Scheidung einreichen

Wie reichen Sie am besten Ihre Scheidung ein?

Mann Frau Dokument iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

Um nach der Trennung Ihre Scheidung einzureichen, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen und Sie müssen sich anwaltlich vertreten lassen und möglichst bereits einige Zeit vorher den Weg dafür geebnet haben. Teils haben Sie es in der Hand, die Weichen so zu stellen, dass Sie Ihre Scheidung möglichst kostengünstig und zielführend bewerkstelligen. 

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

Wie und wo reichen Sie Ihre Scheidung ein?

Ihre Scheidung wird von Ihrem Anwalt beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht beantragt. Dazu bedarf es eines Scheidungsantrags. Darin beantragen Sie, dass Ihre Ehe geschieden wird. 

 

Das Standesamt, wo Sie die Ehe einst geschlossen haben, ist dafür nicht zuständig. Das Gericht erlässt am Ende einen Scheidungsbeschluss.

Können Sie Ihre Scheidung als Online-Scheidung einreichen?

Sie können Ihre Scheidung auch online, als sogenannte Online-Scheidung einreichen. Die Online-Scheidung funktioniert genauso wie die herkömmliche Scheidung. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie keinen Anwalt bzw. Anwältin mehr ausfindig machen und in seiner bzw. ihrer Kanzlei aufsuchen müssen. Sie können Ihren Scheidungsantrag einfach online, per Post oder per Telefax übermitteln.

Wie läuft die Online-Scheidung bei iurFRIEND® genau ab?

Bei der Online Scheidung kommunizieren Sie zunächst online über das Internet mit Ihrem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt reicht dann Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Unser Rund-um-Sorglos-Service begleitet Sie über den gesamten Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens, so dass Sie stets wissen, wo Sie stehen. Sie brauchen dazu lediglich unser Formular auszufüllen, in dem Sie uns den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag für Sie vorzubereiten. Wir arbeiten mit kooperierenden Anwälten zusammen, die das Scheidungsverfahren für Sie bewerkstelligen.

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Wie funktioniert die iurFRIEND-Scheidung?

Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Scheidung mit iurFRIEND.

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iurFRIEND-Scheidung

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Wann können Sie Ihre Scheidung einreichen?

Es gelten bestimmte Vorschriften. Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beantragen können, ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Sie müssen also wenigstens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben. In der Praxis können Sie den Scheidungsantrag aber bereits wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahrs beim Familiengericht einreichen, sodass das Trennungsjahr abgelaufen ist, wenn das Gericht die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen erledigt hat. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht.

Bei welchem Gericht reichen Sie Ihre Scheidung ein?

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Im Regelfall ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig, in dem Sie zusammen mit Ihrem Partner zuletzt gewohnt haben. Haben Sie gemeinsame Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, an dessen Wohnort der Partner mit den Kindern wohnt. Ihr Rechtsanwalt wird die örtliche Zuständigkeit genau prüfen und Ihren Scheidungsantrag dort einreichen, wo es das Gesetz vorschreibt. Das Familiengericht ist eine Unterabteilung des örtlichen Amtsgerichts.

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt?

Im Familienrecht müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen wollen.

Muss Ihr Ehepartner einen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beauftragen?

Sollte Ihr Ehepartner die Voraussetzungen der Scheidung bestreiten (insbesondere den Ablauf des Trennungsjahrs) oder wegen irgendwelcher Scheidungsfolgen eigene Anträge stellen möchte, benötigt er bzw. sie dafür einen eigenen Rechtsanwalt. Für die bloße Zustimmung des Scheidungsantrags, benötigt Ihr Ehepartner allerdings keinen eigenen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin.

Wie erreichen Sie Ihre Scheidung am schnellsten?

Schaubild

Idealerweise lassen Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden und betreiben damit die einvernehmliche Scheidung. Entscheidend ist, dass Sie dadurch eine streitige Scheidung vermeiden. Bei der einvernehmlichen Scheidung stellen Sie den Scheidungsantrag und der Ehepartner stimmt Ihrem Scheidungsantrag einfach zu oder umgekehrt. Sofern Ihr Ehepartner Vorbehalte hat, können wir Sie unterstützen und beraten, wie Sie bestehende Bedenken und Vorbehalte ausräumen und den Weg für eine einvernehmliche Scheidung aufbereiten. Oft geht es um Kleinigkeiten, die sich zu großen Hürden aufblähen, sich aber auf ein objektives Maß zurückführen lassen, wenn sie sachlich betrachtet werden. 

Sie sind nach der Scheidung auf Unterhalt angewiesen - was können Sie tun?

Wenn Sie beispielsweise Ihr Kleinkind betreuen, krank sind oder Ihre Berufsausbildung unterbrochen haben, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt oder andere Unterhaltsformen. Im Idealfall vereinbaren Sie mit Ihrem hoffentlich einsichtigen und finanziell leistungsfähigen Ehepartner, dass er bzw. sie sich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dazu treffen Sie idealerweise eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese müssen sie allerdings notariell beurkunden oder gerichtlich im Scheidungstermin protokollieren lassen. Mit einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden Sie eine streitige Auseinandersetzung aufgrund des Unterhalts vor Gericht. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie auch andere Scheidungsfolgen, wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat oder auch das Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind nach der Trennung regeln.

Warum sind Scheidungsfolgenvereinbarungen vorteilhaft?

Sie können sich wegen irgendwelcher Scheidungsfolgen auf Jahre hinaus mit Ihrem Ehepartner streiten. Sie wissen jedoch beide nicht, wie das gerichtliche Urteil im Ergebnis dann aussieht. Einer verliert immer. Meistens verlieren beide. In Anbetracht dessen, dass beide Ehepartner ständig mit der Problematik beschäftigt sind und viel Geld für Anwälte und Gerichtskosten ausgeben müssen, sind Sie immer gut beraten, sich nicht auf eine streitige Auseinandersetzung einzulassen. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung lässt sich ausgesprochen kostengünstig herbeiführen und verursacht im Fall der notariellen Beurkundung lediglich sehr überschaubare Notargebühren. Vor allem schaffen Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung schnell klare Verhältnisse und konzentrieren sich auf Ihre neue Lebensplanung.

Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Scheidungsantrag?

Sie beauftragen über unsere Vermittlung Ihren Rechtsanwalt. Das Scheidungsantragsformular befindet sich bereits in Ihrem Gratis-Informationspaket. Sie können den Scheidungsantrag aber auch auf unserer Webseite aufrufen. Dem Antrag fügen Sie die Kopie Ihrer Heiratsurkunde bei. Das Original benötigen Sie erst im Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Sollten Sie einen Ehevertrag abgeschlossen oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbart haben, fügen Sie auch hiervon eine Kopie bei. Ihr Rechtsanwalt reicht die Unterlagen dann beim Familiengericht ein.

Was müssen Sie zum Versorgungsausgleich wissen?

Haben Sie den Scheidungsantrag eingereicht und die Gerichtskosten gezahlt, übersendet das Gericht beiden Parteien ein Formular mit einem Fragebogen (V10, V12), mit dem es den Versorgungsausgleich durchzuführen gedenkt. Im Regelfall muss das Gericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführen, es sei denn, Sie haben ihn ehevertraglich oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. In dem Formular müssen Sie Auskunft über Ihre Arbeitsverhältnisse geben sowie Ihre Rentenversicherungen und Sozialversicherungsnummern angeben. Dieses Formular senden Sie an Ihren Rechtsanwalt oder das Gericht zurück. Das Gericht stellt Ihre Rentenanwartschaften fest, indem es bei den Rentenversicherungsträgern Auskünfte einholt. In bestimmten Fällen brauchen Sie den Versorgungsausgleich nicht durchzuführen. Sie können ihn auch durch Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner ausschließen oder modifizieren.

Welche Kosten fallen in einem Scheidungsverfahren an?

Für Ihr Scheidungsverfahren fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren an. Das Gericht bearbeitet Ihren Scheidungsantrag erst, wenn Sie die Gerichtsgebühren bei der Gerichtskasse eingezahlt haben. In der Regel sollten die Gerichtsgebühren im gesamten überwiesen werden. Ratenzahlungen werden zumeist von den Justizkassen nicht angeboten. Ist Ihre Liquidität gerade problematisch, können Sie mit der iurFRIEND-Kanzlei absprechen, dass zumindest die Anwaltskosten in Raten abgetragen werden können. Es werden keine zusätzlichen Finanzierungskosten berechnet.

Können Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Verfügen Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Um diese zu erhalten, können Sie Ihren Scheidungsantrag mit dem Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe verbinden. Dann übernimmt die Gerichtskasse für Sie die anfallenden Gerichts- und Anwaltsgebühren. Je nach Ihren finanziellen Verhältnissen übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren vollständig oder Sie zahlen die Gebühren ratenweise an die Gerichtskasse zurück.

CHECKLISTE

Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

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Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

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Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Scheidungsverfahren haben immer wieder ihre Eigenheiten. Soweit Sie es in der Hand haben, den Ablauf Ihres Scheidungsverfahren zu beeinflussen, sollten Sie diese Chancen unbedingt nutzen. Immerhin schaffen sie damit die Grundlage für Ihren neuen Lebensalltag. Fehler wirken lange nach. Die richtige Information kann für Sie bares Geld bedeuten. Wir helfen Ihnen, Schritt für Schritt voranzugehen.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND mit seinen TOP-Domains SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de und anderen bietet Ihnen das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.