Sollten Sie genauso die Sprache des Partners lernen?
Umgekehrt könnte Ihr Partner natürlich darauf bestehen, dass Sie seine oder ihre Sprache lernen und Sie sich nicht in Deutsch, sondern in der Sprache des Partners verständigen. Das können Sie auch gerne so handhaben.
Nur im Hinblick auf die Verständigung auf Behördengängen, wo Sie nicht jedes Mal mitgehen können, oder jener im Supermarkt, werden Sie sich eingestehen müssen, dass es wenig konstruktiv ist, in Deutschland zu leben und seinen Alltag ohne jegliche Fähigkeiten des Germanischen zu gestalten.
Auch bereitet es einem erhebliche Schwierigkeiten, in angemessener Weise die hiesige Kultur und gesellschaftliche Vorgänge zu verstehen. Ihr Partner wird hier immer fremd bleiben.
Warum ist es so wichtig, Deutsch zu lernen?
Wer in Deutschland lebt, sollte sich hier nicht nur wohlfühlen, sondern auch am alltäglichen Leben teilhaben. Wer kein Deutsch spricht, bleibt immer darauf angewiesen, dass andere für ihn sprechen oder übersetzen. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die Ihren Partner motivieren sollten, Deutsch zu lernen. Welche praktische Bedeutung dies hat, mögen folgende Beispiele verdeutlichen:
Stellen Sie sich vor, Sie oder eine andere Person befinden sich in einer Notsituation und Ihr fremdsprachiger Partner muss den Notruf betätigen. Wenn er/sie kein Deutsch spricht, wird er Schwierigkeiten haben, die Situation zu beschreiben und dem Helfer am Telefon mitzuteilen, um was es geht. Die Mitarbeiter in den Notrufzentralen sind mindestens bilingual unterwegs, allerdings können komplizierte Vokabeln in Englisch manchmal fehlen und wertvolle Sekunden dadurch verstreichen.
Möchte der Partner in Deutschland den Führerschein erwerben, sollte er oder sie in der Lage sein, sich mit dem Fahrlehrer in Deutsch zu verständigen. Zwar bieten Fahrschulen in größeren Städten auch Fahrunterricht in mehreren Sprachen an, sogar kann die theoretische Führerscheinprüfung so bewältigt werden, die praktische Fahrprüfung ist jedoch auf Deutsch abzuhalten, spätestens da türmen sich linguale Hürden auf.
Familienrechtliche Angelegenheiten
Sind Sie mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet, kann es eine gute Empfehlung darstellen, dass Sie in notarieller Form einen Ehevertrag abschließen. Darin geht es beispielsweise darum, nach welchem nationalen Recht Sie für den Fall des Falles geschieden werden oder wie Sie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind regeln.
Konsultieren Sie vorher zur Information und zur individuellen Beratung einen Rechtsanwalt, finden Sie häufig nur in den großen Städten fremdsprachlich arbeitende Anwälte. Bei Notaren sieht es ähnlich aus. Ihr fremdsprachiger Partner ist also gut beraten, wenn er oder sie versteht, was er letztlich unterschreibt. Natürlich könnten Sie den Vertragstext auch in die Sprache des Partners übersetzen lassen. Übersetzungen von juristischen Texten verursachen allerdings erhebliche Kosten.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Möchte Ihr fremdsprachiger Partner die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ist Voraussetzung, dass er oder sie zumindest Grundkenntnisse in der deutschen Sprache erworben hat. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) fordert, dass der ausländische Staatsangehörige über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, wenn er oder sie eingebürgert werden will. Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG). Auch um diese Kenntnisse zu erwerben, ist die Kenntnis der deutschen Sprache hilfreich.
Nichts spricht gegen das Führen einer zweisprachigen Beziehung, wenn sich beide Partner vornehmen, die jeweils andere Sprache ebenfalls zu erlernen. Die Verkehrs- oder Amtssprache des Landes, in dem man vorrangig lebt, sollte allerdings in den Mittelpunkt der Lernbemühungen rücken. Sie sind also gut beraten, Ihren Partner zum Spracherwerb zu motivieren. Umgekehrt sollte es gute Gründe geben, die auch Ihren Partner motivieren, sich für den Erwerb der deutschen Sprache zu engagieren.