Trennungsgründe

Streit um Heizung und Zimmertemperatur

Mittwoch, 5. Januar 2022, geschrieben von .

Streit um Heizung und Zimmertemperatur

Der Preis ist heiß. Der Werbespruch hat mit dem Anstieg der Energiepreise eine besondere Bedeutung bekommen. Wer die Tränen beim Anblick der Gas-, Heizöl- und Strompreise vermeiden möchte, ist versucht, die Heizung auf ein Minimum herunterzudrehen und sitzt vielleicht lieber im Kalten als finanziell auf dem Trockenen. Sprechen wir also darüber, was Mindesttemperatur, Behaglichkeitstemperatur, Heizperiode und Nachtabsenkung bedeuten.

Was tun beim Streit um die Zimmertemperatur in der Wohnung?

Eine Mindesttemperatur ist Voraussetzung, dass Sie sich in Ihrer Wohnung wohlfühlen. Vielleicht lieben Sie es lieber warm, während der Partner oder die Partnerin eine niedrigere Temperatur bevorzugt. Oder Ihr Partner friert immer, während Sie die Wärme der Heizung als erdrückend empfinden. Dann werden Sie sich auf irgendeinen Kompromiss verständigen müssen:

  • Eine Option könnte darin bestehen, dass Sie einen warmen Pullover anziehen, heiß duschen oder sich regelmäßig bewegen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie angemessen heizen, zum Ausgleich aber auch regelmäßig lüften und kühlere und frische Luft in die Wohnung lassen.
  • Ist es Ihnen in der Wohnung zu frisch, ist es sicher keine gute Idee, ohne Hausschuhe oder gar barfuß oder nur im T-Shirt herumzulaufen. Dass Sie dann frieren, liegt auf der Hand.
  • Umgekehrt werden Sie die Temperatur als zu warm empfinden, wenn Sie in der Wohnung nur im dicken Bademantel sitzen oder zwei Pullover übereinander ziehen.

Sie sollten auch Verständnis dafür haben, dass der Partner oder die Partnerin eine andere Temperatur bevorzugt als Sie selbst. Dafür kann es durchaus Gründe geben. Vielleicht arbeitet der Partner oder die Partnerin tagsüber in geschlossenen Räumen, die überheizt sind oder von einer unzureichend funktionierenden Lüftungsanlage malträtiert werden. Dann ist das Bedürfnis nach einer niedrigeren Temperatur und viel frischer Luft sicherlich besonders ausgeprägt. Umgekehrt kann es genauso der Fall sein. Verbringt der Partner viel Zeit im Freien, kann das Bedürfnis nach einer Behaglichkeitstemperatur in der Wohnung Grund sein, die Mindesttemperatur hoch zu fahren.

Streiten Sie über Ihre Zimmertemperatur, haben Sie genau genommen ein Luxusproblem, aus dem sich nicht unbedingt eine Beziehungs- bzw. Ehekrise entwickeln muss. Bedenken Sie, wie schwierig es für die Menschen historisch war, den Winter zu überstehen. Überzeugt Sie dies ebenfalls nicht, ergibt sich womöglich ein Rahmen für die Zimmertemperatur aus den rechtlichen Vorgaben.

Wie warm muss es in der Wohnung sein?

Sind Sie Eigentümer, entscheiden Sie selbst, welche Zimmertemperatur in Ihrer Wohnung herrscht. Sie müssen allenfalls auf Ihren Partner oder Ihre Partnerin, Ihre Kinder und Ihre Tiere die gebotene Rücksicht nehmen. Sind Sie Mieter, haben Sie zumindest Anspruch auf eine Mindesttemperatur.

Das Mietrecht bietet Mietern Orientierungshilfen, an denen Sie sich als Eigentümer orientieren können. Im Mietrecht geht es darum, dass der Mieter innerhalb der Heizperiode zumindest gewisse Mindesttemperaturen einfordern darf. Vielleicht helfen diese Ansätze, dass Sie in Ihrer eigenen Wohnung mit Ihrer Familie einen Kompromiss finden.

Problematisch erweist sich insoweit auch die Dämmung einer Wohnung oder eines Hauses. Mit der Dämmung wird oft der Luftaustausch innerhalb der Räume unterbunden. Nicht immer gibt es zum Ausgleich eine Lüftungsanlage. Dann ist es der Wohnung zwar warm, oft aber so warm, dass die Wärme als unangenehm empfunden wird. Um die Sinne zu beleben und um Schimmelbildung zu vermeiden, ist der regelmäßige Luftaustausch unumgänglich.

Was tun, um Energie und Kosten zu sparen?

Möchten Sie Heizenergie sparen und der Explosion der Energiepreise etwas entgegensetzen, brauchen Sie nicht unbedingt im Kalten zu leben. Ziehen Sie folgende Optionen in Betracht:

  • Wechseln Sie den Energielieferanten. Vergleichen Sie die Angebote. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Vergleichsportale. Dort werden oft nur Anbieter präsentiert, die Vermittlungsprovisionen zahlen.
  • Drehen Sie den Heizkörper ab, wenn Sie zum Luftaustausch die Fenster öffnen und lüften.
  • Im Schlafzimmer brauchen Sie nachts kaum eine Heizung.
  • Erneuern Sie die Heizungsthermostate. Alte Thermostate sind oft zu wenig empfindlich.
  • Entlüften Sie Ihre Heizkörper. Sie heizen effektiver.
  • Kontrollieren Sie den Wasserstand in der Heizungsanlage. Heizen Sie nicht mit heißer Luft.
  • Sind Sie tagsüber außer Haus, fahren Sie die Zimmertemperatur herunter. Idealerweise haben Sie dafür eine Zeit Schaltvorrichtung, die Sie bestenfalls auch noch über Ihr Smartphone steuern können.
  • Dämmen Sie die Kellerdecke und die Decke zum Dachgeschoss. Die Dämmung verhindert, dass Kälte von unten hochsteigt und Wärme nach oben entschwindet. Sind Sie Eigentümer, bauen Sie wenigstens doppelverglaste Fenster ein. Auch eine wärmedämmende Haustür bietet sich an. Für Dämmung, neue Haustür und neue Fenster gibt es Kfw-Fördermittel.

Was bedeutet Heizperiode im Mietrecht?

In vielen Mietverträgen wird die Heizperiode festgelegt. In diesem Zeitraum ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung des Mieters zu heizen. Üblicherweise liegt die Heizperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April oder auch vom 15. September bis 15. Mai. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Während der Heizperiode muss der Vermieter die Heizungsanlage so betreiben, dass in der Wohnung des Mieters eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Ausreichend sind Temperaturen zwischen 20 - 22 °C. Die Rechtsprechung betrachtet eine solche Behaglichkeitstemperatur als angemessen und notwendig, aber auch als ausreichend (LG Berlin NZM 1999, 1039).

Aber auch außerhalb dieser Heizperioden muss geheizt werden, wenn die Außentemperatur länger als drei Tage unter 12°C absinkt, ebenso, wenn die Zimmertemperatur unter 18 °C fällt. Sinkt die Zimmertemperatur am Tag unter 16 °C, muss der Vermieter die Heizung sofort in Betrieb nehmen (LG Kassel WuM 1964, 71). Jeder einzelne Mieter hat darauf Anspruch, auch wenn die Mehrheit der Mieter im Haus andere Wünsche äußert.

Welche Mindesttemperaturen sind angemessen?

Es gibt keine bestimmte Mindesttemperatur. Vielmehr wird nach Räumlichkeiten unterschieden. So empfiehlt beispielsweise die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz Berlin eine Temperatur im:

  • Wohnzimmer von 21°C,
  • Ess- und Kinderzimmer von 20°C,
  • Küche und Schlafzimmer von 18°C,
  • Bad von 23°C
  • und in der Diele von 15°C.

Diese Temperaturen darf der Mieter in der Zeit von 6:00 Uhr früh bis 23:00 Uhr abends erwarten. Wird die Heizung durch die Nachtabsenkung heruntergefahren, reichen nachts auch 18°C aus (LG Berlin NZM 1999, 1039). Allgemein sollten Sie mit der Rechtsprechung davon ausgehen, dass tagsüber eine Mindesttemperatur von mindestens 20°C bis 22 Celsius als ausreichend anzusehen ist. Soweit in einem Mietvertrag eine Mindesttemperatur von 18 °C nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr vorgesehen ist, ist die Klausel unwirksam (LG Berlin GE 1991, 573).

Werden diese Mindesttemperaturen unterschritten, beeinträchtigt die Temperatur die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung und löst Minderungsansprüche des Mieters aus. Die Mietminderung muss jedoch im Einzelfall festgestellt werden. Die Quoten reichen dabei von 10 % der Miete bei unzureichender Heizleistung in einzelnen Räumlichkeiten bis zu 100 % bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode. Aber auch dann, wenn die Wohnung überheizt ist, liegt ein Mangel vor, da es dem Mieter nicht zuzumuten ist, in einer überheizten Wohnung leben zu müssen (LG Hannover WuM, 1981, 88).

Es besteht für den Mieter keine Heizpflicht

Sind Sie Mieter, besteht keine Heizpflicht. Sie können auf die Beheizung Ihrer Räume verzichten, solange Sie dafür sorgen, dass keine Schäden entstehen, indem Leitungen im Winter zufrieren oder sich Schimmel in Bad und Küche bildet. Auch als Eigentümer werden Sie darauf bedacht sein, Ihre Räumlichkeiten zumindest so zu heizen, dass Sie Schäden vermeiden.

Alles in allem

Es nicht wirklich zielführend, sich nur wegen der Temperaturen in der Wohnung zu streiten. Hilfreich ist jedenfalls, wenn Sie gegenseitig Verständnis dafür haben, dass ein Partner auf seine individuelle Behaglichkeitstemperatur abstellt. Nicht zuletzt sollte auch die praktische Überlegung eine Rolle spielen, dass Sie Ihre Wohnung in der kälteren Jahreszeit zur Vermeidung von Schimmelbildung heizen sollten.

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