Trennung und Finanzen

Neue Möbel nach Trennung steuerlich nicht absetzbar

Dienstag, 25. Oktober 2022, geschrieben von .

Neue Möbel nach Trennung steuerlich nicht absetzbar

Nach der Trennung ist meist Tapetenwechsel im Leben gefragt – sogar wortwörtlich, wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Hausrat und Möbel sind zwar aufzuteilen, jedoch werden Sie wahrscheinlich zumindest einige Möbel neu beschaffen müssen. Dieser Kostenfaktor kann belastend sein, zumal ggf. noch die Scheidung finanziert werden muss. Daher stellt sich die Frage, ob die Kosten für neue Möbel steuerlich abgesetzt werden können.

Sind neue Möbel nach der Trennung steuerlich absetzbar?

Es ist althergebrachte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, dass Ausgaben für die Wiederbeschaffung von Möbeln nach der Trennung und Scheidung der Ehepartner keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen und in der Einkommensteuererklärung deshalb steuerlich nicht absetzbar sind (BFH, Urteil vom 16. Mai 1975, Az. VI R 163/73). Der Bundesfinanzhof hat in einer neueren Entscheidung diese Rechtsprechung bestätigt (VI B 18/16):

  • Neue Möbel nach der Trennung und Scheidung sind auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn ein Ehepartner die Möbel aufgrund einer richterlichen Teilungsanordnung an den anderen Partner übergeben muss.
  • Eine Teilungsanordnung hat ihren Grund darin, dass sich die Ehepartner nicht über die Aufteilung ihrer Haushaltsgegenstände verständigen können und deshalb das Familiengericht eine Entscheidung treffen muss.
  • Dabei entscheidet das Familiengericht nach eigenem Ermessen, wer was bekommt.

Wenn Sie sich also nach der Trennung oder Scheidung neue Möbel anschaffen müssen, handelt es sich um Folgekosten, die zwangsläufig aufgrund Ihrer Trennung und Scheidung anfallen. Die Argumentation, dass Ihnen dadurch zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf entstehen, durch die Sie in außergewöhnlichem Maße wirtschaftlich belastet werden, wird nicht anerkannt. Der Umstand, dass Sie eine Waschmaschine brauchen, um die Kleidung Ihrer Kinder zu waschen oder Geschirr, um das Mittagessen zuzubereiten, ist also kein Argument. Ihre Scheidung ist und bleibt insoweit Ihr persönliches Lebensrisiko.

Hinzu käme, dass es schwierig wäre zu beurteilen, welche Wiederbeschaffungskosten angemessen wären, ob Sie sich gebrauchte oder neue Möbel kaufen dürften und wo die Grenze zum Luxus anzusetzen wäre.

Expertentipp: Gebrauchte Möbel kaufen
Müssen Sie sich neu einrichten, empfiehlt sich nicht unbedingt, bei Ihrer eventuell angespannten Liquiditätslage gleich teure Möbel anzuschaffen. Besser ist, gebrauchte Möbel zu erwerben oder sich, soweit es möglich ist, Möbelstücke (z.B. Regale, Tisch) selbst zu bauen. Keine gute Empfehlung dürfte auch sein, die Anschaffung neuer Möbelstücke gleich über einen Bankkredit bezahlen zu wollen. Vielleicht sparen Sie sich über das Jahr hinweg einen gewissen Betrag an und kaufen dann erst, was Sie brauchen. Mit den dabei ersparten Zinsen für den Kredit können Sie mehr einkaufen, als wenn Sie Ihr Geld für die Zinsen verwenden. Auch die Zinsen könnten Sie nicht als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Sind Sie darauf angewiesen, in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, dürfen Sie den Kostenaufwand als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Insoweit kann sich die Anschaffung von Möbeln nach der Trennung durchaus auswirken. Dies ist aber keine direkte Folge Ihrer Scheidung, eher eine Begleiterscheinung. Idealerweise nutzen Sie den dafür vorgesehenen Freibetrag von 1.250 EUR. Höhere Kosten müssen nachgewiesen werden. Beachten Sie jedoch, dass die Nutzung eines Wohnraums als Arbeitszimmer nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. Informieren Sie sich also, bevor Sie einen Raum als Arbeitszimmer herrichten.

Alles in allem

Eine neue Wohnung mit neuen Möbeln ist Teil des Neubeginns nach der Trennung. Zwar können die Kosten nicht steuerlich abgesetzt werden, jedoch gibt es alternative Spar- und Finanzhilfen, auf die Sie zurückgreifen können.

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