Sie verdienen eigenes Geld, verdienen aber nicht genug, um Ihre Familie angemessen zu versorgen? Dann erhalten Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder einen Zuschlag zum Kindergeld. Dies ist der Kinderzuschlag.
Der Kinderzuschlag beträgt für jedes Kind 185 EUR im Monat. Sie erhalten den Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld. Die genaue Höhe des Kinderzuschlags ist von Ihren Einkommensverhältnissen abhängig. Der Kinderzuschlag wird an denjenigen Elternteil ausgezahlt, der auch das Kindergeld bezieht. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.
Zusätzlich können Sie auch Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten und von den KiTa-Gebühren befreit werden.
Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt.
- Ihr Kind ist ledig und jünger als 25 Jahre.
- Sie beziehen für Ihr Kind Kindergeld.
Info: Leben Sie von dem anderen Elternteil getrennt, wird die Hälfte des Kindergelds auf den Kindesunterhalt angerechnet. - Sie beziehen keine Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld).
- Sie verdienen als alleinstehender Elternteil mindestens 600 EUR brutto und als Elternpaar mindestens 900 EUR brutto im Monat und
- Ihr Einkommen ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag durch die Anrechnung Ihres Einkommens auf Null reduziert.
Seit 1.1.2020 haben Sie auch dann Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn Sie zusammen mit dem Wohngeld bis 100 EUR unter dem Arbeitslosengeld II-Anspruch bleiben.





