Trennung und Finanzen

Scheidung und Schulden – so entkommen Sie der Schuldenfalle

Donnerstag, 31. Januar 2019, geschrieben von .

Scheidung und Schulden – so entkommen Sie der Schuldenfalle

Warum geraten viele Paare die sich scheiden lassen wollen in eine finanzielle Notlage?

In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Mit dem Ende der Ehe gehen oftmals finanzielle Schwierigkeiten einher. Eine Scheidung ist eine der häufigsten Gründe für eine finanzielle Notlage, sei es, weil während der Ehe gemeinschaftlich Eigentum angeschafft oder ein Kredit abgeschlossen wurde. Auch zuzahlender Unterhalt ist ein Posten, der nach der Trennung auf einen der Ehepartner zukommt. Hier erfahren Sie alles, was Sie im Falle einer Trennung zur finanziellen Seite wissen sollten und wie Sie der Schuldenfalle entkommen.

Eine Scheidung zählt zu den einschneidendsten Ereignissen im Leben. Nicht nur die Trennung an sich ist belastend, die finanzielle Seite will ebenfalls ausgehandelt werden. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, die zusätzlich belasten. Viele wissen zudem nicht, wie im Falle einer Scheidung mit Krediten, Konten und gemeinsamen Eigentum idealerweise umgegangen wird. Eine Rechtsberatung im Falle der Scheidung ist daher unumgänglich, um gemeinsame Schulden aufzulösen, die Finanzen aufzuteilen und eventuell zu zahlenden Unterhalt zu berechnen. Grundsätzlich haften Sie während einer Ehe nicht zwangsläufig gemeinsam für sämtliche finanzielle Belange – es sei denn, diese Verpflichtungen wurden zusammen eingegangen.

Schulden durch gemeinsame Kredite

So werden zum Beispiel Kredite im Verlauf einer Ehe häufig gemeinsam abgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt jedoch in vielen Fällen nur von einem Ehepartner, etwa weil einer der Partner aufgrund von Teilzeitarbeit weniger verdient. Mit der Scheidung kann sich dies jedoch schnell ändern. Rechtlich besteht kein Anspruch darauf, dass ein Partner weiterhin den vollen Schuldenausgleich übernimmt. Zahlte nur einer die Raten ab, kann dieser die Rückzahlung vom anderen verlangen – und das führt bei diesem häufig zu einer Überschuldung. Vor allem, wenn der plötzlich zur Zahlung verpflichtete Partner nur über ein geringes Einkommen verfügt.

Bei der Aufteilung der Verbindlichkeiten kommt es vor allem darauf an, welcher Güterstand besteht, und zu welchem Zeitpunkt die Kredite abgeschlossen wurden. Wurde eine Zugewinngemeinschaft vereinbart – und das ist bei einem Großteil der Ehen der Fall, sofern nichts anderes vereinbart wurde –, haften beide Partner für die Rückzahlung des Darlehens nur dann, wenn dieses während der Ehezeit gemeinsam abgeschlossen wurde. In einer Zugewinngemeinschaft herrscht grundsätzlich Gütertrennung für alle Vermögenswerte, die vor der Ehe angeschafft wurden. Nur Verbindlichkeiten, die während der Ehezeit gemeinsam abgeschlossen wurden und Güter, die gemeinsam gekauft wurde, gehören auch nach der Scheidung beiden Partnern.

Die Sache mit der Bürgschaft

Auch wenn einer der ehemaligen Ehepartner einen Kredit zwar alleine aufgenommen hat, der andere jedoch dafür bürgte, können die Schulden des Partners ein Problem werden. Banken verlangen in vielen Fällen eine solche Bürgschaft, um Kreditausfällen vorzubeugen. Im schlimmsten Fall zahlen Sie nach der Ehe ein ordentliches Vermögen zurück. Ausnahmen sind möglich, wenn die Zahlungen den Bürgen in die Armut stürzen würden.

Die Verteilung gemeinsamen EigentumS

Eigentum und seine Aufteilung nach der Trennung ist ein weiterer häufiger Grund für finanzielle Streitigkeiten. Haben Sie während Ihrer Ehe zusammen ein Haus gekauft und stehen beide im Grundbuch, haften Sie beide für die dadurch entstandenen Schulden. Das Darlehen will weiterhin bedient werden – auch von demjenigen, der weniger verdient. Nur wenn einer der Partner die Immobilie alleine angeschafft hat, haftet er alleine bei der Bank. Unter Umständen müssen jedoch bei einer gekauften Immobilie nicht zwangsläufig beide haften. Das gilt etwa dann, wenn nur einer der Partner einen Vorteil davon genießt, also zum Beispiel alleine in dem Haus wohnt.

Was passiert mit den Schulden?

Gemeinsame Schulden werden im Zuge der Zugewinngemeinschaft normalerweise zu gleichen Teilen aufgeteilt. Zahlt nur einer der Eheleute nach der Scheidung die Schulden, etwa fürs Haus, zurück, so kann er den halben Betrag in Form einer Ausgleichszahlung von seinem Ex verlangen.

Führen die Ehepartner nicht bereits getrennte Haushalte, wird angenommen, dass beide Eheleute bereits einen Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann. Eine Ausgleichszahlung für Schulden bei einer Trennung und Scheidung ist dann in der Regel nicht möglich.

Schuldenfalle Unterhalt

Der Ehepartner, bei dem gemeinsame Kinder wohnen bleiben, hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Partners und weiteren Verbindlichkeiten. Zur Berechnung werden unter anderem bestehende Schulden herangezogen. Gegebenenfalls kann einer der Partner Ehegattenunterhalt fordern. Das ist dann der Fall, wenn er sich nach der Trennung nicht allein finanzieren kann, etwa weil er kleine Kinder betreut.

Auswege aus den Schulden

Lassen sich die während der Ehe gemachten Schulden nach einer Scheidung nicht stemmen, gibt es grundsätzlich zwei Auswege: ein außergerichtlicher Vergleich und eine Privatinsolvenz. Ein Vergleich wird häufig dann vorgenommen, wenn der Ehepartner zwar über ein ausreichendes Einkommen verfügt, dieses jedoch aufgrund von Unterhaltszahlungen nicht pfändbar ist. Ist dieser dazu bereit, einen Teil seiner Verpflichtungen als Einmalzahlung oder in Raten zurückzuzahlen und die Gläubiger lassen sich auf den Deal ein, spricht man von einem außergerichtlichen Vergleich.

Reicht das Einkommen nicht aus, um Schulden, laufende Kosten und Unterhalt zu begleichen, ist die Privatinsolvenz ein möglicher Ausweg. In diesem Fall wird der Ehepartner nach einer bestimmten Frist – in der Regel fünf bis sechs Jahre, abhängig von der Tilgungsrate der Schulden – von seinen Schulden vollständig befreit. Pfändbares Vermögen wird verwertet, unpfändbares bleibt Eigentum des Ehepartners.

Ein vorübergehender Liquiditätsengpass lässt sich unter Umständen mit einem Kredit ausgleichen – sofern das Einkommen es erlaubt, diesen zurückzuzahlen. Auch eine Umschuldung kann ein Ausweg sein, wenn hohe Zinsen die Rückzahlung erschweren. Dafür sollten Sie günstige Kredite vergleichen und bestehende mit einem vorteilhafteren ausgleichen.

f54d65bf0586482f8a27e8b806288907

iurFRIEND® ist Ihr Rechtsfreund
für viele Rechtsangelegenheiten.
Wir bieten allen Menschen mit Rechtsproblemen einen kostenlosen Einstieg in die Welt des Rechts:
Ratgeber - Checklisten & Formulare - Gratis-InfoPakete - Orientierungsgespräche

Frage online stellen

oder

Direkt kostenlos anrufen

0800 34 86 72 3