Versorgungsausgleich

Ab der Trennung oder Scheidung?

Mann Frau Betrachten Dokumente Fuer Versorgungsausgleich iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Der Versorgungsausgleich spielt erst bei der Scheidung eine Rolle. Dabei geht es darum, dass laufende Versorgungsleistungen oder die während der Ehe angesammelten Anwartschaften auf spätere Altersversorgung unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. Derjenige, der weniger Anwartschaften erworben hat, erhält die Hälfte der Differenz dessen, was der Partner mehr erworben hat. Stichtag für die Erfassung des Versorgungsausgleich ist jenes Datum, an welchem der Scheidungsantrag demjenigen Partner zugestellt wird, der die Scheidung nicht beantragt hat. Also innerhalb des Trennungsjahres, aber nicht an dessen Ende.

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Um eventuell noch nicht erfasste Versicherungszeiten zu berücksichtigen, lassen Sie beim jeweiligen Versorgungsträger eine Kontenklärung durchführen. So gerät Ihr Verfahren nicht ins Stocken. Ansprüche können entfallen, wenn sie sehr gering ausfallen
  • Sie können den Versorgungsausgleich unter anderem vor der Heirat, während Ihrer Ehe und auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ganz oder teilweise ausschließen.
  • Faire Vereinbarungen sind zulässig und bedürfen der notariellen Beurkundung. Das dürfte bei einer einvernehmlichen Scheidung immer der Fall sein.

Warum gibt es den Versorgungsausgleich bei der Scheidung?

Der Versorgungsausgleich besteht neben dem Zugewinnausgleich. Ausgangspunkt ist, dass die von einem Ehepartner während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität vom anderen mitverdient sind. Besonders deutlich wird dies in der „Hausfrauenehe“, in der die Hausfrau den Haushalt führt und die Kinder betreut und der Partner das Geld verdient. Gäbe es den Versorgungsausgleich nicht, stünde einer der Ehepartner nach der Scheidung ohne jegliche Altersversorgung da. Wird die Ehe geschieden, zielt der Versorgungsausgleich darauf ab, dass demjenigen Ehepartner, der während der Ehe keine oder weniger Anrechte auf Altersversorgung erworben hat, zu Lasten der Versorgung des anderen Ehepartners ein Ausgleich gewährt wird.

Was sind Anwartschaftsrechte?

Schaubild

Es ist oft von Anwartschaften die Rede. Der Versorgungsausgleich erfasst laufende Rentenzahlungen, aber auch bloße Anwartschaften. Der Begriff der Anwartschaft bedeutet, dass der Ehegatte ein Anrecht auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität erwirbt. Aber erst, wenn er bzw. sie das Rentenalter erreicht oder invalide wird und aus einem dieser Gründe Versorgungsleistungen erhält. Die Anwartschaft ist also ein Recht, dass sich erst noch in der Entstehung befindet.

Welche Versorgungsansprüche werden bei der Scheidung erfasst?

In den Versorgungsausgleich werden Renten oder Anwartschaften aus der 

  • gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung,
  • betrieblichen Altersversorgung,
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • berufsständischen Altersversorgung
  • und privaten Rentenversicherung einbezogen. 

Eine private Kapitallebensversicherung wird hingegen bei der Aufteilung des ehelichen Zugewinns berücksichtigt. Eine Unfallrente, die nicht auf der Erwerbstätigkeit des Ehegatten beruht, wird nicht einbezogen.

Welcher Zeitraum ist für den Versorgungsausgleich maßgebend?

Vor der Ehe erworbene Anwartschaften auf Altersversorgung fließen nicht in den Versorgungsausgleich ein. Gleiches gilt für Anwartschaften, die nach der Scheidung entstehen. Zeiten des Trennungsjahrs werden hingegen berücksichtigt. Der maßgebliche Zeitraum beginnt vom Ersten des Monats der Eheschließung und endet am letzten des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht. Wurde Ihnen also am 15. Dezember der Scheidungsantrag zugestellt, wird die Anwartschaft bis zum 30. November berechnet.

Wie wird der Versorgungsausgleich eingeleitet?

Reicht ein Ehepartner beim Familiengericht den Scheidungsantrag ein, schickt das Familiengericht jedem Partner einen Fragebogen (V10, V12) zu, in dem beide ihre Versorgungsansprüche offenlegen müssen. Um eventuell noch nicht erfasste Versicherungszeiten zu berücksichtigen, empfiehlt sich, beim jeweiligen Versorgungsträger eine Kontenklärung durchführen zu lassen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unterhält in fast allen deutschen Großstädten Beratungsstellen, in denen Sie einen persönlichen Beratungs- und Besprechungstermin vereinbaren können. Weigert sich ein Ehegatte, entsprechende Auskünfte zu erteilen, ist das Familiengericht berechtigt, selbst von den Versorgungsträgern Auskünfte einzuholen. Sollte ein Ehepartner bei der Kontenklärung nicht mitwirken, verhängt das Familiengericht regelmäßig Zwangsmittel.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Versorgungsausgleich wissen?

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

Checkliste

Versorgungsausgleich

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

Download

Wie wird der Versorgungsausgleich umgesetzt?

Jeder Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte der vom anderen während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche. Jeder Ehegatte ist dem anderen ausgleichspflichtig. Hat ein Ehepartner beispielsweise Versorgungsanrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung erworben, ist er gegenüber dem anderen ausgleichspflichtig. Umgekehrt ist der andere Partner ausgleichspflichtig, wenn er während der Ehe Versorgungsansprüche in der Angestelltenversicherung erworben hat. Es wird also jeder Versorgungsanspruch innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems einzeln ermittelt und geteilt. Davon ausgehend erhält jeder Ehegatte sein eigenes Rentenkonto, auf das die Hälfte des Versorgungsanspruchs des anderen übertragen wird. Besitzen Sie noch kein Rentenkonto bei einem bestimmten Versorgungsträger, wird automatisch eines für Sie eingerichtet und begründet einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versorgungsträger. Das frühere „Rentnerprivileg“, bei dem die Rente erst gemindert wurde, wenn der frühere Ehepartner ebenfalls in Rente ging, besteht nicht mehr.

Wann entfällt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Ansprüche sehr gering sind (weniger als 50 EUR monatlich). Hat die Ehe weniger als drei Jahre bestanden, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten vom Familiengericht durchgeführt. Ist es offensichtlich, dass Sie eine Versorgungsehe mit der Aussicht auf Versorgungsansprüche begründet haben? Auch aufgrund missbilligenden Verhaltens können Ansprüche entfallen.

Sind Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich möglich?

Das Gesetz erlaubt, dass die Ehepartner Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. Das Familiengericht ist, wenn die Vereinbarung keinen der Ehegatten unangemessen benachteiligt, an die Vereinbarung gebunden. Insoweit muss die Vereinbarung einer gerichtlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle durch das Gericht standhalten. Absprachen über den Versorgungsausgleich bedürfen der notariellen Beurkundung oder der gerichtlichen Protokollierung im mündlichen Scheidungstermin. Sie können den Versorgungsausgleich bereits vor, bei der Heirat oder während Ihrer Ehe und letztlich im Hinblick auf die Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ganz oder teilweise ausschließen. Sie können den Versorgungsausgleich auch durch Vereinbarungen modifizieren.

Gratis-InfoPaket Scheidung

Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

Jetzt kostenfrei anfordern!

Ausführliche Infobroschüre
FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder

Verfahrenskostenhilfe
Checklisten und Antrag

Checklisten
Gängige Fehler vermeiden

Beratungsgutschein
im Wert von 200,- EUR

Service-Pass
24/7-Hilfe bei Trennung & Scheidung

Kostenvoranschlag
& Scheidungsantrag-Formular

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Da das Thema erst bei der Scheidung relevant wird, ist man sich während der Ehe der Problematik meist gar nicht bewusst. Auch wenn die Thematik abstrakt erscheint, geht es um Ihr Geld und Ihre Altersversorgung, egal, ob Sie davon profitieren oder Ihre Versorgungsansprüche mit Ihrem Ehegatten teilen müssen. Es empfiehlt sich, sich vorab unbedingt anwaltlich beraten zu lassen.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.