Das Finanzamt setzt Ihre Steuerlast in einem Steuerbescheid fest. Der Steuerbescheid enthält Angaben über Art und Höhe der Steuer, wer die Steuer schuldet und wann sie fällig ist. Werden Sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, sind Sie Gesamtschuldner (§ 44 Abgabenordnung). Dies bedeutet, dass Sie gemeinsam für die festgesetzte Steuerschuld haften, unabhängig davon, wer das Geld verdient hat. In der Konsequenz haften Sie auch für die Steuerschuld Ihres Ehepartners.
Schulden Sie die Steuer zusammen mit Ihrem Ehepartner als Gesamtschuldner, erhalten Sie einen zusammengefassten Steuerbescheid. Ein solcher Zusammenveranlagungsbescheid enthält jedoch zwei inhaltlich und verfahrensrechtlich selbstständige, nur der äußeren Form nach zusammengefasste Steuerverwaltungsakte, die ein unterschiedliches verfassungsrechtliches Schicksal haben können. Sie sind auch als zusammen veranlagte Ehepartner als zwei getrennte Steuerschuldner zu betrachten (so zuletzt Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2021, Az. VIII R 16/20). Dies hat Konsequenzen, wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wollen.





