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Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Bild: Trennungsfolgenvereinbarung

Was ist in ei­ner Tren­nungs­­­ver­ein­ba­rung ge­re­gelt?

In einer Trennungsfolgenvereinbarung können Sie alles rund um Ihre Trennung rechtlich bindend klären. Die Trennung vom Ehepartner ist schließlich nicht nur eine emotionale Angelegenheit. Sie hat auch weitreichende persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Folgen. Dabei geht es darum, dass Sie den während Ihrer Ehe erworbenen Besitz auseinanderdividieren und idealerweise alles regeln, was im Hinblick auf Ihre anstehende Scheidung regelbedürftig ist. Um klare Verhältnisse zu schaffen empfiehlt sich die Erstellung einer Trennungsvereinbarung oder Trennungs­folgen­vereinbarung.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • In einer Trennungsvereinbarung regeln Sie alle Aspekte, die  im Hinblick auf Ihre Trennung regelungsbedürftig sind.
  • Sie sollten die Trennungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden. Nur dann ist sie rechtlich verbindlich und kann notfalls zwangsweise vollstreckt werden.
  • Die Kosten für eine Trennungsvereinbarung richten sich nach dem Wert Ihrer Vermögen und danach, ob Sie einen Notar oder einen Rechtsanwalt zur individuellen Beratung* aufsuchen.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kombinieren
Wenn Sie sich nicht nur trennen, sondern auch die Scheidung bevorsteht, können Sie die Folgen der Trennung und Scheidung auch in einer einheitlichen Vereinbarung klären.

Tipp 2: Zur Not Mediation in Anspruch nehmen
Wenn Sie grundsätzlich kompromissbereit sind, es jedoch alleine nicht schaffen, sich zu einigen, können Sie eine Mediation in Anspruch nehmen. Dann hilft Ihnen ein Mediator dabei, gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. 

Tipp 3: Anwaltlich beraten lassen
Sie sollten sich indiviudell anwaltlich beraten lassen, da der Notar Sie nicht individuell auf Ihre persönlichen Interessen bezogen berät. 

Fol­gen der Tren­nung

Trennen Sie sich von Ihrem Ehepartner, gilt es, einiges zu klären. So wäre abzuklären, wer die bislang gemeinsam genutzte Ehewohnung fortan nutzt, welches Schicksal die gemeinsame Immobilie haben soll oder wer welchen Hausrat erhält. Wer bezahlt den Kredit für das Auto ab? Was geschieht mit dem gemeinsamen Girokonto? Bei welchem Elternteil soll das gemeinsame Kind leben? Wie wird das Umgangsrecht mit dem Kind gehandhabt? Wie sieht es mit Unterhalt aus? Waren Sie bislang nicht berufstätig, sind krank oder gebrechlich oder betreuen ein gemeinsames Kind, ist zu gewährleisten, dass Ihre finanzielle Lebensgrundlage sichergestellt wird und Ihr berufstätiger Ehegatte Ihnen möglichst Trennungsunterhalt zahlt.

Sie können sich über all diese Scheidungsfolgen bis auf das Messer streiten. In diesem Fall riskieren Sie, dass Sie jegliche vernünftige Regelung verhindern, sich auf Jahre hinaus auseinandersetzen, Ihre Streitigkeiten vor Gericht austragen müssen, für Rechtsstreitigkeiten viel Geld ausgeben und beide nicht wissen, mit welchem Ergebnis Sie letzten Endes kalkulieren müssen. Im ungünstigsten Fall führen Sie den berüchtigten „Rosenkrieg“, bei dem es weder Gewinner noch Verlierer gibt. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet die Trennungsvereinbarung.

Was ge­nau ist ei­ne Tren­nungs­­­ver­ein­ba­rung / Tren­nungs­fol­gen­­ver­ein­ba­rung?

In einer Trennungsvereinbarung (genauer: Trennungsfolgenvereinbarung) regeln Sie alles, was Sie anlässlich Ihrer Trennung für regelungsbedürftig halten. Die Trennungsvereinbarung ist letztlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung, sofern die Vereinbarungen über die Scheidung hinaus Bestand haben sollen. Alle diese Vereinbarungen sind nichts anderes als Eheverträge, da Ihre Ehe die Grundlage für Ihre Absprachen ist. Das Gesetz lässt Ihnen einen weiten Spielraum, diese Fragen einvernehmlich zu klären. Sie können eine Trennungsvereinbarung jederzeit treffen. Treffen Sie eine solche Vereinbarung zu einer Zeit, in der Sie noch friedlich zusammenleben, handelt sich um einen Ehevertrag, der zu einer Trennungsvereinbarung wird, wenn Sie sich trennen.

Welche Vorteile bietet eine Vereinbarung?

Mit einer Trennungsvereinbarung entflechten Sie sich finanziell und teilen Ihr gemeinsames Vermögen einvernehmlich auf. Sie ersparen sich gerichtliche Auseinandersetzungen, die Sie nicht nur persönlich emotional, zeitlich und finanziell belasten, sondern vermeiden auch, dass Ihr gemeinsames Kind vor oft kaum überwindbare Loyalitätskonflikte gestellt wird. Und: Sie sparen sich den erheblichen Kostenaufwand für Gericht und Anwalt, wenn Sie sich streiten und Ihre Streitigkeiten gar noch vor Gericht austragen. Gerade nach einer Trennung sind Sie möglicherweise auf jeden Euro angewiesen und sollten Ihr Geld dafür verwenden, neue Lebensperspektiven aufzubauen und nicht für unkalkulierbare Streitigkeiten mit Ihrem Ehepartner zu vergeuden. Schließlich müssen Sie Ihre Wohnung nunmehr allein bezahlen, brauchen vielleicht ein eigenes Auto und müssen verstärkt auf Ihre Altersversorgung achten. Dafür brauchen Sie genau das Geld, das Sie möglichst nicht für eine streitige Trennung verwenden sollten.

Expertentipp: Möglicherweise möchten Sie sich nur trennen, aber nicht scheiden lassen. Sie sind trotz Trennung nicht verpflichtet, Ihre Ehe zu scheiden. Genau für diesen Fall empfiehlt sich unbedingt eine Trennungsvereinbarung zu treffen und ihre Rechte und Pflichten anlässlich der Trennung zu regeln. Andernfalls riskieren Sie rechtsfreie Räume und diskutieren über Ihre Rechte und Pflichten, die anlässlich Ihrer Trennung im Raum stehen. Auch wenn Sie sich heute vielleicht einig sind, haben Sie keinerlei Gewähr, dass sich Ihr Ehepartner an irgendwelche Zusagen hält und sich möglicherweise morgen aus vielleicht heute noch nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. neuer Partner) anders orientiert.

Wie ist der Zusammenhang zwischen Vereinbarung und einvernehmlicher Scheidung?

Regeln Sie Ihre Verhältnisse in einer Trennungsvereinbarung, bereiten Sie Ihre einvernehmliche Scheidung vor. Bei der einvernehmlichen Scheidung stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zu.

Er stellt im Hinblick auf irgendwelche Scheidungsfolgen keine eigenen Anträge. Sie ersparen sich damit erhebliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Wenn Sie Ihren Scheidungsantrag dann auch noch online stellen und die Online-Scheidung betreiben, beschleunigen Sie Ihr Scheidungsverfahren zusätzlich.

Muss ich die Tren­nungs­­­fol­gen­­ver­ein­ba­rung no­ta­ri­ell be­ur­kun­den?

Da Sie in einer Trennungsfolgenvereinbarung Ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, ist die Vereinbarung ein Ehevertrag und muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner vor einem Notar geschlossen werden (§ 1410 BGB). Sie können an sich auf die notarielle Beurkundung auch verzichten, sofern Sie sich beide wegen der Trennungsfolgen einig sind. Allerdings ist eine freiwillige Vereinbarung ohne notarielle Beurkundung rechtlich nicht verpflichtend. Hat sich Ihr Ehepartner beispielsweise bereit erklärt, Ihnen Trennungsunterhalt zu zahlen, haben Sie keine rechtliche Handhabe, wenn er die Zahlung dann doch verweigert. Oder hat Ihnen der betreuende Elternteil ein inhaltlich genau definiertes Umgangsrecht gewährt, können Sie Ihr Umgangsrecht rechtlich nur durchsetzen, wenn die Vereinbarung notariell beurkundet ist. Andernfalls sind Sie auf gerichtliche Hilfe angewiesen.

Trennungsfolgenvereinbarung

Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Je mehr Sie einvernehmlich klären können, desto einfacher und reibungsloser verläuft Ihre Trennung und damit ggf. auch die spätere Scheidung.

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Haben Sie die Trennungsfolgenvereinbarung hingegen notariell beurkundet, können Sie einen darin vereinbarten Trennungsunterhalt zwangsweise gegen den Ehepartner vollstrecken und kommen so auf jeden Fall zu Ihrem Geld. Sofern Ihre Trennungsfolgenvereinbarung auch als Scheidungsfolgenvereinbarung gedacht ist, wird sie das Familiengericht gleichfalls nur akzeptieren, wenn Sie die Vereinbarung notariell beurkundet haben. Alternativ können Sie die Vereinbarung immer noch vom Familienrichter im Scheidungstermin protokollieren lassen, riskieren aber, dass Ihr Ehepartner sich dieser Vereinbarung dann noch verweigert. Besser ist also, wenn Sie Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten frühzeitig festschreiben, so dass jeder weiß, woran er ist. Vor allem bereiten Sie damit die einvernehmliche Scheidung vor, bei der Sie den erheblichen Kostenaufwand für den Fall sparen, dass Sie sich über irgendwelche Trennungs- oder Scheidungsfolgen gerichtlich streiten müssen.

Gibt es ein Mus­ter?

Jede Ehe ist individuell. Ein Muster kann Ihre Verhältnisse also nur pauschal erfassen. Da damit eine Reihe rechtlicher Gegebenheiten zu regeln sind, die Sie nur regeln können, wenn Sie Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten kennen, sollten Sie Muster nicht ohne Weiteres übernehmen. Da Sie eine Trennungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden sollten und im Hinblick auf Ihre anstehende Scheidung ohnehin einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Auch der Notar, der Ihre Trennungsvereinbarung beurkundet, kann Sie rechtlich beraten, wird aber im Hinblick auf Ihre individuellen Gegebenheiten eher zurückhaltend sein, da er Ihre Interessen im Verhältnis zu Ihrem Ehepartner nicht einseitig wahrnehmen darf und sich neutral verhalten muss. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf nur ein Rechtsanwalt leisten. Hinzu kommt, dass Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen und einen Ehepartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen.

Trennungsfolgenvereinbarung

Trennungsfolgenvereinbarung

Was kann alles in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Hier erhalten Sie ein Muster.

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Was kos­tet ei­ne Tren­nungs­­­fol­gen­­ver­ein­ba­rung?

Die Gebühren für einen Rechtsanwalt oder einen Notar bestimmen sich nach dem Geschäftswert der Vereinbarung. Der Geschäftswert beruht auf dem Wert Ihres Vermögens. Schulden werden berücksichtigt und bis zur Hälfte ihres Wertes abgezogen. Der sich daraus errechnete Wert ist Grundlage für die Gebührenberechnung.

Expertentipp: Ein Rechtsanwalt wird Ihre individuellen Gegebenheiten nachhaltig berücksichtigen und Sie beraten, wie Sie eventuell bestehende Unklarheiten bereinigen oder bestimmte Gegebenheiten zu Ihrem Vorteil nutzen können. Möchte sich Ihr Ehepartner nach der Vorlage des Entwurfs einer solchen Trennungsfolgenvereinbarung seinerseits beraten lassen, muss er einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.

Aus­blick

Schließen oder akzeptieren Sie eine Trennungsfolgenvereinbarung nicht blind oder aus schlechtem Gewissen. Lassen Sie sich eingehend beraten. Verhandeln können Sie nur, wenn Sie Ihren Verhandlungsspielraum kennen. Bedenken Sie, dass eine Trennungsfolgenvereinbarung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann und auch Ihre Scheidung sich danach ausrichtet.

Glossar zum Artikel:

  • Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt für den Zeitraum der Trennung verlangen. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn der geschiedene Ehepartner einen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände geltend machen kann. Im ersten Jahr der Trennung ist der bedürftige Ehepartner nicht erwerbspflichtig und kann nur darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen im Hinblick auf eine frühere Erwerbstätigkeit und der Dauer der Ehe erwartet werden kann (§ 1361 BGB).
  • Für manche Verträge ist die notarielle Beurkundung als Form zwingend vorgeschrieben. Wird die Form nicht eingehalten, ist die zugrunde liegende Willenserklärung unwirksam. Die notarielle Beurkundung erfolgt bei einer Notarin bzw. einem Notar. Es handelt sich dabei um eine öffentliche Urkunde, die einen vollen Beweis des Beurkundeten begründet.
  • Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Klärung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Streitparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet.

Geschrieben von: Heinrich von Südhoff

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