Trennung und Neubeginn

Ex zerkratzt Auto nach Trennung

Montag, 7. November 2022, geschrieben von .

Ex zerkratzt Auto nach Trennung

Autoliebhabende hüten ihr Auto vor jedem noch so kleinen Kratzer im Lack. Umso größer ist das Erschrecken, wenn sie feststellen, dass eine Person ihr Auto mutwillig zerkratzt hat. Leben Sie gerade in Trennung, ist schnell der Verdacht bei der Hand, dass nur der Ex oder die Ex als Täter infrage kommen. Doch wie lässt sich das beweisen und welche Folgen hat so eine Sachbeschädigung? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie damit umgehen, wenn der oder die Ex den Trennungsfrust an Ihrem Auto auslässt.

Warum zerkratzt jemand Autos?

Autos tragen keine Schuld. Sie repräsentieren aber diejenige Person, der das Auto gehört. Haben Sie sich getrennt, muss das Auto vielleicht als Zielobjekt dafür herhalten, dass sich der oder die Ex an Ihrer Person rächen will. Es geht darum, Sie irgendwie zu schädigen. Manche geben die persönlichen Sachen nicht heraus, andere richten auf diese Weise Schaden an. Wenn Ihnen Ihr Auto lieb und teuer ist, erscheint es naheliegend, dieses als Angriffsziel zu nutzen.

Strafe fürs Auto zerkratzen

Wird Ihr Auto zerkratzt, begeht der Täter eine Sachbeschädigung und macht sich nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Die Tat wird aber nur strafrechtlich verfolgt, wenn Sie die Tat bei der Polizei anzeigen und dazu einen Strafantrag stellen. Es empfiehlt sich, zum besseren Tatnachweis die Tat sofort anzuzeigen, wenn Sie den Schaden entdeckt haben. Warten Sie also nicht zu lange. Zeigen Sie die Tat nicht an, wird die Polizei nichts weiter veranlassen. Die Verfolgung von Sachbeschädigung an Privateigentum liegt normalerweise nicht im öffentlichen Interesse.

Möchten Sie die Tat trotzdem anzeigen, wäre es hilfreich,

  • wenn Sie mit dem Fahrzeug bei der Polizeistation vorfahren
  • und amtlich dokumentieren lassen, dass der Lack an Ihrem Auto zerkratzt ist.

Die Anzeige kann sich zunächst gegen „Unbekannt“ richten, wenn Sie nicht zuverlässig wissen, wer der Täter ist. Sie können aber auch den oder die Ex als vermeintlichen Täter benennen. Die Polizei wird den/die Ex dann zur Stellungnahme auffordern. Wird der Täter ausfindig gemacht, kommt im Regelfall eine Geldstrafe in Betracht. Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich nach den Einkommensverhältnissen des Täters.

Expertentipp: Privatklageweg nutzen
Sachbeschädigungen dieser Art werden erfahrungsgemäß von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht wirklich verfolgt und geahndet. Dafür bestehen keine Kapazitäten. Verfahren werden meist eingestellt. Dazu verweist die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg, auf dem Sie zwar eine strafrechtliche Verurteilung erreichen können, allerdings bei Schwierigkeiten zum Tatnachweis wenig Chancen auf Erfolg haben dürften. Mit anderen Worten: Beseitigen Sie den Schaden selbst und lassen Sie den Sachverhalt auf sich beruhen, zumindest insoweit, als der Kratzer überschaubar ist und keine Wiederholungen zu erwarten sind. Tipp: Kleinere Kratzer lassen sich oft wegpolieren oder mit einem speziellen Lackstift unkenntlich machen.

Auto zerkratzt, Täter finden

Ist nach der Trennung Ihr Auto zerkratzt, fällt natürlich der Verdacht schnell auf den oder die Ex. Aber Vorsicht: Solange es dafür keine Zeugen gibt oder sich der oder die Ex nicht zu der Tat bekennt, können Sie zumindest im strafrechtlichen Sinne nicht zuverlässig nachweisen, dass der oder die Ex wirklich der Täter ist. Sie riskieren, dass sich der Ex-Partner verleumdet fühlt und Sie anzeigt. Ergeben die Ermittlungen dann tatsächlich keinen Tatnachweis, könnte es für Sie strafrechtlich gleichfalls schwierig werden. In Betracht kommt auch, dass Sie zivilrechtlich aufgefordert werden, Ihren Verdacht zurückzunehmen und künftige Beschuldigungen zu unterlassen.

Um den vermeintlichen Täter zu identifizieren, könnten Sie auch Nachbarn befragen, ob jemand etwas gesehen hat. Versuchen Sie, die Tatzeit irgendwie einzugrenzen, weil dadurch Rückschlüsse auf den Täter in Betracht kommen.

Vielleicht üben Sie sich auch in einer Vorwärtsverteidigung. Sprechen Sie den oder die Ex am besten an und äußern Ihren Verdacht. An der Art der Reaktion lässt sich oft schon erkennen, ob der Ex mit der Tat in Verbindung zu bringen ist. Haben Sie den Verdacht geäußert, könnte sich der Ex schon dadurch veranlasst sehen, von weiteren schädigenden Handlungen abzusehen.

Wer zahlt, wenn das Auto zerkratzt wurde?

Kann der Täter ausfindig gemacht werden, ist der Täter für den Schaden verantwortlich und muss die Reparatur bezahlen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Täter finanziell überhaupt in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.

Ihr Auto ist sicherlich versichert. Allerdings ist es so, dass die Teilkasko Schäden am Auto, die durch Vandalismus entstehen, nicht übernimmt. Sind Sie vollkaskoversichert, dürfen Sie aufatmen. In diesem Fall übernimmt die Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung, es sei denn, Sie haben einen Selbstbehalt vereinbart, bis zu dem Sie eventuelle Schäden am Fahrzeug selber bezahlen müssen. Liegt der Schaden im Rahmen Ihres Selbstbehalts, brauchen Sie die Versicherung gar nicht erst anzusprechen.

Machen Sie Fotos vom Schaden. Sie brauchen diese Fotos, wenn Sie den Schaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung geltend machen möchten. Gut wäre, wenn diese Fotos das Datum der Aufnahme anzeigen, damit der zeitliche Zusammenhang zum Schaden besser nachzuvollziehen ist. Wichtig ist auch, dass Sie die Tat bei der Polizei angezeigt haben. Die Versicherung verlangt im Regelfall den Nachweis der Anzeige bei der Polizei.

Ist eine Dashcam im parkenden Auto erlaubt?

Fragen Sie sich „Wie kann ich mein Auto am besten überwachen?“ und überlegen, eine Dashcam zu installieren, die mittels eines Bewegungssensors fortlaufend Aufnahmen durch die Windschutzscheibe macht, sollen Sie eher vorsichtig sein. Denn: Genau das ist verboten. Das Landgericht Memmingen (Urteil vom 14.1.2016, Az. 22 O 1983/13) verbot es, die Umgebung um ein Auto mittels Dashcam zu überwachen:

  • Zwar erkannte das Gericht das schutzwürdige Interesse des Autobesitzers an, mit den Filmaufzeichnungen den vermeintlichen Täter überführen zu wollen.
  • Allerdings haben die Nachbarn Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre. Es ist Nachbarn und Passanten nicht zuzumuten, eine ständige Videoüberwachung befürchten zu müssen.
  • Allein der Verdacht, dass sich eine Straftat ereignen könnte, rechtfertigt es nicht, die Umgebung ständig zu überwachen.
  • Auch genügt es dazu nicht, andere Personen darauf hinzuweisen, dass eine Dashcam im Fahrzeug installiert ist.
  • Der Hinweis ändert nichts daran, dass die Privatsphäre beeinträchtigt ist. Schließlich will niemand überwacht werden.

Alles in allem

Bereits während der Beziehung können Gefährte – sei es Auto oder Motorrad – oder auch der Fahrstil für Beziehungsstress sorgen oder gar zum Trennungsgrund werden. Aber auch nach der Trennung bleiben Vernunft und Logik oft auf der Strecke, wenn Autos aus Rache beschädigt werden. Richten Sie also Ihr Augenmerk darauf, Ihre (eheliche) Lebensgemeinschaft nach sachlichen Gesichtspunkten abzuwickeln. Je früher Sie auf eigenen Füßen stehen, desto schneller lassen Sie die Vergangenheit hinter sich.

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