Was ist der Ansatzpunkt, um über eine Trennung ohne Scheidung nachzudenken?
Trennen Sie sich von Ihrem Ehepartner, sind Sie nicht verpflichtet, die Scheidung einzureichen. Sie können auch weiterhin getrennt voneinander leben, getrennte Haushalte führen und sich so benehmen, als seien Sie nicht mehr verheiratet. Wenn Sie diesen Weg gehen, haben Sie wahrscheinlich gute Gründe.
Vielleicht haben Sie Bedenken, dass Sie die Scheidung im Alter ruinieren könnte. Es ist mehr als ein bloßes Klischee, wenn ein für viele Jahre verheiratetes Ehepaar sich trennt, in der Ehe gut abgesichert war und nach der Scheidung zwei verarmte Haushalte übrigbleiben. Finanziell kann die Trennung also direkt in eine Sackgasse führen. Das Einkommen geschiedener Ehepartner sinkt nach den Erfahrungen von Scheidungsanwälten durchschnittlich um 25 %.
Ihre Scheidung mag also individuell und aus Persönlichkeitsgründen sinnvoll sein, um mit der Vergangenheit abzuschließen und in eine neue Lebensperspektive zu starten. Ob Ihre Scheidung wirtschaftlich zweckmäßig ist, bedarf einer gesonderten Betrachtung. Es dürfte nicht zu bestreiten sein, dass eine Scheidung wirtschaftlich problematischer wird, je älter die Ehepartner werden.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2015 Männer, die sich in Deutschland scheiden ließen, durchschnittlich 45 Jahre alt. Frauen waren im Schnitt drei Jahre jünger. 20 Jahre früher lag das Durchschnittsalter noch bei 39 und 36 Jahren. Damit kommt der „grauen Scheidung“ eine zunehmende Bedeutung zu. Das Beziehungsmodell des „living apart together“ hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Es betrifft die Beziehung, bei der das Paar lediglich in getrennten Wohnungen lebt, ansonsten aber ein Paar ist.
Wann braucht es nach der Trennung keine Scheidung?
Ob nach der Trennung die Scheidung verzichtbar erscheint, hängt von Ihren individuellen und familiären Gegebenheiten ab. Pauschale Empfehlungen verbieten sich. Es kommt eben darauf an, wie Sie wirtschaftlich stehen und inwieweit Sie eventuell darauf angewiesen sind, Ihre Rechte im Wege der Scheidung gegenüber dem Partner durchsetzen zu müssen. Soweit Sie sich wegen der mit Ihrer Trennung verbundenen Konsequenzen einig sind, erscheint eine Scheidung durchaus verzichtbar. Im Detail geht es um folgende Aspekte.
- Eine Scheidung kostet Geld. Verzichten Sie auf die Scheidung, sparen Sie sich die Gebühren für Gericht und Anwalt. Sollten Sie die Scheidung jedoch allein deshalb aufschieben, weil Sie die Scheidungskosten nicht bezahlen können, könnten Sie in Verbindung mit Ihrem Scheidungsantrag staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat den Gebührenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren.
Welche Vorteile hat die Trennung ohne Scheidung?
Die Vorteile liegen auf der Hand. Scheidungen produzieren oft ein hohes Konfliktpotenzial. Reicht ein Ehepartner den Scheidungsantrag ein, weckt er oder sie möglicherweise bislang kontrollierbare Emotionen, die sich im Laufe des Verfahrens potenzieren. Es droht der berüchtigte ruinöse Rosenkrieg und eine oft emotional zerstörerische Schlammschlacht. Verzichten Sie auf die Scheidung, könnte die Chance bestehen, das Risiko unter der Decke zu halten und alles so zu belassen, wie es eben nun einmal ist.
- Lassen Sie sich nach der Trennung nicht scheiden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Ehepartners mit familienversichert. Dieser Schutz würde nach der Scheidung wegfallen. Sie müssten einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Ab 55 Jahren ist Ihnen der Weg in die relativ günstige gesetzliche Krankenversicherung jedoch verschlossen. Sollten Sie sich dann privat versichern müssen, kann es richtig teuer werden. Möglicherweise werden Sie Probleme haben, überhaupt eine Versicherung zu finden, wenn Sie krank sind.
- Solange Sie verheiratet bleiben, haben Sie beim Tode des Ehepartners Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente. Sie sind dann einigermaßen versorgt. Als geschiedener Ehepartner haben Sie hingegen keinen Anspruch auf eine Rente.
- Leben Sie getrennt, könnten Sie sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen, wenn und solange Sie nach außen hin nicht dauernd getrennt leben. Sie profitieren dann nach wie vor vom steuerlich günstigen Ehegatten-Splitting. Ansonsten endet die Möglichkeit der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung mit Ablauf des Trennungsjahres. Haben Sie jedoch unterschiedliche Wohnsitze, deutet dies natürlich darauf hin, dass Sie dauernd getrennt leben. Sie werden dann einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.
- Besitzen Sie zwei Kraftfahrzeuge, die auf den Namen Ihres Ehepartners versichert sind, entfällt der vielleicht hohe über die Jahre angesammelte Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Police. Sie müssten sich den Schadenfreiheitsrabatt mühsam wieder einfahren.
- Heftiger wird es oft beim Versorgungsausgleich. Führt der Familienrichter aus Anlass der Scheidung den Versorgungsausgleich durch, werden Ihre Rentenanwartschaften zusammengerechnet und aufgeteilt. Die sich daraus ergebende Rente kann so gering sein, dass sie zum Leben kaum noch reicht.
Kann ein Ehepartner die Scheidung überhaupt verhindern?
Leben Sie getrennt, kann Ihr Ehepartner die Scheidung verhindern und damit die Trennung verfestigen, wenn er oder sie sich auf einen Härtefall beruft. Demnach soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn die Scheidung einem Ehepartner aufgrund seiner Lebenssituation nicht zuzumuten ist (§ 1568 BGB).
Welche Nachteile hat eine Trennung ohne Scheidung?
Ob Ihre Trennung ohne Scheidung Nachteile hat, entscheiden Sie letztlich selbst. Auch im Hinblick auf Nachteile gibt es eine Reihe von Aspekten, die für Ihre Entscheidungsfindung relevant sein können.
- Solange Sie nicht geschieden sind, können Sie nicht wieder heiraten. Sie können zwar mit einem neuen Lebenspartner zusammenleben, müssen aber einbeziehen, dass das fortbestehende formale Band Ihrer Ehe ein Hindernis darstellt, da Sie sich wohlmöglich Ihrem neuen Lebenspartner nicht mit voller Kraft zuwenden können oder umgekehrt Ihr neuer Lebenspartner Sie nicht vollkommen als solchen akzeptiert. Möglicherweise bestehen Vorbehalte, ob Sie sich von Ihrem früheren Partner wirklich emotional gelöst haben und Ihre neue Beziehung eine Zukunft hat.
- Mit einer Scheidung schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie dokumentieren, dass Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft endgültig aufgelöst haben und als abgeschlossen betrachten. Der Ehepartner weiß, dass Ihre Ehe aufgelöst und damit beendet ist. Sie lösen damit jegliche Hoffnung auf, dass Sie zu einer eventuellen Versöhnung bereit sind. Auch für sich selbst kann die Scheidung den Abschluss mit der Vergangenheit bedeuten und zugleich die Voraussetzungen schaffen, wenn Sie ohne den emotionalen Ballast der Vergangenheit eine neue Lebensperspektive verwirklichen wollen.
- Wünschen Sie die Scheidung, müssen Sie Ihre Entscheidung auch gegenüber Ihren Kindern vertreten. Auch wenn Ihre Kinder volljährig sind, könnte eine Scheidung Ihr Verhältnis zu Ihren Kindern beeinträchtigen. Kinder zeigen oft wenig Verständnis dafür, dass sich die Eltern nach langen Ehejahren im Alter noch scheiden lassen. Vielleicht riskieren Sie, dass Ihre Kinder den Umgang meiden, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Trennung und Scheidung verschuldet haben. Kinder betrachten ihre Eltern gern als Einheit, und halten die Ehe für unauflösbar. Derjenige Elternteil, der diese Einheit aufkündigt, wird als verantwortungslos und eigennützig verurteilt.