Trennung, weil Partner weniger/nicht mehr arbeiten will

Trennung, weil Partner Arbeit reduziert?

Mann Arbeitet In Werkstatt iurFRIEND® AG

Zuletzt aktualisiert am: 01.07.2025

Reduziert ein Ehegatte seine Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit oder legt gar ein Sabbatical ein oder kündigt grundlos den Job, befördert er/sie das Risiko, dass der Familienunterhalt gefährdet wird und die eheliche Beziehung letztlich in die Trennung mündet. Welchen Stellenwert hat die Berufsausübung in der Ehe noch, und welche rechtlichen und familiären Konsequenzen drohen, wenn das berufliche Engagement in den Hintergrund verschoben wird? Fordern Sie auch hier gerne unser Gratis-InfoPaket zu Trennung und Scheidung an, wenn Sie in diese Richtung gehen möchten – und sei es nur für alle Fälle.

Partner geht plötzlich von Vollzeit in Teilzeit

Beispiel:

Thorsten und Hanna sind seit zehn Jahren verheiratet. Sie haben keine Kinder. Beide verdienen gleich gut stemmen gemeinsam den Familienunterhalt. Da die Kolleginnen allesamt nur noch in Teilzeit arbeiten oder ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben, beschließt Hanna, ihre Arbeitszeit auf eine Halbtagsstelle zu beschränken. Sie geht insgeheim davon aus, dass Thorsten damit einverstanden ist und die Lücke im Familienunterhalt ohne weiteres ausgleicht. Als Thorsten mit der Entscheidung von Hanna konfrontiert wird, reagiert er ungehalten und kündigt an, seine Arbeitszeit gleichfalls um die Hälfte zu reduzieren. Da beide bislang immer Vollzeit gearbeitet haben, könne Hanna nicht einseitig entscheiden, es gelte gleiches Recht für beide.

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Dauer: 15:34

Podcast

Unterhaltshöhe berechnen

Was bedeutet es, zum Familienunterhalt beizutragen?

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit, mit ihrem Vermögen oder durch die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zum Familienunterhalt beizutragen. Die Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, besteht unabhängig davon, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind oder nicht.

 

Die Vorschrift bekundet an sich eine Selbstverständlichkeit, spielt aber in der Praxis eine kaum messbare Rolle. Grund ist, dass die Rollenverteilung in der Ehe auf das Einvernehmen der Ehegatten abstellt und die Ehe letztlich nur funktioniert, wenn sich jeder Ehegatte seiner Verantwortung für die eheliche Lebensgemeinschaft bewusst ist. Fehlt es an dieser Verantwortung, dürfte die Ehe in letzter Konsequenz zum Scheitern verurteilt sein. Insoweit nutzt es auch wenig, wenn die Theorie des Gesetzes in der Praxis nicht wirklich weiterhilft, weil der Ehegatte, der den anderen zum Familienunterhalt verpflichten möchte, den Partner gerichtlich verklagen müsste.

Familienunterhalt in der Alleinverdienerehe

In der Alleinverdienerehe, in der nur ein Ehepartner erwerbstätig ist, ist die Haushaltsführung eines Ehegatten einschließlich der Kindererziehung der Erwerbstätigkeit des anderen gesetzlich gleichgestellt. Zwischen den Eheleuten besteht kein Über- und Unterordnungsverhältnis. Jeder tut das, was er/sie kann und was konkret vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt.

 

Reduziert oder stoppt ein Ehepartner seinen Beitrag zum Familienunterhalt, könnte der auf die finanzielle Unterstützung angewiesene Ehegatte allenfalls einen Anspruch auf Zahlung von Wirtschaftsgeld und ein Taschengeld gerichtlich geltend machen. Ein solcher Antrag würde zu seiner Schlüssigkeit voraussetzen, dass der Antragsteller substantiiert darlegt, wie die Lebensgemeinschaft der Familie gestaltet ist (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 849). Ob dies letztlich gelingt, erscheint zweifelhaft.

 

Rein praktisch betrachtet dürfte dieser theoretische Ansatz dazu führen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens leidet und in letzter Konsequenz zur Trennung führt, sollte der Ehegatte tatsächlich seinen Anspruch auf Zahlung von Familienunterhalt gerichtlich einklagen. Die Frage, ob ein Ehegatte den anderen zur Arbeit zwingen kann, sollte daher vornehmlich aus praktischen Gesichtspunkten beantwortet werden. Ein rein rechtlicher Ansatz führt wahrscheinlich nicht sehr weit, kann aber durchaus als Argumentationshilfe dienen, wenn mit dem arbeitsunwilligen Ehegatten über sein berufliches Engagement diskutiert wird.

Familienunterhalt in der Doppelverdienerehe

Bei der Doppelverdienerehe, bei der beide Ehepartner erwerbstätig sind und beide zum Familienunterhalt beitragen, richten sich deren Anteile nach den beiderseitigen Einkünften. Beide Ehegatten haben entsprechend ihrem jeweiligen Einkommen finanziell zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dabei kann sich die Unterhaltspflicht entsprechend dem Umfang der zusätzlichen persönlich geleisteten Hausarbeit verringern (BGH NJW 1957, 537).

 

Wie die Ehepartner die familiären Aufgaben unter sich aufteilen, unterliegt ihrer freien Vereinbarung. Gerichtlich einklagbar ist der jeweilige Beitrag nicht (BGH FamRZ 1985, 577). Anders als in der Alleinverdienerehe, wo der nicht erwerbstätige Ehegatte in der Regel auf den finanziellen Beitrag des erwerbstätigen Ehegatten angewiesen ist, dürfte die Verpflichtung zum Familienunterhalt des einzelnen Ehegatten nicht die gewichtige Rolle spielen, eben weil der andere Ehegatte eigenes Geld verdient und damit bestenfalls den Familienunterhalt allein gewährleisten kann. Vermisst ein Ehegatte den angemessenen Beitrag des anderen zum Familienunterhalt, wäre ansonsten auf die Ausführungen zur Alleinverdienerehe zu verweisen.

Wenn ein Partner kürzer tritt, darf der andere nachziehen?

Gleiches Recht für alle. So könnten Sie argumentieren, dass Sie gleichfalls weniger arbeiten, wenn der Partner selbst kürzer tritt. Fahren auch Sie Ihr berufliches Engagement zurück, reduzieren Sie insgesamt das Maß des Familienunterhalts und werden wahrscheinlich nicht umhinkommen, Abstriche am Lebensstandard zu machen.

 

Wenn Ihr verbleibendes Einkommen jedoch ausreicht oder ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten, bleibt es Ihnen unbenommen, kürzer zu treten. Es ist Ihre höchstpersönliche Entscheidung, die Sie selbstverständlich mit dem Partner besprechen sollten.

Aufgepasst: Leben besteht nicht nur aus Arbeit!

Argumentiert der Partner, dass das Leben nicht allein aus Arbeit bestehe, hat er/sie selbstverständlich Recht. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Schließlich ist zu gewährleisten, dass die Familie unterhalten werden kann und im Idealfall auch noch Geld übrig bleibt, um eigenen Interessen zu frönen. Wer also sein berufliches Engagement reduziert, um mehr Freizeit zu genießen, verdient entweder ausreichend Geld oder nimmt in Kauf, dass der Lebensstandard abgesenkt wird.

 

Entscheidet sich der Partner weniger zu arbeiten, ist es seine oder ihre höchstpersönliche Entscheidung. Auch wenn diese Entscheidung möglichst in Absprache mit dem anderen Partner getroffen werden sollte, bleibt es eine höchstpersönliche Entscheidung, die jeder für sich treffen muss und treffen sollte. Wer jedoch seiner Verantwortung für die Familie und den Partner gerecht werden möchte, kann eine solche Entscheidung nur treffen, wenn das Ausmaß der Entscheidung bewusst ist und allseits akzeptiert wird.

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Tipps und Infos rund um Unterhalt

Hier finden Sie einen ersten Überblick, wenn es um Unterhaltsfragen geht. 

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Was Sie beim Thema Unterhalt beachten sollten

Hier finden Sie einen ersten Überblick, wenn es um Unterhaltsfragen geht. 

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Ist eine Beziehung sinnvoll, in der jeder nur noch sein selbst erwirtschaftetes Geld verwaltet?

Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bleiben Ihre Vermögen in der Ehe getrennt. Jeder verwaltet selbstständig, was er/sie besitzt. Dazu gehört auch, das selbst erwirtschaftete Geld allein zu verwalten und nach eigenem Ermessen auszugeben. Es versteht sich, dass Sie bei finanziellen Verfügungen den Familienunterhalt im Auge behalten. Solange der Familienunterhalt einigermaßen gewahrt bleibt, steht es in Ihrem persönlichen Ermessen, Ihr Geld sinnvoll anzulegen, für Freizeitaktivitäten zu verwenden oder mehr oder weniger sinnvoll zu verjubeln. Haben Sie, am besten vor der Eheschließung, untereinander abgesprochen, dass ungeachtet des jeweiligen Beitrags zum Familienunterhalt jeder sein selbst erwirtschaftetes Geld allein verwaltet, sollte es keine Probleme geben, zumindest so lange nicht, als der Familienunterhalt nicht gefährdet wird.

 

Sind unterschiedliche Einstellungen zur Arbeit Trennungsgrund?

 

Wenn ein Ehegatte sehr karriereorientiert ist und der andere eher eine entspanntere Einstellung zur Arbeit hat, kann dies zu Missverständnissen und Unzufriedenheit führen. Dann passen die Lebensplanung beider Partner und die Verantwortung für sich selbst und die Familie nicht richtig zusammen.

 

Dann müssen sich die Partner auch die Frage beantworten, auf welcher Grundlage und mit welcher Lebensperspektive sie einander geheiratet haben. Die Frage stellt sich spätestens dann, wenn ein Partner sich in seiner Arbeit verliert und der andere sich vernachlässigt fühlt oder umgekehrt ein Partner sich verstärkt seiner Freizeit widmet und der andere das Gefühl hat, dass seine Lebensperspektive, die er/sie als gemeinsame Lebensperspektive versteht, torpediert wird.

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Dauer: 4:36

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Ehe: Zusammenbleiben wegen der Kinder

Wer sollte wie viel arbeiten?

Die Frage, wer wie viel arbeiten sollte, hängt stark von den individuellen Umständen und Vereinbarungen innerhalb einer Partnerschaft oder Familie ab. Es gibt keine allgemeingültige Antwort, da jede Familie unterschiedliche Bedürfnisse, Prioritäten und Ressourcen hat. Es ist wichtig, dass Paare offen und ehrlich über ihre Erwartungen und Bedürfnisse kommunizieren und gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

 

Es gibt einige Faktoren, die Sie berücksichtigt sollten:

Finanzielle Bedürfnisse

Wie viel Einkommen wird benötigt, um den Lebensstandard der Familie zu sichern? Dies kann beeinflussen, wie viele Stunden jeder Partner arbeiten muss.

Karriereziele

Welche beruflichen Ziele haben die Partner? Manchmal kann es sinnvoll sein, dass einer der Partner mehr arbeitet, um bestimmte Karriereziele zu erreichen, während der andere mehr Zeit für die Familie aufbringt.

Kinderbetreuung

Wenn Kinder im Spiel sind, muss entschieden werden, wie die Betreuung organisiert wird. Manche Familien entscheiden sich für ein Modell, bei dem ein Partner Vollzeit arbeitet und der andere Teilzeit oder gar nicht, um sich um die Kinder zu kümmern.

Haushaltsaufgaben

Die Verteilung der Haushaltsaufgaben kann ebenfalls beeinflussen, wie viel jeder Partner arbeitet. Eine faire Aufteilung der Hausarbeit kann dazu beitragen, dass beide Partner ihre beruflichen und persönlichen Ziele erreichen.

Gesundheit und Wohlbefinden

Die Arbeitsbelastung sollte auch im Hinblick auf die körperliche und geistige Gesundheit der Partner ausgewogen sein. Überarbeitung kann zu Stress und gesundheitlichen Problemen führen.

Persönliche Präferenzen

Manche Menschen bevorzugen es, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, während andere ihre Arbeit als wichtigen Teil ihrer Identität und Zufriedenheit sehen.

Alles in allem

Wer arbeitet, trägt Verantwortung. Verantwortung für sich selbst, den Partner und die Familie. Wie diese Verantwortung im Detail ausgestaltet wird, vereinbaren die Partner im gegenseitigen Einvernehmen. Gibt es dabei in der Ehe Differenzen, gibt es an sich kein brauchbares rechtliches Werkzeug, um verpflichtend eine Regelung herbeizuführen. Es liegt an den Partnern, daraus Rückschlüsse auf die Partnerschaft zu ziehen und in letzter Konsequenz die Trennung zu vollziehen. Wenn Sie Ihre Scheidung noch nicht online eingereicht haben, machen Sie das am besten heute direkt hier.