Trennungsbewältigung

Zur Beerdigung des oder der Ex gehen?

Dienstag, 5. Juli 2022, geschrieben von .

Zur Beerdigung des oder der Ex gehen?

Fühlen Sie sich auch nach der Trennung und Scheidung Ihrem Ex oder Ihrer Ex verbunden, werden Sie vielleicht den Wunsch haben, an der Beerdigung des oder der Ex teilzunehmen. Dazu müssten Sie natürlich wissen, wann und wo die Beisetzung stattfindet. Sind die Angehörigen verpflichtet, Ihnen dazu Auskunft zu erteilen? Darf Ihnen der Zugang zur Trauerfeier und zum Grab verweigert werden? Eines sollte vorher klar sein: Der Friedhof ist kein geeigneter Ort, um familiäre Streitigkeiten auszutragen.

Wie erfahre ich vom Tod meiner Ex-Frau bzw. meines Ex-Mannes?

Ist jemand verstorben, spricht sich der Tod im Kreis der Angehörigen und im Bekanntenkreis meist schnell herum. Haben Sie jedoch als Ex die Kontakte zur Familie des bzw. der Verstorbenen abgebrochen, könnten Sie möglicherweise gar nicht mitbekommen, dass der oder die Ex verstorben ist:

  • Bestenfalls erfahren Sie aus der Traueranzeige in der Zeitung, was passiert ist. Die Traueranzeige enthält meist die Information, wann und wo der oder die Verstorbene beerdigt wird.
  • Auch in den sozialen Medien gibt es Rubriken, in denen die Trauer über das Ableben eines Angehörigen oder auch eines guten Freundes oder einer guten Freundin verkündet wird.
  • Sie könnten es auch über Bekannte oder Verwandte der Ex-Frau oder des Ex-Mannes erfahren.

Zur Beerdigung des Ex-Partners gehen?

Beerdigungen sind traurige Ereignisse. Auch wenn Sie das Bedürfnis haben, Ihrer Trauer am Grab Ausdruck zu verleihen und dem oder der Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen, ist es nicht unbedingt die beste Idee, auch an der Beerdigung teilnehmen zu wollen. Sind Sie geschieden, hat sich möglicherweise auch die Familie des oder der Ex im Geiste von Ihrer Person getrennt und betrachtet Sie als Reizfigur.

Treffen Sie dann am Grab auf Ihre Ex-Schwiegermutter oder Ihren Ex-Schwiegervater oder auf den neuen Lebenspartner, könnten Konflikte auftreten, die die Beteiligten angesichts ihrer Trauer und der Einschätzung Ihrer Scheidung nicht zuverlässig kontrollieren können. Das Risiko scheint greifbar. Umgekehrt müssen aber auch die Angehörigen damit rechnen, dass Sie sich als Ex diskriminiert, gedemütigt oder beleidigt fühlen, wenn sie Ihnen bereits im Vorfeld die Teilnahme an der Beerdigung verweigern.

Wie empfindet Ihr neuer Partner?

Leben Sie in einer neuen Beziehung , müssen Sie sich möglicherweise gegenüber Ihrem neuen Partner oder Ihrer neuen Partnerin rechtfertigen, warum Sie trotz Ihrer Scheidung an der Beerdigung Ihres oder Ihrer Ex teilnehmen möchten. Ihre Teilnahme könnte dahingehend interpretiert werden, dass Sie sich emotional noch immer nicht wirklich verabschiedet haben haben und Ihre neue Beziehung möglicherweise noch immer im Schatten Ihres oder Ihrer Ex steht. Der neue Partner könnte also, begründet oder nicht begründet, das Gefühl haben, dass er oder sie nur zweite Wahl ist.

Vielleicht wäre es insoweit besser, wenn Sie auf die Teilnahme an der Beerdigung verzichten und später die Grabstätte besuchen. Die Grabstätte werden Sie wahrscheinlich relativ leicht ausfindig machen können, wenn der bzw. die Ex auf dem Friedhof derjenigen Gemeinde beerdigt wurde, in der er oder sie gewohnt hat.

Auskunft von Angehörigen fordern?

Haben Sie vom Tod der Ex-Frau oder des Ex-Mannes erfahren oder haben Sie die Vermutung, dass die Person verstorben ist, ist es naheliegend, die nächsten Angehörigen um Auskunft zu bitten. Sind Sie geschieden, müssen Sie natürlich damit rechnen, dass die Angehörigen jegliche Auskunft verweigern und sich auf den Standpunkt stellen, dass Sie die Trennung vielleicht verschuldet haben oder der oder die Verstorbene angeblich keinerlei Interesse an weiteren Kontakten mit Ihrer Person haben wollte.

Auskunft und Teilnahme an der Beerdigung gerichtlich durchsetzen?

Die Rechtsprechung verpflichtet regelmäßig Angehörige oder Hinterbliebene, die eine Bestattung organisieren, auch anderen verwandten Personen Auskunft zu erteilen, dass, wann und wo die Beerdigung stattfindet. So haben vor allem Kinder ein Recht darauf, an der Bestattung des Elternteils teilzunehmen.

Der Auskunftsanspruch wird allenfalls abgelehnt, wenn die Teilnahme offensichtlich den Interessen oder Wünschen des oder der Verstorbenen entgegensteht. Ob und wann dies der Fall ist, obliegt natürlich einer sehr subjektiven Beurteilung.

Kinder haben Anspruch auf Auskunft

Das Amtsgericht Zeitz (Urteil v. 19.12.2019, Az. 4 C 289/19) hat jedenfalls die Ehefrau eines Verstorbenen verurteilt, der Tochter Ort und Zeit der Bestattung des verstorbenen Vaters mitzuteilen. Auch das Landgericht Detmold hatte Enkelkindern im Rahmen einer einstweiligen Verfügung das Recht zugesprochen, entgegen dem Wunsch der Mutter an der Beerdigung der Großmutter teilzunehmen.

Auch wenn Ihr leibliches Kind oder Ihr Enkelkind beerdigt wird, zu dem Sie wahrscheinlich keinen Kontakt haben, sind Sie verwandt und könnten damit sicherlich Ihren Anspruch hinreichend begründen, Auskunft über die Beerdigung zu erhalten und an der Beerdigung teilzunehmen. Versterben andere Angehörige Ihres Ex oder Ihrer Ex (z.B. Schwiegerelternteil), mit denen Sie nicht verwandt sind, bleiben Sie sehr wahrscheinlich außen vor.

Anspruch für Ex-Ehepartner?

Da Sie als Ex-Frau oder Ex-Mann mit dem oder der Verstorbenen nicht verwandt und damit kein direkter Angehöriger mehr sind, dürfte es schwierig sein, einen Anspruch auf Auskunft und Teilnahme an der Beerdigung zu realisieren. Ob sich ein solcher Anspruch in der Person des getrenntlebenden oder geschiedenen Ex-Ehepartner begründen lässt, ist letztlich eine Frage der richtigen Argumentation, die auf der Interessenlage und dem nachweisbaren Verhältnis der Ex-Partner aufbaut. Bestenfalls könnten Sie darauf verweisen, dass der oder die Verstorbene den ausdrücklichen und nachweisbaren Wunsch hatte, bei der Bestattung von Ihrer Person begleitet zu werden.

Einstweilige Verfügung beantragen?

Insoweit könnten Sie beim örtlich zuständigen Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen und die Hinterbliebenen verpflichten, Auskunft zu erteilen, wann und wo die Beerdigung stattfindet. Aber: Zeitlich wäre dann zu berücksichtigen, dass der Beschluss des Amtsgerichts den Hinterbliebenen formal zugestellt werden muss. Die Zustellung kann dauern. Sie müssen also damit rechnen, dass auch eine einstweilige Verfügung zu spät kommt und der oder die Ex beerdigt ist, wenn Sie die Details der Beerdigung erfahren.

Vorrangig gilt aber, dass Sie als Ex-Frau oder Ex-Mann mit dem oder der Verstorbenen nach Ihrer Scheidung nicht verwandt und damit kein direkter Angehöriger mehr sind. Es dürfte also schwierig sein, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Anspruch auf Teilnahme an der Beerdigung zu realisieren. Sie sollten also andere Wege gehen.

Beerdigung bei Friedhofsverwaltung erfragen

Sie könnten versuchen, bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde nachzufragen, wann und wo die Beerdigung stattfindet. Erfahrungsgemäß wird die gewünschte Auskunft meist erteilt. Datenschutzrechtliche Vorschriften sollten der Auskunft nicht entgegenstehen. Schließlich handelt es sich bei der Beerdigung trotz des privaten Charakters um ein öffentlich zugängliches Ereignis, an dem theoretisch jeder teilnehmen kann, der vor Ort ist. Trotzdem müssen Sie damit rechnen, dass die Angehörigen auch gegenüber der Friedhofsverwaltung den ausdrücklichen Wunsch geäußert haben, die Bestattung wegen der besonderen Interessen der oder des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen „still und heimlich“ vorzunehmen. Am Eingang der Trauerhalle wird meist nur vermerkt „Trauerfeier XY:00 Uhr“, ohne dass der Name des oder der Verstorbenen benannt wird.

Was passiert bei einer anonymen Bestattung?

Bei einer „anonymen“ Bestattung werden der Zeitpunkt und die Stelle der Beisetzung in der Regel auch den nächsten Angehörigen nicht bekannt gegeben. Das Wissen über die Beerdigung würde im Widerspruch zum Prinzip der Bestattungsart und dem darauf beruhenden Wunsch des oder der Verstorbenen beruhen. Nur die Friedhofsverwaltung hält zur Kontrolle die notwendigen Daten im Archiv fest. Grabschmuck wie Blumen oder Grablichter sind in diesem Bereich nicht gestattet und werden durch die Friedhofsmitarbeiter entfernt. Insoweit können auch die Angehörigen keine Auskünfte erteilen. Wie funktioniert eine anonyme Bestattung?

  • Die anonyme Bestattung ist meist eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld, ohne dass Einzelgrabstätten auf die oder den Verstorbenen hinweisen.
  • Auch kann es sein, dass die Asche auf einem dafür vorgesehenen Feld verstreut wird. In manchen Gemeinden ist auch eine anonyme Sargbestattung möglich.
  • Anonyme Gräber liegen unter dem Rasen und werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt.
  • Teils werden Gemeinschaftsdenkmäler oder Gedenktafeln als Hinweis auf die Besonderheit dieser Bestattungsart errichtet. In diesem Fall hat sich die Teilnehme an der Beerdigung erledigt.

den Bestattungsunternehmer FRAGEN

Bestattungsunternehmen werden die Auskunft im Regelfall verweigern. Der Bestattungsunternehmer ist nur gegenüber derjenigen Person verpflichtet, die die Bestattung beauftragt hat. Hier dürfte Verschwiegenheit angesagt sein.

Wer darf an einer Beerdigung teilnehmen?

Die Beerdigung ist im Zusammenhang mit der Totenfürsorge zu sehen. In den Bestattungsgesetzen der Länder ist geregelt, wer die Verantwortung für die Beerdigung trägt. Die Totenfürsorge wird daher in die Hände der nächsten Angehörigen gelegt. In der Reihenfolge sind zunächst

  • der Ehepartner,
  • dann die Kinder,
  • die Eltern
  • und die Geschwister verpflichtet.

Die Ex-Partner gehören nicht zu diesem Angehörigenkreis. An einer Beerdigung darf daher auch nicht jeder teilnehmen, der teilnehmen möchte. Der Friedhof und auch der Bereich der Grabstelle sind zwar ein öffentlich zugänglicher Bereich, in dem der einzelne Bürger und damit auch die Hinterbliebenen kein Hausrecht ausüben können. Das Hausrecht obliegt der Friedhofsverwaltung. Findet aber die Beerdigung statt, handelt es sich in diesem Augenblick und in diesem Bereich um eine private Veranstaltung, in der die Angehörigen bestimmen können, wer Zugang hat. Dies gilt insbesondere für den Zugang zur Trauerhalle. Die Angehörigen mieten diesen Zeitraum für die Trauerfeier und üben in diesem Zusammenhang eine Art Hausrecht aus.

Möchten Sie die möglicherweise emotional aufgewühlte Situation nicht noch weiter eskalieren, sollten Sie vielleicht doch besser auf die Teilnahme an der Beerdigung verzichten oder sich zumindest so weit im Hintergrund der Grabstätte entfernt halten, dass Sie unsichtbar bleiben oder die Angehörigen sich nicht provoziert fühlen.

Letzte Option: Organisieren Sie Ihre eigene Trauerfeier

Sollte es tatsächlich so sein, dass Sie an der eigentlichen Bestattung nicht teilnehmen können oder schlicht nicht erwünscht sind, könnten Sie noch immer Ihre eigene Trauerfeier organisieren oder die Grabstelle besuchen. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Trauer oder Ihre Verbundenheit gegenüber der Ex-Frau oder dem Ex-Mannes am Grab zu bekunden.

Alles in allem

Es ehrt Sie, wenn Sie Ihre Verbundenheit mit Ihrer Ex-Frau oder Ihrem Ex-Mann zum Ausdruck bringen und an der Beerdigung teilnehmen möchten. Trotzdem sollten Sie vermeiden, dass Ihr möglicherweise belastetes Verhältnis zu den Hinterbliebenen noch weiter beeinträchtigt wird und Sie sich selbst zusätzlich diskriminiert fühlen. Empfinden Sie Trauer, könnte es besser sein, wenn Sie die Grabstelle erst nach der Beerdigung aufsuchen und für sich Ihre eigene innerliche Trauerfeier vornehmen. Geschieht dies unmittelbar danach, wenn die Angehörigen den Friedhof verlassen haben, bekunden Sie Ihre Trauer immer noch im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Bestattung.

iurFRIEND® ist Ihr Rechtsfreund
für viele Rechtsangelegenheiten.
Wir bieten allen Menschen mit Rechtsproblemen einen kostenlosen Einstieg in die Welt des Rechts:
Ratgeber - Checklisten & Formulare - Gratis-InfoPakete - Orientierungsgespräche

Frage online stellen

oder

Direkt kostenlos anrufen

0800 34 86 72 3