Trennung und Neubeginn

Versöhnung zu Pfingsten

Donnerstag, 28. Mai 2020, geschrieben von .

Versöhnung zu Pfingsten

Ist Pfings­ten Ih­re Chan­ce sich zu ver­söh­nen?

Am kommenden Wochenende wird Pfingsten gefeiert – 50 Tage nach Ostern findet das dritte große Fest des Christentums statt. In der Bibel wird geschildert, wie der Heilige Geist die Jünger in verschiedenen Sprachen erfüllte und so die Botschaft an alle Menschen sandte. Daher wird dieses Fest auch als „Geburtstag der Kirche“ betrachtet. Es ist für viele Menschen Anlass, sich auf Werte wie Barmherzigkeit und Vergebung zu besinnen. Ist Pfingsten auch Ihre Chance auf Versöhnung bei Streit in der Familie?

Familiären Streit an Pfingsten entschärfen

In jeder Familie kann es mal zu Streit kommen. Einige Konflikte drohen jedoch zu verhärten und dauerhaft zu Spannungen zu führen. Feiertage wie Pfingsten erinnern viele Menschen daran, wie wichtig ihnen die Familie eigentlich ist. Da stellt sich schnell die Frage: Ist es der Streit wirklich wert? Können Sie nicht doch einen Kompromiss schließen und sich gegenseitig verzeihen? Diese Fragen können nur Sie für sich beantworten. Dabei sollten Sie auch bedenken, was langfristig besser für Ihre Familie ist.

Mediation als alternative Konfliktbewältigung?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Streit bereits eingefahren ist oder Sie allein nicht weiterkommen, können Sie eine Mediation in Erwägung ziehen. Das kann sowohl bei Streit innerhalb der Familie, als auch Eheproblemen oder bei anstehender Scheidung sinnvoll sein. Bei der Mediation hilft Ihnen eine neutrale dritte Person dabei, Ihren Streit möglichst konstruktiv aufzuarbeiten und eine faire Lösung für alle zu finden. Es gibt zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren aus verschiedenen Berufsgruppen – suchen Sie sich die passende Hilfe für Ihre individuelle Situation.

Wenn Sie sich zum Beispiel über die Folgen der Scheidung streiten, können Sie eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für die Mediation aufsuchen, um alles über Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie Unterhaltsansprüche zu klären. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel schneller und günstiger abzuwickeln als eine streitige Scheidung. Haben Sie gemeinsame Kinder, sind Sie ohnehin auch nach der Scheidung noch miteinander verbunden. Daher ist es langfristig meistens besser für Ihre Familie, wenn Sie sich versöhnen bzw. einvernehmlich scheiden lassen.

Wie können Sie Ihr Scheidungsverfahren ruhen lassen?

Haben Sie Ihren Scheidungsantrag bereits eingereicht, versöhnen sich aber zu Pfingsten und sind sich nicht mehr sicher, ob Sie sich wirklich scheiden lassen möchten, können Sie das Verfahren ruhen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Aussetzung des Scheidungsverfahrens stellen. In der Regel entstehen Ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten, um die Versöhnung von Ehen zu fördern. Insgesamt kann das Scheidungsverfahren maximal ein Jahr lang ruhen. Dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie es fortsetzen möchten oder den Antrag wieder zurücknehmen. Wenn Sie den Antrag voreilig zurückziehen und sich dann doch scheiden lassen möchte, müssten Sie einen neuen Antrag stellen und alle Kosten würden erneut anfallen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, welche Vorgehensweise für Ihre Situation angemessen ist.

Weiteren Konflikten vorbeugen

Nach der Versöhnung können Sie die Feiertage zusammen genießen. Vielleicht schwelgen Sie sogar in Ihrem wiederbelebten Glück. Damit Sie auch langfristig die Harmonie bewahren können, können Sie bei der Aussprache oder im Rahmen der Mediation bzw. Beratung festlegen, wie Sie künftig mit Konflikten umgehen möchten bzw. wie Sie diesen vorbeugen können. Sie können auch begleitend eine Paar- oder Familientherapie machen, um weiter an Ihrer Kommunikation zu arbeiten. Wenn Sie sich auf eine gemeinsame Strategie einigen, sind Sie für die Zukunft noch einmal besser gewappnet.

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