Trennungsbewältigung

Ex zufällig über den Weg laufen

Montag, 27. Februar 2023, geschrieben von .

Ex zufällig über den Weg laufen

Nennen Sie es Zufall, Schicksal, Ärgernis oder vielleicht auch Glück. Wenn Sie nicht völlig abseits leben, werden Sie Ihrem oder Ihrer Ex irgendwo und irgendwann doch wieder über den Weg laufen. Tritt diese Situation ein, sollten Sie innerlich vorbereitet sein. Werden Sie überrascht, könnte es schwierig sein, Ihre Gefühle oder Ihr Temperament zu kontrollieren, ohne die Situation eskalieren zu lassen. Wie Sie sich auf eine zufällige Begegnung mental einstellen, ob Ignorieren ein Mittel der Wahl sein sollte und welche Strategie es für unverhoffte Wiedersehen auf derselben Party gibt – hier erfahren Sie es.

Beim Schei­dungs­ter­min das letz­te (?) Wie­der­se­hen

Lösen Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft auf, werden Sie sich wahrscheinlich scheiden lassen wollen. Das Familiengericht wird dazu beide Ehepartner persönlich laden. Sie müssen somit im mündlichen Scheidungstermin vor Gericht unbedingt erscheinen. Es genügt nicht, dass Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen. Das Familiengericht will von Ihnen persönlich hören, ob Ihre Ehe wirklich gescheitert ist und Sie ohne jeden Vorbehalt die Scheidung wünschen.

Sie werden sich also darauf einstellen müssen, dass Sie dem oder der Ex beim mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht über den Weg laufen. Immerhin brauchen Sie dem oder der Ex dabei nicht in die Augen zu schauen und auch keine persönlichen Worte auszutauschen. Sie sprechen nur mit Ihrem Anwalt und dem Gericht.

Expertentipp: So viel wie möglich im Vorhinein vereinbaren

Sie können den Kontakt auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen abwickeln. Regeln Sie Ihre Scheidungsfolgen (z.B. Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind, Zugewinnausgleich, Unterhalt) möglichst außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Jede streitige Auseinandersetzung, die Sie nicht unter der Aufsicht des Familiengerichts führen, erspart Ihnen den Kontakt mit dem oder der Ex.

Wie ver­hal­ten, wenn man zu­fäl­lig Ex be­geg­net?

Ihr Verhalten bei einer zufälligen Begegnung hängt vornehmlich davon ab, auf welche Art und Weise Sie sich getrennt haben. War Ihre Trennung explosiv, werden Sie nicht unbedingt ein großes Interesse daran haben, dem oder der Ex in die Augen zu schauen. Der Kontakt könnte dann alte Gefühle wieder aufwallen lassen und auf einen unliebsamen Wortwechsel hinauslaufen. Passiert die Begegnung dann auch noch in der Öffentlichkeit oder im Beisein anderer Personen, könnte es richtig peinlich werden.

Vielleicht haben sich die Gemüter aber auch wieder beruhigt. Oder Sie haben sich friedlich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Begegnen Sie sich dann zufällig, spricht nichts dagegen, zumindest Höflichkeiten auszutauschen.

Ex ge­se­hen, und jetzt völ­lig durch­ein­an­der…

Eine zufällige Begegnung kann alles wieder an die Oberfläche spielen, von dem Sie glauben, es bewältigt zu haben. Plötzlich kochen alte Gefühle wieder hoch. Sind diese Gefühle von Sympathien, Eifersucht oder Zuneigung geprägt, fühlen Sie vielleicht Zweifel, ob Ihre Trennung richtig war und ob die Chance besteht, die Beziehung neu zu beleben. Der Umstand, dass Sie völlig durcheinander sind, bestätigt diese Einschätzung.

Sie stehen vor der Herausforderung, sich eben nicht herausfordern zu lassen und alles so zu belassen, wie Sie mit Ihrer Trennung abgeschlossen haben. Ob sich andererseits eine Chance auf eine Neubelebung Ihrer Beziehung ergibt, hängt davon ab, wie Ihre Lebenssituation ist und ob die Lebenssituation des Ex noch Raum bietet, sich auf die alte Beziehung einzulassen.

Vielleicht versuchen Sie, erst einmal wieder zu sich zu kommen. Wird Ihr Kopf in den nächsten Tagen wieder klar, werden Sie besser in der Lage sein, die Dinge zu beurteilen. Versuchen Sie möglichst nicht, aus dem Wirrwarr Ihrer aufkommenden Gefühle Ansätze zu finden, wie Sie sich verhalten sollen. Gefühle, vor allem wenn sie unkontrolliert hochkommen, sind denkbar schlechte Ratgeber.

Was pas­siert, wenn ich mei­ne/n Ex igno­rie­re?

Treffen Sie zufällig aufeinander, könnten Sie den oder die Ex natürlich auch ignorieren. Der Umstand, dass Sie durch den Menschen, den Sie wahrscheinlich einmal geliebt, hofiert und respektiert haben, einfach hindurchsehen, bestätigt eigentlich, dass Sie für diesen Menschen einmal tiefe Gefühle empfunden haben.

Es zeugt von Selbstbewusstsein, wenn Sie den oder die Ex nicht einfach ignorieren. Vielleicht genügt es, dass Sie einfach nur freundlich grüßen oder Höflichkeiten austauschen. Sie zeigen, dass Sie die Trennung und Scheidung einigermaßen verarbeitet und den Mut und die Kraft haben, dem oder der Ex auf einer sachlichen Ebene zu begegnen.

Wenn Sie die Person umgekehrt einfach nur ignorieren, könnte der oder die Ex Ihre Ignoranz als Schwäche und als Herausforderung verstehen, Ihre zufällige Begegnung dazu zu nutzen, Ihnen Vorwürfe zu machen, Sie herabzuwürdigen oder gegenüber anderen Personen vorzuführen. Ihre selbstbewusste Wahrnehmung der zufälligen Begegnung könnte sich daher als gutes Instrument erweisen, dem oder der Ex von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Was ist, wenn Sie den oder die Ex je­den Tag se­hen müs­sen?

Wohnen Sie getrennt, aber noch im gleichen Haus, wird sich ein zufälliger Kontakt kaum vermeiden lassen. Sie könnten allenfalls versuchen, sich nur dann im Treppenhaus zu bewegen, wenn Sie wissen, dass die Begegnung mit dem oder der Ex so gut wie ausgeschlossen ist.

Arbeiten Sie beim gleichen Arbeitgeber, könnten Sie mit dem Arbeitgeber sprechen, dass Sie in eine andere Abteilung oder eine andere Zweigstelle versetzt werden und das Risiko einer zufälligen Begegnung auf ein Minimum reduziert wird. Ist eine Versetzung nicht möglich, werden Sie ein Arrangement finden müssen, das einen möglichst konfliktfreien Umgang ermöglicht. Versuchen Sie die private und die berufliche Ebene auseinanderzuhalten. Auch wenn eine derartige Trennung schwierig erscheint, sollten Sie alles vermeiden, was Ihre Situation am Arbeitsplatz beeinträchtigt.

Expertentipp: Übergabe zum Umgang konfliktfrei gestalten

Betreuen Sie Ihr gemeinsames Kind, hat der oder die Ex ein gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht mit dem Kind. Da Sie das Kind zur Ausübung des vereinbarten Umgangs übergeben und danach wieder empfangen müssen, lässt sich der Kontakt nicht vermeiden. Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie die Übergabe sachlich und konfliktfrei gestalten. Jeder Konflikt, den Sie unter Wahrnehmung Ihres Kindes austragen, beeinträchtigt das seelische Wohlbefinden Ihres Kindes. Berücksichtigen Sie, dass die vielleicht heile familiäre Welt Ihres Kindes zerbrochen ist. Der vereinbarte Umgang kann für das Kind einen Höhepunkt darstellen, der nicht mit negativen oder destruktiven Erscheinungen verbunden sein sollte.

Was ist, wenn Sie den oder die Ex auf der glei­chen Par­ty tref­fen?

Treffen Sie den oder die Ex auf der gleichen Party, stellt sich natürlich die Frage, wie der oder die Gastgeber darauf kam, Sie beide einzuladen. Vielleicht wusste er oder sie noch nichts von Ihrer Trennung, möglich aber auch, dass er Ihre/n Ex und Sie von ganz verschiedenen Anlässen kennt und gar nichts von Ihrer Beziehung wusste.

Jedenfalls empfiehlt es sich, auf der Feier eventuell bestehende Konflikte oder Vorbehalte im Zaum zu halten. Sonst riskieren Sie, dass Sie die gute Stimmung auf der Party ruinieren. Schaffen Sie sich an diesem Abend vielleicht Rückzugsorte, zu denen Sie gehen können, sollte sich zu wenig Abstand zwischen Ihnen anbahnen.

Sehen Sie sich dazu nicht imstande oder vermuten Sie, dass der oder die Ex dazu nicht imstande ist, könnte es eine gute Empfehlung sein, der Party fernzubleiben.

Al­les in al­lem

Es gibt kein allgemeingültiges Rezept, wie Sie dem oder der Ex begegnen, wenn Sie sich zufällig treffen. In Anbetracht dessen, dass Sie Ihr Leben neu gestalten müssen oder bereits neu gestaltet haben, ist es jedenfalls eine gute Empfehlung, einen sachlichen und neutralen Umgang zu pflegen und jede unnötige Konfrontation zu vermeiden.

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