Trennung und (Neue) Medien

In welchen Ländern werden Gerichtsprozesse im Fernsehen übertragen?

Montag, 26. April 2021, geschrieben von .

In welchen Ländern werden Gerichtsprozesse im Fernsehen übertragen?

Was in Deutschland bis heute undenkbar scheint – ist in vielen anderen  Ländern bereits gang und gäbe. Während hierzulande gerade erst das Filmen von Urteilsverkündigungen gestattet wurde, übertragen andere Länder wie die USA, Norwegen oder Frankreich ganze Prozesse live über Hörfunk und Fernsehen. Mordfälle wie Breivik, OJ Simpson und Pistorius, der Rosenkrieg zwischen Johnny Depp und seiner Ex-Frau bis hin zur Boris Beckers TV-Scheidung konnte die ganze Welt mit eigenen Augen über den Fernseher verfolgen. Was spricht in Deutschland dagegen, was dafür? Dazu haben wir unter anderem auch mit dem deutschen Medienrechtler Prof. Christian von Coelln gesprochen.

Ar­gu­men­te pro Li­ve-Über­tra­gung von Ge­richts­ver­fah­ren im Fern­se­hen

Befürworter des Livestreamings von Gerichtsverfahren argumentieren, dass die Justiz dem Volk unter anderem Transparenz bieten sollte. Da die Justiz die Wertvorstellungen der Menschen repräsentiert, hätten diese ein Recht darauf zu erfahren, wie die Justiz das umsetzt. Nur in wenigen Fällen müsste sie dies zum Schutz der Privatsphäre der Beteiligten unterlassen.

Mehrere bekannte Juristen sind dafür, dies in Deutschland einzuführen. Dazu gehört unter anderem der deutsche Medienrechtler Professor Christian von Coelln. Er meint, verfassungsrechtlich wäre es auf jeden Fall möglich, Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtssälen in Deutschland umzusetzen. „Über das Maß der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren entscheidet der einfache Gesetzgeber. Bei einer erweiterten Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen setzt ihm die Verfassung insofern Grenzen, als weder das faire Verfahren gefährdet noch Grundrechte der Beteiligten verletzt werden. Das verbietet eine vollständige Öffnung für jede Art von Aufnahmen. Eine Ausweitung gegenüber der aktuellen Rechtslage wäre aber auf jeden Fall möglich.“ Das habe das BVerfG 2001 in seiner sogenannten n-tv-Entscheidung festgestellt. Der Gesetzgeber dürfe also mehr tun, nur, dazu gezwungen wird er nicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der mit ihr einhergehenden Digitalisierung liegt der Gedanke nah, dies nochmal auf die politische Agenda zu bringen. Es gehört mittlerweile zum Alltag, viele Dinge nur noch online durchzuführen und ihnen remote beizuwohnen. Allerdings sollte, laut Christian von Coelln, eine nüchterne Entscheidung in einer gesellschaftlichen Normallage und eben nicht unter dem Eindruck eines Ausnahmezustands getroffen werden.

Ar­gu­men­te ge­gen Li­ve-Mit­schnit­te von Ge­richts­ver­fah­ren

Zu den Gegenargumenten, die die Einführung von Kameras in Gerichtssälen erschweren, zählen:

  • der Schutz der Privatsphäre
  • die Mediatisierungseffekte eines gestreamten Verfahrens

Wenn beispielsweise intime und peinliche Sachen preisgegeben werden müssen, könne es sein, dass die Beteiligten sich unwohl fühlen und nicht das aussagen, was sie ohne das Gefühl zusätzlicher Schaulustiger ausgesagt hätten. Die Grundrechte der Beteiligten wären in dem Falle verletzt.

Einige (Medien)forscher meinen, dass Menschen sich im Wissen, beobachtet zu werden, anders verhalten als ohne. Dies gepaart mit den Erfahrungen aus Pseudo-Gerichtssendungen wie Hold oder Salesch könnten Zeugen oder Angeklagte dazu bewegen, sich so zu verhalten wie Schauspieler im Fernsehen, indem sie zum Beispiel auch die Öffentlichkeit für ihre Zwecke zu instrumentalisieren („Wieso keine Zwischenrufe? Bei SAT 1 geht das doch auch?!“).

In wel­chen Län­dern ste­hen schon län­ger Ka­me­ras im Ge­richt­saal?

Wieder andere Rechtspsycholog:innen haben das befürchtete Phänomen auch untersucht. Sie konstituieren, dass das Verhalten der Menschen unter Kamerabeobachtung eine reine Gewöhnungssache ist. Nach nur kurzer Zeit würden sich die Personen damit arrangieren und sich genauso verhalten wie immer.

Praxisbeispiel 1:

Seit August 2017 findet man zum Beispiel in China in der Stadt Hangzhou sogar ein Cyber -Gericht, welches Fälle ausschließlich online bearbeitet und Anhörungen nur via Live -Stream tätigt. Wenn ein Beteiligter dies ablehnt, wird auf ein Verfahren mit Anwesenheit umgestellt, allerdings sind in China als großem Land die Entfernungen zueinander zu reisen sehr weit, was Anlass zur Vermutung gibt, dass die Ablehnung dieser Option eher selten gewünscht wird.

Praxisbeispiel 2:

Bereits 2014 fand in Deutschland ein Scheidungstermin per Videokonferenz statt.  Das Ehepaar hatte das Scheidungsverfahren in Erfurt eröffnet, zog jedoch im Laufe des Verfahrens in unterschiedliche Städte fort. Die Frau zog nach Leipzig, der Mann nach Berlin. Von ihren neuen Standorten aus schalteten sich beide online zum Amtsgericht nach Erfurt und wurden nach nur 10 Minuten Videokonferenz geschieden. Geplant war, dass dies in Zukunft ein Einzelfall bleiben und nur in Ausnahmefällen erlaubt werden würde, sofern das Gericht auch über die notwendige technische Ausstattung verfüge.

Treue Leser wissen indes: 2020, während der Pandemie, fand in der niedersächsischen Stadt Burgdorf das erste Scheidungsverfahren komplett online statt. Bei der Frage, ob Zuschauer denn auch bei Online-Verfahren zugelassen werden sollten, wie bei einem richtigen Streaming, unterscheidet Christian von Coelln übrigens. In Scheidungsverfahren gehe dies zu weit, da diese im Normalfall auch ohne Zuschauer stattfinden. Eine solche Umsetzung würde, wenn dann, nur in öffentlichen Verhandlungen Sinn ergeben.  

Al­les in al­lem

Insgesamt scheiden sich am Filmen von Gerichtsprozessen die Geister, mit all seinen Vor- und Nachteilen. Bis jetzt haben die Ängste bei der Entscheidung der Gesetzgeber überwogen. Bisher hat es nur für eine Übertragung der Urteilsverkündungen gereicht. Doch wer weiß, ob der nächste Schritt nach dem Durchbruch der schon gänzlich online abgewickelten Verfahren in Deutschland nicht sogar das Streamen öffentlicher Verfahren sein könnte…

Liste der Länder, in denen eine Übertragung aus dem Gerichtssaal erlaubt ist

  • USA, Russland, Spanien, Belgien, Südafrika, Australien, England, Norwegen, Frankreich, China, …

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