Trennung und Neubeginn

Arbeitslosigkeit nach der Trennung

Montag, 3. Februar 2020, geschrieben von .

Arbeitslosigkeit nach der Trennung

Sie haben sich gerade erst getrennt, haben noch mit Trennungsschmerz zu kämpfen und eine Menge zu regeln. Da folgt schon der nächste Schlag: Sie werden arbeitslos. Sowohl eine Trennung als auch plötzliche Arbeitslosigkeit ist schwierig zu verarbeiten. Wenn Sie beides gleichzeitig durchleben, fühlen Sie sich vermutlich völlig überfordert.

Trennung und Arbeitslosigkeit verarbeiten

Wenn das Leben gleich zwei Mal hintereinander zuschlägt, brauchen Sie Zeit um alles zu verarbeiten. Um die Trennung zu bewältigen und den Verlust des Arbeitsplatzes zu verkraften, werden Sie verschiedene Emotionen durchleben. Von Trauer und Frust bis hin zur Wut – alle Gefühle sind ganz natürlich und sollten nicht unterdrückt werden. Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihre Situation nicht verdrängen und sich tatsächlich damit auseinander setzen. Verbringen Sie Zeit mit Familie und Freunden und lassen sich unterstützen. Nehmen Sie sich Zeit für Aktivitäten, die Ihnen Freude bereiten und kommen Sie auf andere Gedanken.

Wenn Sie merken, dass Sie noch mehr Hilfe benötigen, können Sie eine Therapie machen. Viele Menschen erleiden in schwierigen Zeiten eine Depression und benötigen professionelle Hilfe. Eine Depression lässt sich nicht einfach durch positive Gedanken heilen und hat auch nichts damit zu tun, dass Sie sich nur mal „zusammenreißen“ müssen. Ihre mentale Gesundheit ist genauso wichtig wie Ihre körperliche Gesundheit, der Schmerz von Trennung und Arbeitslosigkeit genauso real wie der Schmerz von körperlichen Verletzungen.

Trennung wegen Arbeitslosigkeit?

Eine Arbeitslosigkeit während der Beziehung kann durchaus belastend sein. Gerade wenn einer von Ihnen deutlich mehr verdient oder vollständig für den Unterhalt der Familie zuständig ist, sind finanzielle Einbußen deutlich zu spüren. Dabei wird vor allem eine Arbeitslosigkeit belastend sein, die lange Zeit andauert. Die Arbeitslosigkeit an sich sollte kein sofortiger Trennungsgrund sein, jeder kann seine Stelle aus dem einen oder anderen Grund mal verlieren. Betrachten Sie Ihre Beziehung im Ganzen, bevor Sie sich trennen.

Das Wichtigste regeln

Bei all dem Kummer sollten Sie dennoch nicht vergessen, das Wichtigste nach einer Trennung zu regeln. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie daran denken, sich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden, um keine Sperrfristen für Ihr Arbeitslosengeld I zu riskieren. Machen Sie sich mit den eServices der Agentur für Arbeit vertraut, vieles lässt sich mittlerweile bequem von zu Hause aus regeln. So können Sie sich online arbeitssuchend melden, wichtige Mitteilungen machen und sogar den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Die Meldung der Arbeitslosigkeit müssen Sie weiterhin persönlich erledigen – das sollten Sie spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit machen.

Nach der Trennung müssen Sie sich um die gemeinsame Wohnung und Ihren Hausrat kümmern. Wer soll ausziehen? Wer bekommt welche Sachen? Arbeiten Sie auf eine Trennungsfolgenvereinbarung hin, um unnötigen Streit zu vermeiden. Sie werden also noch einiges mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin besprechen müssen. Versuchen Sie alles möglichst einvernehmlich zu regeln. Denken Sie auch an den Trennungsunterhalt. Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie in der Trennungszeit bis zur Scheidung Anspruch auf Unterhalt. Denn wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie in der Regel bedürftig. Maßstab für den Unterhalt sind die ehelichen Lebensverhältnisse.

Anspruch auf Trennungsunterhalt

Die Höhe des Unterhalts kann zwar geringer ausfallen, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie unterhaltsberechtigt sind. Wenn Sie keine Schuld an Ihrer Arbeitslosigkeit haben, also wenn Ihnen etwa betriebsbedingt gekündigt wurde, richtet sich die Höhe des Unterhalts nach Ihrem Arbeitslosengeld. Wenn Sie selber gekündigt haben, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Gehalt für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wird.

Wenn Sie Trennungsunterhalt beantragen wollen, sollten Sie sich so schnell wie möglich darum kümmern. Denn Sie haben keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit, wenn Sie den Antrag nachträglich stellen.

Wenn hingegen Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen Sie hat, müssen Sie diesen auch zahlen wenn Sie arbeitslos sind. Dann wird Ihr Arbeitslosengeld als Einkommen gesehen und für die Berechnung herangezogen. Wenn zu erwarten ist, dass Sie kurzfristig einen neuen gleichwertigen Job finden können, kann es auch passieren, dass die Höhe des Unterhalts zunächst weiter nach Ihrem alten Gehalt berechnet wird. Damit müssen Sie auch dann rechnen, wenn Sie selber gekündigt haben, um womöglich weniger Unterhalt zu zahlen.

Halten Sie den Trennungszeitpunkt fest. Dieser ist für das Trennungsjahr ausschlaggebend und wird für die spätere Scheidung relevant sein. Machen Sie sich Gedanken wie Sie Ihre Scheidung abwickeln möchten. Auch das ist online möglich – informieren Sie sich gerne bei uns.

Neue Arbeit finden

Wenn Ihr Leben ohnehin schon auf dem Kopf steht, können Sie die Chance nutzen, und einen Neustart daraus machen. Wenn Sie sich schon immer beruflich umorientieren wollten, ist das Ihre Gelegenheit! Weder die Beziehung, noch der alte Job können Ihnen im Weg stehen. Es kann befreiend sein, wenn Sie „nichts zu verlieren“ haben.

Bereiten Sie sich also gut auf Ihre neue Jobsuche vor. Wenn Sie lange Zeit im gleichen Arbeitsverhältnis waren, müssen Sie vermutlich neue Bewerbungsunterlagen erarbeiten. Entwerfen Sie einen neuen Lebenslauf oder ergänzen Sie Ihren alten Lebenslauf. Berücksichtigen Sie dabei auch in welcher Branche Sie sich bewerben, gerade in kreativen Bereichen reicht ein tabellarischer Lebenslauf womöglich nicht mehr aus.

Seien Sie mutig und bewerben sich auf alle Stellen, die Sie ansprechen. Im schlimmsten Fall erhalten Sie eine Absage. Im besten Fall finden Sie eine interessante Stelle mit neuen Herausforderungen.

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