Trennung und (Neue) Medien

Trennungsbrief verfassen

Mittwoch, 18. November 2020, geschrieben von .

Trennungsbrief verfassen

Trennen Sie sich von Ihrem Partner, ist der Tag der Trennung in vieler Hinsicht ein Stichtag. Vornehmlich markiert er den Beginn des obligatorischen Trennungsjahres. Da es auf den Ablauf des Trennungsjahres ankommt, empfiehlt es sich, dass Sie die Trennung irgendwie dokumentieren. Eine Handhabe haben Sie, indem Sie einen Trennungsbrief verfassen.

War­um ist der Zeit­punkt der Tren­nung so wich­tig?

Sie können erst dann Ihre Scheidung beantragen, wenn Sie wenigstens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Der Richter wird Sie im mündlichen Scheidungstermin ausdrücklich fragen, ob Sie bereits ein Jahr getrennt leben und wann die Trennung erfolgt ist. Stimmen Sie mit Ihrem Ehepartner im Tag der Trennung überein, wird sich der Richter aller Wahrscheinlichkeit nach mit Ihrer Angabe zufriedengeben und nicht weiter nachfragen.

Ein Problem kann sich aber dann ergeben, wenn der Ehepartner auf die Nachfrage des Richters bestreitet, dass der von Ihnen angegebene Tag der Trennung tatsächlich der Trennungstag gewesen sei. Kommt der Richter dann zu der Einschätzung, dass Sie das Trennungsjahr nicht vollzogen haben, riskieren Sie, dass der Richter Ihren Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückweist. Insoweit ist es wichtig, dass Sie den Tag der Trennung für den Fall des Falles nachweisen können. Ein Trennungsbrief kann Ihnen dabei helfen.

Wie wei­sen Sie den Tag der Tren­nung nach?

Sie können Ihre Trennung nicht irgendwo offiziell registrieren lassen. Das Familiengericht interessiert sich nicht dafür, dass Sie sich trennen wollen oder getrennt haben und die Scheidung anstreben. Es ist allein Ihre Aufgabe, Ihre Trennung zu dokumentieren.

Sie können den Tag Ihrer Trennung an sich durch alle Umstände nachweisen, die die Trennung irgendwie erkennen lassen. Der Nachweis kann darin bestehen, dass Sie aus der ehelichen Wohnung ausgezogen sind und dafür Zeugen benennen. Als Zeugen kommen Nachbarn, Verwandte und sogar die eigenen gemeinsamen Kinder in Betracht. Ob Sie allerdings die Kinder tatsächlich in Ihre Beweisführung einbeziehen wollen, sollten Sie sich im Hinblick auf die emotionalen Befindlichkeiten Ihrer Kinder genau überlegen. Nachteilig dabei ist zudem, dass der Richter im ungünstigsten Fall darauf bestehen könnte, die Zeugen mündlich anzuhören und sich nicht damit zufriedengibt, was Sie behaupten.

Ein Nachweis lässt sich auch dadurch führen, dass Sie die Meldebescheinigung für Ihre neue Wohnung vorlegen oder Ihren neuen Lebensgefährten als Zeugen dafür benennen, dass Sie in dessen Wohnung eingezogen sind. Möchten Sie aber sichergehen und alle Zweifel von vornherein vermeiden, sollten Sie einen Trennungsbrief verfassen.

Was be­inhal­tet ein Tren­nungs­brief?

Im Prinzip genügt es, wenn Sie ein Stück Papier verfassen, auf dem Sie niederschreiben, dass Sie beispielsweise am 27. Oktober 2020 aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung in der Uhlandstraße in München ausgezogen sind. Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner den Auszug aus der Wohnung auf diesem Stück Papier mit seiner Unterschrift bestätigen, sind Sie im Besitz des Nachweises für Ihre Trennung.

Sie können aber auch einen richtigen Trennungsbrief verfassen. In einem solchen Trennungsbrief erläutern Sie Ihrem Ehepartner, dass Sie sich endgültig trennen wollen. Sie können den Trennungsbrief völlig frei formulieren. Sie brauchen keine bestimmte Form einzuhalten und keine bestimmte Formulierung zu benutzen. Wichtig ist nur, dass Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich trennen wollen. Sie beschreiben die vom Gesetz geforderte Trennung von Tisch und Bett.

Sie stellen damit klar, dass Sie Ihre häusliche Gemeinschaft beenden und nicht die Absicht haben, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen zu wollen. Wichtig ist, dass Sie den Trennungsbrief mit einem Datum versehen und unterschreiben. Im Idealfall drücken Sie den Trennungsbrief dem Ehepartner persönlich in die Hand und lassen sich den Empfang auf einer Kopie des Trennungsbriefes schriftlich bestätigen.

Wenn Sie den Trennungsbrief mit der Post zustellen, fehlt Ihnen der Nachweis, dass der Brief tatsächlich in den Briefkasten Ihres Ehepartners gelangt ist. Auch ein Einwurfeinschreiben ist kein sicherer Nachweis dafür, dass der Briefumschlag Ihren Trennungsbrief enthalten hat.

Hilfreich kann sein, wenn Sie im Hinblick auf Ihre ohnehin anstehende Scheidung einen Rechtsanwalt beauftragen und ihn/sie bitten, den Trennungszeitpunkt gegenüber Ihrem Ehepartner schriftlich anzuzeigen. Das Schreiben des Anwalts ist ein wichtiges Dokument, das auch der Anwalt bezeugen kann.

Ob Sie einen Trennungsbrief auch per WhatsApp oder SMS oder per E-Mail übermitteln können, ist eher eine Frage des guten Geschmacks. Eine Beweisführung mag möglich sein, indem Sie den Text abspeichern oder ein Bildschirmfoto aufnehmen. Wenn, dann sollten Sie den Text trotzdem noch zusätzlich schriftlich in Briefform verfassen und persönlich übergeben oder mit der Post zustellen.

Tren­nungs­brief Mus­ter

Hallo, Name des Ehepartners,

ich betrachte unsere Ehe als gescheitert. Ich sehe keine Perspektive mehr. Ich habe mich deshalb entschieden, mich von Dir zu trennen. Ich betrachte die Trennung als endgültig und werde mich aller Wahrscheinlichkeit nach auch scheiden lassen.

Ich bin heute, am 27.Oktober 2020, aus unserer gemeinsamen Wohnung in der Uhlandstraße in München ausgezogen und werde ab sofort mein eigenes Leben führen. Wegen der mit unserer Trennung verbundenen Umstände sollten wir uns möglichst auf eine einvernehmliche Regelung verständigen. Über die Details können wir uns gerne noch austauschen.

Alternativ, falls Sie in der ehelichen Wohnung vorübergehend verbleiben:

Bis zu meinem Auszug aus unserer gemeinsamen ehelichen Wohnung werde ich im Hobbykeller schlafen. Wir werden alles unterlassen, was eine gemeinsame Lebensführung ausmacht. Dies bedeutet, dass jeder ein eigenes Bankkonto führt, jeder seinen eigenen Haushalt führt, wir getrennt kochen, einkaufen und waschen und unsere Freizeit getrennt verbringen."

Hat ein Tren­nungs­brief noch zu­sätz­li­che Be­deu­tung?

Ihre Trennung kann auch dann bedeutsam werden, wenn Ihr Ehepartner Verbindlichkeiten hat und der Gerichtsvollzieher in Ihrer gemeinsamen ehelichen Wohnung Haushaltsgegenstände pfänden will. Dann darf der Gerichtsvollzieher per Gesetz vermuten, dass alles, was sich in Ihrer Wohnung befindet, auch im Eigentum Ihres Ehepartners steht. Damit kann der Gerichtsvollzieher auch Wertsachen pfänden, die Ihnen gehören. Sie müssten Ihre Eigentumsrechte dann später bei Gericht geltend machen. Diese gesetzliche Vermutung entfällt allerdings in dem Augenblick, in dem Sie sich trennen und als Ehegatten getrennt voneinander leben (§ 1362 Abs.I BGB).

Zudem entfällt ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung die Berechtigung Ihres Ehepartners, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs auch für Ihre Person abzuschließen und Sie vertraglich zu verpflichten (§ 1357 III BGB). Sollte der Ehepartner einen solches Geschäft getätigt haben, könnten Sie gegenüber dessen Vertragspartner mit einem Trennungsbrief nachweisen, dass Sie getrennt sind und das Recht des Ehepartners erloschen ist. Sobald Sie getrennt leben, entfällt Ihre Mithaftung, da Sie durch die Trennung Ihren gemeinsamen Haushalt aufgegeben haben.

Außerdem können Sie für Ihr gemeinsames Kind ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung Kindesunterhalt verlangen. Für sich selbst haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn Sie bedürftig sind und Ihr Ehepartner leistungsfähig ist.

Wel­che Vor­tei­le kann ein Tren­nungs­brief noch ha­ben?

Ein Trennungsbrief kann auch helfen, die Trennung vorzubereiten und dem Partner oder der Partnerin vor Augen zu führen, dass es vorbei ist. Dies gilt vornehmlich dann, wenn Sie den direkten Kontakt scheuen. Ungeachtet dessen empfiehlt es sich trotzdem, den Partner oder die Partnerin nicht noch mehr vor den Kopf zu stoßen und trotzdem das persönliche Gespräch zu ermöglichen. Bestenfalls gelingt es, Ihren Standpunkt klarzumachen und sich mit dem Partner oder der Partnerin darauf zu verständigen, dass Sie sich zwar als Ehepartner trennen, künftig aber angesichts Ihrer vielen Erinnerungen trotzdem in Freundschaft verbunden bleiben wollen.

Vorteilhaft kann sein, dass Sie in Ruhe die Zeit finden, Ihre Situation zu analysieren und eine emotionsbeladene Atmosphäre objektiver und sachlicher zu betrachten. Es kann sich als vorteilhaft erweisen, wenn Sie vermeiden, dass die Gefühle in einem persönlichen Gespräch unkontrolliert hochkochen und die Trennung völlig unkontrolliert verläuft.

Zu gu­ter Letzt

Die Trennung vom Lebenspartner bedeutet wahrscheinlich eine tiefe Zäsur in Ihrem Leben. Auch wenn Sie vieles emotional betrachten, sollten Sie Ihre Trennung strategisch angehen. Vermeiden Sie möglichst, dass Sie in Rosenkriegen und Schlammschlachten alles kaputt machen, was Ihnen bislang bedeutsam war. Ein Trennungsbrief kann dabei helfen, eine emotionsbeladene Atmosphäre zu versachlichen.

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