Alles zur Scheidung

Welche 10 Tipps sollten Sie bei Ihrer Scheidung beachten?

Frau Mann Pc iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2026

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Während des Trennungsjahrs muss das Ehepaar nicht unbedingt räumlich getrennt leben, aber es muss eine deutliche „Trennung von Tisch und Bett“ stattfinden.
  • Lässt sich ein Ehepaar einvernehmlich scheiden, reicht es, wenn sich ein Partner anwaltlich vertreten lässt und der andere zustimmt.
  • Haben Eltern während der Ehe das gemeinsame Sorgerecht, bleibt dieses auch nach der Scheidung bestehen, es sei denn, das Kindeswohl würde darunter leiden.

1. Keine Scheidung ohne Trennung

Als Voraussetzungen für eine Scheidung stehen in Deutschland die Trennung und eine gesetzlich geregelte Trennungszeit. Diese Trennungszeit beträgt üblicherweise ein Jahr und erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres kann die Ehe geschieden werden. Da es üblicherweise etwa drei Monate dauert, bis der Scheidungsantrag beim Gericht bearbeitet und ein Scheidungstermin festgesetzt wurde, kann die Scheidung aber auch gegen Ende der Trennungszeit beantragt werden.

CHECKLISTE

Was bedeutet das Trennungsjahr?

Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.

Checkliste

Trennungsjahr

Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.

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Für gewisse Fristen ist der Trennungszeitpunkt durchaus relevant, so dass die Ehepartner sich möglichst einig über dieses Datum sein sollten. Während der Trennungszeit können die Noch-Ehepartner weiterhin in der ehelichen Wohnung leben, es muss nicht zwingend eine räumliche Trennung erfolgen. Zieht keiner der beiden Ehepartner aus, muss aber innerhalb der Wohnung eine klare Trennung von Tisch und Bett erfolgen. Folgendes dürfen Ehepartner im Trennungsjahr nicht, um es nicht wieder von vorn beginnen zu müssen:

  • Gemeinsame Haushaltsführung machen,
  • unentgeltliche Leistungen wie beispielsweise kochen, putzen oder das Waschen der Wäsche für den Ehepartner vornehmen,
  • sich erfolgreich wiederversöhnen (obwohl das schön für Ihre Ehe wäre). Versöhnungsversuche bis zu 3 Monaten wirken sich nicht auf die Dauer des Trennungsjahrs aus.

Verpflichtet ist der Einkommensstärkere während des Trennungsjahrs hingegen zur Zahlung von Unterhaltsvorschüssen im Falle gemeinsamer Kinder.

EXPERTENTIPP

Trennungszeitpunkt beweisen

Der Partner, der sich trennen möchte, sollte mit dem Trennungsbrief ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem er seinen Trennungswunsch darlegt und den Partner während des Trennungsgesprächs bitten, dieses Schriftstück unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Weigert sich der Partner, seine Unterschrift zu leisten, sollte die Trennungsabsicht im Beisein eines oder mehrerer Zeugen deutlich geäußert werden. So ist im Zweifelsfall ein Nachweis über den Zeitpunkt vorhanden. Gerade für den Trennungsunterhalt ist dieser Zeitpunkt wichtig.

An Scheidungsgründen fehlt es nie, wenn nur der Wille da ist.
Johann Nepomuk Nestroy (1801 - 1862)

Unter gewissen Umständen kann die Trennungszeit aber auch verkürzt oder verlängert werden. Eine Verkürzung der Trennungszeit kommt vor allem in sogenannten Härtefällen zum Tragen, bei denen beispielsweise ein Ehepartner vom anderen misshandelt oder geschlagen wird. Eine Verlängerung der Trennungszeit auf bis zu drei Jahre ist für den Fall vorgesehen, dass einer der Ehepartner sich scheiden lassen möchte, der andere der Scheidung aber nicht zustimmt. Ist nach Ablauf der drei Jahre noch immer keine Einigung zwischen den getrennten Ehepartnern erfolgt, kann die Ehe auch ohne die Zustimmung des Ehepartners, der die Ehe aufrechterhalten will, geschieden werden.

2. So können Sie Ihre Scheidungskosten reduzieren

Eine Ehe wird immer vor einem Familiengericht geschieden. Eine Scheidung kommt dabei nicht ohne anwaltlichen Beistand aus.

 

Ehepaare, die sich im gegenseitigem Einvernehmen scheiden lassen und sich über alle Modalitäten rund um die Scheidung einig sind, können auch nur 1 Anwalt beauftragen, und damit einiges ihrer Scheidungskosten sparen. Auch wenn Ehepaare mit begrenzten finanziellen Mitteln im Scheidungsfalle noch andere Möglichkeiten haben, dürfte dieser Tipp wertvoll sein. Die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für Ihre Scheidung steht hier natürlich ebenfalls im Raum. Wir klären verschiedene Fragen rund um das Kostenthema, z.B. wie Sie VKH beantragen können, oder geben Ihnen Tipps für eine Scheidung unter Bürgergeld-Bedingungen.

 

Gibt es jedoch Streit oder Uneinigkeiten, so muss jeder Ehepartner seinen eigenen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beauftragen, welcher bzw. welche seine Interessen vertritt. Die Kosten für den Anwalt richten sich dabei in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

3. Vermögen nach der Scheidung günstig aufteilen

Kommt es zu einer Scheidung, muss immer auch das eheliche Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Wird in einem Ehevertrag nichts anderes festgelegt, so tritt mit der Heirat automatisch eine eheliche Zugewinngemeinschaft in Kraft. Das bedeutet, dass jedem Ehepartner die Dinge gehören, die er mit in die Ehe gebracht hat, jedoch im Fall einer Scheidung der Vermögenszuwachs, der während der Ehejahre entstanden ist, in aller Regel zu gleichen Teilen zwischen den Partnern geteilt wird.

GUT ZU WISSEN

Alternativen zur Zugewinngemeinschaft

Die Eheleute können sich jedoch auch für eine andere Regelung ihrer Vermögensaufteilung entscheiden. In Betracht kommen zum Beispiel Gütertrennung oder Gütergemeinschaft oder auch die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Mit der Eheschließung oder auch zu jedem anderen Zeitpunkt danach, also auch vor einer unmittelbar bevorstehenden Trennung, können Sie dafür einen Ehevertrag abschließen. Dort kann beispielsweise geregelt werden, wer das eheliche Vermögen verwaltet, wem was gehört, wer in welcher Höhe für Schulden haftet und wer das Vermögen wie nutzen darf. Die ehemals geltende Zugewinngemeinschaft wird durch so eine Vereinbarung außer Kraft gesetzt. Dieser Ehevertrag muss in jedem Fall notariell beglaubigt werden.

Das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen, zu dem auch eigene Unternehmen zählen, gehört zu den größten Streitpunkten bei einer Scheidung. Je uneiniger sich die Ehepartner sind, desto teurer wird das Scheidungsverfahren. Mit einem möglichst detaillierten Ehevertrag, in dem alle wichtigen Eigentumsverhältnisse geregelt sind, lässt sich also im Fall einer Scheidung viel Geld sparen. Legale Tricks für den Zugewinnausgleich erübrigen sich damit.

4. Streit um Immobilie nicht eskalieren lassen

Während der Ehe erworbene Eigenheime oder Eigentumswohnungen sind bei einer Scheidung oft Gegenstand erbitterter Streitigkeiten. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden zu gleichen Teilen. Kommt es zur Scheidung, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Fall, wie mit einer Immobilie zu verfahren ist. Fest steht nur, dass die Immobilie zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man das erreichen kann und den Ehepartnern bleibt nichts anderes übrig, als sich auf eine dieser Lösungen zu einigen:

  • Die Immobilie wird verkauft und der Erlös wird geteilt.
  • Ein Ehepartner zahlt den anderen aus und übernimmt dafür dessen Anteil an der Immobilie und wird alleiniger Eigentümer.
  • Die Immobilie wird gemeinsam genutzt.
  • Die Immobilie wird versteigert.

Der Verkauf des Hauses ist sicherlich in den meisten Fällen die einfachste Lösung. Allerdings müssen beide Partner dieser Lösung zustimmen. Auch die Übernahme des Hauses durch einen der beiden Partner stellt im Grunde kein Problem dar, doch auch hier kann es an der Zustimmung des Partners scheitern. Handelt es sich um eine Immobilie mit mehreren Wohneinheiten, ist auch eine gemeinsame Nutzung denkbar und gerade wenn Kinder vorhanden sind, ist das sicher eine gute Lösung. Dazu muss das Ex-Ehepaar allerdings in einem Verhältnis zueinander stehen, das eine gemeinsame Nutzung der Immobilie für beide vorstellbar macht. Wird die Immobilie auf diese Art in verschiedene Wohneinheiten geteilt, die den Ex-Partnern bei der Scheidung zugesprochen werden, so steht es den geschiedenen Partnern völlig frei, wie sie mit ihrem Eigentum umgehen. Das heißt, sie dürfen ihren Anteil an der Immobilie auch verkaufen oder vermieten, ohne dazu die Genehmigung des Ex-Partners einholen zu müssen.

CHECKLISTE

Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

Diese Möglichkeiten haben Sie, im Rahmen der Scheidung Ihre gemeinsame Immobilie aufzuteilen.

Checkliste

Gemeinsame Immobilien der Ehepartner

Diese Möglichkeiten haben Sie, im Rahmen der Scheidung Ihre gemeinsame Immobilie aufzuteilen.

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So kann sich beispielsweise nur ein Ehepartner ins Grundbuch eintragen lassen. Damit gehört ihm bzw. ihr die Immobilie, der andere Partner bekommt im Fall einer Scheidung über den Zugewinnausgleich seinen Anteil ausbezahlt. Zwar besteht bei dieser Lösung das Risiko, dass der im Grundbuch eingetragene Partner als alleiniger Eigentümer die Immobilie ohne Wissen und Zustimmung des Partners verkauft, doch dieses Risiko kann man durch ein Vorkaufsrecht für den nicht im Grundbuch eingetragenen Partner minimieren.

EXPERTENTIPP

Streit ums Haus verteuert die Scheidung

Nur sehr selten liegen wirtschaftliche Gründe vor, wenn sich ein geschiedenes Paar nicht einigen kann, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll. In den allermeisten Fällen sind es emotionale Gründe, die eine Einigung verhindern, doch diese Streitigkeiten können beide Partner sehr teuer zu stehen kommen. Durch die Verzögerung einer Lösung für den Umgang mit der Immobilie laufen hohe Kosten auf, die von beiden Partnern getragen werden müssen, so dass man sich letztendlich finanziell auf jeden Fall ins eigene Fleisch schneidet.

5. Unterhalt nach der Scheidung beanspruchen bzw. prüfen

Vollziehen Sie eine Trennung mit Kindern, soll deren Lebensunterhalt mit Beginn der Trennung abgesichert sein. Aber auch der finanzschwächere Partner hat Bedarf an Unterstützung. Beim Thema Unterhalt gibt es von Natur aus zwei Interessen:

  • Die Unterhaltsempfänger möchten nicht unter ihren Ansprüchen bleiben.
  • Die Unterhaltszahlenden möchten keine höheren Beträge entsenden als sie es von Gesetzes wegen her müssten.

Daher ist es wichtig, die grundlegenden Regelungen zu kennen und welche Unterhaltsformen es eigentlich gibt.

Trennungsunterhalt

Der besser verdienende Ehepartner ist für die Dauer der Trennungszeit dem Partner mit dem geringeren Einkommen zu Unterhalt verpflichtet. Anders als beim nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung zum Tragen kommt, besteht beim Trennungsunterhalt für den geringer verdienenden Partner keine Verpflichtung, alles zu tun, um selbst für den Unterhalt zu sorgen. Hat einer der Partner während der Ehe nicht gearbeitet, sei es, weil er sich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat oder aufgrund von Arbeitslosigkeit oder da der andere Ehepartner genug Geld für beide verdient hat, so muss er auch während des Trennungsjahrs keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

 

Der besser verdienende Partner muss auch dann Trennungsunterhalt zahlen, wenn der Partner selbst genügend Geld zur Verfügung hat. Es kommt schließlich nicht darauf an, ob der geringer verdienende Partner allein von seinem Geld leben könnte, sondern es geht darum, den ehelichen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Nachehelicher Unterhalt

Ganz anders sieht es da mit dem nachehelichen Unterhalt aus. Nach der Scheidung der Ehe besteht zwar noch immer die sogenannte nacheheliche Solidarität, doch auch der unterhaltsberechtigte Partner muss nun alles tun, um selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Das bedeutet, er muss sich bemühen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, durch die er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Allerdings gibt es dabei auch viele Einschränkungen. So muss beispielsweise das Alter, der Gesundheitszustand und auch die berufliche Qualifikation des unterhaltsberechtigen Ehepartners berücksichtigt werden. Auch die Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder ist einzubeziehen. Versorgt und betreut der unterhaltsberechtigte Partner gemeinsame Kinder unter drei Jahren, so tritt automatisch die Erwerbspflicht außer Kraft und der unterhaltspflichtige Partner muss Unterhalt zahlen. Eine weitere Rolle spielt dabei auch die Dauer der Ehe.

Kindesunterhalt

Wesentlich einfacher ist in den allermeisten Fällen der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder geregelt. Ungeachtet aller Lebensumstände muss der Unterhalt für die Kinder gezahlt werden, also beispielsweise auch, wenn der Partner, bei dem die Kinder leben, neu heiratet. Einzig, wenn das Kind vom neuen Partner eines Elternteils adoptiert wird, fallen die Unterhaltsansprüche weg. Dieser Adoption müssen jedoch beide Elternteile zustimmen und mit ihr fallen auch alle anderen Rechte wie beispielsweise das Umgangsrecht weg. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt und richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter des Kindes.

6. Versicherungen neu abschließen

Während der Ehe und während des Trennungsjahrs sind die Familienmitglieder in der Familienversicherung mitversichert. Nach der Scheidung ist jeder Ehepartner für seine eigene Krankenversicherung zuständig. Steht einem Ex-Partner Unterhalt zu, weil er nicht über eigenes Einkommen verfügt oder die gemeinsamen Kinder betreut, so stehen ihm im Rahmen des Mehrbedarfs auch die Kosten für eine Krankenversicherung zu. Die Kinder werden im Rahmen der Familienversicherung bei einem der Ex-Partner mitversichert. Andere Versicherungen, bei denen ein Ehepartner mitversichert war, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, fallen ab dem Tag der Scheidung für den mitversicherten Partner weg.

EXPERTENTIPP

Versicherungen mit Makler sukzessive durchgehen

Noch vor der Scheidung sollte ein Termin mit einem Versicherungsmakler vereinbart werden, bei dem alle Versicherungen durchgegangen werden und ermittelt wird, wo durch die Trennung und Scheidung versicherungstechnische Defizite bestehen und neue Verträge abgeschlossen werden sollten.

7. Sorge- und Umgangsrecht vor dem Scheidungstermin klären

Schaubild

Eltern haben oft Angst, nach der Scheidung das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für die Kinder zu verlieren. Rechtlich gesehen ist diese Angst in den allermeisten Fällen unbegründet. Elternpaare, die vor der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt haben, behalten es auch nach der Scheidung, es sei denn, es sprechen gravierende Gründe dagegen. Das alleinige Sorgerecht muss in dem Fall von einem Elternteil beantragt werden und wird vom Gericht genau geprüft. Finden sich keine Anhaltspunkte, dass das Kindeswohl durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet wird, wird dem Antrag nicht stattgegeben.

 

Ähnlich verhält es sich mit dem Umgangsrecht. Das Gesetz schreibt keinen Umfang des Umgangsrechts vor, es verbietet aber explizit, den Umgang zwischen dem Kind und einem Elternteil zu unterbinden. Möchte ein Elternteil durchsetzen, dass der andere Elternteil keinen Kontakt zum Kind haben darf, muss auch hier wieder ein Antrag beim Gericht gestellt werden, dem das Familiengericht aber nur stattgeben wird, wenn es das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet sieht. Was die Dauer und den Umfang des Umgangsrechts angeht, gibt es keine rechtlichen Vorschriften. Die geschiedenen Eltern sollten sich im Sinne des Kindes unbedingt im Einvernehmen auf einen regelmäßigen Kontakt einigen und dem Kind dabei ein Mitspracherecht gewähren. Dabei müssen keine förmlichen Vereinbarungen wie „jedes zweite Wochenende und die ersten drei Wochen der Ferien“ getroffen werden. Gerade wenn Eltern noch einen guten Kontakt zueinander haben und sich trotz des Endes Ihrer Beziehung für eine gemeinsame Elternschaft entscheiden, sind viele verschiedene Modelle möglich. Zu den starren Umgangszeiten kommt es meist nur dann, wenn die Eltern sich nicht auf ein Umgangsrecht einigen können und das Familiengericht eine Entscheidung über den Umgang treffen muss.

GUT ZU WISSEN

Sorgerechtsvereinbarung reduziert Scheidungskosten

Alles, was nicht das Gericht für Sie klären muss, reduziert den Aufwand und damit auch Ihre Scheidungskosten. Eltern, die sich auch nach der Scheidung für eine gemeinsame Elternschaft entscheiden, können sich bei einer Familienberatungsstelle über die verschiedenen Modelle beraten lassen.

8. Steuerklasse im Trennungsjahr und nach der Scheidung wechseln

Ehepaare werden steuerrechtlich anders veranlagt als Alleinstehende. Dieses Steuermodell dient dazu, die Familie steuerlich zu entlasten. Daher gelten die vergünstigten Steuerklassen nur während der Ehe. Während Alleinstehende in der Steuerklasse 1 oder 2 (für Alleinerziehende) veranlagt werden, stehen Ehegatten die Steuerklassen 3, 4 und 5 zur Verfügung. Als Kombination stehen den Ehepartnern dabei zwei Modelle zur Verfügung:


Erzielen beide Ehepartner ein Einkommen in etwa gleicher Höhe, so ist es am sinnvollsten, dass beide die Steuerklasse 4 wählen. Verdient jedoch ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, ist die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 sinnvoller, wobei der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen der Steuerklasse 5 zugeordnet wird. Eine Kombination der Steuerklasse 4 mit den Steuerklassen 3 oder 5 ist nicht möglich, es gibt nur die Optionen 4/4 oder 3/5.

 

Während des Trennungsjahrs können die getrenntlebenden Ehepartner ihre vergünstigten Steuerklassen behalten. Wichtig ist es dabei jedoch zu wissen, dass das Trennungsjahr im steuerrechtlichen Sinn anders definiert wird als im familienrechtlichen Sinn. Handelt es sich bei dem Trennungsjahr im familienrechtlichen Sinn um eine Zeitspanne von 12 Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt der Trennung, so bezeichnet das Trennungsjahr im steuerrechtlichen Sinne das Kalenderjahr, in dem die Trennung ausgesprochen wurde.

 

Das bedeutet, dass das steuerrechtliche Trennungsjahr immer zum 31.12. endet und zum 1.1. des Folgejahres die Änderung der Steuerklasse notwendig wird. Trennt sich ein Paar also beispielsweise im Februar, so können beide Partner noch bis Dezember von den günstigen Steuerklassen profitieren. Findet die Trennung jedoch im Dezember statt, so sind gleich im Januar die Steuerklassen zu ändern. Wer hier die Fristen verpasst oder das steuerrechtliche Trennungsjahr mit dem familienrechtlichen Trennungsjahr verwechselt, riskiert hohe Nachzahlungen und unter Umständen sogar eine Strafanzeige. Außerdem muss die Trennung von mindestens einem Ehepartner beim Finanzamt gemeldet und die Änderung der Steuerklasse zum entsprechenden Zeitpunkt beantragt werden. Wird das versäumt, drohen ebenfalls hohe Nachzahlungen und Strafen.

EXPERTENTIPP

Steuerklasse ggf. vor Ablauf des Trennungsjahrs wechseln

Unter gewissen Umständen kann es sinnvoll sein, die Steuerklasse schon vor Ablauf des Trennungsjahrs zu wechseln. Diesem vorzeitigen Wechsel müssen jedoch beide Ehepartner zustimmen. Am besten ist es, sich dazu von einem Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.

9. Lassen Sie sich online scheiden

Schaubild

Immer wieder liest und hört man von der modernen Online-Scheidung. Online-Scheidungen sind tatsächlich einfacher, kostengünstiger und vor allem unkomplizierter, da man beispielsweise keine Öffnungszeiten eines Anwalts beachten muss. Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet die Art der Korrespondenz zwischen dem scheidungswilligen Mandanten und seinem Rechtsanwalt, die vorwiegend per E-Mail, Telefon oder Online-Formular stattfindet.

 

Für Ehepaare, die sich einvernehmlich und ohne Streitigkeiten scheiden lassen, kann die Online-Scheidung ein guter Weg sein, da alle Vorbereitungen auf die Scheidung meist unkompliziert und zügig ablaufen. Aber auch für streitige Scheidungen oder nach einem Anwaltswechsel ist die Online-Scheidung eine gute Option, um Kosten zu sparen. 

10. Scheidung emotional bewältigen

Nicht zuletzt ist eine Scheidung auch emotional sehr belastend für alle Beteiligten. Vor allem für den verlassenen Ehepartner bricht mit der Trennung oft eine Welt zusammen. Ihm wird der gesamte Boden unter den Füßen weggezogen und nicht immer sind diese Kränkungen und Verletzungen bis zum Scheidungstermin verarbeitet. Wer merkt, dass er sehr stark unter der Trennung und der bevorstehenden Scheidung leidet, sollte sich frühzeitig Hilfe bei einer Beratungsstelle oder in einer Selbsthilfegruppe suchen. Auch ein niedergelassener Psychologe oder der Hausarzt können gute Anlaufstellen sein. Eine Trennung und eine Scheidung sind fast immer schmerzhafte und traumatische Erlebnisse, die Zeit brauchen, um verarbeitet zu werden. Diese Zeit sollte man sich nehmen.

 

Doch ist es bei aller Trauer um den Verlust der Beziehung wichtig, auch nach vorn zu schauen und sich mit dem neuen Leben zu arrangieren. Wer nach der Trennungszeit immer noch voller Hass und Schmerz in das Scheidungsverfahren geht und versucht, dem Ex-Partner dort das Leben schwer zu machen, der schadet nicht nur dem Ex-Partner, der sich vielleicht längst emotional gelöst hat, sondern vielmehr sich selbst. Während eine Scheidungsmediation dabei helfen kann, die rechtlichen Aspekte zu klären, zielt eine Therapie darauf ab, sich einander über die Gründe des Auseinandergehens klar zu werden und mit diesem Lebensabschnitt etwas erträglicher auszukommen.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Ihre Scheidung sollte gut durchdacht und strategisch geplant sein. Wenn Sie eine Scheidung in Betracht ziehen, ist es wichtig, informiert und gut beraten zu sein. Mit den richtigen Informationen und kompetenter Unterstützung können Sie den Prozess sicher und vorausschauend gestalten, sodass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie gut für die Zukunft aufgestellt sind.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

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