Trennung und Neubeginn

Friedliche und einvernehmliche Trennung – wie geht das?

Mittwoch, 1. Juni 2016, geschrieben von .

Friedliche und einvernehmliche Trennung – wie geht das?

Bei einer friedlichen und einvernehmlichen Trennung verursachen die Auseinandersetzungen um die Trennungs- oder Scheidungsfolgen nicht mehr Verletzungen und Schmerzen, als die Trennung schon selbst verursacht hat. Dies setzt voraus, dass ein gewisses Maß von Kooperation erhalten oder wieder hergestellt wird. Das ist nicht immer möglich:

Nämlich dann nicht, wenn zum Beispiel Gewalt im Spiel ist. Das heißt, eine Person schlägt seinen Partner oder die Kinder und/oder ein Elternteil droht mit Entführung der Kinder oder hat sie bereits eingeleitet. In diesem Fall muss schnell und hart reagiert werden, nämlich Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden, insbesondere auf:

  • Verweis aus der Ehewohnung („Der Schläger geht"),
  • Annäherungs- und Kontaktverbot,
  • Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts,
  • Anträge nach den Kindesentführungsübereinkommen z.B. auf Rückführung oder Unterlassung,
  • ggf. Strafantrag.

Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz können innerhalb weniger Tage ergehen, manchmal innerhalb von 3 Tagen. Entführungsverfahren dauern etwas länger.

Ist die Trennung einvernehmlich und Gewalt kein Thema, dann ist die wichtigste Frage:

Was will ich und was brauche ich?

Ich. Gerade Frauen fällt es oft schwer „Ich" zu sagen. Das ist aber unbedingt notwendig. Ohne ein gewisses Maß an Übereinstimmung mit sich selbst, kommen Sie aus der Situation nicht raus. Das heißt zweierlei: Ich bin ich und nicht ein noch so wohlmeinender Vater, Freund/Freundin, Lebensgefährte. Die emotionalen Interessen, selbst die des Lebensgefährten der mich liebt, sind nicht identisch mit meinen eigenen.

Seien Sie mutig!

Mutig sein heißt zunächst: Bejahen Sie Ihre eigenen Gefühle. Wenn Sie Ihren Partner noch lieben, obwohl er so alles andere als nett zu Ihnen ist, Sie verlassen und betrogen hat, dann ist der erste Schritt, sich einzugestehen: „Ich liebe ihn aber noch“. Selbst wenn mein Partner sich einem anderen Menschen zugewandt und die Scheidung eingereicht hat: Es ist nicht verboten, zu lieben! Getreu dem Goethe-Zitat: „Wenn ich Dich liebe, was geht es Dich an."

Dies gilt auch für die andere Seite des Pendels: „Ich hasse meinen Mann/meine Frau, für das was er/sie mir angetan hat und antut." Dann lassen Sie diesen Hass zu.

Schon deswegen, weil dieses Gefühl durch eine noch so große Anstrengung (zunächst) nicht verschwindet, eher im Gegenteil. Nur durch Zulassen des Gefühls kann es schließlich überwunden werden.

Was will ich? Meine/n Frau/Mann wiedergewinnen?

In diesem Fall ist eine Konfrontationsstrategie mit vielen Klagen und hohen Forderungen höchstwahrscheinlich kontraproduktiv. Allerdings ist es auch möglich, dass erst die Konfrontation die Augenhöhe wieder herstellt, auf der dann zwei gleiche Partner vernünftig verhandeln können. Das ist aber selten.

Grundsätzlich gilt: Rechtliche Schritte reparieren so gut wie nie die emotionalen Defizite einer Beziehung!

Was macht der Streit mit den Kindern?

Kinder möchten beide Eltern behalten, die Trennung ist für sie ein Unglück. Sogar dann, wenn Eltern sich oft gestritten haben. Je jünger die Kinder sind, umso schlimmer wird die Trennung empfunden. Ein offener Streit zwischen den Eltern verstärkt die Verletzung noch mehr, selbst dann wenn die Kinder wissen, dass die Beziehung der Eltern gescheitert ist.

Eltern sind oft der Meinung, dass ihre Kinder den Streit nicht mitbekommen. Das entspricht nicht der Wahrheit. Aus vielen Gesprächen und gerichtlichen Verfahren mit Kindern ohne Anwesenheit der Eltern wissen wir, dass Kinder schon im Vorschulalter fast immer genau mitbekommen haben, was zwischen den Eltern vorgeht. Deswegen gilt, wenn möglich: Streit um Kinder und vor Kindern vermeiden.

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