Hören Sie, dass ein Ehepaar für die Scheidung viel Geld auf den Tisch legen musste, liegt der Grund meist darin, dass die Scheidung als streitige Scheidung abgewickelt wurde. Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung streiten sich die Ehepartner meist aufgrund der Voraussetzungen der Scheidung und über die eine oder andere Scheidungsfolge. Da jeder gerichtlich ausgetragene Streit zusätzliche Verfahrenskosten verursacht, ist die streitige Scheidung Ausgangspunkt für hohe Scheidungskosten. Auch wenn Sie Hartz IV beziehen, verursachen Sie mit einer streitig ausgetragenen Scheidung hohe Verfahrenskosten.
Müssen Sie mit Hartz IV auskommen, sollten Sie nicht denken, dass Sie Ihre Scheidung nicht bezahlen können. Es gibt durchaus Wege, wie Sie Ihre Scheidung nicht nur kostengünstig, sondern tatsächlich auch kostenlos durchführen können. Beziehen Sie Hartz IV, können Sie einen Beratungshilfeschein für die anwaltliche Erstberatung beantragen. Vor allem aber können Sie mithilfe staatlicher Verfahrenskostenhilfe Ihre Scheidung kostenlos in die Wege leiten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen, damit Sie Ihre Scheidung möglichst ohne Kosten abwickeln können.








