen Ihres Ehepartners geschieden.
Eventuelle Scheidungsfolgen sollten Sie außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Darin legen Sie die Rechte und Pflichten fest, die sich im Hinblick auf eine Scheidungsfolge ergeben. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglichen und sichern Sie Ihre einvernehmliche Scheidung bestmöglich ab.
Das sind aber längst nicht alle Themen, die sich durch eine Scheidung ergeben. Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie und dem Vermögen? Welche Steuerklassen wählen wir im Trennungsjahr? Was kostet eine Scheidung? Wo kann ich meinen Scheidungsantrag einreichen?
Schnell kann so eine anstehende Scheidung verunsichern. Keine Sorge: wir helfen Ihnen.








