Trennungsgründe

Partner will kein Deutsch lernen

Donnerstag, 2. Februar 2023, geschrieben von .

Partner will kein Deutsch lernen

Die Fähigkeit, miteinander zu sprechen, ist das, was Menschen auszeichnet. Die Sprache ist die Grundlage menschlicher Beziehungen. Sie lässt sich durch Gesten nur bedingt ersetzen. Wenn Sie eine Lebensgemeinschaft mit einem nicht deutschsprachigen Partner eingehen und Deutschland als Ihren Lebensmittelpunkt auserkoren haben, sollten Sie erwarten dürfen, dass der Partner bereit ist, Deutsch zu lernen. Möchte der Partner kein Deutsch lernen und sich auch nicht von guten Gründen dafür überzeugen lassen, stellt sich die Frage, ob Sie die Beziehung in der Form genauso weiter werden führen wollen.

Deutsch ler­nen ist doch ganz ein­fach, oder?

Nun ja, das wohl nicht. Deutsch ist vielmehr eine relativ schwierige Sprache. Umso stolzer wird man jedoch sein, wenn man auch nur das Sprachlevel B1 oder mehr erreicht hat. Dabei muss es nicht darum gehen, perfekt Deutsch zu sprechen. Es sollte genügen, sich ausreichend und vernünftig verständigen zu können, um im Notfall zum Beispiel helfen oder Hilfe holen zu können.

Zu diesem Zweck bieten beispielsweise Volkshochschulen oder Wohlfahrtsverbände Sprachunterricht für ausländische Staatsangehörige an. Auch wenn Grammatik und Rechtschreibung auf den ersten Blick schwierig erscheinen, sollte sich niemand entmutigen lassen. Aller Anfang ist naturgemäß schwer. Wer sich bemüht und den richtigen Lehrmeister hat, wird schnell Erfolge zeigen. Wer dann das, was er/sie im Unterricht erlangt hat, im praktischen Leben anwendet, wird schnell Zugang zur deutschen Sprache finden.

Praxisbeispiel: Zu Hause viel Deutsch üben
Es empfiehlt sich, dass Sie mit Ihrem fremdsprachigen Partner möglichst viel Deutsch sprechen. Es nutzt nichts, wenn Sie versuchen, sich nur in seiner/ihrer Sprache zu verständigen oder vielleicht Englisch sprechen. In Kombination mit einem ordentlichen Sprachunterricht ist dieser Weg der beste sich in der deutschen Sprache zurechtzufinden. Verstehen Sie es als Ihre persönliche Herausforderung, den Partner auf diesem Weg zu begleiten.

Soll­ten Sie ge­nau­so die Spra­che des Part­ners ler­nen?

Umgekehrt könnte Ihr Partner natürlich darauf bestehen, dass Sie seine oder ihre Sprache lernen und Sie sich nicht in Deutsch, sondern in der Sprache des Partners verständigen. Das können Sie auch gerne so handhaben.

Nur im Hinblick auf die Verständigung auf Behördengängen, wo Sie nicht jedes Mal mitgehen können, oder jener im Supermarkt werden Sie sich eingestehen müssen, dass es wenig konstruktiv ist, in Deutschland zu leben und seinen Alltag ohne jegliche Fähigkeiten des Germanischen zu gestalten.

Auch bereitet es einem erhebliche Schwierigkeiten, in angemessener Weise die hiesige Kultur und gesellschaftliche Vorgänge zu verstehen. Ihr Partner wird hier immer fremd bleiben.

War­um ist es so wich­tig, Deutsch zu ler­nen?

Wer in Deutschland lebt, sollte sich hier nicht nur wohlfühlen, sondern auch am alltäglichen Leben teilhaben. Wer kein Deutsch spricht, bleibt immer darauf angewiesen, dass andere für ihn sprechen oder übersetzen. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die Ihren Partner motivieren sollten, Deutsch zu lernen. Welche praktische Bedeutung dies hat, mögen folgende Beispiele verdeutlichen.

Absetzen eines Notrufs

Stellen Sie sich vor, Sie oder eine andere Person befinden sich in einer Notsituation und Ihr fremdsprachiger Partner muss den Notruf betätigen. Wenn er/sie kein Deutsch spricht, wird er Schwierigkeiten haben, die Situation zu beschreiben und dem Helfer am Telefon mitzuteilen, um was es geht. Die Mitarbeiter in den Notrufzentralen sind mindestens bilingual unterwegs, allerdings können komplizierte Vokabeln in Englisch manchmal fehlen und wertvolle Sekunden dadurch verstreichen.

Führerscheinerwerb

Möchte der Partner in Deutschland den Führerschein erwerben, sollte er oder sie in der Lage sein, sich mit dem Fahrlehrer in Deutsch zu verständigen. Zwar bieten Fahrschulen in größeren Städten auch Fahrunterricht in mehreren Sprachen an, sogar kann die theoretische Führerscheinprüfung so bewältigt werden. Die praktische Fahrprüfung ist jedoch auf Deutsch abzuhalten, spätestens da türmen sich linguale Hürden auf.

Familienrechtliche Angelegenheiten

Sind Sie mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet, kann es eine gute Empfehlung darstellen, dass Sie in notarieller Form einen Ehevertrag abschließen. Darin geht es beispielsweise darum, nach welchem nationalen Recht Sie für den Fall des Falles geschieden werden oder wie Sie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind regeln.

Konsultieren Sie vorher zur Information und zur individuellen Beratung einen Rechtsanwalt, finden Sie nur in den großen Städten fremdsprachlich arbeitende Anwälte. Bei Notaren sieht es ähnlich aus. Ihr fremdsprachiger Partner ist also gut beraten, wenn er/sie versteht, was er letztlich unterschreibt. Natürlich könnten Sie den Vertragstext auch in die Sprache des Partners übersetzen lassen. Übersetzungen von juristischen Texten verursachen allerdings erhebliche Kosten.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Möchte Ihr fremdsprachiger Partner die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ist Voraussetzung, dass er/sie zumindest Grundkenntnisse in der deutschen Sprache erworben hat. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) fordert, dass der ausländische Staatsangehörige über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, wenn er/sie eingebürgert werden will. Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG). Auch um diese Kenntnisse zu erwerben, ist die Kenntnis der deutschen Sprache hilfreich.

Al­les in al­lem

Nichts spricht gegen das Führen einer zweisprachigen Beziehung, wenn sich beide Partner vornehmen, die jeweils andere Sprache ebenfalls zu erlernen. Die Verkehrs- oder Amtssprache des Landes, in dem man vorrangig lebt, sollte allerdings in den Mittelpunkt der Lernbemühungen rücken. Sie sind also gut beraten, Ihren Partner zum Spracherwerb zu motivieren. Umgekehrt sollte es gute Gründe geben, die auch Ihren Partner motivieren, sich für den Erwerb der deutschen Sprache zu engagieren.

caff02e059c648c19a1de23179a8456f

iurFRIEND® ist Ihr Rechtsfreund
für viele Rechtsangelegenheiten.
Wir bieten allen Menschen mit Rechtsproblemen einen kostenlosen Einstieg in die Welt des Rechts:
Ratgeber - Checklisten & Formulare - Gratis-InfoPakete - Orientierungsgespräche

Frage online stellen

oder

Direkt kostenlos anrufen

0800 34 86 72 3