Trennungsgründe

Fremdgehen auf der Wiesn

Montag, 1. Oktober 2018, geschrieben von .

Fremdgehen auf der Wiesn

Es ist wieder soweit. Das Oktoberfest in München hat begonnen. Aber nicht nur dort, sondern in ganz Deutschland werden „Oktoberfeste“ gefeiert. Dabei fließen natürlich zahlreiche Maß Bier. Die Stimmung steigt, man wird lockerer und kommt sich schnell näher.

Viele Partner vergessen dann bei all dem Spaß und Alkohol, dass zuhause jemand auf sie wartet und kommen einem Fremden auch gerne mal etwas zu nahe...

Was darf ich und was nicht?

Für viele gehört Flirten auf der Wiesn einfach dazu. Aber wann wird die Grenze überschritten? Wann wird aus einem einfachen Flirt ein Fremdgehen? Diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden. Für jeden sieht Fremdgehen anders aus. Für manche ist schon ein harmloser Flirt zu viel. Für andere liegt ein Fremdgehen erst vor, wenn der Partner in fremden Betten schläft. Was erlaubt ist und was nicht, müssen die Partner vorher miteinander abklären.

Ist es tatsächlich zu einem Seitensprung gekommen und hat der Partner davon erfahren, ist dieser zumeist tief verletzt. Für viele ist ein Seitensprung ein Grund, die Beziehung zu beenden. Doch manche wollen die Beziehung deshalb nicht scheitern lassen und arbeiten gemeinsam mit Ihrem Partner daran, über den „Vorfall“ hinweg zu kommen. Sie suchen die Aussprache und versuchen zu verstehen, wie es zu dem Seitensprung kommen konnte. Wer sich dafür entscheidet, der Beziehung noch eine Chance zu geben, hat viel Arbeit vor sich. Das Vertrauen muss erst einmal wieder aufgebaut werden. Das braucht Zeit. In einem solchen Fall kann auch professionelle Hilfe nicht schaden. Ein Eheberater oder eine Paartherapie können Ihnen dabei helfen, die Beziehungskrise zu bewältigen: Infos zu Eheberatung und Paartherapie erhalten Sie hier.

Falls Sie Ihre Beziehung beenden wollen, weil Sie Ihrem Partner nicht mehr vertrauen können, finden Sie auf diesem Portal und auf scheidung.de hilfreiche Informationen zum Thema Trennung und Scheidung.

Falls Sie demnächst erst noch ein Oktoberfest besuchen, dann sprechen Sie vorab mit Ihrem Partner darüber, was erlaubt ist und was nicht. Haben Sie Spaß und genießen Sie das bunte Treiben.

In diesem Sinne: „O zapft is!“

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