Trennung und Finanzen

Geliehenes Geld vom Ex zurückbekommen

Freitag, 2. September 2022, geschrieben von .

Geliehenes Geld vom Ex zurückbekommen

Partner weg, geliehenes Geld weg? Möchten Sie Ihr geliehenes Geld von dem oder der Ex nach der Trennung zurückbekommen, sollten Sie nicht ohne Plan vorgehen. Meist liegt die Schwierigkeit darin, dass Sie nicht zuverlässig nachweisen können, dass das Geld als Darlehen gedacht war. Oder der Ex ist nicht liquide.

Kann man ge­lie­he­nes Geld auch oh­ne schrift­li­chen Ver­trag zu­rück­for­dern?

Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen kann auch in mündlicher Form geschlossen werden. Ihre Forderung besteht unabhängig davon, ob Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag abgeschlossen haben oder nicht. Die Schriftform ist nur bei Darlehensverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern gesetzlich vorgeschrieben (§§ 488, 491 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Sie können Ihr geliehenes Geld also auch dann zurückfordern, wenn Sie das Geld ohne schriftlichen Vertrag übergeben haben.

War das Geld ein Bei­trag zum Fa­mi­li­en­un­ter­halt?

Sind Sie verheiratet, sollten Sie für sich auch abklären, ob das übergebene Geld als Beitrag zum Familienunterhalt gedacht war. Beiträge zum Familienunterhalt können nämlich im Zweifel nicht zurückgefordert werden, da diese nicht als Darlehen gedacht sind, sondern dazu, die Familie zu unterhalten (§ 1360a BGB). Dafür spricht, dass das Geld nicht für eigene Zwecke ausgegeben wurde, sondern der Familie zugutegekommen ist. Haben Sie das Geld hingegen mit der Absicht übergeben, es als Darlehen zurückzufordern, müssten Sie nachweisen, dass die Übergabe ein Darlehen dar.

Wie ge­hen Sie vor, wenn Sie Ihr ge­lie­he­nes Geld zu­rück­for­dern?

Fordern Sie das Geld zurück, müssten Sie beweisen, dass Sie das Geld nur darlehensweise übergeben haben. Dann wäre Ihr Ex verpflichtet, das übergebene Geld bei Fälligkeit zurückzuzahlen (§ 488 BGB). Um die Fälligkeit herbeizuführen, sollten Sie das Darlehen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn das Darlehen verzinslich gewährt wurde, drei Monate. Haben Sie keine Zinsen vereinbart, können Sie das Geld auch ohne Kündigung zurückfordern.

Eine fristlose außerordentliche Kündigung im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung lässt sich jedoch kaum begründen, da Ihre Trennung an sich keinen wichtigen Grund dafür darstellt, dass Sie das Geld unmittelbar zurückfordern könnten, auch wenn Sie aufgrund der Trennung finanzielle Probleme haben sollten.

Es empfiehlt sich, die Kündigung schriftlich auszusprechen und zum Nachweis mit Einschreiben und Rückschein zu übersenden. In der Kündigungserklärung fordern Sie den Ex auf, nach spätestens 3 Monaten das geliehene Geld zurückzuzahlen. Hilfreich ist, die Details der Geldübergabe zu benennen und Angaben zur Höhe des Betrages, zu den eventuell vereinbarten Zinsen und den Rückzahlungsmodalitäten zu verzeichnen. Irgendwelche verpflichtenden Formalien brauchen Sie dabei nicht zu beachten. Sofern Sie Zinsen vereinbart haben, sollten Sie Ihren Zinsanspruch beziffern. Dazu können Sie auch einen Zinsrechner im Internet nutzen.

Mus­ter für ein Rück­for­de­rungs­schrei­ben

Hinweis: Musterformulierungen bleiben unverbindliche Muster. Um Ihre individuellen Gegebenheiten sachgerecht zu erfassen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dies gilt umso mehr, als Sie davon ausgehen müssen, dass Ihr Ex wenig Anstalten machen wird, das geliehene Geld zurückzuzahlen. Dann ist es umso wichtiger, dass Aufforderungsschreiben mit anwaltlichem Druck zielorientiert zu formulieren.

Hallo [Name],

ich hatte dir am [Datum] [Betrag] geliehen. Du hast das Geld gebraucht, um auf das Drängen deiner Bank dein Girokonto auszugleichen.

Alternative 1: Da wir keine Zinsen vereinbart haben, fordere ich dich auf, den Betrag nunmehr umgehend, spätestens 14 Tage nach Erhalt dieses Schreibens an mich zurückzuzahlen. Du kannst mir das Geld in bar gegen Quittung geben oder auf mein Girokonto: [DE xxx] überweisen. Bitte erspare uns die Mühe, das Geld anwaltlich einklagen zu müssen.

Alternative 2: Wir hatten 3 % Zinsen vereinbart. Ich fordere dich auf, den Betrag nunmehr spätestens drei Monate nach Erhalt dieses Schreibens einschließlich der vereinbarten Zinsen an mich zurückzuzahlen. Seit [Datum] sind bis [Datum]bislang [Anzahl] Zinstage = [Höhe] EUR Zinsen angefallen. Jeder zusätzliche Tag ist mit [Betrag] zu verzinsen. Du kannst mir das Geld in bar gegen Quittung geben oder auf mein Girokonto: [DE xxx] überweisen. Bitte erspare uns die Mühe, das Geld anwaltlich einklagen zu müssen.

Wie be­wei­sen Sie, dass das Geld nur ge­lie­hen war?

Bestreitet Ihr Ex, dass Sie das Geld nur darlehensweise übergeben haben, stehen Sie in der Beweispflicht. Mündliche Vereinbarungen sind, wenn überhaupt, schwierig zu beweisen:

  • Im Idealfall haben Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag.
  • Hilfreich wäre auch ein eventueller Schriftverkehr, aus dem sich Hinweise ergeben, dass es sich um ein Darlehen handelte.
  • Sofern Sie per WhatsApp oder SMS kommuniziert haben, sollten Sie den Schriftverkehr ausdrucken und gegebenenfalls als Beweismittel vor Gericht verwenden.
  • Vielleicht gibt es auch Zeugen, die bei der Geldübergabe anwesend waren.
  • Oder haben Sie das Geld von Ihrem Girokonto überwiesen, haben Sie idealerweise im Betreff vermerkt, dass das Geld als Darlehen überwiesen wird.

Bestreitet der Ex die Geldübergabe, hilft oft ein Trick. Fordern Sie den Ex auf, einen über dem eigentlichen Darlehensbetrag liegenden Betrag zurückzuzahlen. Wenn Sie Glück haben, antwortet der Ex, dass Ihre Forderung falsch berechnet wurde und er bzw. sie Ihnen weitaus weniger Geld schulde. Sie haben dann einen sicheren Nachweis dafür, dass das geliehene Geld ein Darlehen war.

 

War das Geld Schen­kung oder Dar­le­hen?

Ihr Ex wird entweder behaupten, dass er kein Geld bekommen habe oder das übergebene Geld als Schenkung gedacht war. Da Sie aber derjenige sind, der sich auf ein Darlehen beruft, stehen Sie in der Beweispflicht und müssen das Argument einer nicht erfolgten Geldübergabe oder einer Schenkung irgendwie entkräften. Gelingt dies nicht, gehen Sie leer aus.

Was tun, wenn Ex ge­lie­he­nes Geld nicht zu­rück­zahlt?

Es ist wie mit allen Sachen, die der Ex nach der Trennung nicht wieder herausgibt. Können Sie sich nicht verständigen, werden Sie Ihre Forderung in letzter Konsequenz gerichtlich einklagen müssen. Sie können dazu ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten. Den Mahnantrag müssen Sie auf einem amtlich dafür vorgesehenen Formular erstellen. Eine Begründung brauchen Sie nicht anzugeben. Das Amtsgericht prüft nur, ob Ihr Mahnantrag die formalen Anforderungen erfüllt. Da das Formular einer Reihe wichtiger Angaben enthält, ist das Risiko, fehlerhafte Angaben zu machen, groß. Sie sollten nach Möglichkeit anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Sofern das Amtsgericht Ihrem Mahnantrag stattgibt und der Ex nicht widerspricht, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Damit können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der versuchen kann, das geliehene Geld beim Ex zwangsweise einzutreiben. Mit dem Vollstreckungsbescheid als Titel können Sie auch das Gehalt des Ex bei dessen Arbeitgeber pfänden oder auf dessen Girokonto bei der Bank zugreifen.

Aber: Das Mahnverfahren ist nur zweckmäßig, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Ex Widerspruch einlegen wird. Ein Widerspruch führt dazu, dass Sie Ihre Forderung ganz normal zusätzlich in einer gerichtlichen Klage begründen müssen. Dann wird das Amtsgericht über Ihre Forderung entscheiden. Ist also ein Widerspruch zu erwarten, empfiehlt sich, aus Kostengründen die Forderung direkt beim Amtsgericht einzuklagen.

Expertentipp: Verfahrensrisiko abwägen

Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, gutes Geld dem schlechten Geld hinterher zu werfen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung verursacht Gebühren. Können Sie Ihre Forderung nicht beweisen und unterliegen bei Gericht, tragen Sie die Verfahrenskosten allein.

Ver­su­chen Sie, ein Schuld­an­er­kennt­nis zu er­rei­chen

Erkennt der Ex an, dass das übergebene Geld nur geliehen war, wäre es konstruktiv, Ihre Forderung in einem Schuldanerkenntnis zu dokumentieren. Das Anerkenntnis muss schriftlich erklärt werden. Eine E-Mail oder SMS oder einer WhatsApp-Mitteilung genügen nicht (§ 781 BGB). Möglicherweise lässt sich der Ex beeindrucken, wenn Sie ihm bzw. ihr für den Fall der Weigerung androhen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Im Idealfall wird das Schuldanerkenntnis notariell beurkundet. Sie haben dann eine rechtsverbindlich festgestellte (titulierte) Forderung.

Pri­vat Geld ge­lie­hen, wie ist die Ver­jäh­rungs­frist?

Darlehensforderungen verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem Sie dem Ex das Geld geliehen haben. Sie können die drohende Verjährungsfrist auch „hemmen“, wenn Sie mit dem Ex Verhandlungen über Ihre Forderung führen. Die Verjährung ist dann so lange gehemmt, bis Sie oder der Ex die Fortsetzung der Verhandlung verweigern (§ 203 BGB).

Droht der Eintritt der Verjährung, können Sie die Verjährungsfrist zudem unterbrechen, indem Sie einen Mahnbescheid beantragen oder die Forderung gerichtlich einklagen. Ist Ihre Forderung rechtsverbindlich festgestellt (tituliert) haben Sie theoretisch 30 Jahre lang Zeit, die Forderung einzufordern und notfalls zwangsweise zu vollstrecken (§ 197 BGB).

Praxisbeispiel: Mahnbescheid beantragen

Sie haben dem Ex am 3. August 2019 500 EUR geliehen. Die Verjährungsfrist begann am 1.1.2020 und endet am 31.12.2022. Entscheiden Sie am 30.12.2022, die Forderung jetzt doch noch einzufordern, müssten Sie spätestens am an 31.12.2022 einen Mahnbescheid beantragen und die dafür notwendigen Gerichtsgebühren bezahlt haben. Da es bei diesem Zeitverlauf unwahrscheinlich ist, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig auf den Weg zu bringen, empfiehlt sich, frühzeitig tätig zu werden.

Sind Zin­sen aus ei­nem pri­va­ten Dar­le­hen steu­er­pflich­tig?

Erhalten Sie von Ihrem Ex zwar nicht das Kapital zurück, zahlt der Ex aber Zinsen auf das Darlehen, müssen Sie die Zinsen in Ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren. Sie erzielen „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. Diese Einkünfte sind erst dann steuerpflichtig, wenn Sie den Freibetrag von 801 EUR für Alleinstehende und 1.602 EUR für Verheiratete übersteigen. In der Regel werden die über die Freibeträge hinausgehenden Zinsen mit einem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert.

Ist der Aus­fall der For­de­rung steu­er­li­cher Ver­lust?

Zahlt der Ex das Geld nicht zurück, haben Sie möglicherweise zumindest einen steuerlichen Vorteil. Können Sie nachvollziehbar belegen, dass Sie Ihre Forderung endgültig in den Wind schreiben können, führt der Ausfall Ihrer Forderung zu einem steuerlichen Verlust (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1.7.2021, Az. VIII R 28/18). Der Ausfall der Forderung muss dabei endgültig feststehen. Am einfachsten ist es,

  • wenn der Ex ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen hat
  • oder ein normales Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde
  • oder in der Zwangsvollstreckung die Vermögensauskunft abgeleistet hat.

Es können aber auch bereits sonstige objektive Anhaltspunkte genügen, dass mit einer Rückzahlung nicht mehr zu rechnen ist. Machen Sie den Ausfall Ihrer Forderung steuerlich geltend, müssen Sie mit Gegenwind Ihres Finanzamtes rechnen. Sie sollten sich deshalb möglichst steuerlich oder anwaltlich beraten lassen.

Al­les in al­lem

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist immer besser. Wenn Sie also Geld leihen, empfiehlt sich trotz aller persönlicher und emotionaler Nähe, eine schriftliche Vereinbarung darüber zu treffen, dass das Geld ein Darlehen ist und zurückgezahlt werden muss. Verzichten Sie auf diese Sorgfalt, müssen Sie bereit sein, die damit eventuell verbundenen Nachteile zu tragen.

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