Nach der Scheidung sind Sie unterhaltsberechtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation bedürftig sind. Reichen Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht zum vollen Lebensunterhalt aus, können Sie von Ihrem Ex-Ehepartner verlangen, dass er Ihnen den Rest „aufstockt“ und Aufstockungsunterhalt zahlt. Wir erklären Ihnen, wann Sie Unterhalt einfordern können, wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht.
iurFRIEND bietet Ihnen ein Online-Komplettpaket Unterhalt zum Festpreis von 298,-00 € an. Dies ist für Unterhaltsempfänger wie für Unterhaltszahler (z.B. zur Überprüfung einer Forderung) gleichermaßen geeignet. Sie erhalten mit dem Komplettpaket Unterhalt:
die anwaltliche Online-Unterhaltsberechnung
ein Erstberatungsgespräch
eine komplett digital durchgeführte Abwicklung
eine Gratis-Infobroschüre Unterhalt mit hilfreichen Mustern und Checklisten
Soweit Sie arbeiten und Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren angemessenen Lebensbedarf zu gewährleisten, haben Sie Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Wie viel genau aufgestockt wird, muss für den individuellen nachehelichen Unterhalt berechnet werden.
Im Idealfall treffen Sie außergerichtlich eine Vereinbarung (Scheidungsfolgenvereinbarung), in der Sie die Höhe und den Zeitraum des Unterhaltsanspruchs festlegen.
Wenn Ihnen die Einigung über den nachehelichen Unterhalt gelingt, schaffen Sie die ideale Grundlage eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung und vermeiden die oft kostenträchtige streitige Scheidung.
Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes brauchen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und können sich vollumfänglich um das gemeinsame Kind kümmern. Sie können den vollen Unterhalt nach Ihren ehelichen Lebensverhältnissen als Betreuungsunterhalt beanspruchen.
Wenn Sie zum Beispiel wegen der Kinderbetreuung nicht mehr in Ihrem Beruf tätig werden können, bevor Sie sich weiter- oder fortgebildet haben, kann Ihr Anspruch auf Aufstockungsunterhalt zeitlich etwa bis zum Abschluss Ihrer Fortbildung befristet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Aufstockungsunterhalt und Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit?
Sind Sie nach Ihrer Scheidung arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit. Ihr Ehepartner ist dann aufgrund seiner nachehelichen Solidarität verpflichtet, Ihnen solange und soweit Unterhalt zu zahlen, bis Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit finden. Gleiches gilt, wenn Sie einen Arbeitsplatz haben, den Sie unmittelbar nach der Scheidung wieder verlieren, sodass Ihr Einkommen nach der Scheidung „nicht nachhaltig gesichert“ war.
Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit besteht nur, solange und soweit Sie arbeitslos sind. Arbeiten Sie, sei es auch nur in einem Minijob oder in Teilzeit, sind Sie nicht mehr erwerbslos oder arbeitslos. Ihr Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit entfällt. Sie haben dann allenfalls noch Anspruch auf Aufstockungsunterhalt.
CHECKLISTE
Was ist der 'Ehegattenunterhalt'?
Der Ehegattenunterhalt umfasst den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt - hier erfahren Sie das Wichtigste dazu.
Oft ist der Monat länger als das Einkommen reicht. Nach Ihrer Scheidung sind Sie eigentlich verpflichtet, eigenständig für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Gelingt es Ihnen jedoch trotz nachweisbar intensiver Anstrengung nicht, eine halbwegs angemessene Erwerbstätigkeit zu finden und eigenes Geld zu verdienen, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Ex-Partner Sie finanziell unterstützt. Sind Sie arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit. Arbeiten Sie jedoch, ohne dass Ihr Einkommen Ihren Lebensunterhalt sichert, haben Sie Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Für einen gewissen Zeitraum soll der Aufstockungsunterhalt also einen Ihrer Ehe angemessenen Lebensstandard gewähren, obwohl Sie eine angemessene Beschäftigung ausüben.
Reicht Ihr Einkommen nicht aus, muss Ihr Ex-Ehepartner dieses Einkommen aufstocken und insoweit Unterhalt leisten, bis Ihr voller Lebensunterhalt gesichert ist. Das Maß Ihres Unterhalts bestimmt sich nach Ihren ursprünglichen ehelichen Lebensverhältnissen und umfasst Ihren gesamten Lebensbedarf (§ 1578 BGB). Ihr Ehepartner leistet dann den sogenannten Aufstockungs- oder Ergänzungsunterhalt.
Wie rechtfertigt sich der Aufstockungsunterhalt moralisch?
Der Aufstockungsunterhalt rechtfertigt sich daraus, dass Sie mit Ihrem Ehepartner Ihren in der Ehe erreichten Lebensstandard gemeinsam erwirtschaftet haben. Dieser Lebensstandard soll auch nach der Scheidung möglichst fortbestehen. Ihr Ehepartner muss sich an seiner nachehelichen Solidarität festhalten lassen und ist auch insoweit nach der Scheidung für das Wohlergehen des Partners in der Verantwortung.
EXPERTENTIPP
Unterschiedliche Einkünfte reichen nicht für den Anspruch
Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt besteht nur, wenn Ihre Erwerbseinkünfte nicht ausreichend sind. Er entsteht nicht bei unterschiedlichen Einkünften aus Vermögen. Sind Sie also aufgrund Ihres an sich angemessenen Einkommens „gefühlt arm“, können Sie keinen Aufstockungsunterhalt verlangen, wenn Ihr Ex-Ehepartner hohe Vermögenswerte besitzt.
Inwiefern muss ich mich rechtfertigen, dass mein Einkommen nicht bedarfsgerecht ist?
Egal, welche Art von Unterhalt Sie fordern: Sie müssen stets den Nachweis führen, dass Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation tatsächlich bedürftig und somit auf die Unterhaltsleistungen Ihres Ex-Partners angewiesen sind. Geht es um Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder um Aufstockungsunterhalt, müssen Sie erklären und vor allem auch beweisen, dass es Ihnen nicht möglich oder zumutbar ist, aufgrund eigener Tätigkeit ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Es genügt also nicht, dass Sie in Teilzeit arbeiten und behaupten, es sei Ihnen nicht möglich, eine Vollzeitstelle oder eine besser bezahlte Arbeit zu finden.
EXPERTENTIPP
Bewerbungen dokumentieren
Sie sollten sich darauf einstellen, dass Sie Ihre Bemühungen um eine angemessene Erwerbstätigkeit detailliert und nachprüfbar dokumentieren müssen. Soweit Sie Bewerbungen verfassen, sollten Sie in der Lage sein, die Bewerbungsschreiben und die dazu ergangenen Antworten der angeschriebenen Betriebe vorzulegen. Sie müssen also Ihre intensiven und kontinuierlichen Bemühungen um eine Arbeit darlegen können. Arbeiten Sie in Teilzeit, müssen Sie beweisen, dass Sie keine reale Chance auf eine Vollerwerbstätigkeit haben (BGH NJW 2012, 1145).
Bin ich verpflichtet, mich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen?
Können Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit nur dann erreichen, wenn Sie sich ausbilden, fortbilden oder umschulen lassen und ist ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zu erwarten, ist offensichtlich, dass Ihr Anspruch auf Aufstockungsunterhalt mindestens zeitlich eingeschränkt ist.
EXPERTENTIPP
Fortbildung
Sie hatten früher als medizinisch-technische Assistentin in einer Klinik gearbeitet und waren problemlos in der Lage, den Kernspintomografen zu bedienen. Nach Ihrer Scheidung möchten Sie diese Tätigkeit wieder aufnehmen. Da Sie nicht mehr auf dem Stand der Technik sind, können Sie nur noch begleitende Tätigkeiten ausüben und werden nur noch teilzeitbeschäftigt. Sofern Sie Ihre Kenntnisse durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen auf den Stand der Technik bringen können, sind Sie verpflichtet, diesen Weg zu gehen. Ihr Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wäre dann zeitlich in etwa bis zum Abschluss Ihrer Fortbildung zu befristen.
Wird der Aufstockungsunterhalt befristet gezahlt?
Unterhaltsansprüche nach der Scheidung decken regelmäßig nur Nachteile ab, die Sie aus ehebedingten Gründen erdulden müssen. Sollte ein Richter über Ihren Unterhaltsanspruch entscheiden müssen, müssen Sie damit rechnen, dass der Anspruch zeitlich begrenzt wird. Ziel dabei ist, dass Sie sich auf einen späteren Wegfall Ihres Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt einstellen können. Sie müssen dabei berücksichtigen, dass Sie sich nach der Scheidung in einer wirtschaftlichen Eigenverantwortung wiederfinden und Sie verpflichtet sind, alles zu tun, um eine Ihrem Lebensbedarf angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.
Ob und inwieweit ein Unterhaltsanspruch in der Höhe eingeschränkt oder zeitlich begrenzt wird, versucht das Gesetz mit einer Reihe von Ansatzpunkten zu regeln (§ 1579 BGB). Typische Fälle sind, dass Sie als unterhaltsberechtigter Ehepartner nur kurzzeitig verheiratet waren, mit Ihrem neuen Lebenspartner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben oder Sie Ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt haben.
Praxisbeispiel
Befristung des Anspruchs
Ihre Ehe wird nach zwei Jahren geschieden. Da Sie sich bislang um das gemeinsame Kind und den Haushalt gekümmert haben, arbeiten Sie nach der Scheidung nur in Teilzeit. Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nur befristet gewährt, da es Ihnen zuzumuten ist, in einem überschaubaren Zeitraum eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. Die Beurteilung könnte anders ausfallen, wenn Ihre Ehe 20 Jahre gedauert hat. In allen Fällen ist zu prüfen, ob und inwieweit nach der Scheidung ehebedingte Nachteile vorlegen. Dabei spielt Ihre Lebenssituation eine Rolle, in die Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, Ihre Lebensplanung, besondere Leistungen, aber auch schwere Verfehlungen, einfließen. Nach einer Übergangszeit wird es Ihnen regelmäßig zugemutet, sich mit dem Lebensstandard zu begnügen, den Sie aus eigenen Einkünften erreichen können (BGH XII ZR 11/05). Wird Ihnen Aufstockungsunterhalt bezahlt, sollten Sie Ihre Lebensführung also nicht unbedingt dauerhaft danach ausrichten.
Wie ist das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zum Unterhalt wegen Kindesbetreuung, Alter oder Krankheit?
Schaubild
Aufstockungsunterhalt ist an sich nachrangig gegenüber anderen Unterhaltsleistungen. Arbeiten Sie in Teilzeit und beziehen Sie Unterhalt wegen Kindesbetreuung, auch Betreuungsunterhalt genannt, oder weil Sie krank oder zu alt sind, um eine vollzeitige Erwerbstätigkeit auszuüben, haben Sie Anspruch:
bis zu dem Betrag, den Sie mit einer Vollerwerbstätigkeit verdienen könnten,
zuzüglich wird Ihnen die Differenz zum Betrag der ehelichen Lebensverhältnisse als Aufstockungsunterhalt gewährt.
Sie betreuen Ihr Kind nach der Scheidung. Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes brauchen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und können sich vollumfänglich um das gemeinsame Kind kümmern. Sie können den vollen Unterhalt nach Ihren ehelichen Lebensverhältnissen als Betreuungsunterhalt beanspruchen. Wird das Kind älter, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verpflichtet, zumindest eine Teilzeittätigkeit auszuüben. Jetzt können Sie die Differenz bis zu dem Einkommen, das Sie bei einer Vollerwerbstätigkeit erzielen würden, trotzdem noch als Betreuungsunterhalt verlangen. Reicht dieser Betrag nicht aus, um Ihren früheren ehelichen Lebensstandard zu erreichen, steht Ihnen noch Aufstockungsunterhalt zu. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Ex-Partner insoweit auch leistungsfähig und finanziell überhaupt in der Lage ist, Sie in diesem Sinne zu unterhalten.
Kann ich eine Vereinbarung über den Aufstockungsunterhalt treffen?
Ansprüche auf Aufstockungsunterhalt münden oft im Streit. Naturgemäß rechnet jeder auf seine Weise. Sie sind gut beraten, sich wegen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt möglichst außergerichtlich zu verständigen. Dazu sollten Sie nicht auf Maximalforderungen bestehen und vermeiden, dass Sie Ihren Ehepartner, nicht zuletzt vielleicht aufgrund seiner angespannten finanziellen Situation, in eine Verteidigungsposition drängen. Umgekehrt sollten Sie den Anspruch Ihres Ex-Partners auf Aufstockungsunterhalt nicht pauschal zurückweisen, um zu vermeiden, dass er zu keinerlei Kompromissen bereit ist und seinen Anspruch vielleicht einklagt. Bestenfalls regeln Sie den Aufstockungsunterhalt außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
EXPERTENTIPP
Scheidungsfolgenvereinbarung
Jede Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Sie die mit Ihre Scheidung verbunden Rechte und Pflichten eines Ehepartners regeln, ist Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung. Mit einer einvernehmlichen Scheidung können Sie sich kostengünstig, zügig und problemlos scheiden lassen. Damit vermeiden Sie die meist sehr kostenträchtige, zeitaufwendige und belastende streitige Scheidung. Jede einvernehmliche Scheidung öffnet den Weg, Ihr Leben nach der Scheidung leichter zu planen und besser zu kalkulieren.
Unterhaltsrecht So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt
Checkliste Unterhaltsvorschuss richtig beantragen
Rechenbeispiele So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt
Beratungs*-Gutschein Im Wert von 100 EUR
TÜV-zertifizierte Servicequalität 24/7 Top Service
Weitere Themen Testament, Beziehungskrise und Trennung
Rat & Hilfe Center
Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?
Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe Center
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Die Verantwortung, die Sie aufgrund Ihrer Eheschließung jeweils füreinander übernommen haben, wirkt auch nach der Scheidung fort. Auch wenn Sie daran nicht unbedingt erinnert werden möchten, bleiben Sie bei entsprechenden finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, Ihren unterhaltsbedürftigen Ex-Partner finanziell zu unterstützen.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über WhatsApp schreiben.
Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für eine Unterhaltsberechnung, oder die Überprüfung einer vorliegenden Forderung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. In Form des Online-Komplettpakets Unterhalt erhalten bei uns einen transparenten Festpreis für Ihre Unterhaltsberechnung.
Mit iurFRIEND Cookies sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können, verwendet diese Seite Cookies zu Funktions-, Statistik- und Analysezwecken. Sie können die Verwendung von Cookies akzeptieren oder Ihre Einwilligung individuell anpassen, indem Sie die Cookie-Einstellungen aufrufen. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Danke für Ihr Vertrauen in iurFRIEND.