Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und nun zahlt dieser Ihnen den Trennungsunterhalt nicht? Oder der andere Elternteil kommt seit der Trennung seiner Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem gemeinsamen Kind nicht nach?
Die iurFRIEND® AG präsentiert in ihrer neuesten Pressemitteilung einen neuen Ratgeber zum Thema "§ 170 StGB - Unterhaltsverpflichtung", der auf Unterhalt.com, dem Schwesterportal von Trennung.de und Scheidung.de, veröffentlicht wurde.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich gegen einen Unterhaltsverpflichteten wehren können, wenn dieser einfach seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Insbesondere wenn es um Ihre unterhaltspflichtige Kinder geht, wird Ihnen dieser Ratgeber weiterhelfen.
Das wird Ihnen auch weiterhelfen, wenn der Unterhalt für Ihr Kind nicht gezahlt wird: